Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2016

Nr. 491

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennehmen möchte.


> Begründung des Regierungsrats


Christine Koch (SP) hält an ihrer Motion fest. Das Thema ist ihr zu wichtig. Die eigenständige Organisation der Schulsozialarbeit mit der entsprechenden Abgrenzung zur Schule als kooperatives Modell hat sich überregional und gesamtschweizerisch bewährt. Das wurde mehrfach wissenschaftlich bewiesen. In der vom Regierungsrat beauftragten Expertise der Fachhochschule kommt dies auch klar zum Ausdruck. Die Schulsozialarbeit muss räumlich und zeitlich in die Institution Schule eingebunden sein. Fragen der Organisation müssen aber mit einem kooperativen und nicht einem Unterstellungsverhältnis vereinbart werden.


Kooperation funktioniert nur, wenn zwei eigenständige Partner sich auf Augenhöhe, mit Wertschätzung, Transparenz, Vertrauen und Bereitschaft begegnen, um andere Perspektiven einzunehmen.


Ein Mehrwert einer Leitung bestehend aus Schulleitung und ergänzender fachlicher Leitung ist nicht erkennbar. Es ist überstrukturiert, weil es ja noch auf kantonaler Ebene Gremien der operativen und strategischen Leitung gibt. Wird die Leitung zwischen der Schulleitung und einer ergänzenden fachlichen Leitung aufgeteilt, bleibt unklar, welche Kompetenzen weshalb bei der Schulleitung bleiben sollen. Es würde ein grosser Regelbedarf entstehen.


Idealerweise müssten sich Schulleitungen an einem Gremium der strategischen Steuerung beteiligen und durch gemeinsame Kooperationskonzepte und Kooperationsvereinbarungen miteinander zusammen arbeiten. Aus diesen Gründen hält die Motionärin an ihrer Motion fest.


Caroline Mall (SVP) ist, wie auch ihre Fraktion, äussert glücklich über das Festhalten an der Motion. Sie wird sie unterstützen. Es lohnt sich hier, etwas zurückzublicken. Im letzten Jahr wurde über die Schulsozialarbeit in diesem Saal intensiv diskutiert. Alle waren damals der Meinung, dass die Stelle weiterhin unabhängig arbeiten können muss. Auf den Punkt gebracht: Es darf nicht sein, dass sie personell von der Schulleitung geführt wird. Es ist eine sehr heikle Stelle, die von den Jugendlichen (und ebenfalls von den Erziehungsberechtigten) genutzt werden kann. Es ist eine erste Stelle, auf der viele Probleme ausgemerzt werden können. Eine Schulleitung hat hier nichts verloren.


Es gab dann die grosse Problematik, dass die Verordnung angepasst wurde - und jetzt lässt sich mit einer Motion, d.h. im Bildungsgesetz verankern, dass eine der wichtigsten Behörden unabhängig arbeiten kann. Das geht nur, wenn es im Gesetzesartikel so verankert wird, dass nicht wieder via Verordnung ein Ausweichen möglich sind. Die Votantin bittet alle, dieser Anpassung Hand zu bieten. Auch beim nächsten Traktandum, dem Vorstoss von Jürg Wiedemann, verhält es sich inhaltlich ähnlich und die SVP-Fraktion wird auch dort an der Motion festhalten.


Pascal Ryf (CVP) äussert sich auch als persönlich betroffener Schulleiter. Als dieser ist er ganz klar der Meinung, dass die Schulsozialarbeit nicht der Schulleitung unterstellt werden sollte. Es ist wichtig, dass der Dienst unabhängig und vertraulich arbeiten kann. Der Votant ist sehr froh, wenn der Schulsozialdienst in Klassen geht, sich mit den Kindern und Jugendlichen austauscht. Es wäre nicht gut, wenn der Schulleiter die Mitarbeitergespräche führen würde oder in fachlicher Hinsicht über der Schulsozialarbeit stünde. Die im Votum von Motionärin Christine Koch geforderte Kooperation ist sehr bedeutsam. Es ist aber auch ein grosses Anliegen, dass gerade die Gemeinden nicht willkürlich jemanden anstellen, sondern dass auch bei den Anstellungen für die Schulsozialarbeit eine Kooperation mit der Schulleitung gesucht wird und es ein Team gibt, das auf Augenhöhe miteinander arbeiten kann - zum Wohl der Schule.


