Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2016

Nr. 482

Fragen und Antworten


1. Florence Brenzikofer: Notfallkredit Umfahrung Liestal


Florence Brenzikofer (Grüne) bedankt sich für die Antworten und stellt eine


Zusatzfrage:


Werden - im Nachgang zu einer älteren Studie, in der Alternativen geprüft wurden - neue Expertisen in Auftrag gegeben, um auch die Varianten zur Linienführung zu überprüfen? Eine solche Überprüfung dieser Varianten wäre angesichts der Kostenhöhe sicher sehr erwünscht.


Antwort:


Diese älteren Studien beinhalten ganz andere Linienführungen, so die spontane Antwort von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Dies wurde bis jetzt nicht weiter verfolgt, eine neuere Studie gibt es nicht - und aktuell geht es um die Sanierung der Strasse. Die Rede war damals etwa von einer Tunnel-Variante (schade, dass Thomas Weber nicht hier ist; er kennt die Studie besser). Ein Neubau-Projekt müsste man ganz anders aufgleisen. Genauere Antworten sollen nachgeliefert werden.


Marie-Theres Beeler (Grüne) stellt eine


Zusatzfrage:


Es geht um die Sanierung und nicht um einen Neubau - es wird aber nach der Notsanierung zu zehn Millionen eine definitive Sanierung brauchen (es ist eine Neubau zu 150 Millionen in Aussicht gestellt). Wird im Hinblick auf die Erneuerung geprüft, ob es andere Möglichkeiten gäbe, als die Autos wie heute dort durchfahren zu lassen?


Antwort:


Jetzt geht es um die Notsanierung, bestätigt Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Das sollte für die nächsten sechs bis acht Jahre halten. Bis dann sollte klar sein, ob der Netzbeschluss in Kraft ist oder nicht; man kann davon ausgehen, dass dies der Fall sein wird. Dann übernimmt der Bund die A22 - er muss also auch schauen, ob er allenfalls eine andere Variante wählen will. Man ist mit dem Bund im Kontakt (das war man schon immer) wegen der Sanierung - die Idee war es, dass der Bund die Strasse nach dem Inkrafttreten des Netzbeschlusses übernimmt und auch saniert. Stand heute ist es immer noch das gleiche Projekt. Der Bund hat, so der Wissensstand, keine andere Variante. Es ist eine reine Kostenfrage - ein Tunnel würde ein Vielfaches der Sanierung kosten. Das muss aber der Bund entscheiden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt eine


Zusatzfrage:


Der Kantonsingenieur hat die Frage der Sicherheit anschaulich demonstriert, indem er den Zustand der Strasse mit einem Knäckebrot verglichen hat - wenn man aussen zu fest belastet, macht es «klacks» und das Ding bricht ab. Wie sicher ist man nach einer Bewilligung der zehn Millionen, dass man damit nicht aufdeckt, dass diese Mittel gar nicht reichen - und man doch rechtzeitig mit einer Sanierung hätte beginnen müssen?


Antwort:


Mit den zehn Millionen sollte man die Strasse so sanieren können, dass es für die nächsten sechs bis acht Jahre hält, so die Antwort von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Allenfalls kann Urs Hess als Fachmann Ergänzungen anbringen.


Ratsmitglieder dürfen eigentlich nur Zusatzfragen stellen, bemerkt Landratspräsident Franz Meyer (CVP). Urs Hess hat wohl keine Fragen.


2. Klaus Kirchmayr: Kosten eines JA zur Durchsetzungsinitiative (DSI)


Klaus Kirchmayr (Grüne) dankt für die Beantwortung und stellt eine


Zusatzfrage:


Insbesondere die Frage 2 ist sehr erhellend beantwortend; bei Frage 1 scheut die Regierung die Antwort etwas. Man liest in Antwort 1, dass mit sehr vielen Weiterzügen von Urteilen zu rechnen ist, weil man keine Geständnisse mehr erhält und nicht mehr mit Strafbefehlen agieren kann. 2014 wären es fast 7000 Fälle mehr gewesen. Wenn die Hälfte weiterzieht und solch ein Weiterzug die verschiedenen Staatsbeamten (Richter, Staatsanwälte) 20 bis 30 Arbeitsstunden kostet, so kommt man (bei angenommenen 150 bis 200 Franken pro Arbeitsstunde) alleine für den Kanton Baselland auf Mehrkosten von etwa fünf bis acht Millionen Franken pro Jahr. Ist es vorgesehen, dass bei einer Annahme der Initiative entsprechende finanzielle Mittel in den Finanzplan eingestellt werden?


