Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014

Nr. 1835

Franz Hartmann (SVP) teilt mit, er habe als Ersatzmitglied der Petitionskommission an der Beratung teilgenommen. Er hat ein bisschen gestaunt, wie bei diesem Geschäft allen Antragstellern bedenkenlos zugestimmt worden ist, obwohl doch einer davon einiges auf dem Kerbholz habe. Darüber wurde hinweggegangen. Die SVP-Fraktion wird mehrheitlich mit nein stimmen.


Marco Born (FDP) stellt namens der FDP-Fraktion den Antrag, das Gesuch Nr. 5 herauszulösen und separat zu behandeln.


://: Der Landrat beschliesst mit 41:36 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Gesuch Nr. 5 aus dem Geschäft 2014/059 herauszulösen und separat zu behandeln. [ Namenliste ]


Marco Born (FDP) beantragt, das herausgelöste Gesuch Nr. 5 an die Kommission zurückzuweisen.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt zunächst über die restlichen 5 zum Geschäft 2014/059 gehörenden Gesuche abstimmen.


://: Der Landrat beschliesst mit 68:7 Stimmen bei 5 Enthaltungen, den Gesuchstellern Nr. 1 bis 4 und 6 das Kantonsbürgerrecht zu erteilen und die kantonalen Gebühren entsprechend den Anträgen des Regierungsrats festzusetzen. [ Namenliste ]


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt nun über den Rückweisungsantrag von Marco Born betr. Gesuchsteller Nr. 5 entscheiden.


Martin Rüegg (SP) fragt an, ob man wissen dürfe, weshalb dieses Gesuch an die Kommission zurückgewiesen werden soll [Heiterkeit auf der linken Seite] .


Kommissionspräsident Hans Furer (glp) findet es nach dem vorangegangenen Herauslösungsbeschluss richtig, dieses Gesuch in die Kommission zurückzunehmen. Er fände es falsch, wenn nun im Landrat über eine Einzelperson eine Einzelabschlachtung stattfinden würde. Das könnte sehr problematisch werden.


Hanspeter Weibel (SVP) erinnert an einen Bundesgerichtsentscheid, wonach ein Antrag auf Ablehnung einer Einbürgerung begründet werden müsse. Der Votant verbittet sich daher, dass, falls nun hier im Rat eine solche Begründung vorgebracht werden sollte, irgend jemand anfängt, sich lautstark über Amtsgeheimnisverletzung zu beschweren. Eine solche Begründung wäre eine zulässige und notwendige Voraussetzung dafür, dass ein allfälliger Ablehnungsantrag korrekt behandelt werden könnte. Der Votant möchte diese Bemerkung einfach präventiv gemacht haben. Auch der Kommission weist er darauf hin, dass sie, falls sie zu einem ablehnenden Entscheid kommen sollte, sich über dessen Begründung Gedanken machen sollte.


://: Der Landrat beschliesst mit 76:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das Gesuch Nr. 5 aus Geschäft 2014/059 an die Petitionskommission zurückzuweisen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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