Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010
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2009-197 vom 7. Juli 2009 Vorlage : Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Basel-Landschaft (VwVG BL) vom 13. Juni 1988; Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung 1. Lesung] - Bericht der Finanzkommission vom 14. Januar 2010 - Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2010: < abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, mit der aktuellen Vorlage zur Anpassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes schlage der Regierungsrat vor, die Verlustscheinbewirtschaftung bei der kantonalen Steuerverwaltung zu zentralisieren. Die Steuerverwaltung bewirtschaftet bereits heute fast 88'000 Verlustscheine mit einem Forderungsvolumen von rund 260 Mio. Franken. Neu sollen auch die über 8'400 Verlustscheine aus anderen kantonalen Organisationseinheiten übernommen werden. Dieses Vorhaben erachtet die Finanzkommission als sinnvoll. Es ist unbestritten, dass die Steuerverwaltung im Bereich "Steuerbezug" über die entsprechende Erfahrung und das notwendige Know-how verfügt. Begrüsst wird, dass es auch darum geht, neben den "fremden" Verlustscheinen die "eigenen" besser und effizienter zu bewirtschaften.
Die Finanzkommission will von der Steuerverwaltung sichergestellt haben, dass sich die geplante, zusätzliche Stelle lohnt. Mit der erweiterten Bewirtschaftung werden 2 Mio. Franken an jährlichen Mehreinnahmen angestrebt, die zusätzliche Stelle ist damit längst finanziert. In der Vorlage werde dargelegt, dass keine Stelle abgebaut werden könne, da die Mehrheit der Direktionen keine Verlustscheinbewirtschaftung betreibt.
Auf Vorschlag der Steuerverwaltung beantragt die Finanzkommission, den Gesetzesentwurf insofern zu ergänzen, als der Kanton auch die Verlustscheinbewirtschaftung von öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften übernehmen könnte. Ferner beschliesst die Finanzkommission, dass ihr von der Steuerverwaltung in zwei Jahren zur Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung, namentlich zur Produktivität, Bericht zu erstatten sei.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung, dem abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Peter Brodbeck (SVP) gibt bekannt, die SVP-Fraktion werde der aktuellen Vorlage zustimmen. Die Bewirtschaftung von Verlustscheinen sei in den letzten Jahren komplexer geworden und ohne entsprechendes Know-how könnte viel Geld verloren gehen. Ein entsprechendes Kompetenzzentrum aufzubauen, erscheine daher auch der SVP-Fraktion richtig. In der Vorlage sei erwähnt, dass die Bewirtschaftung von Verlustscheinen anderer Dienststellen in einem Pilotprojekt geprüft und als sinnvoll erachtet wurde. Es werde auch erwähnt, dass die Wirtschaftlichkeit im Pilotprojekt als zweitrangig angesehen wurde. Der Beweis, dass der Betrag von 2 Mio. Franken tatsächlich generiert werden könne, wurde damit also nicht erbracht. Eine diesbezügliche Berichterstattung an die Finanzkommission erachtet die SVP-Fraktion als nicht genügend und sie beantragt daher, den Landratsbeschluss um folgende Punkte zu ergänzen:
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Die Regierung hat dem Landrat in zwei Jahren zur Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung, namentlich der Produktivität und Wirtschaftlichkeit, Bericht zu erstatten.
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Die geplante zusätzliche Vollstelle ist vorläufig auf zwei Jahre zu befristen.
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Ruedi Brassel (SP) erklärt, die SP-Fraktion sei mit dem Ansinnen der Vorlage einverstanden, sie werde darauf eintreten und das Geschäft unterstützen. Auch die SP möchte einen Bericht über den in Aussicht gestellten Erfolg erhalten, jedoch werde ein Bericht an die Kommission als genügend erachtet. Hier eine spezielle Vorlage zu erarbeiten, würde als allzu grosser Aufwand betrachtet.
Auch die FDP-Fraktion unterstützt die Vorlage laut Marianne Hollinger (FDP) einstimmig. Eine Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung sei wichtig und in der Steuerabteilung sei das entsprechende Know-how vorhanden sowie der Zugang zu den notwendigen Daten gewährleistet. Für die Zentralisierung müsse eine Stelle geschaffen werden und man gehe davon aus, dass mit einer 100 %-Stelle jährlich rund 1'000 Verlustscheine bewirtschaftet werden können. Es werde erwartet, dass so bis rund 2 Mio. Franken an säumigen Steuergeldern erwirtschaftet werden können. Auch für die FDP sei eine Berichterstattung über die Wirkungskontrolle wichtig, weshalb man den Anträgen der SVP zustimmen könnte. Ebenfalls zustimmen werde man der Ergänzung durch die Finanzkommission, wonach die Verlustscheinbewirtschaftung auch auf öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften ausgedehnt werden könnte.
