Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2016

Nr. 486

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) führt aus, dass Christine Koch in ihrer Motion 2013/026 die Regierung aufforderte, die individualisierte Zeiterfassung bei Lehrpersonen abzuschaffen. Eine Mehrheit der Kommission bemängelte grundsätzlich, dass die Aufteilung der Arbeitszeit in Unterrichtszeit (inkl. Vor- und Nachbereitung) und in restliche Arbeitszeit mit 85% und 15% willkürlich und eine politische Entscheidung sei. Die Zeiterfassung könne daher jederzeit und vermutlich ohne Einfluss auf die geleistete Arbeit geändert werden. Die pauschale Abrechnung nütze eigentlich auch dem Arbeitnehmerschutz nichts, da man davon ausgeht, dass Lehrpersonen, die ihren Beruf gerne ausüben, auch bereit seien, mehr zu arbeiten.


Die Kommission war mehrheitlich nicht damit einverstanden, dass der Berufsauftrag mit einem zeitlichen Horizont bis 2019 überarbeitet wird. Dieser Termin wurde als unbegründet angesehen und die Zeitspanne als zu lang erachtet. Die Bildungsdirektion argumentierte jedoch, dass durch das lange Zeitfenster genügend Zeit vorhanden sei, eine möglichst breit abgestützte Lösung zu präsentieren. Dieser Konsens sei für den Berufsauftrag essentiell.


Eine Mehrheit der Kommission befand, dass das Postulat nicht abgeschrieben werden soll. Zuerst müsse die Zeiterfassung im neuen Berufsauftrag geregelt werden. Eine Minderheit der Kommission betrachtete den Auftrag an die Regierung als erfüllt. So kam auch das Stimmenverhältnis von 5:4 Stimmen (bei einer Enthaltung) zustande, mit dem die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission empfiehlt, das Postulat nicht abzuschreiben.


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- Eintretensdebatte


Miriam Locher (SP) verdeutlicht, dass Zeiterfassung oft als Arbeitnehmerschutz verkauft werde. In der Praxis erweist sie sich aber als nutzlos. Bei den meisten Lehrpersonen häufen sich im Verlauf eines Schuljahres Stunden an, die am Ende des Schuljahres nur teilweise auf das nächste übertragen werden können. Ein wirksames Instrument für den Arbeitnehmerschutz sind sie aber nicht. Man stelle sich vor, ein Lehrer verweigert ein Elterngespräch, weil das Quorum in diesem Bereich bereits erfüllt ist. «Sorry, kein Arbeitszeit mehr übrig für Elternarbeit». Wenn die Lehrpersonen ihren Berufsauftrag so interpretieren, dann gute Nacht gute Schule Baselland! So fördert die Zeiterfassung bei den Lehrpersonen vor allem Dienst nach Vorschrift. Ganz abgesehen davon, dass die Zeiterfassung mittels einfacher Agendaführung ein Unsinn ist, gibt es auch rationale Gründe, das Postulat stehen zu lassen. Der Zeithorizont für die Überarbeitung des Berufsauftrags bis 2019 ist definitiv zu lange, um das Postulat mit einzubeziehen. Dieser Meinung war auch die Kommission, weswegen sich die SP-Fraktion eindeutig dafür ausspricht, das Postulat stehen zu lassen.


Paul Wenger (SVP) findet den Vorstoss von Christine Koch grundsätzlich vorbehaltlos unterstützenswert. Es gehört vielleicht in den letzten Jahren im Kanton zu den unglücklichsten Entscheiden, dass die Agendaführung überhaupt je eingeführt wurde. In der Kommission traten unterschiedliche Meinungen zu Tage. Die SVP-Fraktion ist grundsätzlich der Meinung, dass geprüft und berichtet wurde und aus diesem Grund das Geschäft abgeschrieben werden kann. Nichtsdestotrotz, wie bereits von der SP-Sprecherin erwähnt, wird die Zeit bis 2019 als zu lang erachtet. Auf der anderen Seite versprach die Bildungsdirektorin in der Kommission eine Prüfung der Übergangslösung und allenfalls die Erstellung eines Zwischenreglements. Das Ziel, egal was der Rat heute entscheidet, muss es sein, die Zeiterfassung vom Tisch zu haben, damit die Lehrerinnen und Lehrer ihren Job machen können, ohne zu einfacher Agendaführung verpflichtet zu sein. Es lässt sich daraus auch nicht erschliessen, ob das, was in diesen Zetteln steht, überhaupt der Wahrheit entspricht. Persönlich ist der Sprecher der Meinung, dass eine gute Schulleitung, egal wo im Kanton sie tätig ist, unabhängig von der Agendaführung beurteilen kann, welche Lehrer ihren Job erfüllen, und welche nicht. Die SVP-Fraktion wird einstimmig einer Abschreibung zustimmen.


