Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2016

Nr. 484

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) verweist darauf, dass Jürg Wiedemann in seinem Postulat drei Fragen stellt: Er fragt nach Fördermassnahmen für die Verbesserungen der Deutschkenntnisse im Vorschulalter; er fragt den Regierungsrat, ob man nicht auf das System von Basel-Stadt umschwenken sollte; und er will wissen, ob es ein Konzept und Verbesserungsmöglichkeiten gibt für Schülerinnen und Schüler, die erst nach dem Schuleintritt in den Kanton Baselland ziehen. Darauf hat man Antworten erhalten; sie sind im Bericht nachzulesen. Die Kommission wollte zudem genauer wissen, wie die Sprachförderung in der derzeitigen Lage mit vermehrten Migrationsbewegungen umgesetzt wird; auch hierzu gab es Antworten. So wurden im Schuljahr 2015/2016 zwei neue Integrationsklassen gebildet; auch dieses Jahr (2016/2017) werden wieder Integrations- und Berufswahlklassen gebildet. Konkret hat die BKSK bemängelt, dass die schriftliche Antwort erst im Januar 2015 erfolgte; also dreieinhalb Jahr nach der Überweisung. Seither ist aber sehr viel passiert. Man hatte somit nie einen aktuellen Stand. Trotzdem hat die Kommission mit 9:4 Stimmen beschlossen, das Postulat abzuschreiben. Man erhofft sich heute noch einige aktuelle Informationen.


* * * * *


- Eintretensdebatte


Pascale Uccella (SVP) sagt, dass das Angebot für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler ausreichend vorhanden ist. Es gibt im Kanton drei Angebote - den DaZ-Unterricht, DaZ-intensiv-plus sowie die Integrationsklassen. Die Integrationsklassen für fremdsprachige Kinder haben sich sehr gut bewährt. Ein Ausbau des Angebots ist im Moment nicht angezeigt. Was man sich aber überlegen oder im Auge behalten sollte: wie es mit den Flüchtlingskinder weitergeht. Trotz allem stimmt die SVP-Fraktion dem Antrag der Regierung zu und plädiert für Abschreibung.


Die SP-Fraktion will das Postulat nicht abschreiben, erklärt Miriam Locher (SP). Die Regierung beschränkt sich in der Vorlage auf eine Aufzählung bereits bestehender Angebote von Frühsprachförderung in den Gemeinden. Ein Kooperationsmodell zwischen Kanton und Gemeinden, wie es im Konzept «Frühe Sprachförderung im Baselbiet - Integration von Kinder mit Migrationshintergrund» als Handlungsempfehlung gefordert wird, besteht nach wie vor nicht - und steht auch nicht in Aussicht. So wird die Verantwortung weitestgehend an die Gemeinden delegiert. Eine wirksame Unterstützung sieht anders aus. Auch bei der Frage der Angleichung an Basel-Stadt weicht die Regierung aus und übt sich in Passivität. Trotz dieser Kritik - die Regierung hat die Anliegen des Postulats geprüft und berichtet. Da man aber heute mit der Flüchtlingskrise eine ausserordentliche Situation hat, bedarf es einer erneuten Beurteilung der Situation. Darum will die SP der Regierung die Möglichkeit geben, auf die neue Situation zu reagieren.


«Ausreichende Deutschkenntnisse sind unabdingbar für den Lernerfolg» - diese Aussage kann die FDP-Fraktion nur unterstützen, sagt Heinz Lerf (FDP). In der Kommissionsberatung wurde aufgezeigt, dass für alle Altersstufen von der frühen Sprachförderung vor Schuleintritt bis hin zu den schulpflichtigen 17-bis 19-jährigen Jugendlichen verschiedene Angebote im Kanton existieren. Auch plant Baselland weitere Konzepte für die sprachliche Frühförderung und für die Elternbildung. Im 2016 und 2017 werden diese vorgestellt. Weiter wurde man informiert, dass sich eine interdirektionale Arbeitsgruppe Bildung um die Ausbildungsplätze für junge Migrantinnen und Migranten kümmert. Dank dieser Koordination sollten auch genügend Plätze zur Verfügung stehen. In der Diskussion in der Kommission zeigte sich aber deutlich, dass die Informationen zwischen Kanton und Gemeinden über die bereits vorhandenen und die geplanten Angebote nicht optimal fliessen. Auch ist die lange Zeitdauer zwischen der Einreichung des Postulats (März 2011) und der Publikation der Vorlage im Januar 2015 bemängelt worden. Bis zur Behandlung in der Kommission und heute im Landrat verging praktisch nochmals ein Jahr. Das ist zu lange. Es wurde aber berichtet und im Landrat diskutiert, weshalb die FDP der Abschreibung einstimmig zustimmt.


