Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2013
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2013-333 vom 17. September 2013 Vorlage: Wahl der Ersten Staatsanwältin und der Leitenden Staatsanwälte / Leitenden Staatsanwältinnen für die Amtsperiode vom 1. April 2014 bis 31. März 2018 - Beschluss des Landrats vom 28. November 2013: < alle gewählt gem. Vorlage > |
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt mit, dass der Landrat laut Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung an die Wahlvorschläge des Regierungsrats gebunden ist. Andere Kandidaturen können nicht vorgeschlagen werden.
Dominik Straumann (SVP) teilt mit, aufgrund der Tatsache, dass der Landrat an die Wahlvorschläge der Regierung gebunden sei, stelle die SVP-Fraktion den Antrag auf Teilrückweisung in Bezug auf die Wahl der Ersten Staatsanwältin. Für den Fall, dass diesem Antrag nicht stattgegeben wird, beantragt die SVP-Fraktion, die Erste Staatsanwältin in geheimer Wahl zu wählen.
Kathrin Schweizer (SP) findet den Antrag auf Teilrückweisung seltsam; die SP-Fraktion werde diesen Antrag ablehnen.
://: Der Landrat lehnt den Teilrückweisungsantrag der SVP-Fraktion in Bezug auf die Wahl der Ersten Staatsanwältin mit 24:52 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Urs-Peter Moos (BDP) wirft ein, ihm sei schon einige Male aufgefallen, dass die 15-Sekunden-Frist, innerhalb derer die Landratsmitglieder elektronisch abstimmen können, bereits zu laufen beginnt, während die Präsidentin noch Ausführungen macht. Dies sei nicht korrekt. Auf Rückfrage der Präsidentin teilt er mit, dies sei kein Antrag auf Wiederholung der letzten Abstimmung, sondern lediglich ein Hinweis zur Sensibilisierung. Die Präsidentin nimmt dies entgegen.
://: In stiller Wahl werden zu leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten für die Amtsperiode 1. April 2014 bis 31. März 2018 gewählt:
- Jacqueline Bannwarth-Waldmeier (30%)
- János Fábián (100%)
- Urs Geier (100%)
- Sylvia Gloor Hohner (70%)
- Anne-Kathrin Goldmann (100%)
- Roland Müggler (100%)
- Boris Sokoloff (100%)
[Beifall]
Klaus Kirchmayr (Grüne) hat eine Frage zum Verfahren bei der jetzt anstehenden geheimen Wahl der Ersten Staatsanwältin: Wenn der Landrat an den Wahlvorschlag der Regierung - Angela Weirich - gebunden ist, heisst dies dann, dass ein Stimmzettel als ungültig gewertet wird, wenn ein anderer Name darauf steht?
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) bejaht dies. Ein solcher Stimmzettel wird als ungültig gewertet.
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- Wahlresultat
Stimmberechtigte 90
eingelegte Wahlzettel 84
leere Wahlzettel 32
ungültige Wahlzettel 03
massgebendes absolutes Mehr 49
absolutes Mehr 25
://: Angela Weirich, Reinach, ist mit 49 Stimmen als Erste Staatsanwältin mit einem 100%-Pensum für die Amtsperiode 1. April 2014 bis 31. März 2018 gewählt.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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