Paul R. Hofer (FDP) erklärt, weshalb die FDP-Fraktion einstimmig dafür ist, das Postulat abzuschreiben. Das Thema Zeiterfassung ist erkannt. Es ist eines der vielen Themen, die in der Direktion bearbeitet werden müssen. Die Fraktion hat das Vertrauen, dass es gut herauskommt, weshalb man ihr aus Effizienzgründen eine der Aufgaben aus dem Weg räumen möchte.


Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, dass die Fraktion der Grünen/EVP einstimmig für ein Stehenlassen des Postulats ist. Trotz Prüfen und Berichten ist man mit den Antworten nicht zufrieden. Hauptgrund, wie bereits genannt, ist die Zeitspanne der Überarbeitung des Berufsauftrags bis 2019, die den Grünen/EVP entschieden zu lange dauert. Der Kanton ist in der Pflicht, den Arbeitnehmerschutz zu gewährleisten. Gerade in einer Zeit, in der die Anzahl der Pflichtlektionen wieder diskutiert wird, in der die Abschaffung der Altersentlastung ein Thema ist, ist es ganz wichtig, dass der Arbeitnehmerschutz tatsächlich wahrgenommen wird. Deshalb spricht sich die Fraktion für ein Stehenlassen aus und hofft, dass sich das Ganze in einer kürzeren Zeitspanne umsetzen lässt.


Christine Gorrengourt (CVP) verdeutlicht, dass die CVP/BDP-Fraktion fast aus demselben Grund gegen ein Abschreiben ist, wie die Vorrednerin dafür ist. Nämlich deshalb, weil man ja einen neuen Vorstoss machen muss, um das Problem zu beheben. Und die Verwaltung müsste dies bearbeiten. In dieser Zeit könnte sie sich aber viel eher daran machen, die ganze Sache umzusetzen. Dann wäre man vielleicht schneller bereit als erst 2019.


Es ist für die CVP/BDP-Fraktion unbestritten, dass die Arbeitszeit, welche heute für die Agendaführung aufgebracht wird, sinnvoller genutzt werden kann. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit der Umsetzung bis 2019 gewartet werden soll. Es braucht auch nicht den Einbezug aller im Bildungsbereich agierender Gruppierungen, stattdessen wäre es sinnvoll zu klären, welche Gruppierung im Bildungswesen Baselland welche Rolle hat. Es wird nie möglich sein, dass sich jede Lehrperson mit jeder vorgeschlagenen Lösung einverstanden erklärt. Dafür gibt es Vernehmlassungen. Zeitaufwändige und teure Arbeitsgruppen sind nicht unbedingt zielführender. Die Fraktion möchte dagegen, dass die Sache möglichst bald an die Hand genommen wird. Deshalb wird man gegen eine Abschreibung stimmen. Christine Koch (SP) bedankt sich für die wohlwollende Aufnahme. Der Berufsauftrag wird überarbeitet bis 2019. Die Votantin denkt aber, dass dies schneller gehen sollte. Vielleicht geht es auch tatsächlich etwas schneller, nämlich dann, wenn man das Postulat stehen lässt.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) ist es, ehrlich gesagt, egal, ob das Postulat abgeschrieben wird oder nicht. Der Votant hat das Gefühl, dass sich eh nichts ändern würde. Die Schulen haben nämlich auf der einen Seite eine Pauschale; und am Ende des Schuljahres werden einfach irgendwelche fiktive Zahlen eingetragen. Wird aber alles im Detail nachgetragen, ist der Aufwand enorm. Der Votant erinnert daran, dass die einfache Agendaführung deshalb eingeführt wurde, weil man wissen wollte, ob die Lehrpersonen zu wenig, genug oder zu viel arbeiten. Dabei kam heraus, dass sie tendenziell viel mehr als die 2000 Stunden pro Jahr arbeiten - und damit viel zu viel. Das war der Politik natürlich unangenehm. Deshalb wurden Pauschalen angeregt, um die Überstunden dahinter besser verstecken zu können.