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt eine


Zusatzfrage:


Ist es besser, wenn man kriminelle Ausländer im Land behält, um Geld zu sparen?


Antwort:


Man kann über die Höhe der Mehrkosten spekulieren, so sagt Regierungsrat Isaac Reber (Grüne). Der Fakt an sich ist aber unbestritten; es steht auch schon in der Botschaft des Bundesrates. Zum gleichen Schluss kommt auch Rolf Grädel, der Generalstaatsanwalt des Kantons Bern und Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz. Es gibt Mehrkosten. Sie werden daraus abgeleitet, dass im Unterschied zur Ausschaffungsinitiative und ihrer Umsetzung bei der Durchsetzungsinitiative nicht nur schwere und schwerste Delikte berücksichtigt sind - im Katalog finden sich weitere Delikte aus dem Bereich der leichten und mittelschweren Vergehen. Das führt dazu, dass es zu mehr Fällen kommt - das bedeutet letztlich: mehr Aufwand für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte. Es soll an dieser Stelle nicht spekuliert werden, wie stark der Aufwand ansteigen würde, falls die Initiative angenommen würde. Man kann die Kosten nicht beziffern. Der Bund hat das nicht gemacht, weil die Frage letztlich ist, ob eine Verurteilung weitergezogen wird, weil dahinter eine Ausschaffung (sofort oder bei einer zweiten Verurteilung) droht. Man kann auch nicht sagen, was von diesen Kosten selber bezahlt und was zu Lasten des Staates geht. Es lässt sich nicht quantifizieren. Klar ist einzig, dass die Initiative im Bereich der Strafverfolgung wie auch bei den Gerichten zu erheblichen Mehrkosten führen würde. - Zur Frage von Hans-Jürgen Ringgenberg: Es gibt in diesem Land einen weitgehenden Konsens, dass Menschen, die in schwerer Art und Weise gegen die Rechtsordnung verstossen, ausgeschafft werden sollen. Anders sieht es bei mittleren und leichten Delikten aus (wie sie in der Durchsetzungsinitiative enthalten sind). Man könnte den Verweisungsbruch anführen als Beispiel, der zu einer Ausschaffung führen kann; wobei die meisten Leute wohl gar nicht wissen, was das überhaupt ist - und somit auch nicht, ob sie das Delikt eben begangen haben oder nicht. Es ist richtig - wie es mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative gemacht wurde -, sich auf die schweren und schwersten Verstösse zu konzentrieren. Das sollte man konsequent durchsetzen.


Hanspeter Weibel (SVP) dankt Klaus Kirchmayr, dass er mit seiner Frage in den Abstimmungskampf eingreift und stellt eine


Zusatzfrage:


Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass durch eine vollzogene Ausweisung die Wiederholungsgefahr reduziert wird und damit die Kosten mittelfristig zurückgehen (bei den Opfern als auch bei den Strafverfolgungsbehörden)? Der erste Teil der Antwort von Isaac Reber bezieht sich auf eine erste Phase, aber es könnte ja sein, dass die Durchsetzungsinitiative im Vollzug eine Wirkung hat.


Oskar Kämpfer (SVP) stellt eine


Zusatzfrage:


Kann sich Regierungsrat Isaac Reber vorstellen, dass der angesprochene Katalog vergleichbar wäre mit der Ordnungsbusse, wenn man zu schnell Auto fährt? Dort ist ja auch reglementiert, welche Strafe kommt.


