Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2013
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2013-411 vom 26. November 2013 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 28. November 2013 - Beschluss des Landrats vom 28. November 2013: < alle Fragen beantwortet > |
1. Franz Hartmann: Ist HarmoS noch zu retten?
In den Erläuterungen des Regierungsrates über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat und die daraus folgenden Änderungen des Bildungsgesetzes wurden nach Abschluss der Einführung jährlich wiederkehrende Minderkosten von CHF 9,5 Millionen vorausgesagt. Rund CHF 50 Millionen sind nötig als Weiterbildungskosten für den Einbezug des Sprachenkonzepts. In die Bereitstellung der für HarmoS notwendigen Schulräumlichkeiten sind für Kanton und Gemeinden heute bereits mehrere 100 Millionen Franken bekannt.
Nun schlagen auch die Lehrpersonen Alarm. Mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule seien nicht nur viele Kinder, sondern eben auch zahlreiche Lehrpersonen überfordert. Nicht alle schliessen ihre notwendige Zusatzqualifikation mit Erfolg ab.
Der Kanton Zürich ist bekanntlich dem umstrittenen Konkordat Sonderpädagogik der EDK nicht beigetreten. Die Rückmeldungen auf das Konzept des Kantons waren vernichtend. Die Bildungsdirektorin Regine Aeppli hat daraufhin die Übung abgebrochen und sucht nach alternativen Lösungen.
Der Lehrplan 21 ist (mit 557 Seiten) nicht unbestritten und stösst auf Widerstand. Allein ein Umzug von Augst nach Kaiseraugst funktioniert wegen unterschiedlichen Fremdsprachen nicht.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt den Fragesteller, ob er sein Anliegen als Interpellation einreichen wolle, weil es in ihren Augen die Dimensionen der Fragestunde sprenge.
Franz Hartmann (SVP) wünscht die Beantwortung seiner Fragen im Rahmen der Fragestunde.
Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die nachfolgenden Fragen. Er vermerkt einleitend, dass ihm nach der Lektüre der Fragen und der dazugehörigen einleitenden Worte der frühere Bundesrat Kurt Furgler in den Sinn gekommen sei, der einst im Nationalrat an die Adresse eines Mitglieds meinte: «Ich passe mich dem Niveau Ihrer Frage an und stelle mein Pult tiefer.» Das ist technisch hier nicht möglich, und ausserdem sollen im Sinne des Mottos "Tatsachen gegen Vorurteile" und des Appells von Oskar Kämpfer zu Fairness und Anstand anlässlich der letzten Sitzung die Mitglieder des Landrats aufgrund von Fakten informiert werden.
Für die Beurteilung der Bildungsharmonisierung müssen Rahmenbedingungen, Merkmale und Grundsätze der Planungs-, Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten sowie Voraussetzungen beachtet werden. Stichworte dazu sind: Sorgfalt vor Tempo, professionelle Projektorganisation, hohe Mitwirkungskultur, Einbezug aller Anspruchsgruppen, konsequentes Projekt- und Finanzcontrolling und aktive Kommunikation. Sowohl das externe Controlling als auch die kantonale Finanzkontrolle bestätigen, dass die BKSD bei den Umsetzungsarbeiten und den Kosten «auf Kurs» ist.
Frage 1
Was passiert, wenn in einer oder mehreren Gemeinden die Kredite für Schulhaus-Sanierungen oder -Neubauten zur Umsetzung von HarmoS nicht bewilligt werden?
Antwort
Die SchülerInnen-Zahlen sind bekannt, so dass man sagen kann, dass in den Gemeinden genug Schulraum vorhanden ist. Seit 2010 war bekannt, was auf diese zukommt, wobei der Kanton den Gemeinden ein entsprechendes Planungsinstrument zur Verfügung gestellt hat. Seit 2003 sind die Zuständigkeiten für die einzelnen Schulstufen geklärt, und die BKSD hat bis jetzt keine negativen Meldungen aus den Gemeinden erhalten, dass diese ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können. Wie die Erfahrungen aus früheren Boomjahren zeigen, können die Gemeinden ihre Verantwortung in diesem Bereich sehr wohl wahrnehmen.
Frage 2
Kann die zweite Fremdsprache in der Primarschule gegen den Widerstand der Lehrerschaft durchgesetzt werden?
