Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010

Nr. 1674

Laut Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) lehnt der Regierungsrat die Motion ab. Er gibt Frau Regierungsrätin Pegoraro das Wort, um die Ablehnung zu begründen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bittet namens der Regierung, die Motion nicht zu überweisen.


Schon heute sind die Forderungen des Motionärs teilweise erfüllt, denn in den Medienmitteilungen der Polizei-Basel-Landschaft werden die Nationalitäten seit Jahren genannt. Ob die Medien das abdrucken, lässt sich nicht erzwingen - es ist bekannt, dass sie dies nicht immer tun. Der Regierungsrat lehnt es aber generell ab, bei eingebürgerten Schweizern die Ursprungsnationalität zu nennen. Es gibt keine besseren oder schlechteren Schweizer, keine echten oder unechten. Wenn jemand die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben hat, ist er Schweizer.


Es gibt zu diesem Thema Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz. Die Polizei Basel-Landschaft folgt den Empfehlungen hinsichtlich Nennung der Nationalität. Die Nationalität soll genannt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:


Die Empfehlungen der Polizeikommandanten werden gegenwärtig überarbeitet und sollen noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Sie sollen wie folgt aussehen:


Der Regierungsrat erachtet die Empfehlungen, die in der ganzen Schweiz gelten, als ausgewogen - vor allem deshalb, weil alle Aspekte des Täter- und Opferschutzes, aber auch der Strafuntersuchung berücksichtigt sind. Ein weiterer Grund, weshalb der Regierungsrat die Empfehlungen für gut befindet, liegt in einem Rechtsgutachten von Professor Fleiner. Er hat dieses im vergangenen August für die Solothurner Regierung verfasst. Auslöser dafür war die kantonalsolothurnische Volksinitiative «Nennung der Nationalitäten der Polizei- und Justizbehörden» gewesen. Professor Fleiner kam dabei zum Schluss, dass die generelle Nennung der Nationalität oder Herkunftsregion - wie sie auch die Motion Willimann verlangt -, gegen internationales und nationales Recht verstosse.


Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat, die Motion nicht zu überweisen. Dadurch wird ermöglicht, im Kanton Baselland weiterhin gemäss den Empfehlungen der Polizeikommandanten vorzugehen.


Motionär Karl Willimann (SVP) dankt Frau Regierungsrätin Pegoraro für den Exkurs.


Er hat gelernt, dass ein Landrat flexibel sein muss. Während der ersten Dreiviertel der Ausführungen der Sicherheitsdirektorin war er geneigt, seine Motion zurückzuziehen, weil er den Eindruck gewann, es sei etwas im Gange. Als er nun allerdings von diesem Rechtsgutachten hörte, wo von Menschenrechtsverletzungen die Rede ist, hat er seine Meinung wieder geändert. Er hält an seiner Motion fest.


In letzter Zeit sind fast täglich Gewalttaten in der Region passiert, vor allem im urbanen Gebiet. Es fällt schon seit Längerem auf, dass die Nationalität genannt wird, wenn es sich bei den Delinquenten um Schweizer handelt - ist die Nationalität nicht genannt, ist gewiss, dass es sich um andere Nationalitäten handelt. Anhand einiger Beispiele von kürzlichen Gewalttaten in der Region illustriert er, warum beim Volk der berechtigte Eindruck entsteht, dass es aus politischen Gründen leichter fällt, die Nationalitäten zu nennen, wenn Schweizer beteiligt sind.


Wenn es sich nicht um Schweizer handelt, wird wegen der Problematik «Ausländerkriminalität» Zurückhaltung geübt.


Das Volk hat grundsätzlich ein Anrecht auf Transparenz bei solchen Meldungen der öffentlichen Hand, andernfalls besteht die Gefahr, dass falsche Eindrücke und Vermutungen im Raum stehen.


Unter dem Titel «Was nicht sein darf, kann nicht sein» wird - fast wie bei der «Minarett-Initiative» - unter den Teppich gewischt, bis das Volk die Quittung präsentiert. Die erwähnte Initiative im Kanton Solothurn entspringt genau dieser Haltung.


Persönlich ist Karl Willimann enttäuscht von der Haltung der Regierung, im Besonderen, was den Hinweis auf den Verstoss gegen das Völkerrecht angeht. Offenbar verstösst es nicht gegen das Völkerrecht, die Schweizer konsequent zu nennen und bei den Ausländern nur selektiv die Nationalität zu nennen. Dagegen wehre er sich, so Landrat Willimann, und halte die Motion aufrecht. Er überlegt sich sogar, in der SVP eine ähnliche Initiative anzuregen wie im Kanton Solothurn. «On verra - man sieht sich bei Philippi wieder!»


Christoph Hänggi (SP) teilt mit, seine Fraktion sei trotz des Votums Karl Willimanns gegen die Motion. Die SP kann sich weitgehend der Begründung von Regierungsrätin Sabine Pegoraro anschliessen. Sie möchte den Polizei- und Justizbehörden keine neuen Kommunikationsvorschriften machen müssen und glaubt, dass es von Fall zu Fall abzuklären gilt, was gesagt werden darf, soll und muss. Im Besonderen kann den Medien nicht vorgeschrieben werden, was sie aus den veröffentlichten Bulletins in ihren Berichterstattungen zu übernehmen haben.


Als Mitglied der Justiz- und Sicherheitskommission hat Landrat Hänggi das Vertrauen, dass die Kommunikation korrekt erfolgt. Wie Frau Regierungsrätin Pegoraro dargelegt hat, gibt es verschiedene Regeln, die eingehalten werden.