Die CVP/BDP-Fraktion wird sowohl eine Motion wie auch (im Falle einer Umwandlung) ein Postulat unterstützen.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) verdeutlicht, dass die Fraktion glp/GU an beiden Motionen, jener von Christine Koch als auch seiner eigenen, festhält und sie unterstützt. Inhaltlich ist alles gesagt worden. Es muss aber betont werden, wie extrem wichtig es ist, dass die Sozialarbeit unabhängig bleibt. Es ist vor allem deshalb wichtig, weil es immer wieder Schülerinnen und Schüler gibt, die Schwierigkeiten mit Lehrpersonen oder Schulleitungsmitgliedern haben. Diese benötigen eine Stelle im Schulhaus, die sie aufsuchen können im Wissen, dass die Person, der sie sich anvertrauen, unabhängig von der Schulleitung ist und keine Rechenschaft ablegen muss. Dies geschieht nur gegenüber einer Fachstelle, weit weg irgendwo in Liestal. Das ist entscheidend und vor allem dann wichtig, wenn es um Missbrauchsfälle geht. Denn diese gibt es leider, leider. Die Dunkelziffer ist höher, als man annimmt. Mit den beiden Motionen wird dazu beigetragen, dass der eine oder andere Missbrauchsfall schneller und deutlicher zum Vorschein kommt.


Deshalb ist der Votant eindeutig und klar für eine Unterstellung der Schulsozialarbeit unter eine Fachstelle, und nicht unter die Schulleitung.


Andrea Heger (EVP) unterstützt namens der EVP/Grünen-Fraktion beide Motionen. Begrüsst wird die Unabhängigkeit der Schulsozialarbeit von der Schulleitung. Ebenfalls ist zu begrüssen, wenn eine klare Aufsicht besteht.


Die FDP-Fraktion ist, so Heinz Lerf (FDP), der Meinung, dass man die Organisationsform tatsächlich anschauen müsse. In beiden Fällen kann dies aber gut mit einem Postulat geschehen. Damit folgt die FDP der Regierung, indem sie beide Vorstösse als Postulat überweist.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) hat grosse Sympathien für dieses Anliegen und war sich gar nicht mehr sicher, ob sie einen der Vorstösse nicht selber als Landrätin unterschrieben hatte. Sie muss aber sagen, dass der Regierungsrat Anfangs Mai 2015 beschlossen hat, dass per 1. August 2015 die Unterstellung neu geregelt wird. Die Votantin spricht deshalb einem pragmatischen Vorgehen das Wort, denn ein Zickzack-Kurs wäre nicht gerade optimal. Deshalb der Vorschlag, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen. Es geht darum, nun erst Erfahrungen zu sammeln und nicht schon wieder ins System einzugreifen. Man lasse die Sache erst mal zwei Jahre laufen, dann wird dem Landrat Bericht erstattet. Sofern es sich erweisen sollte, dass die gewählte Form nicht ideal ist, ist die Regierungsrätin sofort zur Abänderung bereit. Zickzack-Kurse sind aber sehr problematisch. Deshalb bittet die Sprecherin, die Motion abzulehnen und einer Überweisung als Postulat zuzustimmen.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) widerspricht der Regierungsrätin dahingehend, dass es sich hier nicht um einen Zickzack-Kurs handle. Es gilt als sicher, dass kein Schulsozialarbeiter und keine Schulsozialarbeiterin eine Unterstellung unter die Schulleitung möchte. Ebenso wenig möchte dies die Lehrerschaft, zumindest die überwiegende Mehrheit. Bei den Schülerinnen und Schülern ist es sowieso klar. Die Unterstellung wurde damals schnell schnell noch eingeführt. Der Votant wies bereits damals darauf hin, dass dies sicher keine gute Lösung ist. Anders gesagt: Es ist eine falsche Lösung, die möglichst schnell korrigiert werden sollte.


Mit einem Postulat ist der Votant nicht einverstanden, denn das hiesse Prüfen und Berichten. Genau darum geht es nicht. Nun ist Handlungsbedarf gegeben, man muss es nun wirklich korrigieren. Das geht nur mit einer Motion.


Caroline Mall (SVP) muss Regierungsrätin Monica Gschwind widersprechen. Die Votantin hat nicht vor, einen Zickzack-Kurs hinzulegen. Die Regierungsrätin mag sich vermutlich noch gut an die Landratssitzung vom März 2015 erinnern. Es kam damals der Verdacht auf, dass die Argumentation sowie die Anhörung jener Personen, die diese Arbeit verrichten, schlicht negiert und über deren Köpfe hinweg entschieden wurde. Heute ist gerade noch Zeit, um die Situation zu retten. Die Votantin findet es relativ gefährlich, ein Jahr abzuwarten, dann eine Analyse zu machen und eventuell alles beim Alten zu belassen. Vor allem weil die Schulsozialarbeit eine so wichtige Arbeit ist. Der hier geäusserten Haltung eines Schulleiters, der sein Amt perfekt ausübt und weiss, von was er redet, sollte entsprechend Rechnung getragen werden. Denn es gibt nur diesen Weg, um das, was im Bildungsgesetz damals falsch gemacht wurde, zu korrigieren. Wenn man sich nicht auf einen Zickzack-Kurs einlassen möchte, muss man das jetzt ändern.


://: Der Landrat überweist mit 75:4 Stimmen die Motion 2015/148. [ Namenliste ]




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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