Antwort
Es fanden verschiedene öffentliche Informationsveranstaltungen statt. Und 2010 hat der Landrat einen Kredit von CHF 12,5 Millionen für ein Fremdsprachenkonzept zur Verfügung gestellt. Baselland hat sich frühzeitig mit Partnerkantonen um die Qualifikation der Lehrpersonen gekümmert, wobei Fremdsprachen auf Primarstufe nichts Neues sind. Jetzt wurden aber die Lehrpersonen auf der Basis einer zeitgemässen Fremdsprachendidaktik auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Frage 3
Hat man überhaupt genügend Lehrpersonen für einen qualifizierten Fremdsprachenunterricht?
Antwort
Das grundlegende Konzept sieht vor, Fremdsprachen auf Primarstufe, wenn immer möglich, durch Klassenlehrpersonen und in den normalen Unterricht integriert zu erteilen. Wie es sich zeigt, sind die Weiterbildungsangebote sehr gut besucht worden, so dass genügend entsprechend qualifizierte Lehrpersonen angestellt werden konnten.
Frage 4
Ist es aufgrund der Erfahrungen in anderen Kantonen überhaupt noch sinnvoll, das Sonderpädagogik-Konzept in der vorgesehenen Form umzusetzen?
Antwort
Integration muss immer geprüft werden, da es keinen grundsätzliche Anspruch darauf gibt. Integrative Schulung soll dann zum Zug kommen, wenn sie zum Wohle des Kindes beiträgt. Mit besserer Steuerung soll aber in Baselland der Anteil der Kinder mit separiertem Unterricht reduziert werden, wobei den Schulen mittels eines Pensenpools Wahlmöglichkeiten für einen optimalen Ressourceneinsatz geschaffen werden sollen.
Frage 5
Kann der Bildungsdirektor für einmal garantieren, dass hier nicht eine weitere Kostenbombe auf den Kanton und die Gemeinden zukommt?
Antwort
Mit der integrativen Schulung wird eine bessere Steuerung und auch eine Kontingentierung der Angebote angepeilt. Es müssen aber Kommission und Landrat je ihre Verantwortung wahrnehmen und mittels klarer Zuweisungsgrundlagen die Entwicklung steuern und die Kosten stabilisieren wollen.
Frage 6
Spricht der Kanton Basel-Landschaft immer noch von einem Erfolg bei HarmoS, obwohl mehr als die Hälfte der Kantone der deutschen Schweiz «Nicht-HarmoS-Kantone» sind und die Lektionenzahl innerhalb der Schweiz ebenfalls nicht harmonisiert ist und schweizweit von Kanton zu Kanton mehrere hundert Lektionen ausmacht?
Antwort
Den Anstoss zur Bildungsharmonisierung in der Schweiz hat u.a. die Baselbieter Standesinitiative von 2002 gegeben. HarmoS ist nun ein Regelwerk für einheitlichere Strukturen und Ziele. Daneben ist der Bildungsraum Nordwestschweiz enger organisiert als andere Regionen der Schweiz, indem z.B. mit Basel-Stadt gemeinsame Stundenpläne vereinbart werden konnten.
Frage 7
Wieso hat der Kanton und sein Bildungsdirektor die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Vorfeld der Abstimmung getäuscht?
Antwort
Grundlage für die Abstimmung über das HarmoS-Konkordat und das Sonderpädagogik-Konkordat war u.a. die Verfassung des Kantons Baselland, welche dazu verpflichtet, gleichzeitig zu den Konkordaten die nötigen Gesetzesanpassungen vorzubereiten. Dabei verabschiedete der Landrat selbst umfassende Vorlagen mit Kostenberechnungen und Massnahmen auf Gesetzesebene. Deshalb stellt sich viel eher die Frage, weshalb der Landrat die StimmbürgerInnen täuschen wollte.
Dominik Straumann (SVP) ist befremdet über die Würdigung der Fragen durch Regierungsratspräsident Urs Wüthrich. Dieser möge Anstand und Fairness gegenüber dem Fragesteller wahren, auch wenn der Umfang der Fragen eher einer Interpellation entsprechen.
Rolf Richterich (FDP) fragt in diesem Sinne, woher der Regierungsrat die Legitimation zur Qualifikation einer Frage nehme.
Paul Wenger (SVP) möchte wissen, was er als Landrat einem Bürger z.B. in Reinach zu den Kosten von HarmoS sagen solle. Durch HarmoS werden Investitionen ausgelöst, aber diese Kosten wurden vor der Abstimmung nicht wirklich erwähnt.
Franz Hartmann (SVP) wüsste gerne, wie der Bildungsdirektor angesichts der negativen Berichterstattung noch gut schlafen könne.
Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) entgegnet zunächst, dass für HarmoS kein zusätzlicher Schulraum benötigt werde. Allenfalls bedingt der naturwissenschaftliche Unterricht gemäss Lehrplan 21 mehr Schulraum. Investitionen könnten in den nächsten Jahren allenfalls wegen Erdbebenertüchtigung, Energiesanierungen u.ä. notwendig werden - in diesem Bereich gibt es einen gewissen Rückstau. Der Kanton hat aber den Gemeinden keine Vorschriften hinsichtlich Raumbedarf oder Raumkonzepten gemacht.
Er selbst schläft sehr gut, einerseits dank der vielen Arbeit, andererseits dank der erfreulichen, hervorragenden Arbeit in den Schulen selbst. Dank der Kommunikation der BKSD über die Bildungsharmonisierung werden für diese gute Voraussetzungen geschaffen.
Im Übrigen hat er nicht den Umfang der Fragen qualifiziert, sondern deren Polemik.
Christoph Buser (FDP) fragt sich, ob aufgrund von HarmoS tatsächlich kein zusätzlicher Raumbedarf entstehe. In diversen Gemeinden wird intensiv diskutiert über die Finanzierung von zusätzlichem Schulraum, der benötigt wird, weil dort Primar- und Sekundarschule nicht am gleichen Ort untergebracht sind.
Monica Gschwind (FDP) erinnert daran, dass die BKSD vor der entsprechenden Abstimmung in einer Email den Gemeinden zugesichert habe, ihnen bei Härtefällen in Sachen Raum zu helfen. Stimmt diese Aussage immer noch?
Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) bestätigt letztere Frage. Der Kanton hilft mit Planungstools und berät die Gemeinden, aber natürlich baut er nicht für die Gemeinden. Diese haben ihren Freiraum unterschiedlich genutzt, indem sie z.B. der Musikschule eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stellten. Das hat aber nichts mit HarmoS zu tun. Es ist aber tatsächlich ein Problem, dass der benötigte Raum nicht immer am gewünschten Ort vorhanden ist. Dennoch finden die meisten Gemeinden dafür kreative Lösungen, allenfalls zusammen mit anderen Gemeinden.
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2. Sara Fritz: Vorkurs-Obligatorium für Berufsmaturanden an der FHNW
Als, wie es scheint, einzige Fachhochschule der Schweiz fordert die FHNW von erfolgreichen Berufsmaturanden, dass diese ebenfalls einen einjährigen Vorkurs für die pädagogische Fachhochschule absolvieren müssen.
Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die nachfolgenden Fragen.
Frage 1
Ist dem Regierungsrat diese Ungleichbehandlung von Berufsmaturanden bewusst?
Antwort
Die Berufsmatur qualifiziert die SchülerInnen für ein bestimmtes Studium. Sie sichert ihnen keinen allgemeinen Hochschulzugang, wie dies mit der gymnasialen Matur der Fall ist. Im Fall der Pädagogischen Hochschule werden die entsprechenden Reglemente durch die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz festgelegt. Diese besagen, dass eine Ergänzungsprüfung nötig ist. Und diese Anforderung ist allgemein und nicht nur für die FHNW gültig. Die Prüfung kann mit oder ohne Belegen des Vorkurses abgelegt werden.
Frage 2
Gibt es Erhebungen, wie viele Berufsmaturanden von dieser Problematik betroffen sind?
Antwort
Es gibt keine spezifischen Erhebungen, aber gesamtschweizerisch geht man von ca. 8% der MaturandInnen aus, die davon betroffen sind.
Frage 3
Was ist die Begründung für diese Ungleichbehandlung von Berufsmaturanden?
Antwort
Wie erwähnt, berechtigt die Berufsmaturität zu einem Studium im spezifischen Berufsfeld. Es gibt je nach Berufsgruppe insgesamt 6 verschiedene Profile.
Frage 4
Sind dem Regierungsrat Bestrebungen bekannt, diese Ungleichbehandlung von Berufsmaturanden abzuschaffen?
Antwort
Auf Bundesebene verläuft die Diskussion in zwei Richtungen. Einerseits gibt es Bestrebungen, die verschiedenen Berufsmaturitätsprofile einander stärker anzugleichen. Andererseits wehrt sich insbesondere die Nordwestschweiz gegen die Verbreiterung der Profile, um sich zugunsten der hiesigen Industrie stärker auf dieses Fachgebiet fokussieren zu können.
Sara Fritz (EVP) meint, von Betroffenen erfahren zu haben, dass trotz entsprechender Vorbildung z.B. im Bereich Pädagogik von der FHNW der erwähnte Vorkurs als obligatorisch angegeben werde, um Pädagogik studieren zu können. Das ist in ihren Augen nicht sinnvoll.
