Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010
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2010-034 vom 26. Januar 2010 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 28. Januar 2010 - Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2010: < alle Fragen beantwortet (3) > |
1. Sara Fritz: Bildungsgesetz, Bussenverfügungen
Im Bildungsgesetz § 69 Absatz 2 (Bussenverfügungen für rigide Eltern) steht: «Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten der Schule gegenüber nicht nachkommen, können vom Schulrat ermahnt oder mit Busse bis zu 5'000 Fr. bestraft werden.»
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) bemerkt vor der Beantwortung der einzelnen Fragen, das Problem seien nicht die «rigiden», also strengen Eltern, sondern vielmehr Eltern, die ihre Erziehungspflichten gegenüber ihren Kindern vernachlässigen.
Frage 1
Erhebt der Regierungsrat die ausgesprochenen Bussenverfügungen systematisch?
Antwort
Nein, denn die Zuständigkeit für das Erheben von Bussen liegt nicht bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, sondern bei den Schulräten der einzelnen Schulen. Ein zentrales Meldewesen besteht folglich nicht.
Frage 2
Falls ja: Wie ist die Datenlage hinsichtlich Anzahl und Höhe der ausgsprochenen Bussen?
Antwort
Es gibt zwar keine offizielle Statistik, aber doch informelle Kenntnis von über ausgesprochene Bussen, und zwar beim Amt für Volksschulen und beim Rechtsdienst des Regierungsrates. Von solchen Bussen erfährt die BKSD dann punktuell, wenn ein Beschwerdeverfahren läuft oder wenn im Vorfeld einer Bussenverfügung nach einer Empfehlung für die Bussenhöhe gefragt wird. Die Direktion antwortet jeweils, dass es keinen kantonalen Tarif gebe, sondern dass für die Festlegung der Busse die Schulräte zuständig seien. Sie haben dabei dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen.
Frage 3
Falls nein: Weshalb werden die Daten nicht erhoben?
Antwort
Es ist vom Gesetzgeber gewollt, dass die BKSD keine Weisungs- und Kontrollfunktion hat. Im Rahmen der regelmässigen Treffen der Schulratspräsidien wird bestimmt die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch auch in dieser Frage genutzt. Die bisherigen Erfahrungen lassen nicht auf Handlungsbedarf schliessen. Die Direktion ist bestrebt, den administrativen Aufwand der Schulen aufs Notwendige zu beschränken, und deshalb wäre eine zentrale Erhebung nicht zu rechtfertigen.
Frage 4
Hat der Regierungsrat ggf. trotzdem Kenntnis über die Praxis und den Umgang mit der Möglichkeit der Bussenverfügung?
Antwort
Siehe Antwort zu Frage 2.
Sara Fritz (EVP) dankt für die Antworten und stellt folgende
Zusatzfrage
Wohin fliessen die Bussgelder?
Antwort
Die Bussen werden den einzelnen Schulen zugewiesen. Was diese damit anfangen, lässt sich nicht sagen.
Eva Chappuis (SP) korrigiert, das stimme nicht: Die Bussgelder gehen nicht an die Schulen - weder an kantonalen noch an kommunale -, sondern sie fliessen (wie Parkbussen) in die allgemeine Gemeindekasse oder Staatskasse, je nach Schulträger.
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) erinnert daran, dass nur Zusatzfragen zulässig seien.
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2. Peter Schafroth: Begegnungszone Bahnhof Liestal
Mit hohen Kosten hat die Stadt Liestal den Bahnhofplatz und die Poststrasse neu gestaltet mit dem Ziel, das Eingangstor zum Kantonshauptort attraktiv, fussgängerfreundlich und mit Priorität für den öffentlichen Verkehr neu zu gestalten. Die Planung und Realisierung wurde über die letzten 5 Jahre in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen durchgeführt. Da die erforderliche Signalisationsbewilligungen vom Kanton bisher verweigert worden ist, stelle ich fest, dass nun anstelle einer Begegnungszone, welche bereits ausgeschildert ist, eine Umsignalisation auf Tempo 50 mit Fussgängerstreifen etc. vorgenommen wird.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen.
Frage 1
Was sind die Gründe, dass die Signalisation des Bahnhofplatzes Liestal als Begegnungszone verweigert wird?
Antwort
Die Genehmigung der Begegnungszone Bahnhofplatz ist nicht verweigert worden. Das Verfahren ist noch pendent. Eine Bewilligung kann bis jetzt noch nicht erteilt werden, weil erstens notwendige Unterlagen nicht eingereicht worden sind und weil sich zweitens gezeigt hat, dass das Konzept der Stadt Liestal, so wie es jetzt vorliegt, für den öffentlichen Verkehr grosse Probleme schafft. Leider hat die Stadt Liestal auf die (empfohlene, aber fakultative) Vorprüfung verzichtet.
