Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010

Nr. 1673

Wie Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) bekannt gibt, ist der Regierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er fragt an, ob jemand gegenteiliger Meinung sei.


Laut Eva Chappuis (SP) ist eine Mehrheit der SP-Fraktion der Meinung, bei diesem Postulat handle es sich um einen Auftrag zur Arbeitstherapie für das Verwaltungspersonal, was eigentlich verhindert werden sollte.


Die Fraktion ist aber gerne bereit, sich die Begründung der Regierung für die Entgegennahme anzuhören. Sie wird dann entscheiden, ob sie Antrag stellen will oder nicht.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, das Bundesrecht schliesse die Umwandlung einer Stiftung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder in eine andere Gesellschaftsform aus. Es ist aber möglich, dass mit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde das Stiftungsvermögen auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt übertragen werden kann, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist. Solange sich aber die Probleme einer Stiftung mit einer zweckmässigen Ausgestaltung der Stiftungsorganisation lösen lassen, besteht nach dem Bundesrecht kein Raum für eine Auflösung der Stiftung oder eine Vermögensübertragung auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt.


Der Regierungsrat ist aber bereit, das Postulat entgegenzunehmen und die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, damit die von der Postulantin genannten Konflikte und Probleme gelöst werden können - auch wenn die Verwaltung sicher nicht unterbeschäftigt ist.


Frau Regierungsrätin Pegoraro habe jetzt perfekt begründet, weshalb die Überweisung des Postulates unnötig sei, so Eva Chappuis (SP).


Stiftungsrecht ist Bundesrecht. Die Möglichkeiten zur Auflösung einer Stiftung sind äusserst bescheiden - entweder ist es nicht mehr möglich, den Stiftungszweck zu erfüllen, oder aber man lässt die Stiftung in den Konkurs schlittern. Deshalb gibt es seitens Regierung nichts mehr zu prüfen.


Die SP-Fraktion möchte verhindern, dass hier Arbeit investiert wird in ein Thema, über das allgemein in veröffentlichten Gesetzessammlungen nachgelesen werden kann.


Petra Schmidt (FDP) schickt voraus, sie habe das Geschäft von Juliana Nufer «geerbt». Es gibt, wie von Frau Regierungsrätin Pegoraro ausgeführt, einzelne Fälle, bei denen es darum geht, Kleinigkeiten in Stiftungsurkunden zu ändern, ohne den Gesamtzweck zu verändern. Heute sind solche Änderungen mit grossem Aufwand verbunden.


So gibt es beispielsweise Stiftungen, die vor 30 bis 40 Jahren gegründet worden sind, ihr Dasein fristen und deren Stiftungszweck es ist, bedürftige Bürger aus einer bestimmten Gemeinde zu unterstützen. Der Stiftungszweck - die Unterstützung - ist eigentlich sinnvoll, kann aber innerhalb der Stiftung nicht vollzogen werden. Eine Änderung wiederum ist mit grossem Aufwand verbunden.


Die FDP-Fraktion bittet den Landrat, dem Postulat stattzugeben, damit die Regierung entsprechende Möglichkeiten aufzeigen kann. Es gibt sehr viele Stiftungen, die dafür dankbar wären. Auch die Arbeit der Stiftungsaufsicht würde dadurch wesentlich kleiner werden.


Keine weiteren Wortbegehren.


Da die Entgegennahme des Postulates bestritten ist, lässt der Landratspräsident darüber abstimmen.


://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulats 2009/092 mit 48:24 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



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