Sabrina Mohn (CVP) betont, bekanntlich sei die CVP/EVP-Fraktion kein Fan von Stellenaufstockungen in der Verwaltung. Im Zusammenhang mit der Verlustscheinbewirtschaftung handle es sich aber klar um eine produktive Stelle, denn die Steuerverwaltung strebe jährliche Mehreinnahmen von 2 Mio. Franken an. Damit wäre die Stelle finanziert. Die Anträge der SVP-Fraktion lehnt die CVP/EVP ab. Sie ist überzeugt, dass die hier diskutierte Stelle auch wieder abgebaut würde, falls sie nicht mehr notwendig wäre. Die aktive Verlustscheinbewirtschaftung werde als Daueraufgabe betrachtet, weshalb die CVP/EVP-Fraktion dem Landratsbeschluss einstimmig zustimme.
Isaac Reber (Grüne) begrüsst die Vorlage im Namen der Grünen Fraktion, jedoch müsse sich die vielbeschworene Effizienzsteigerung irgendwann auch rechnen, weshalb der Antrag der SVP-Fraktion unterstützt werde.
Marc Joset (SP) nimmt zu den beiden Anträgen Stellung. offenbar wollten nun gewisse Kommissionsmitglieder etwas übers Knie brechen, was in der Kommission bereits eingehend diskutiert wurde. Bezüglich Berichterstattung war man in der Kommission der Meinung, die Regierung müsse keine spezielle Vorlage erarbeiten, welche dann vom Gesamtlandrat behandelt würde. Wie bereits in anderen Bereichen würde eine regelmässige Berichterstattung an die Finanzkommission genügen (analog beispielsweise zum Bereich Informatik oder ERP), aufgrund welcher die Kommission immer noch ans Plenum gelangen könnte. Eine Vorlage sei vor allem im Hinblick auf die Effizienz des Ratsbetriebs unnötig.
Eine Begründung, weshalb die neue Stelle genau auf zwei Jahre befristet sein sollte, wurde nicht geliefert. Es wurde bereits mehrfach festgestellt, dass die voraussichtlichen Einnahmen die Kosten für die zusätzliche Stelle längstens decken werden.
Im Namen der Finanzkommission lehnt Marc Joset die Anträge der SVP-Fraktion ab.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bittet den Landrat, sowohl die Flughöhe als auch die Gewaltentrennung zu beachten. Nicht nur das Parlament verfüge über gewisse Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung, sondern es existiere auch eine Führung mit exekutiver Verantwortung. Es könne doch nicht sein, dass sich das Parlament um eine einzelne von rund 10'000 Stellen im Kanton kümmere. Es sei Sache der Regierung dafür zu sorgen, dass die Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung wirtschaftlich betrieben werde. Sollte es sich zeigen, dass die neue Stelle nicht rentiert, würden die Ressourcen selbstverständlich zurückgefahren. Bei einer Befristung der Stelle auf zwei Jahre werden sich nicht die qualitativ besten Bewerberinnen und Bewerber melden.
Soll tatsächlich eine Berichterstattung ans Parlament erfolgen, so werde man dies tun, jedoch sei auch dies eine Frage der Flughöhe. Selbstverständlich werde die Finanzkommission periodisch informiert und deren Mitglieder könnten an jeder Sitzung entsprechende Fragen stellen. Als Alternative "droht" Adrian Ballmer scherzhaft damit, die Verlustscheine als strukturiertes Produkt zu verkaufen. Das Parlament hätte dazu dann gar nichts mehr zu sagen.
Die Regierung erachtet es als ihre Aufgabe, eine Optimierung der Erträge anzustreben und unnötige Ausgaben zu vermeiden. Das Parlament soll die Flughöhe beachten und die beiden Anträge der SVP-Fraktion ablehnen.
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Hanspeter Frey (FDP) leitet damit zur ersten Lesung der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes über.
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 46b keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
Antrag der SVP-Fraktion:
III. (neu)
Die Regierung hat dem Landrat in zwei Jahren zur Zentralisierung der Verlustscheinbewirtschaftung, namentlich der Produktivität und Wirtschaftlichkeit, Bericht zu erstatten.
Die geplante zusätzliche Vollstelle ist vorläufig auf zwei Jahre zu befristen.
://: Der Landrat lehnt den obenstehenden Antrag der SVP-Fraktion auf eine neue Ziffer III mit 29 Ja-Stimmen zu 40 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
://: Die von der Finanzkommission beantragte Fassung der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unverändert, die erste Lesung ist damit abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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