Der Votant gab schon vor 20 Jahren Unterricht. Damals bemühte er sich darum, möglichst guten Unterricht zu geben - was auch seine Kernaufgabe war. Zwischendurch, mehr selten als oft, gab es eine Konferenz, einen Tagesausflug usw. Das Ziel bestand aber immer darin, möglichst qualitativ hochstehend Schule zu geben. In den letzten 20 Jahren hat sich etwas fundamental geändert. Die Arbeitszeit ist heute komplett anders aufgeteilt als früher. Der Sprecher ist nur noch einen Bruchteil seiner Zeit effektiv am Unterrichten und Vorbereiten. Der administrative Aufwand - die sogenannten 15 Prozent - ist massiv grösser. Wovon geht das ab? Antwort: An der Vorbereitung der Stunden. Das kann nicht das Ziel sein. Die Lehrpersonen haben eine Verpflichtung, ebenso wie die Politik, die Grundressourcen dazu zu schaffen, dass wieder auf einem hohen Level unterrichtet werden kann. Das ist schliesslich auch der Auftrag der Lehrer.


Was es braucht ist die grundsätzliche Überarbeitung des Berufsauftrags. Dann braucht es auch keine einfache Agendaführung mehr. Somit können die Lehrer wieder zu ihrem Tagesgeschäft übergehen. Und deshalb ist es gar nicht so entscheidend, ob das Postulat abgeschrieben oder stehengelassen wird.


Klaus Kirchmayr (Grüne) staunt etwas über die beiden Fraktionen SVP und FDP. Der Votant hat noch sehr gut in Erinnerung, wie das Postulat damals im Rat diskutiert wurde. Die bürgerliche Seite konnte es damals kaum glauben, dass von links ein Vorstoss kommt, der Bürokratie abbauen möchte. Denn normalerweise ist es die rechte Seite, die unablässig weniger Bürokratie fordert, weniger Papierkram und eine schnellere Verwaltung. Und nun heisst es von dieser Seite plötzlich, dass alles doch nicht so dringend sei - und der Papierkram kann bleiben, wie er ist. Bis 2019 soll es dann irgend eine Lösung geben. Anstatt dass nun eine echte Möglichkeit zum Bürokratieabbau ergriffen und das Postulat stehen gelassen wird, damit die Bildungsdirektion beschleunigt eine bessere Lösung ausarbeitet. Dies ist dem Votanten schlicht nicht verständlich. Er versteht es aber auch im Rahmen der sonstigen Auslassungen von dieser Seite nicht. Das ist nun wirklich unvernünftig.


Pascal Ryf (CVP) ist etwas erstaunt. An einer der ersten Landratssitzungen dieser Legislatur war ein kritisches Votum über Anwälte zu hören. Damals ging ein Raunen durch den Saal, weil man sich erdreistete, über eine Berufsgattung schlecht zu reden. Nun hat Jürg Wiedemann gesagt, dass die Lehrpersonen zu viel arbeiten - und es geht wieder ein Raunen durch den Saal. Dieses Mal von einer ganz anderen Seite. Darin zeigt sich schlicht keine Wertschätzung gegenüber diesem Berufsstand. Dies findet der Votant doch etwas bedenklich.


Nachdem die Einzelerfassung eingeführt wurde, musste man feststellen, dass viele Lehrpersonen zwei-, drei- oder vierhundert Überstunden pro Jahr ausweisen. Notabene ging es nicht darum, wie viel sie effektiv vorbereiten, sondern nur darum, was sie in Schulentwicklung oder Elternabende investieren. Was ist die Folge? Viele Schulleitungen sagten, dass dies nicht gehe: der Arbeitnehmerschutz wurde ins Feld geführt; es werde zu viel gearbeitet. Dann wurde eine Pauschale gemacht, die jede Lehrperson zu unterschreiben hat - und seither verschwindet die übermässige Arbeit dahinter. Das Ziel war somit völlig verfehlt.


Gerade eine junge Lehrperson, die mit dem Unterrichten beginnt, arbeitet nicht nur regelmässig bis zehn Uhr abends, sondern auch das ganze Wochenende hindurch, weil sie Zeit braucht, ihre Lektionen vorzubereiten. Insgesamt wird also weit über 100% gearbeitet. Nun wird gesagt, das Unterrichten betrage nur 85% der Tätigkeit. 15% wird anders ausgewiesen. Der Votant findet es absolut anmassend, dass man damit gerade jüngeren Lehrpersonen zu verstehen gibt, ihre Arbeit sei nicht so viel Wert. Es ist somit wichtig, dass der Berufsauftrag überarbeitet wird. Alle sind sich einig, dass eine gute Lehrerin und ein guter Lehrer nur dann wirklich gut ist, wenn er oder sie sich für die Klasse, für den Unterricht engagiert. Ein engagierter Unterricht bedeutet, dass man sich ausreichend vorbereitet. Aber genau das zählt in der Einzelarbeitserfassung nicht. Es kann doch nicht sein, dass es bis 2019 dauert, um dies zu überarbeiten.


