Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010

Nr. 1664

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) teilt mit, die Regierung sei bereit, den Vorstoss in der Form eines Postulats entgegenzunehmen.


Seit einigen Jahren besteht ein Runder Tisch Integration, an dem Vertreter der Bürgergemeinden, der Einwohnergemeinden und des Kantons sitzen, die sich mit dem Thema Einbürgerungen auseinandersetzen. Der Runde Tisch hat sich schon mit sehr vielen Themen befasst, die Gegenstand von Landratsvorlagen oder -vorstössen waren. Er hat sich sehr bewährt.


Auch über die im Vorstoss angesprochene Einbürgerungspraxis wurde schon intensiv diskutiert. Dabei wurde festgehalten, dass die Sozialhilfeabhängigkeit allein noch kein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung sein sollte. Denn die Sozialhilfe muss nicht immer selbstverschuldet sein - etwa durch Arbeitsscheu -, sondern sie kann auch ohne eigenes Verschulden entstehen - beispielsweise bei Langzeitarbeitslosigkeit, langer Krankheit oder im Falle von Working Poors , also von Leuten, die zwar voll arbeiten, aber zu wenig verdienen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Gegenüber ihnen wäre es ungerecht, wenn ihnen die Einbürgerung verwehrt würde, weil sie Sozialhilfe beanspruchen müssen.


Im Zusammenhang mit der Sozialhilfeabhängigkeit wird in der Praxis dem Umstand grosse Beachtung geschenkt, ob ein Bewerber sich gegenüber der Sozialhilfebehörden kooperativ verhält oder ob er nicht zur Zusammenarbeit bereit ist oder sogar Missbrauch betreibt. Wird ein Missbrauchsfall festgestellt, kann das Einbürgerungsgesuch sistiert oder in schweren Fällen wegen «Nichtbeachten der Rechtsordnung» auch abgelehnt werden.


Diese Praxis gilt seit Oktober 2008. Sie ermöglicht es, die «schwarzen Schafe» unter den Sozialhilfeempfängern zu erfassen, verhindert aber zugleich, dass alle Sozialhilfeempfänger über einen Kamm geschert und und jene, die sich korrekt verhalten, diskriminiert werden.


Die Regierung will sich einer erneuten Diskussion dieses Themas nicht verschliessen, bittet aber darum, dass der Vorstoss als Postulat überwiesen wird, so dass er im Rahmen des Runden Tisches nochmals diskutiert werden kann. Dann kann auch geklärt werden, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die es erlauben, den im Vorstoss enthaltenen Anliegen Rechnung zu tragen.


Patrick Schäfli (FDP) erklärt, die freisinnige Fraktion unterstütze seine Motion mehrheitlich.


Den Medien war verschiedentlich zu entnehmen, dass in einigen Kantonen die Erweiterung des Kriterienkatalogs für Einbürgerungen diskutiert wird. Im Kanton Graubünden, nicht gerade als Hardliner-Kanton bekannt, und im Kanton Zürich wurden entsprechende Anpassungen bereits vorgenommen.


Auch im Baselbiet braucht es das zusätzliche Kriterium. Wer Fürsorge bezieht, soll nicht generell vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen werden, sondern die Motion verlangt, nebst dem guten Leumund, den Wohnsitzerfordernissen und der Integration müsse auch geprüft werden, ob eine gesicherte Existenzgrundlage bestehe.


Was in anderen Kantonen Praxis ist, auch im Baselbiet einzuführen, ist nicht zu viel verlangt. Es gehört zur Integration, dass man sich und seine Familie über Wasser halten kann, wenn man Schweizer Bürger werden und somit sämtliche Bürgerrechte erwerben will. Diese Anforderung ist nichts Unanständiges. Heute kann man dieses Kriterium nicht anwenden wegen des Willkürverbots.


Vor einer Einbürgerung müssen selbstverständlich die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern bezahlt sein. Aber die gesicherte Existenzgrundlage ist bisher kein Kriterium, obwohl dies eigentlich notwendig ist. Es ist wenig sinnvoll, jemanden einzubürgern, der auf Sozialhilfe angewiesen ist. Mit der entsprechenden Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes soll die Regierung beauftragt werden, so wie dies auch in anderen Kantonen schon geschehen ist. Diese Regelung ist, wie der Kanton Graubünden bestätigt, problemlos umsetzbar.