Antwort:


Es besteht ein grosses öffentliches Interesse, dass Menschen, die in schwerer und schwerster Weise gegen unsere Rechtsordnung verstossen, ausgeschafft werden können, erklärt Regierungsrat Isaac Reber (Grüne). Die Realität - das soll Hanspeter Weibel nicht verschwiegen werden - ist, dass man Menschen bei schweren und schwersten Delikten zwar ausschaffen möchte, dies aber gar nicht kann - wenn die Herkunftsländer sich weigern, ihre Leute zurückzunehmen. (Der verführerische Titel der Initiative ändert nichts daran.) Bei der gestellten Frage ist man genau wie bei jener zu den Mehrkosten im spekulativen Bereich. Dass die Initiative eine Wirkung hat - davon kann man ausgehen. Es soll aber auch klar festgehalten werden, dass das Hauptinteresse darin besteht, bei den schweren und schwersten Delikten Wirkung zu erzielen. Darum wäre man nicht schlecht beraten, sich auf diese zu konzentrieren; so wie es die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative tut. - Oskar Kämpfer hat nicht zu Unrecht gefragt, wie es mit den Strassenverkehrsdelikten aussieht. Auch dort besteht kein Spielraum; das ist richtig. Aber ganz ehrlich gesagt: Der konsequentere und bessere Weg wäre es, die entsprechende Gesetzgebung zu korrigieren; auch dort hat man teils stossende Ergebnisse. Man soll es aber nicht zwei Mal falsch machen.


Andi Trüssel (SVP) stellt eine


Zusatzfrage:


Wenn man keine Haftplätze mehr hat - gibt es dann keine Verurteilungen mehr?


Antwort:


Vor rund zwei Jahren hat man gezeigt, dass man alles dafür tut, dass man Haftplätze hat für die Leute, die in Haft gehören, sagt Regierungsrat Isaac Reber (Grüne). Zu erinnern ist das Container-Gefängnis, dass man vorübergehend einrichten musste, weil man mehr Leute als Haftplätze hatte (weil das Strafjustizzentrum noch nicht soweit war). Es darf tatsächlich nicht sein, dass der Haftplatz das Problem ist. Hier ist man gefordert, die nötigen Plätze zur Verfügung zu stellen.


3. Andi Trüssel: Anstellungen in der Verwaltung im Dezember 2015


Andi Trüssel (SVP) hat im Info-Heft die Formulierung «treten ihre Stelle neu an» gelesen - daraus kann man nicht ableiten, dass von einer Abteilung in eine andere gewechselt wurde. Wenn dies entsprechend vermerkt wäre, wüsste man, dass eine interne «Züglete» stattgefunden hat, nicht aber neue Leute angestellt wurden.


Keine Zusatzfragen.


4. Mirjam Würth: Neophytenbekämpfung im Kanton Baselland


Mirjam Würth (SP) bedankt sich für die Antworten, bemängelt aber das Fehlen bestimmter Auskünfte (konkrete Tätigkeiten und Massnahmen) und stellt eine


Zusatzfrage:


Prävention bedeutet, dass man langfristig Geld sparen kann. Wie sieht das beim Ausbringen neuer Neophyten aus? Werden Grossverteiler und Gärtner angewiesen, keinen Kirschlorbeer, japanischen Knöterich oder Sommerflieder mehr zu setzen? Wie wird sicher gestellt, dass nicht noch mehr Neophyten in Umlauf kommen?


Georges Thüring (SVP) stellt eine


Zusatzfrage:


Bei der schwer leserlichen Beantwortung findet sich nichts zu einer Strategie. Gibt es eine solche und kostet sie im Umfang der in der Antwort genannte Beträge? Oder gibt es gar keine Strategie? Wie sieht das Kostenschild der neun aufgeführten Player aus? Respektive: Was würde es weniger kosten, wenn eine Strategie da wäre?


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erinnert Georges Thüring daran, dass jeder Landrat nur eine Frage stellen kann.


Die zweite Frage zähle nicht, sagt Georges Thüring (SVP).


