Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014

Nr. 1856

Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) ist froh, dass die Möglichkeit bestehe, ein paar Erklärungen abzugeben. Auf eine Reaktion zur Interpellation wurde bewusst verzichtet.


Die folgenden Ausführungen folgen der Terminologie von Regierungsrat Anton Lauber. Er hat die Kommunikation angesprochen. Der Votant ist zu tief betroffen und entsetzt, dass - offensichtlich - ein Mitglied einer Kommission - es wird an dieser Stelle darauf verzichtet, die Kommission zu benennen - etwas an die Öffentlichkeit getragen hat. In der Geschäftsprüfungskommission wurde gemeinsam vereinbart, dass bis am Morgen des 27. März 2014 eine Informationssperrfrist gilt. Es wurde ebenfalls vereinbart, dass der Regierungsrat am Montag 24. März 2014 über das einzureichende Postulat informiert wird. Diese Information ist erfolgt. Die Kommunikation war soweit richtig aufgegleist und korrekt. Es sollte nicht eine ganze Kommission verunglimpft werden, weil sich ein Mitglied - es ist in etwa bekannt, wer es gewesen sein könnte - nicht korrekt verhalten hat. Der Sachverhalt wird genauer untersucht. Das kann die GPK nicht auf sich sitzenlassen. So viel zum Thema Indiskretion.


Niemand von der GPK hat von Vertuschung gesprochen. Das ist auch im Postulatstext nicht zu finden. Für diesen Vorwurf ist die GPK nicht verantwortlich. Das muss an dieser Stelle festgehalten werden.


Zur Sache: Der GPK liegt ein Bericht der kantonalen Finanzkontrolle vom 17. Dezember 2012 vor. Der Sachverhalt wurde damals bereits von der Finanzkontrolle angemahnt. Im Bericht wird auch ein Vorschlag gemacht, wie zukünftig damit umgegangen werden soll. Im Bericht ist zu lesen, dass das Personalamt einverstanden ist mit diesen Vorschlägen. Es steht ebenfalls im Bericht, dass die angesprochene Stelle, die Erledigung meldet.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) entzieht Hanspeter Weibel das Wort mit der Begründung, dem Präsidium sei ein Fehler passiert. Das Wort hätte zuerst Regierungsrat Anton Lauber erteilt werden müssen. Der Regierungsrat wird für die Überweisung des Postulats plädieren. Insofern kann die Diskussion an dieser Stelle abgeschlossen werden.


Hanspeter Weibel (SVP) merkt an, er habe sich in der Debatte zur Interpellation 2014/096 zurückgehalten. In der Debatte wurden einige Dinge gesagt, die einer Richtigstellung bedürfen. Diese Möglichkeit zur Richtigstellung sollte dem Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission eingeräumt werden.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) erklärt, der Regierungsrat sei bereit das Postulat entgegenzunehmen. Der Regierungsrat nimmt das Postulat zum Prüfen und Berichten entgegen; das heisst ergebnisoffen. Im Postulat steht der Antrag, auf die Streichung sei zu verzichten. Wichtig ist, dass eine offene Diskussion geführt werden kann.


Der Votant weist darauf hin, dass die im Postulat angesprochenen drei Monate problematisch seien. Die Dringlichkeit wurde nun zwar gewährt. Es soll hier aber nochmals gesagt werden, dass es nicht möglich sein wird, hierzu innerhalb dreier Monate eine Antwort zu liefern.


Der Regierungsrat ist aber bereit die Thematik zu prüfen und zu berichten.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt, ob jemand gegen die Überweisung des Postulats sei?


Balz Stückelberger (FDP) merkt an, es sei ein wichtiges Thema. Natürlich könne das Postulat einfach so überwiesen werden. Allerdings wäre es sinnvoll, dass die Möglichkeit zu Wortmeldungen eingeräumt wird, damit die Mitglieder des Landrats dem Regierungsrat Ideen mit auf den Weg geben können. Es ist schade, dass zu einem so wichtigen Thema nichts gesagt werden kann. Wenn das Postulat überwiesen wird, kann diese Diskussion in den Kommissionen stattfinden.


Dominik Straumann (SVP) ist befremdet, dass dem Kommissionspräsident für Erläuterungen im Namen der Kommission das Wort nicht erteilt werde.


Der Votant ist deshalb aus formellen Gründen gegen die Überweisung des Postulats. Damit ist die Diskussion möglich.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) merkt an, der Landrat befinde sich auf der Gratwanderung der Effizienz. Es geht nun um die Überweisung. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Landrat die Beantwortung diskutieren. Aber selbstverständlich entscheidet der Landrat, wie er vorgehen will. Damit wird nun über die Überweisung abgestimmt. Voten zum Thema sind entsprechend möglich.


Oskar Kämpfer (SVP) bringt seinen Unmut über die Gesprächsführung zum Ausdruck. Es kann nicht sein, dass zur Interpellation unziemliche und sehr lange Äusserungen möglich sind und bei diesem Postulat soll nun der Effizienz in ungebührlicher Art und Weise Vorschub gegeben werden.


Hanspeter Weibel (SVP) ist der Meinung, dass die Möglichkeit zu Bemerkungen bestehen sollte.