Über den Vorstoss zu diskutieren, ist grundsätzlich gut und nett; aber es braucht nun handfeste Massnahmen, und deshalb sollte er als Motion überwiesen werden.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


Regula Meschberger (SP) erklärt, Regierungsrätin Sabine Pegoraro habe bereits sämtliche Argumente für eine Ablehnung geliefert. Working-Poors, alleinerziehende Elternteile, die trotz Arbeit nicht einen existenzsichernden Lohn erreichen, können nicht bestraft werden, indem man ihnen das Recht auf Schweizer Staatsbürgerschaft verweigert. Auch eine Rückzahlung kann sich als schwierig erweisen - die Existenzgrundlage kann also kein Grund sein, jemanden nicht einzubürgern. Im Falle eines Missbrauchs gibt es bereits heute Möglichkeiten: Wenn Sozialhilfeabhängige die Einbürgerung beantragen, sich aber nicht als nicht kooperativ zeigen, kann die Einbürgerung sistiert werden. Im Weiteren hat der Landrat ein Integrationsgesetz verabschiedet, womit verschiedenste Instrumente geschaffen wurden. Zur Integration gehört auch ein erkennbarer Wille zur Integration und zur Schaffung einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Fehlt dieser Wille, kann heute durch die Integrationsvereinbarungen eingegriffen werden.


Man kann aus verschiedensten Gründen sozialhilfeabhängig werden, häufig handelt es sich um Umstände, die niemandem vorgeworfen werden können. Damit würden Ungleichheiten in der Bevölkerung geschaffen, denn ganz viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind Sozialhilfebezüger/innen. Die Überweisung als Motion wie als Postulat wird von der SP-Fraktion abgelehnt.


Rosmarie Brunner (SVP) meint, die SVP-Fraktion werde die Motion unterstützen. Sozialleistungen erhält man unabhängig vom Schweizer Bürgerrecht, aber ohne klaren Gesetzesartikel kann nichts dagegen unternommen werden. In der Petitionskommission ist man machtlos, hier «einen Strick zu ziehen».


Agathe Schuler (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion lehne die Motion ab. Als Mitglied der Petitionskommission kann sie bezeugen, dass die Einbürgerungsgesuche sehr sorgfältig geprüft werden. Es bestehen genügend gesetzliche Grundlagen auf eidgenössischer wie kantonaler Ebene. Neben den kommunalen Regelungen existiert ein ausführlicher Leitfaden der Sicherheitsdirektion mit Stand Ende 2008. Darin wird auf 33 Seiten das Vorgehen bei der Bewertung der Einbürgerung sehr genau beschrieben. Auch die finanziellen Aspekte werden geregelt und im Laufe des Verfahrens mehrmals geprüft. Neben der Beachtung der Rechtsordnung muss ein guter straf- und betreibungsrechtlicher Leumund vorhanden sein und die Steuerpflicht erfüllt werden. Ferner hat das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 16. Dezember 2008 festgestellt, dass die Verweigerung der Einbürgerung einer Person, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen kann, eine verfassungswidrige Diskriminierung darstellt. Allein schon aus diesem Grund sollte eine solche Bestimmung nicht in das Gesetz aufgenommen werden. Bezüglich Überweisung als Postulat sind die Meinungen in der CVP/EVP-Fraktion geteilt.


Gemäss Philipp Schoch (Grüne) lehne die Grüne Fraktion aus den bereits genannten Gründen eine Überweisung als Motion wie auch als Postulat ab.


Josua Studer (SVP) meint, wer Sozialhilfe beziehe, bekomme Geld, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Dabei muss ein Luxusgut wie ein Auto abgegeben werden. Ist es ein zwingendes Recht, dass jemand Schweizer Bürger werden muss? In der Schweiz wird man unterstützt, ohne Schweizer Bürger zu sein. In Allschwil muss neu eine einbürgerungswillige Person alle im Zusammenhang mit der Einbürgerung anfallenden Kosten im Voraus bezahlen. Bevor diese Regelung entstand, mussten die sozialen Dienste die Einbürgerungskosten übernehmen und danach in Raten von der Sozialhilfe abziehen. Dies ist nicht notwendig. Das Schweizer Bürgerrecht muss man sich erarbeiten, denn es ist keine Pflicht.


Patrick Schäfli (FDP) erklärt sich aufgrund der Ausführungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, hofft gleichzeitig aber, dass die Thematik nochmals abgeklärt werde.


://: Der Landrat beschliesst mit 44:30 Stimmen bei 1 Enthaltung, die in ein Postulat umgewandelte Motion 2009/036 zu überweisen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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