Paul Wenger (SVP) fragt, ob es bekannt sei, dass - genau gleich, wie MaturandInnen mit einem Abschluss in Alten Sprachen an der ETH ein technisches Studium absolvieren können - kaufmännische BerufsmaturandInnen gemäss Bundesgesetzgebung auch zu einem fachfremden Studium zugelassen werden müssen, dies aber bisher einfach noch nicht erzwungen worden sei.
Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) meint zu Sara Fritz, dass es keine Berufs-, sondern nur eine Fachmatur Pädagogik gebe, die den Zugang zur Pädagogischen Hochschule eröffne. Und allenfalls könne es auch nicht-qualitative Zugangskriterien wie einen Numerus clausus geben, die den Zugang zu einem Hochschulstudium erschweren.
Die These von Paul Wenger muss abgeklärt werden. Wenn dem so ist, ist er als Bildungsdirektor bisher falsch informiert worden.
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3. Kathrin Schweizer: Zurlindengrube
Am 14. November 2013 wurde das Bauprojekt Coop in Salina Raurica öffentlich aufgelegt. Es tangiert auch das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung in der Zurlindengrube. Der Landrat hatte 2007 beschlossen, dass die Amphibien aus der Zurlindengrube ins Klingenthal umgesiedelt werden sollen und dass während fünf Jahren ein Parallelbetrieb geführt werden soll. Mit der Umsiedlung der Amphibien wurde anfangs 2011 begonnen. Die verlangten fünf Jahre sind also noch nicht abgelaufen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die nachfolgenden Fragen.
Frage 1
Kann das Baugesuch zum jetzigen Zeitpunkt bewilligt werden?
Antwort
Es muss unterschieden werden zwischen dem Ostteil und dem Westteil der Zurlindengrube. Die Nutzung des Westteils ist für das Bundesamt für Umwelt (bafu) wie auch für die Standortgemeinde seit Januar 2013 in Ordnung, nachdem die Sanierung (inkl. des früheren Übungsschiessplatzes der Polizei) abgeschlossen werden konnte, allerdings natürlich immer unter dem Vorbehalt der detaillierten Prüfung des Baugesuchs im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Frage 2
Widerspricht eine Bewilligung nicht dem Landratsentscheid?
Antwort
Nein. Grosse Teile der Zurlindengrube/Ost sind noch weiterhin Bestandteil des Inventars der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung. Das im Raum Klingenthal erstellte Ersatzbiotop erfüllt aber auch in den Augen des bafu seinen Zweck vorbildlich, weshalb ab kommendem Jahr auch der Ostteil genutzt werden kann. Die Frist von fünf Jahren ergab sich aufgrund von Schätzungen des zuständigen Amphibien-Experten. Dank optimaler Rahmenbedingungen ist die Umsiedlung rascher als geplant gelungen.
Frage 3
Wie ist die Haltung des bafu (Bundesamt für Umwelt) zu dieser vorzeitigen Überbauung?
Antwort
Die Zeichen scheinen gut zu sein, dass das bafu einverstanden ist mit der Entlassung der gesamten Zurlindengrube aus dem Inventar und mit der Aufnahme des Gebiets Klingenthal in dasselbige.
Kathrin Schweizer (SP) möchte wissen, ob das bafu mit der Entlassung der gesamten Zurlindengrube per Ende 2013 einverstanden sei, oder ob dies nach Ost- und Westteil abgestuft erfolgen solle.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, dass der Westteil vom bafu seit Januar 2013 freigegeben sei und dass die Zeichen für den - grösseren - Ostteil gut stehen.
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4. Gerhard Schafroth: Nein zur Erhöhung der Autobahnvignette
Frage
Was sind die finanziellen Auswirkungen auf Budget, Finanzplan und Investitionsplan aufgrund des Neins des vergangenen Wochenendes zur Preiserhöhung der Autobahnvignette?
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Frage.
Antwort
Gemäss Bundesrätin Doris Leuthard ist mit dem Abstimmungsresultat der Netzbeschluss des Bundes erledigt. Die kantonalen Hochleistungsstrassen bleiben bei den Kantonen, die diese selber bezahlen und ausbauen müssen. Baselland ist also für Unterhalt, Planung, Ausbau und Sanierungen verantwortlich. Erhalt und Ausbau des Strassennetzes sind insbesondere angesichts der Wirtschaftsoffensive wichtig: Staus schaden der Wirtschaft.
