Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010

Nr. 1672

Gemäss Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) lehnt der Regierungsrat das Postulat ab. Er gibt der Sicherheitsdirektorin das Wort, um die Ablehnung zu begründen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) nennt folgende Gründe, weshalb der Regierungsrat dem Landrat beantragt, das Postulat nicht zu überweisen:


Postulant Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) dankt Regierungsrätin Sabine Pegoraro für die Darlegung ihres Standpunktes.


Er ist allerdings damit nicht einverstanden. Eigentlich sollte doch alles unternommen werden, um die Zahl der Verkehrsopfer an den Fussgängerstreifen zu reduzieren. Eine Tatsache aber ist es, dass die Unfälle an den Fussgängerstreifen seit Abschaffung des Handzeichens zugenommen haben, was der Grund für den Vorstoss ist.


Ihm ist dabei bewusst, dass es eine eidgenössische Lösung bräuchte - allerdings befänden wir uns hier in einer direkten Demokratie, und es müsse nicht immer alles von oben kommen.


Es genügt einfach nicht, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass die faktische Verantwortung letztlich beim Autofahrer liegt. Dieses Denken ist nicht sehr praxisnah und von seinen Auswirkungen her fatal. Der Autofahrer ist nun einmal der Stärkere, und der Fussgänger ist der Schwächere. Dass die Rückkehr zum Handzeichen für falsch gehalten wird, kann der Postulant von der Logik her nicht nachvollziehen, ebenso wenig die Aussage, es handle sich um einen Rückschritt und schaffe Verunsicherung. Handzeichen bedeuten für den Fussgänger und für den Fahrzeuglenker eindeutig mehr Klarheit und damit mehr Sicherheit.


Umfragen nach der Veröffentlichung der negativen Statistiken haben ergeben, dass eine Mehrheit die Rückkehr zum Handzeichen wünscht und damit auf die Devise setzt: «Handzeichen schaffen Klarheit».


Der gegenseitige Sichtkontakt zwischen Fussgängern und Autofahrern ist dabei wichtig. Heutzutage schauen Fussgänger auf den Boden oder auf das Handy und laufen dann einfach auf die Strasse.


Von der Baselbieter Regierung ist zumindest zu erwarten, dass sie das Thema im Sinne einer Empfehlung an der gesamtschweizerisch stattfindenden Sicherheitsdirektorenkonferenz auf das Tapet bringen würde. Dies würde der Sicherheit des Autofahrers, aber vor allen Dingen des Fussgängers dienen.


Der Landrat ist gebeten, dem Postulat zuzustimmen.


Kathrin Schweizer (SP) gibt bekannt, ihre Fraktion sei gegen die Überweisung des Postulates, und zwar aus verschiedenen Gründen. Viele davon hat Frau Regierungsrätin Pegoraro bereits erwähnt; dem gibt es nichts beizufügen.


Die Handzeichen-Regelung ist eigentlich unsinnig und schwächt die Rechte der schwächsten Verkehrsteilnehmer zusätzlich. Man stelle sich einmal vor, ein Automobilist müsste auf der Hauptstrasse mit dem Warnblinker anzeigen, dass er sein Vortrittsrecht wahrnehmen möchte - es entstünde die grösse Konfusion. Jeder Fussgänger, der am Fussgängerstreifen wartet, hat Vortritt. Dieses Vortrittsrecht gilt; Handzeichen sind dafür nicht nötig.


Die vielen Unfälle an Fussgängerstreifen sind in der Tat beunruhigend. Dagegen muss etwas unternommen werden. So beispielsweise darf es keine Fussgängerstreifen ohne Mittelinsel mehr geben, wenn diese über zwei Spuren führen. Ferner braucht es eine rigorose Überprüfung der Automobilisten. Es ist kein Zufall, dass deutsche Automobilisten in der Schweiz den Fussgängern eher den Vortritt gewähren als Schweizer Automobilisten in Deutschland. In Deutschland wird die Regelung nämlich äusserst streng kontrolliert.


Laut Werner Rufi (FDP) ist seine Fraktion aus mehreren Gründen, die teilweise bereits angesprochen worden sind, gegen das Postulat.


Einer der Gründe ist, dass das Strassenverkehrsrecht klar in Bundeskompetenz fällt. Es wird heikel, wenn die Kantone hier eine eigene Praxis entwickeln wollen.


Die Zunahme der Unfälle hängt wahrscheinlich mit der neuen Vortrittsregelung zu Gunsten der Fussgänger zusammen. Hier müssen die Autofahrer umdenken; es handelt sich um einen Prozess, der im Gange ist. Die Schwächeren gilt es zu schützen, was ein sehr zentraler Punkt ist. Es besteht das Risiko, dass die Wiedereinführung des Handzeichens zu Unsicherheiten führen würde, und das kann nicht die Absicht sein.


Es ist auch unter der bestehenden Regelung möglich, dass den Kindern in der Verkehrsschulung beigebracht wird, zur Absicherung ein Zeichen zu machen.


Ein solcher Vorstoss muss auf Bundesebene aufgegleist werden. Die Regierung kann nicht dazu verpflichtet werden, das Anliegen auf Ebene Bund anzubringen. Die Polizeidirektorenkonferenz hat sich bestimmt schon einmal mit dem Thema befasst. Es ist der falsche Ansatz, kantonal eine Änderung der geltenden Regelung herbeiführen zu wollen. Es muss mit anderen Mitteln versucht werden, die Zahl der Verkehrsopfer zu reduzieren. Letztlich sind die Autofahrer als stärkere Verkehrsteilnehmer gefordert, den schwächeren - also den Fussgängern - zu helfen.


Urs von Bidder (EVP) schickt voraus, auch die CVP/EVP-Fraktion sei gegen die Überweisung des Postulates.


Die Unfälle, die bei den Fussgängerstreifen passieren, sind immer tragisch und sollen nicht heruntergespielt werden. Tatsächlich sind die Fussgänger am kürzeren Hebel.


Wie bereits erwähnt, zielt das Postulat aber auf die falsche Ebene. Ferner ist festgestellt worden, dass Handzeichen gerade nicht die mit dem Postulat verlangte Klarheit schaffen.


Landrat von Bidder kann als Lehrer berichten, dass die Verkehrsinstruktoren die Kinder in der Schule sehr sorgfältig auf die Situation am Fussgängerstreifen vorbereiten. Ein ganz wichtiger Punkt für die Kinder ist es, dass diese vor dem Betreten des Fussgängerstreifens Kontakt mit dem Autofahrer aufnehmen. Dazu gehört auch, sich anschliessend zu bedanken.


Wenn die Kinder einzeln unterwegs sind, verhalten sie sich gut und gemäss den Instruktionen. In der Gruppe besteht allerdings die Tendenz, dass sie einfach auf die andere Strassenseite laufen.


Es könnte höchstens eine schweizweite Regelung angeregt werden; eine Insellösung ist nicht anzustreben.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat lehnt das Postulat 2009/089 mit 52:17 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



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