Im Verkehrskonzept der Stadt Liestal ist vorgesehen, dass die regionalen Busse auf der Poststrasse im Gegenverkehr zirkulieren. Nach der Sanierung der Poststrasse ist das jetzt aber äusserst problematisch, denn die Platzverhältnisse sind mit der Strassenraumgestaltung eng geworden. Fahrversuche mit Bussen in der Poststrasse haben das am 15. Januar 2010 klar gezeigt. Es müssen weitere Abklärungen getätigt werden, damit sicher ist, dass die vorgesehene Linienführung der Busse funktioniert. Die Bearbeitung der Begegnungszone am Bahnhof braucht darum wesentlich mehr Zeit, als das bei einer einfachen Begegnungszone der Fall ist.
Da müssen zuerst Lösungen gefunden werden. Weitere Gespräche mit der Stadt Liestal und den betroffenen Amtsstellen sind darum geplant.
Frage 2
Ist es denkbar, dass nach fünfjährigen Abklärungen die definitive Lösung mit Priorität Fussgänger und öffentlicher Verkehr in absehbarer Zeit bewilligt wird?
Antwort
Das Verkehrskonzept Liestal ist während der Planungsphase entstanden. Diese hat mehrere Jahre gedauert. Seit einiger Zeit hat nun die Realisierungsphase begonnen. Das konkrete Projekt der Begegnungszone Bahnhofplatz/Postplatz/Poststrasse ist im Oktober des letzten Jahres bei der SID eingereicht worden. Normalerweise dauert die Bearbeitung für Begegnungszonenprojekte circa sechs Wochen. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass keine Beanstandungen vorliegen. Wie bereits ausgeführt, ist das Projekt am Bahnhof wegen der notwendigen Integration der regionalen Buslinien aber sehr komplex.
Die beiden betroffenen Direktionen BUD und SID stehen einer Erweiterung der Begegnungszone sehr positiv gegenüber. Sie vertreten aber klar die Auffassung, dass die bestehenden Unklarheiten speziell im Zusammenhang mit der Führung des Öffentlichen Verkehrs zuerst behoben werden müssen. Erst wenn das der Fall ist, kann die Begegnungszone als Ganzes bewilligt werden. Damit ist auch gesagt, dass es nur sinnvoll ist, wenn die beiden Teile der neuen Begegnungszone, Bahnhofplatz/Postplatz und Poststrasse zusammen, unter dem neuen Regime in Betrieb genommen werden.
Am Mittwoch, 9. März 2010, findet zwischen dem Stadtrat, den Entscheidungsträgern des Tiefbauamts, dem Amt für Raumplanung und der Polizei ein weiteres Gespräch statt. Sobald eine gute Lösung vorliegt, kann die neue Zone bewilligt werden.
Peter Schafroth (FDP) dankt für die Antworten und ist mit ihnen zufrieden.
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3. Regina Vogt: Überwerfung SBB-Linie
Ich gehe davon aus, dass im Bereich Liestal Nord eine Überwerfung der SBB-Linie vorgesehen ist und zustande kommen wird.
Für die Stadt Liestal stellt dieses Projekt eine erhebliche städtebauliche Veränderung dar.
Die folgenden Fragen werden von Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet.
Frage 1
Wie weit ist die Planung SBB-Überwerfung Liestal Nord gediehen?
Antwort
Die SBB haben mit der Grobplanung begonnen. Es sind zunächst verschiedene Modelle entwickelt worden. Dabei ist noch nicht sicher, wo die Entflechtungsbauwerke genau zu liegen kommen sollen. Zudem muss geklärt werden, welche Gleise ober- bzw. unterhalb des heutigen Gleisniveaus geführt werden sollen. Der Kanton setzt sich vor allem dafür ein, dass die künftige Linienführung möglichst wenig Beeinträchtigung für die Stadt und die Bevölkerung mit sich bringt. Zudem soll das Bauwerk kompatibel sein mit einem späteren allfälligen dritten Jura-Durchstich.
Frage 2
Wie sieht der Terminplan aus und ist mit Immissionen zu rechnen?
Antwort
Die SBB möchten das Projekt wenn möglich noch im laufenden Jahrzehnt realisieren. Allerdings erfolgt die Finanzierung aus dem FinÖV-Fonds für Bahn-Grossprojekte. Weil dieser Fonds aber unter akuten Liquidationsengpässen leidet, kann noch keine Aussage zum konkreten Realisierungszeitpunkt gemacht werden.
Frage 3
Wie weit sind alle Betroffenen an diesem Projekt mit einbezogen und informiert worden?
Antwort
Die Federführung für dieses Bauprojekt liegt bei den SBB bzw. beim Bundesamt für Verkehr. Im Rahmen der regelmässigen Gespräche zwischen dem Regierungsrat und der Stadt Liestal sind die Stadtbehörden immer über den gegenwärtigen Planungsstand und die entsprechenden Unsicherheiten informiert worden. Sobald die SBB ihre Planung konkretisiert haben, werden die Betroffenen mit einbezogen.
Regina Vogt (FDP) erklärt sich als befriedigt mit den Antworten, für die sie sich bedankt und die sie an die Stadt Liestal weiterleiten wird.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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