Der Votant ist Monica Gschwind sehr dankbar für den Marschhalt. Aber in diesem Fall heisst es «Vorwärts, Marsch». Bitte die Einzelarbeitserfassung überarbeiten und das Postulat nicht abschreiben.


Paul R. Hofer (FDP) bemerkt zum administrativen Ablauf: Wird das Postulat nun abgeschrieben, ändert das nichts. In der Direktion wird ohnehin daran gearbeitet, und zwar in dem Tempo, das möglich ist. Dies als Antwort auf Klaus Kirchmayr. Zur Wertschätzung: Diese kommt vor allem dort und dann zum Tragen, wenn sich die Schulleitungen um die Lehrer kümmern. Abschreiben.


Paul Wenger (SVP) antwortet auf Klaus Kirchmayr, dass das eine das andere nicht ausschliesse. Abschreiben ist der richtige Weg. Der Votant ist selbstverständlich dafür, den «Quatsch» zu eliminieren. Es heisst aber auch in der Vorlage: «Die Bildungsdirektion prüft mit den Sozialpartnern und den Mitgliedern des Präsidialausschusses, ob notwendigerweise für die Zeit von 2016 bis 2019 eine Zwischenlösung erarbeitet werden muss.» In der Kommissionsberatung hat die Bildungsdirektorin klar gemacht, das Thema sei erkannt und wird in der BKSD bearbeitet - und dies selbstverständlich so schnell als möglich. Es glaubt doch niemand, dass Monica Gschwind einfach mal so bis 2019 warten möchte. Das wäre eine undenkbare Grundhaltung. Das Abschreiben bremst die Entwicklung grundsätzlich nicht. Der Auftrag des Berichtens ist aber erfüllt, weshalb die SVP abschreiben wird.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) stellt klar, dass die Arbeitszeiterfassung im Sinne einer einfachen Agendaführung zur Personalführung im Rahmen des Berufsauftrags gehöre. Ein stattlicher Teil wendet pauschalisierte Agendaführung bereits heute an. Das ist gut begründet und breit abgestimmt. Die Vereinbarung der Arbeitszeit und für die Aufgaben ausserhalb des Unterrichts ist ein wichtiger Teil der Führung und Steuerung der Schulen und prägt auch einen wesentlichen Teil der Schulorganisation. Schon seit langem monieren die Sozialpartner, dass die Lehrpersonen überlastet seien, weshalb sie einen korrekten Umgang mit der Arbeitszeit und eine Überarbeitung des Berufsauftrags verlangen. Allerdings gehen hier die Meinungen auseinander. Andere Partner, wie z.B. der VBLG oder die Schulratspräsidienkonferenz, lehnen eine solche Überarbeitung bis jetzt ab.


Momentan ist eine Vorlage in der BKSK in Beratung, in der es um die Verstetigung der Unterrichtsverpflichtung der Pflichtlektionen geht. In einer Umfrage wurde dort dargelegt, wer sich für eine Überarbeitung des Berufsauftrags ausspricht, wer dagegen ist und wer sich enthält. Es ist aber ganz klar, dass dieses Thema in der BKSD auf dem Radar ist. Allerdings gilt es nun, mit allen Partnern an einen Tisch zu sitzen und stufenübergreifende und stufenspezifische Eckwerte festzulegen. Dann muss ein Fahrplan gefunden und vom Regierungsrat genehmigt werden müssen. Und dann lässt sich mit der Arbeit beginnen.


Wie gesagt: Die Sache ist auf dem Radar. Der Gang ist eingelegt. Es geht durchaus «vorwärts, Marsch». Es braucht nicht noch ein Postulat, um den Anlasser zu betätigen. Deshalb bittet die Regierungsrätin darum, das Postulat abzuschreiben. Was abgeschrieben ist, lässt sich zur Seite legen. Die Überarbeitung des Berufsauftrags liegt aber, wie gesagt, nicht auf der Seite. Da ist man in den Gängen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) hat im Votum der Regierungsrätin etwas gelernt: Es gibt offenbar relevante Gruppen im Bildungswesen, die im Moment noch Skepsis haben. Der Votant schätzt es sehr, dass das Gespräch mit allen involvierten Gruppen geführt wird. Das war in der Vergangenheit vermutlich zu wenig der Fall. Wird aber heute das Postulat nicht abgeschrieben, setzt der Landrat ein Signal für die Gespräche mit den involvierten Gruppen und bietet Unterstützung für die Bildungsdirektorin, damit die Gespräche zielgerichteter und schneller stattfinden können. In diesem Sinn, glaubt der Votant, ist ein Nicht-Abschreiben für die Position der Regierung hilfreich.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat schreibt das Postulat 2013/026 mit 44:33 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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