Die SP glaubt nicht, dass eine Person, die «Geld, Geld» fordert - Christoph Hänggi spielt dabei auf eine von Karl Willimann geschilderte Gewalttat in Basel an -, unbedingt einen Migrationshintergrund haben muss und dass es sich bei Schweizern mit Migrationshintergrund um Schweizer zweiter Klasse handelt. Auch das sind Schweizer, weshalb es nicht ehrlich wäre, wenn von «Schweizern mit Migrationshintergrund» geschrieben würde.


Daniele Ceccarelli (FDP) schickt voraus, er müsse versuchen, «cool» zu bleiben, und was er zu sagen habe, werde Karl Willimann mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht passen.


Die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab. Die Ausführungen von Frau Regierungsrätin Pegoraro treffen hundertprozentig zu. Das Gutachten Fleiner besagt in der Tat, dass eine Diskriminierung gegeben wäre.


Auffallend ist, dass Karl Willimann nur von Ausländern geredet hat. Die echte Intention des Vorstosses aber - nämlich die Nennung von Schweizern mit Migrationshintergrund - blieb unerwähnt. Das ist keine redliche Argumentation.


Es gibt keine Schweizer erster und zweiter Klasse. Sollte eine solche Klassierung eingeführt werden, so entstünden Probleme, wie sie vor Jahrzehnten gegeben waren.


Wenn ein Türke oder ein eingebürgerter Türke oder ein Schweizer jemanden umbringt, ist zu fragen, ob der Tote dann toter als tot sei - wohl kaum. Was kann es also für eine Rolle spielen, welche Nationalität der Delinquent hat?


Keine - es sei denn, es bestehen xenophobe Hintergründe. Das ist es, was störend ist und was unter keinen Umständen zugelassen werden darf.


Noch ein Wort zur erwähnten Initiative im Kanton Solo-thurn: Die SVP Solothurn selbst hat den Passus betreffend die Nennung von Schweizern mit Migrationshintergrund aus dem Initiativtext entfernt, weil sie erkannt hat, dass es so nicht geht.


Ein solcher Vorstoss darf einfach nicht durchkommen. Die Landratsmitglieder sind gebeten, diesen abzulehnen.


Siro Imber (FDP) erklärt, bei Einbürgerungsgesprächen lege seine Gemeinde Allschwil immer Wert auf die politischen Rechte. Dies deshalb, weil sich unsere Nation nicht durch die Herkunft definiert, sondern - im Sinne der Ideen des 18. Jahrhunderts - durch politische Ideale.


Wenn wir beginnen, unsere Nation aufgrund der Abstammung zu definieren, dann kratzen wir an der Definition des ganzen Landes. Was dieses Land eint, sind die gemeinsamen politischen Werte und Ideen, nämlich Demokratie und Freiheit. Es geht nicht an, innerhalb der Bevölkerung zu differenzieren zwischen Schweizern der einen und Schweizern der anderen Abstammung.


Es gibt zudem Gebiete in der Schweiz, so im Kanton Aargau, die erst seit Ende des 18. Jahrhunderts bei der Eidgenossenschaft sind. Möglicherweise würden auch Mitglieder des Landrates nicht als Schweizer gelten, wenn die Abstammungstheorie konsequent zur Anwendung käme.


Christine Gorrengourt (CVP) erklärt, ihrer Fraktion gehe es genau gleich wie den beiden Vorrednern.


Welche Möglichkeiten gibt es, die Schweizer in zwei Gruppen aufzuteilen - Schweizer mit Migrationshintergrund und andere Schweizer? Der Landrat und vorgängig die Bürgergemeinden sind es, welche die Schweizer «machen». Tun wir unsere Arbeit nicht richtig - sind die Eingebürgerten deshalb keine richtigen Schweizer? Es kann doch nicht sein, eine Einteilung in Schweizer ersten und zweiten Grades vorzunehmen. Das ist es, was die Fraktion am meisten an der ganzen Sache stört.


Ferner: Wer kann der Presse vorschreiben, was sie in ihrer Berichterstattung erwähnt und was nicht?


Die CVP/EVP-Fraktion ist gegen die Überweisung der Motion.


Urs von Bidder (EVP) ist persönlich über folgenden Passus in der Motion schockiert:


«Auch die Unsitte, eingebürgerte Täter oder Tatverdächtige in Polizeimeldungen als ‹Schweizer› zu bezeichnen, mag juristisch korrekt sein, ist aber nichts anderes als dem Volk Sand in die Augen gestreut.»


Aus seiner Sicht geht es nicht an, dass ein Landrat etwas in einer Motion fordert, von dem er weiss, dass es juristisch inkorrekt ist. Damit macht dieser sich unglaubwürdig.


Ruedi Brassel (SP) bemerkt, er halte sich in der Regel an den Motionstext. Demnach müsste müsste er als «Migrant» mit der Herkunftsbezeichnung «Heidenkind aus dem Kanton Appenzell» versehen werden. Im Motionstext wird nämlich nicht zwischen Binnenmigration und übriger Migration unterschieden. Er weiss nicht, ob Karl Willimann die Kantonalisierung oder die Regionalisierung der Täterschaft anstrebt.


Karl Willimann (SVP) antwortet auf die geäusserte Kritik, die Motion bezwecke die einheitliche Nennung der Nationalitäten. Entweder werden die Nationalitäten nicht genannt, oder sie werden konsequent genannt.


Was die Nennung von «Schweizern mit Migrationshintergrund» in Polizeimeldungen angeht, ist darauf hinzuweisen, dass dies im Kanton Zürich und in anderen Kantonen absolut «Courant normal» ist.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat lehnt die Motion 2009/110 mit 59:19 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



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