Die Fraktion Grüne/EVP ist gegen eine Abschreibung, wie Florence Brenzikofer (Grüne) bekannt gibt. Es kann an dieser Stelle nicht alles unterstützt werden, was Heinz Lerf gesagt hat. Es gibt gerade im Vorschulalter zu wenig flächendeckende Angebote. Das sieht man auch in der Vorlage. Das hat sich auch in der Diskussion gezeigt, welche letzte Woche in der Kommission zum Traktandum 2015/171 geführt wurde. Die Kinder, welche es besonders nötig hätten, nutzen das Angebot zu wenig respektive es reicht gar nicht an sie heran. Es braucht in diesem Bereich eine angeordnete Elternbildung; damit wirklich alle erreicht werden. In diesem Bereich steht man im Vergleich zum Kanton Basel-Stadt wirklich noch zurück. Es wurde (auch vom Kommissionspräsidenten) angedeutet: Die BKSK hat sich speziell auch mit der Frage beschäftigt, wie man im Kanton mit der aktuellen Flüchtlingssituation umgehen soll. Da erhofft man sich von der zuständigen Regierungsrätin Antworten: Wie soll man mit dem heutigen System umgehen? Wie soll die Koordination mit den Gemeinden und den Schulen funktionieren, wenn doch verschiedene Direktionen betroffen sind (Finanz-, Sicherheits- und Bildungsdirektion)? Die Schulen müssen rechtzeitig wissen, wann sie eine Integrationsklasse eröffnen müssen. Wann erfährt man es zum Beispiel in Liestal, wenn eine grosse Gruppe von schulpflichtigen Flüchtlingskindern kommt? Wie funktioniert die Kommunikation? Das möchte man gerne wissen. Es gibt noch Handlungsbedarf, weshalb man gegen Abschreibung ist.


Man hat gehört, dass es ein grosses Angebot gibt, sagt Christine Gorrengourt (CVP). Es gibt aber das Problem, dass die Gemeinden zu wenig informiert sind oder zu wenig umsetzen. Dort gehört eine zentrale Information des Kantons hin. Dieses Anliegen wurde auch entsprechend deponiert; man hofft jetzt, dass es wie gewünscht erfüllt wird. Die Gemeinden sind zuständig, dass die Angebote zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinden sollen diese Kompetenz auch vermehrt wahrnehmen. Man hat aber auch über die Flüchtlinge und deren Integration (sowie die Zuständigkeit bei der Beschulung) diskutiert. Hier steht der Kanton in der Pflicht, die Flüchtlinge so auf die Gemeinden zu verteilen, dass Integrationsklassen gebildet werden können. Eine Durchmischung von Flüchtlingskindern in der Angewöhnungsphase mit andern auf DaZ-Kurse angewiesenen Kindern wird als problematisch angesehen - für beide Seiten. Es ist auch schwierig für die Lehrpersonen, welche das nicht zusätzlich stemmen können. Damit die Gemeinden ihre Aufgabe gut wahrnehmen und in einer zahlbaren Form bewältigen können, sind sie darauf angewiesen, dass der Kanton bei der Zuweisung gut schaut. - Die CVP/BDP-Fraktion ist für Abschreibung, möchte aber darauf hinweisen, dass die zentrale Information durch den Kanton verstärkt werden sollte.


Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei


* * * * *


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) meint, Heinz Lerf und Pascale Uccella hätten relativ gut beschrieben, was es alles gibt. Gerade die Fremdsprachenklasse ist ein Prinzip, das extrem gut funktioniert. In diese Klassen kommen Kinder, die noch kein Deutsch können und vielleicht ein halbes Jahr in der Fremdsprachenklasse verbringen, wo sie eigentlich nichts anderes als Deutsch lernen. Dies geht sehr schnell. Relativ zügig können sie somit nach 6 Monaten oder einem Jahr in die Regelklassen (Sek A, E und P) integriert werden. Dieses Modell ist überzeugend.


Der Votant glaubt, dass das Angebot im Normalfall ausreichend ist. Es ist aber nicht im ganzen Kanton gleichmässig verteilt. Es gibt Gemeinden, in denen ein Überangebot besteht. In anderen gibt es ein zu geringes Angebot. Hier besteht Handlungsbedarf, gerade bei Flüchtlingen. Kinder, die noch kein Wort Deutsch sprechen, könnten dort integriert werden, wo tatsächlich ein Angebot vorhanden ist. Werden diese Kinder aber in Gemeinden überwiesen, in denen die Fremdsprachenklassen bereits randvoll sind, werden sie am Ende unabhängig davon, ob ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind, in die Regelklasse übernommen. Das ist der entscheidende Punkt: Werden die Kinder nämlich zu früh integriert, löst dies Frust aus, wenn sie dann dem Unterricht sprachlich nicht folgen können. Dies gilt es zu vermeiden, indem die Kinder möglichst schnell möglichst viel Deutsch lernen.


