Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010

Nr. 1633

Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) informiert, am 7. Dezember 2009 sei bei der Petitionskommission eine Bittschrift des J.S. und 44 Mitunterzeichnenden eingegangen, welche die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung für J.S. sowie die Ausreiseverfügung per 13. Dezember 2009 durch das Amt für Migration betrifft. Der Petent, ein 23-jähriger brasilianischer Staatsangehöriger schreibe, die Wegweisung sei in keiner Art und Weise gerechtfertigt und stelle einen Härtefall dar. Für Details verweist die Kommissionspräsidentin auf den vorliegenden Bericht der Petitionskommission.


Der Petent reiste im Jahr 2002 im Alter von 16 Jahren als Tourist in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung, weil seine Mutter mit einem Schweizer verheiratet ist und seit 2001 in der Schweiz lebt. Während zwei Jahren besuchte der Petent ein schulisches Brückenangebot in Basel-Stadt. Im Anschluss daran fand er keine Arbeit, konnte aber wiederholt Stütz- und Integrationskurse besuchen. Seit 2004 sei er bei der Sozialhilfe verzeichnet und habe seither mit Ausnahme von neun Monaten Sozialhilfegelder bezogen. Seit 2006 wurde er von den Behörden immer wieder gemahnt, er müsse Arbeit finden und von der Sozialhilfe wegkommen, damit seine Aufenthaltsbewilligung weiter verlängert werde. Am 4. Juni 2008 wurde dem Petenten schliesslich mitgeteilt, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert und die Wegweisung verfügt werde. Daraufhin wurde ihm das rechtliche Gehör angeboten, welches der Petent jedoch nicht nutzte.


Im weiteren Verfahren wurde die Aufenthaltsbewilligung wiederholt verlängert, dies bis zum 31. März 2009. Zu diesem Zeitpunkt verfügte das Amt für Migration die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Ausreisepflicht. Begründet wurde die Verfügung mit der Sozialhilfeabhängigkeit, der ungünstigen Prognose und keiner besonderen Beziehung zur Schweiz. Die weiteren Beschwerdemöglichkeiten ergriff der Petent jedes Mal verspätet, zuerst beim Amt für Migration, dann beim Regierungsrat und schliesslich beim Kantonsgericht. Der Petent wandte sich auch ans Bundesgericht. Die verschiedenen Instanzen traten nicht auf seine Beschwerden ein, weil diese jeweils verspätet erfolgten.


Die Petitionskommission kam in ihrer Beratung zur Überzeugung, dass im gesamten Verfahren keine Instanz offensichtliche Fehler begangen habe. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung sowie die Wegweisung wurden mehrfach angekündigt. Die Sozialhilfebehörde verhalf dem Petenten sogar trotz verpasster Beschwerdefrist noch zum rechtlichen Gehör. Der Petent liess die gesetzten Termine immer wieder verstreichen und konnte seinen Lebensunterhalt während seines Aufenthalts in der Schweiz mit Ausnahme von wenigen Monaten nie selbst bestreiten. Wäre der Petent von der Sozialhilfeunterstützung weggekommen, wäre auch seine Aufenthaltsbewilligung verlängert worden. Das diesbezügliche Vorgehen sei im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer klar geregelt.


Ein Antrag der Kommissionsminderheit, die vorliegende Petition als Postulat an den Regierungsrat zu überweisen, dies mit der Bitte um Wiedererwägung im Sinne einer letzten Chance, wurde von der Petitionskommission mit 4:3 Stimmen abgelehnt.


Eine Kommissionsmehrheit würde es als unverständlich betrachten, im vorliegenden Fall eine Ausnahme zu machen und so ein Präjudiz zu schaffen. Eine Rückkehr ins Heimatland sei für den Petenten zumutbar. Das Verfahren solle nun nicht weiter verlängert werden.


Die Petitionskommission beantragt dem Landrat mit 4:2 Stimmen bei einer Enthaltung, die vorliegende Petition abzulehnen.


Bruno Baumann (SP) äussert sich im Namen einer Minderheit der SP-Fraktion. Diese ist der Meinung, man müsse dem Petenten, welcher ausgeschafft werden soll, noch einmal eine Chance geben. Der Petent halte sich seit bald acht Jahren in der Schweiz auf, wurde in dieser Zeit nie straffällig, integrierte sich hier gut und es sei ihm durchaus zuzutrauen, trotz anfänglicher Schwierigkeiten in der Schweiz eine Arbeit zu finden, so dass er nicht mehr der Sozialhilfe zur Last fallen werde.


