Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010
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2010-045 vom 28. Januar 2010 Interpellation von Bruno Baumann, SP-Fraktion: Arbeitslosigkeit - Auswirkungen der aktuellen AVIG-Revision auf Kantone und Gemeinden - Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2010: < beantwortet > |
Der vorgesehene Leistungsabbau in der ALV aufgrund der aktuellen Revision des AVIG wird zu Kostenverlagerungen auf Kantone und Gemeinden führen. Das ist unbestritten.
Diese AVIG-Revision wirft für unseren Kanton einige nicht unerhebliche Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet die Fragen des Interpellanten nach folgender Vorbemerkung:
Es ist keineswegs gesichert, dass die AVIG-Revision mit den derzeit bestehenden Inhalten am 1. Januar 2011 zur Umsetzung kommt. Die AVIG-Revision wird zwar seitens des Bundes mit dem Fahrplan des Inkraftsetzungsbeschlusses per 1. Januar 2011 verfolgt. Die Vorlage befindet sich zum aktuellen Zeit jedoch noch im Stadium der Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat. Die erheblichen Differenzen zwischen den beiden Räten müssten allesamt in der Frühjahrssession bereinigt werden. Im weiteren haben SP und Gewerkschaften das Referendum angekündigt.
Die Differenzen zwischen Stände- und Nationalrat sind erheblich. Ob die Änderungen des Nationalrats am Schluss alle so beschlossen werden, ist noch Gegenstand der weiteren, voraussichtlich umfangreichen Diskussion.
Ein von der FDP angeblich in der Vorbereitung befindlicher, beim Seco angekündigter parlamentarischer Vorstoss wird verlangen, dass die Umsetzung der Revision - auch wenn sie noch im 2010 abschliessend beschlossen wird - erst per 2012 erfolgt. Dies aus der konjunkturellen Argumentation heraus, dass es wenig Sinn macht, mit dem automatischen Stabilisator ALV prozyklisch zu agieren. Dem Vorstoss werden gute Chancen gegeben.
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Frage 1
Wie beurteilt der Regierungsrat die AVIG-Revision und was wird er gegen diese Verschlechterung unternehmen?
Antwort
Der Regierungsrat hat seine Beurteilung des Entwurfs dieser Revision im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens im März 2008 abgeben. Der Inhalt des entsprechenden Regierungsratsbeschlusses ist auf der Kantons-Homepage zusammengefasst ersichtlich (Medienmitteilungen des Regierungsrats vom 18. März 2008). Die Stellungnahme kann dem Interpellanten auch gerne zugesandt werden.
Grundsätzlich hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme die Revision mit ihrer primären Zielsetzung der finanziellen Sanierung begrüsst. Der Regierungsrat ist der entschiedenen Meinung, dass die ALV nicht ein (weiteres) Sozialwerk werden darf, das in massive finanzielle Schieflage gerät. Er hat in seiner Stellungnahme allerdings die Meinung vertreten, dass die Massnahmen weniger auf der Einnahmenseite und mehr auf der Ausgabenseite erfolgen sollten. Diesem Anliegen kommt die weitere Entwicklung der Vorlage in den Räten grundsätzlich entgegen. Der Regierungsrat sieht sich deshalb vorderhand nicht veranlasst, hier ausserordentlich einzugreifen. Er vertraut darauf, dass die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat zu einem akzeptablen Ergebnis führen wird. Ausserdem wird ja das angekündigte Referendum zu einer Volksabstimmung führen, die hierüber Klarheit schafft.
Frage 2
Kann der Regierungsrat die zu erwartenden Kostenfolgen bereits darlegen und zwar:
- für den Kanton Baselland
- für die Gemeinden?
Antwort
Nein, dies ist derzeit und kurzfristig nicht möglich. Vom Seco wie auch von der SKOS sind laut Auskunft des Seco zwar erste Abschätzungen der Auswirkungen der Revision auf Kantone und Gemeinden versucht worden, diese weisen aber noch grosse Differenzen, Ungenauigkeiten und Unsicherheiten auf. Das Seco ist daran, aussagekräftigere Zahlen zu erarbeiten. Eine eigene, eilige kantonale Abschätzung wäre sehr aufwändig und schwierig, vor allem solange die Differenzbereinigung der Räte noch nicht abgeschlossen ist.
Aussteuerung ist in vielen Fällen nicht gleich zu setzen mit Sozialhilfeabhängigkeit im gleichen Ausmass. Die ALV ersetzt das Erwerbseinkommen, die Sozialhilfe sichert den Lebensbedarf - das sind zweierlei Paar Stiefel.