In der Vorlage steht über diesen Punkt nichts geschrieben. Das ist einer der Mängel der Vorlage, die noch vor Monica Gschwinds Zeit entstand. Damals war die Situation allerdings eine andere, da man nicht mit der Flüchtlingssituation, wie sie heute besteht, gerechnet hatte. Heute muss man konstatieren, dass die Vorlage veraltet ist. Der Votant wäre froh, wenn Monica Gschwind einlenkt, was vielleicht die Fraktionen FDP, SVP und CVP dazu bewegen würde, anders abzustimmen. Die Regierungsrätin könnte die Vorlage entgegen nehmen, den angesprochenen Aspekt in der Vorlage (in zwei, drei Absätzen) einbauen, um dann zeitnah erneut darauf zu reagieren. Wird die Vorlage abgeschrieben, wird damit nichts anderes bewirkt, als dass neue Vorstösse zu diesem Thema produziert werden. Dies würde nur Mehrarbeit und Mehrkosten verursachen.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, dass die Vorlage in der Tat im März 2011 eingereicht wurde. Im Januar 2015 wurde mit der Beantwortung begonnen. Es ist klar, dass die Antwort somit nicht auf dem neuesten Stand ist. Die Vorlage wurde aber im Dezember in der Bildungskommission besprochen. Eine Woche später reichte Pascal Ryf die Interpellation 2015/446 über die Beschulung von Flüchtlingskindern ein. Diese wurde damals ausführlich beantwortet. Die Situation hat sich gegenüber heute nicht verändert.


Ein kurzer Überlick: Im Jahr 2014 reisten im Kanton Baselland total 97 Flüchtlingskinder ein. Im Jahr 2015 waren es 204. Im Januar 2016 sind es bislang 11. Es handelt sich bei den 11 um Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die auf der Sekundarstufe I und II untergebracht werden. Die Aufgabe der Einschulung dieser Kinder ist für die Gemeinden nichts Neues. Es gab dies schon immer und hat bislang immer gut funktioniert. Die Situation ist im Moment auch nicht alarmierend. Die Gemeinden hatten in dieser Beziehung schon viel schwierigere Aufgaben zu lösen. Während der Kosovokrise waren es viel mehr Flüchtlingskinder, die in die Primarschule integriert werden mussten.


Die Votantin ist überzeugt, dass die Gemeinden mit dieser Aufgabe umgehen können. Sie sind autonom, gut vernetzt und kommunizieren miteinander. Der Kanton ist auch bestrebt, Unterstützung zu geben, falls es dann wirklich zu einer starken Zunahme kommen sollte. Es wurde eine überdirektionale Arbeitsgruppe gebildet, vertreten durch verschiedene Abteilungen der BKSD und der FKD. Die Situation wird sehr genau beobachtet. Man ist aber an der Erarbeitung eines Konzepts, damit man bereit ist, falls sich die Situation verschlimmern würde und plötzlich zahlreiche Flüchtlingskinder in den Kanton einreisen. Im Moment ist dies aber, wie gesagt, nicht der Fall.


Die Votantin macht beliebt, das Postulat abzuschreiben. Die Bildungsdirektorin hat dann jeweils die Gelegenheit, die Bildungskommission bezüglich der neuesten Flüchtlingszahlen aufzudatieren und über den Fortgang der Arbeitsgruppe auf den neuesten Stand zu bringen. Ebenfalls wird allenfalls der VBLG einbezogen.


Florence Brenzikofer (Grüne) möchte eine Frage nachreichen, die ihr wichtig scheint. Es ist bekannt, dass während des Kosovokriegs viele Kinder mit ihren Eltern einreisten. Die Situation ist heute eine andere, da zahlreiche Kinder alleine einreisen. Das bedeutet eine grosse Herausforderung für die Heime im Kanton. Es braucht nebst der Deutschförderung somit auch eine Traumabewältigung, vergleichbar mit den Bemühungen in den Kantonen Bern oder Zürich. Ist im Kanton Baselland etwas Ähnliches angedacht?


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erklärt, dass betreffend den unbegleiteten Jugendlichen eine zweite Arbeitsgruppe besteht, die sich ausschliesslich mit diesen befasst. Bald wird ein erstes Aufnahmezentrum in Betrieb genommen werden können, in dem die Jugendlichen intensiv betreut werden. Das ist in Planung. Seit Dezember wurde zudem der Familienpflegedienst verstärkt, mit dem Zweck, Jugendliche vermehrt in Familien zu platzieren. Es ist nicht unbedingt zielführend, wenn Jugendliche in Heime platziert werden. Es geht darum, auf sie einzugehen, zu schauen, was ihnen fehlt, ob sie traumatisiert sind. Die Sprecherin ist überzeugt, dass das Erstaufnahmezentrum dafür die richtige Lösung ist. Damit befasst sich die genannte Arbeitsgruppe im Speziellen. In einem solchen Heim könnte das Kind bis zu 6 Monaten bleiben. Anschliessend wird es womöglich einer Pflegefamilie zugewiesen. Somit wird geschaut, dass die neueingereisten «Umas» (unbegleitete minderjährige Asylsuchende) einen Platz finden.


://: Eintreten ist unbestritten.


* * * * *


- Beschlussfassung


://: Der Landrat schreibt das Postulat 2011/094 mit 48:29 Stimmen ab. [ Namenliste ]




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


Back to Top