Aus wirtschaftlicher Sicht wäre es für den Petenten viel schwieriger, in Brasilien eine Stelle zu finden und sich dort wieder zurecht zu finden. Die Minderheit der SP-Fraktion beantragt dem Landrat daher, die vorliegende Petition nicht abzuschreiben.


Ernst Wüthrich (SVP) betont, bezüglich der Ausweisung des Petenten sei alles rechtens abgelaufen und keine Fehler vorgefallen. Der Petent halte sich bereits seit sieben Jahren in der Schweiz auf und seine Mutter sowie sein Stiefvater hätten die Zeit und Möglichkeit gehabt, ihn besser zu unterstützen. Ausserdem sei nicht bewiesen, dass der Petent der Vater des Kindes sei, welches er mit einer Frau aus Deutschland habe. Die SVP-Fraktion schliesst sich daher der Kommissionsmehrheit an und lehnt die vorliegende Petition ab.


Christa Oestreicher (FDP) ist froh, dass ähnliche Geschäfte wie das vorliegende nicht täglich auf dem Tisch der Petitionskommission landen. Es gehe um einen jungen Mann, welcher sich seiner Verantwortung gegenüber sich selbst und dem Staat nie richtig bewusst geworden sei. Er müsse noch lernen, sein Leben eigenverantwortlich in die Hände zu nehmen, was im Alter von 23 Jahren eigentlich nicht aussergewöhnlich sei.


Andererseits gehe es um die Einhaltung und Umsetzung des schweizerischen Rechts und der Gesetze. Wie im Bericht der Petitionskommission ausführlich beschrieben, erhielt der Petent immer wieder die Möglichkeit, seine Situation zu ändern oder zu verbessern. Anstatt für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen, verliess sich der Petent auf die finanzielle Unterstützung des Staates und nutzte seine Chancen leider nicht. Es soll nun aber kein Präjudiz geschaffen werden, indem die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden und somit Tür und Tor für allfällige Nachahmer geöffnet würden.


Das Amt für Migration habe im aktuellen Fall richtig entschieden und in Anwendung von Art. 62 lit. e des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert bzw. die Wegweisung verfügt. Der Regierungsrat trat auf eine Beschwerde des Petenten nicht ein und stützte somit den Entscheid. Das Verfahren lief rechtsstaatlich völlig korrekt ab und lasse keinen Spielraum offen. Ein Härtefall liege nicht vor, ausserdem leben im Heimatland des Petenten seine Schwester, die Grosseltern und sein Vater. Mit 23 Jahren könne der Petent auch in seinem Heimatland an seiner Zukunft bauen.


Die FDP-Fraktion stützt somit den Entscheid der Regierung und hofft, das Wegweisungsverfahren könne zügig umgesetzt und abgeschlossen werden und es treten keine weiteren Verzögerungen mehr ein. Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Petitionskommission einstimmig und lehnt die vorliegende Petition sowie einen allfälligen Antrag der SP-Fraktion ab.


Rita Bachmann (CVP) stellt fest, das Verhalten des Petenten zeuge von einer unverständlichen Passivität und zeige keine Spur von Eigeninitiative. Ein 16-jähriger junger Mann könne mit etwas gutem Willen und Bereitschaft zur Integration in kurzer Zeit so viele sprachliche Kenntnisse erwerben, dass er zumindest eine Anlehre absolvieren oder eine einfache Arbeit verrichten könnte. Der Kommissionsbericht gehe eingehend auf die vielen verpassten Chancen ein, welche dem Gesuchsteller offengestanden hätten. All diese Chancen habe der Gesuchsteller nicht genutzt.


Die CVP/EVP-Fraktion zeigt sich überzeugt, dass der Gesuchsteller auch die nun verschiedentlich geforderte, letzte Chance nicht nutzen würde, weshalb sie die vorliegende Petition ablehnt. Wer unsere Rechtsordnung derart klar missachte, dürfe auch mit dem besten Willen und Vertrauen in unsere Mitmenschen unser System nicht überstrapazieren.