Der Votant führt seine Ausführungen von vorhin fort: Aufgrund der Diskussion mit der GPK hat die Finanzkontrolle zusätzliche Abklärungen getroffen. Der GPK wurden Zahlen zur Verfügung gestellt. Es steht im Postulat, dass die Zahlen vom Personalamt sind. Wenn Regierungsrat Anton Lauber die Zahlen der Personalamts in Frage stellt, muss die Frage erlaubt sein, was eigentlich noch gültig ist. Die Einschränkungen zu den Zahlen sind ebenfalls aufgeführt. Des Weiteren wurde durch die GPK ermittelt, was das Potenzial für Auszahlungen ist. Es kann nicht nur von CHF 57'000 im Jahr 2013 gesprochen werden, wenn bekannt ist, dass per 31.12.2013 Überzeitguthaben im Wert von 600'000 Franken aufgelaufen sind. Diese Zahlen wurden der GPK so übermittelt. Der Votant bittet darum, dass die Finanzkontrolle, die in der Wahrnehmung der GPK einen sehr guten Job macht, nicht immer wieder mit gewissen Bemerkungen in Frage gestellt wird. Das ist nicht angemessen.


Es wurde auch festgehalten, dass es in der Kompetenz des Regierungsrates liegt, die Verordnung zu ändern. Es gilt festzuhalten, dass es beim diesem Postulat nicht um Prüfen und Berichten geht. Das Postulat bezieht sich auf § 35 Abs. 1 lit. b des Landratsgesetztes:


«den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen.»


Entsprechend handelt es sich beim Postulat um eine Einladung.


Die GPK weiss aufgrund der Zahlen und Abklärungen, dass die Handhabung von Überzeit im Bereich Kader von Direktion zu Direktion unterschiedlich ist. Das ist ein weiterer Grund, weshalb eine Bereinigung angebracht ist. Es gibt Personen, die sich komisch vorkommen, wenn sie erfahren, dass andere offenbar Überzeit ausbezahlt bekommen.


Es geht nicht um Löhne von CH 3'000 im Monat - die es übrigens nicht gibt -, sondern es geht um Jahressaläre ab CHF 150'000 aufwärts. Da schenkt Überzeit ein.


In der GPK wurde auch diskutiert, ob nicht generell auf Überzeit im Kaderbereich verzichtet werden sollte. Das Stichwort ist hier Vertrauensarbeitszeit. Die GPK ist zum Schluss gekommen, dass dies keine oberaufsichtsrechtliche Frage sei. Sie ist deshalb nicht im Postulat enthalten. Diese politische Frage muss zu einem anderen Zeitpunkt diskutiert werden.


Der Votant bittet darum, dem Antrag von Dominik Straumann (SVP) sei nicht stattzugeben.


Sandra Sollberger (SVP) vergleicht den Landrat mit den Fans des FCB. Weil einzelne nicht wissen, wie es sich zu benehmen gilt und aus der Kommission Informationen an die Medien weitergeben, müssen nun alle Leiden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte nicht weiter auf das Vorgehen eingehen. Zukunftsorientiert ist die Sache richtig aufgegleist. Die Personalkommission hat den entsprechenden Auftrag.


Es wird angeregt, dass Überlegungen angestellt werden, ob ab Lohnklasse 6 oder ab Stufe Abteilungsleiter überhaupt noch die Arbeitszeit erfasst werden sollte. Es stellt sich die Frage, ob der Anspruch auf Überzeit nicht generell als im Lohn enthalten verstanden werden müsste. Das ist ernsthaft zu prüfen. Die Grünen würden dabei sicher nicht im Wege stehen.


Hanni Huggel (SP) ist in der Diskussion aufgefallen, dass offenbar drei Kommissionen in dieser Frage aktiv seien. Die Geschäftsprüfungskommission ist eine Oberaufsichtskommission. Die Finanzkommission ist eine Switch-Kommission. Die Personalkommission ist die eigentlich zuständige Kommission. Es wird deshalb gebeten, dass für eine gut funktionierende Kommunikation zwischen den Kommissionen gesorgt wird. Es muss sauber aufgegleist sein. Zudem müssen klare Vorgaben gegeben werden, wie das Thema bearbeitet werden soll.


Hanspeter Weibel (SVP) informiert als Antwort auf die Aussagen von Hanni Huggel, die GPK sei von der Finanzkontrolle darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich auch die Subko III der Finanzkommission mit dem Thema beschäftigen würde. Monica Gschwind wurde darauf hin kontaktiert um sie zu informieren, dass sich die GPK ebenfalls mit dem Thema beschäftigt.


Für die GPK ist der Fall mit der Überweisung erledigt. Die GPK wird zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls die Umsetzung überprüfen.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) bedankt sich für die Diskussion. Zwei Dinge sollten kurz kommentiert werden.


Das ist eine, ist die Diskussion um die aufgelaufene Überzeit von CHF 600'000. Die Zahl ist so nicht verifiziert. Der Regierungsrat hat allerdings nicht nur die Sistierung beschlossen. Auch die Auszahlungen wurden sistiert. Es ist also sichergestellt, dass aktuell keine Auszahlungen getätigt werden.


Balz Stückelberger konnte vorher nicht sprechen, hat aber eine gute Idee, wie die Thematik gelöst werden könnte. Die Idee ist dem Votanten bekannt. Klaus Kirchmayr hat es ebenfalls bereits angetönt. Es sollte innovativ gedacht werden. Es braucht eine Lösung. Die Lösung sollte einfach und klar sein, damit in 4,5 Jahren nicht über das gleiche diskutiert werden muss.


Dominik Straumann (SVP) ist von den Argumenten überzeugt und zieht seinen Antrag deshalb zurück.


://: Das Postulat 2014/095 wird stillschweigend überwiesen.


Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei



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