Antwort:


Die Strategie ist auf dem Internet, sagt Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Sie wurde 2012 erarbeitet. Da war auch Mirjam Würth dabei. Das war ein Auftrag des Landrates. Die Strategie wurde zusammen mit den Gemeinden vorgestellt. Im Internet kann man auch nachlesen, welche Pflanzen gefährlich werden können. Damit sollte auch die Frage von Mirjam Würth, was man machen könnte, beantwortet sein. Zusatzfragen sollen bitte im Detail bilateral angeschaut werden.


Rahel Bänziger (Grüne) stellt eine


Zusatzfrage:


Wie soll Baselland mit 0,5 Millionen Franken und einer Fläche, die zwölf mal so gross ist wie jene von Basel-Stadt (wo man eine Million einsetzt) zu Schlag kommen? Wenn man nur von der Fläche ausgeht und ausklammert, wie die betroffenen Gebiete aussehen (es ist anzunehmen, dass in Basel-Stadt weniger Flussborde betroffen sind), so müsste man in Baselland zwölf Millionen einsetzen (die halbe Million ist aber extrapoliert 24 Mal weniger als es die Stadt für ihr wesentlich kleineres Gebiet für nötig erachtet). Wie glaubt Regierungsrätin Sabine Pegoraro mit dem zur Verfügung stehenden Betrag eine wesentlich grössere Fläche so bewirtschaften zu können, dass die Bekämpfungsmassnahmen tatsächlich eine Wirkung zeigen?


Stefan Zemp (SP) stellt eine


Zusatzfrage:


In der Antwort steht klar, dass «die betroffenen kantonalen Fachstellen invasive Neobiotika im Rahmen ihrer Unterhaltsarbeiten» bekämpfen. Weiter heisst es, dass der Kanton die lokalen Akteure in die Bekämpfungsaktionen einbezieht, um eine möglichst flächendeckende Wirkung zu erzielen. In Sissach gibt es etwa ein Grundstück voller Neobiota, das dem Kanton gehört. Wie will er die lokalen Akteure einbeziehen, wenn er auf seinen eigenen Grundstücken seit Jahren nichts tut und sich dort ein Eldorado für Neophyten-Exkursionen entwickelt?


Christine Gorrengourt (CVP) stellt eine


Zusatzfrage:


Man hat gut aufgelistet, wie die normale bisherige Intervention in Sachen Neobiota aussieht. Was wird im Rahmen der vom Landrat verabschiedeten zusätzlichen Neobiota-Strategie ergänzend zu den bisherigen Interventionen gemacht - und wo findet sich das im Budget?


Antwort:


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sieht sich mitten in die Debatte versetzt, die man beim Budget geführt hat (Antrag Würth auf zusätzliche 300 000 Franken). Damals wurde alles, was jetzt gefragt wurde, ausführlich beantwortet. Man soll auf die entsprechenden Protokolle zurückgreifen. Man hat gesagt: Es wurde eine Strategie festgelegt, es gab einen Verpflichtungskredit, die zusätzlichen 300 000 Franken wurden aber abgelehnt. Es wurde damals aufzeigt, dass man die Neophyten-Bekämpfung im normalen Unterhalt macht. Es ist im Rahmen des Verpflichtungskredits auch aufgelistet worden, welche Dienststellen gefordert sind. 2014 wurden 300 000 Franken zusätzlich bewilligt. Der Bericht, der zeigen soll, was mit diesem Geld gemacht wird (Einbezug der lokalen Akteure) ist in Arbeit und wird dem Landrat noch vorgelegt. - Wenn es einen krassen Fall gibt - das von Stefan Zemp genannte Grundstück ist der Rednerin nicht bekannt -, so wird um eine entsprechende Meldung gebeten; dann kann man die Lokalen einbeziehen.


5. Marianne Hollinger: Wahltermin zusammen mit Abstimmungen


Keine Zusatzfragen.


://: Somit sind alle Fragen beantwortet.




Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei


Back to Top