Stephan Grossenbacher (Grüne) bezeichnet das vorliegende Begehren nicht als Härtefall, trotzdem sei eine Wegweisung immer hart. Die Grüne Fraktion spreche sich mehrheitlich gegen eine Wegweisung aus, denn der Petent habe bereits einen Drittel seines Lebens in der Schweiz verbracht. Auch lebe seine Mutter, sein gemäss Unterlagen einziger Elternkontakt, in der Schweiz. Der Wille des Petenten, hier zu bleiben, sollte geachtet werden. Der Landrat sollte Gnade vor Recht walten lassen und sich gegen eine Wegweisung aussprechen.


Marie- Theres Beeler (Grüne) verweist auf die Aussage des Petenten in seinem Schreiben, seit anfangs September 2009 beziehe er keine Sozialhilfe mehr. Auch seine Mutter schreibe, ihr Sohn verfüge nun über eine Arbeitsstelle. In den Erläuterungen der Petitionskommission werden diese Aussagen nicht kommentiert, was Marie-Theres Beeler als irritierend betrachtet. Wären die oben gemachten Aussagen korrekt, würden diese die Argumente widerlegen, welche für eine Wegweisung sprechen.


Josua Studer (SVP) kennt als Mitglied der Sozialhilfebehörde Allschwil die Problematik, dass die Mitarbeit der Sozialhilfebezüger oftmals sehr schlecht sei. Fristen werden nicht eingehalten und die Sozialhilfebezüger zeigen sich erstaunt, wenn ihre Einsprachen abgelehnt werden. Das Kantonale Sozialamt fordere die kommunalen Behörden immer wieder dazu auf, das Gesetz umzusetzen und nicht "menschlich" zu entscheiden. Jeder Klient habe seine Chancen, von der Sozialhilfe wegzukommen. Im vorliegenden Fall hätte zudem die Mutter des Petenten einiges unternehmen können, um ihren Sohn bei der Integration zu unterstützen. Wenn jemand klar kommunizierte Fristen nicht einhalte, handle es sich nicht um einen Härtefall und es gelte, entsprechende Zeichen zu setzen.


Ueli Halder (SP) betont, es gehe hier um einen ganzheitlich persönlichen Fall und er verstehe nicht, weshalb die Petitionskommission den Petenten nicht persönlich befragt habe. Heute bestehen doch noch einige Unklarheiten und teilweise stehe Aussage gegen Aussage. Eine Befragung des Petenten und anderer Fachpersonen hätte mehr Klarheit verschafft. Das von der Petitionskommission gewählte Vorgehen erachtet Ueli Halder nicht als guten Weg.


Agathe Schuler (CVP) stellt klar, es sei Aufgabe der Petitionskommission, den vorliegenden Fall zu prüfen, was aufgrund der sehr ausführlichen Akten auch geschehen sei. Es sei jedoch nicht Aufgabe der Petitionskommission, hier einen Entscheid zu fällen. Die zuständige Behörde sei eindeutig das Amt für Migration. Zur Frage, ob der Petent nun einer Arbeit nachgehe: Es wäre einfach gewesen, der Petitionskommission eine entsprechende Bestätigung eines Arbeitgebers beizulegen. Dies wurde nicht getan.


Daniele Ceccarelli (FDP) unterstellt keinem Behördevertreter, welcher mit der Ausschaffung von Ausländerinnen und Ausländern betraut ist, dass er dies mit Freude tut. Trotzdem müsse diese Aufgabe wahrgenommen werden und im vorliegenden Fall lief das Verfahren rechtsstaatlich korrekt ab, denn nicht nur wurde das verpasste rechtliche Gehör nachgeholt, sondern der Petent habe die gesetzlichen Fristen mehrfach und unverständlicherweise nicht eingehalten. Es sei nicht Aufgabe der Petitionskommission, das pflichtgemäss ausgeübte richterliche Ermessen durch eigenes Ermessen zu ersetzen. Dies wäre ein Eingriff in die Gewaltentrennung und hätte präjudizielle Wirkung. Der Entscheid der Petitionskommission sei daher richtig.


Bruno Baumann (SP) beantragt, die vorliegende Petition als Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.


://: Der Landrat spricht sich mit 54:19 Stimmen bei 7 Enthaltungen dafür aus, die Petition gemäss Antrag der Petitionskommission abzulehnen. Den Antrag auf Überweisung der Petition als Postulat an den Regierungsrat lehnt er damit ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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