Nun geht es also darum, die wichtigsten Engpässe zu beheben und die nötigen Sanierungen vorzunehmen. Diese sind z.B. über eine Spezialfinanzierung Strassenfonds zu erledigen, wobei Details dazu noch zu verhandeln sind. Einnahmen aus dem Strassenverkehr sollen aber wohl diesem zugute kommen. Die dringendsten Projekte sind die Umfahrung Liestal, Projekte um Aesch sowie die Entlastung von Allschwil. Im Übrigen soll auch auf den Bund Druck ausgeübt werden, um eine Lösung für die kantonalen Hochleistungsstrassen zu finden.
Für den betrieblichen Unterhalt sind 2014 noch CHF 4,3 Millionen vorgesehen. Weitere Gelder dafür sind im Finanzplan wieder einzustellen. Der Werterhalt beläuft sich auf CHF 5-10 Millionen pro Jahr, wobei 2014 für die Belagserneuerung der H18 CHF 1 Million geplant ist. Für die Folgejahre sind nun die entsprechenden Gelder wieder einzustellen. Auch für die diversen Ausbauprojekte (Vollanschluss Aesch, ca. CHF 55 Millionen; Instandsetzung und Erneuerung Umfahrung Liestal, CHF 100-160 Millionen; Anschluss Angenstein, CHF 15 Millionen) sind sowohl im Investitionsprogramm 2014-2023 als auch im Finanzplan die nötigen Mittel wieder vorzusehen. Es sei darauf hingewiesen, dass das mit der Abstimmung über die Preiserhöhung für die Autobahnvignette verbundene Risiko schon in der Vorlage 2013/330 auf S. 45 erwähnt worden ist.
Angesichts der auf den Kanton zukommenden Kosten möchte Klaus Kirchmayr (Grüne) wissen, wann mit einem aktualisierten Investitionsplan gerechnet werden könne.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) will diesem Bedürfnis so schnell wie möglich entgegenkommen. Der Regierungsrat muss jetzt überlegen, welche Projekte realistisch und auch finanzierbar sind. Gewisse Projekte müssen allenfalls zeitlich nach hinten verschoben werden.
Gerhard Schafroth (glp) dankt für die breite, gut abgestützte Antwort. Mit den wertvollen Zahlen kann die Arbeit am Finanzplan beginnen.
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5. Oskar Kämpfer: Umfahrungsstrasse Allschwil
Die Behandlungsfrist für die Initiative Umfahrungsstrasse Allschwil wurde am 9. Februar 2012 vom Landrat bis zum 30. September 2013 verlängert (vgl. LRV 2011/372 ).
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die nachfolgenden Fragen.
Frage 1
Wann wird der Regierungsrat dem Volk die Initiative zur Abstimmung unterbreiten?
Antwort
Das Anliegen der Initiative wird mit der Vorlage zu ELBA ( Entwicklungsplanung Leimental-Birseck-Allschwil ) behandelt werden. Dem Landrat werden mit dieser Vorlage entsprechende Lösungen vorgeschlagen werden. Das Initiativkomitee als Mitglied der Begleitgruppe kennt deren Inhalt.
Frage 2
Aus welchen Gründen wurde bis heute weder ein Abstimmungstermin noch eine Fristverlängerung beantragt?
Antwort
Dem Landrat soll - zusammen mit der Vorlage für ELBA als materielle Grundlage für die Umfahrung Allschwil - eine weitere Verlängerung für die Behandlung der Initiative beantragt werden.
Frage 3
Ist das Initiativkomitee über die weitere Verzögerung orientiert worden und wann?
Antwort
Mit dem Komitee soll Kontakt aufgenommen werden, um das weitere Vorgehen erläutern zu können. Die Umfahrung Allschwil im Speziellen soll so schnell wie möglich behandelt werden, da deren Planung anspruchsvoll ist.
Frage 4
Wann kann mit einer Vorlage Umfahrung Allschwil gemäss Richtplanauftrag (als eine Variante) gerechnet werden?
Antwort
Siehe Antwort zu Frage 2.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) wünscht konkretere Angaben zur zeitlichen Planung des Projekts.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) führt aus, dass die Vorlage für ELBA mit dem gemäss KRIP geforderten Variantenfächer nach rund 3 Jahren Planung Anfang 2014 in Vernehmlassung gehen solle, damit sie im 1. Quartal 2014 dem Landrat unterbreitet werden könne. Darin enthalten sein wird die Umfahrung Allschwil, die vorgezogen werden soll, um damit auch die Initiative behandeln zu können.
://: Damit ist die Fragestunde beendet.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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