Frage 3
Ist der Regierungsrat ebenfalls der Meinung, dass es besonders stark betroffene Gemeinden geben wird, wenn ja, wie gedenkt er diesen Gemeinden zu helfen?
Antwort
Gemeinden mit einer relativ hohen Arbeitslosenquote und einem relativ grösseren Anteil der von Arbeitslosigkeit stärker betroffenen Personengruppen werden voraussichtlich auch diejenigen sein, die mehr mit Sozialhilfe zu unterstützende Ausgesteuerte zu registrieren haben werden als andere. Der Regierungsrat lehnt den Gedanken von Transfers an die Gemeinden in diesem Zusammenhang jedoch ab, und zwar aus zwei Überlegungen:
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Erstens aus finanziellen Gründen. Mit seinen Aktivitäten zur Stützung der Konjunktur hat er bereits das finanziell Verkraftbare getan, um die Wirtschaft zu stützen, Arbeitslosigkeit zu verhindern und im weiteren damit auch Aussteuerung und Sozialhilfeabhängigkeit. Mit diesen Aktivitäten hat sich der Regierungsrat an die Grenzen der Schuldenbremse begeben. Für den zur Diskussion stehenden Aufwand haben nach Auffassung des Regierungsrats nun die Gemeinden einzustehen.
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Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Stabilisierungsgesetz hat zudem der Bund umfangreiche Massnahmen und Mittel beschlossen, die für die beiden Jahre 2010 und 2011 spezifisch der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit entgegenwirken. Es ist damit auch eine Entlastung im vom Interpellanten angesprochenen Sinne erfolgt, falls die AVIG-Revisi-on bereits per 1. Januar 2011 zur Wirkung käme.
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In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewiesen werden, dass das neue Familienzulagengesetz, welches Familienzulagen auch für Nichterwerbstätige eingeführt hat, die der Kanton finanziert, die Gemeinden im Sozialhilfebereich seit 2009 entlastet, ohne dass dies umgehend und dringlich thematisiert worden wäre (CHF 0,55 Mio im 2009).
Frage 4
Wird der Regierungsrat in Bern diesbezüglich intervenieren? Wenn ja, wie?
Antwort
Nein, im jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Ausgangslage hegt er diese Absicht nicht. Gegebenenfalls wird der Regierungsrat jedoch selbstverständlich seine institutionalisierten Kontakte zu den Baselbieter Parlamentarierinnen und Parlamentariern in seinem Sinne nutzen.
Frage 5
Wie ist die generelle Ausrichtung des Regierungsrates in dieser Angelegenheit?
Antwort
Siehe hiezu die Antwort zu Frage 1. Der Regierungsrat vertritt im weiteren die Ansicht, dass die bestehende Aufgabenteilung und Finanzierungsregelung bezüglich ALV und Sozialhilfe nicht durcheinandergebracht werden sollte.
Frage 6
Als mittelfristige Hauptwirkung ist zu erwarten, dass die Zahl der Armutsbetroffenen im Kanton um mehrere Personen zunehmen wird. Wird der Regierungsrat dies so hinnehmen, wenn nein, was gedenkt er dagegen zu unternehmen?
Antwort
Diese Schlussfolgerung des Interpellanten, vor allem als Hauptwirkung der Revision, ist nach Ansicht des Regierungsrates eindeutig verfrüht, und das gilt somit auch für eine Planung von Massnahmen dagegen.
Bruno Baumann (SP) dankt für die Antworten und beantragt Diskussion.
://: Dem Antrag auf Diskussion wird stattgegeben.
Bruno Baumann (SP) nimmt Bezug auf die Aussage, die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe dürften nicht vermischt werden. Aber wenn es zu Beitragskürzungen kommt, wird der Andrang bei der Sozialhilfe grösser. Spätestens dann kommen die Gemeinden unter Druck. Ein weiterer Aspekt ist wichtig: Bei der Arbeitslosenkasse zahlt man heute noch Steuern an die Gemeinden; wird die Beitragsdauer gekürzt, fallen erstens diese Steuern weg, und zweitens wird die Sozialhilfe früher beansprucht.
Das Vorgehen, wie es das Bundesparlament zur Zeit zu beschliessen vorhat, ist falsch. Angezeigt wäre ein antizylisches Verhalten.
://: Damit ist die Interpellation 2010/045 beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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