Protokoll der Landratssitzung vom 28. Oktober 2010
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2010-113 vom 23. März 2010 Vorlage: FHNW: Schlussabrechnung der Gewährleistungspositionen und Übertragung von freien Reserven - Bericht der Finanzkommission vom 9. September 2010 - Beschluss des Landrats vom 28. Oktober 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, bei der Fusion zur Fachhochschule Nordwestschweiz sei damals eine Methodik festgelegt worden, wie die einzelnen Übergabe-Bilanzen von den Vorgängerschulen bewertet werden sollen. Jetzt liegen die entsprechenden buchhalterischen Bereinigungen vor. Es handelt sich dabei um Regressforderungen, um die Auflösung von Rückstellungen und um die Übertragung von freien Reserven von den Vorgängerschulen an die FHNW.
Die Finanzkommission ist grundsätzlich der Meinung, dass jetzt dieser Schlussstrich gezogen werden muss. Allerdings besteht insofern ein Unbehagen, dass wir eigentlich nur noch nachzuvollziehen können, was die anderen Trägerkantone bereits entschieden haben. Die Kommission hat sich aber trotzdem mit der finanziellen Situation der FHNW befasst und vor allem mit der Frage, inwiefern der Verzicht auf die Rückführung der freien Reserven für die FHNW wichtig ist. Die FHNW startete damals ohne Eigenkapital und weist jetzt einen Verlustvortrag von rund 5 Mio. Franken aus. Trotz Effizienzsteigerungen und einem erhöhten Selbstfinanzierungsgrad wird es die FHNW nicht aus eigener Kraft schaffen, diesen Verlust abzutragen. Die Finanzkommission erwartet aber, dass die restlichen freien Reserven ausschliesslich zur Tilgung von Verlustvorträgen verwendet werden müssen. Auf einen entsprechenden Antrag verzichtet die Kommission, damit die anderen Trägerkantone nicht auf ihre Entscheide zurückkommen müssen, aber das Anliegen ist somit deutlich deponiert.
Zu den Anträgen: In Ziffer 1 des Landratsbeschlusses beantragt die Finanzkommission, dass der Landrat die Auflösung der Rückstellung in der Staatsrechnung 2007 nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern genehmigen muss.
Mit der oben genannten Änderung beantragt die Finanzkommission dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, dem Landratsbeschluss betreffend FHNW, Schlussabrechnung der Gewährleistungspositionen und Übertragung von freien Reserven, zuzustimmen.
Ruedi Brassel (SP) stellt fest, eine Schlussabrechnung verlange nach einem Schlussstrich. Seiner Meinung nach ist es sicher sinnvoll, nun einen Schlussstrich unter die Startphase der FHNW zu ziehen. Der Start sei gut geglückt. Es wurden ambitiöse Ziele gesetzt, welche (zumindest aus der Innensicht gesehen) mit knappen Mitteln erreicht werden mussten. Die Anforderungen an die FHNW sind gross und es ist klar, dass daher auch eine gewisse Grosszügigkeit gefragt ist. Der Schlussstrich wird zwar durchaus auch mit gemischten Gefühlen gezogen, jedoch bestehen kaum Alternativen. Vor allem durch die Abstimmung mit den anderen Kantonen wird der Spielraum sehr eingeschränkt. Der Landrat werde nun aber nicht einfach nur nachvollziehen, was die übrigen Kantone bereits beschlossen haben, denn die Regelung wurde von allen Kantonen gemeinsam getroffen, in Basel-Landschaft wurde sie einfach zuletzt traktandiert.
Die SP-Fraktion schliesst sich den Anträgen der Kommission an und beantragt Zustimmung zur aktuellen Vorlage.
Peter Brodbeck (SVP) betont, es sei ursprünglich auch die Meinung der Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion in der Finanzkommission gewesen, einen Schlussstrich zu ziehen. Aus diesem Grund wurde der Beschluss in der Kommission einstimmig gefällt. In der Zwischenzeit setzten sich die Mitglieder der SVP noch einmal im Detail mit der aktuellen Vorlage auseinander und sie sind heute der Meinung, der Landrat solle nicht einfach nur nachvollziehen, was die übrigen Trägerkantone bereits beschlossen haben. Der Landrat muss ein Augenmerk auf die finanzielle Situation der FHNW werfen.
Zahlen können beschönigt werden, indem sie in die entsprechende finanzielle Relation gesetzt werden. Im Kommissionsbericht wird beispielsweise festgestellt, dass in den ersten drei Jahren bei einem Gesamtvolumen von gegen einer Milliarde ein Verlust von einer Million eingefahren wurde, was praktisch einer Punktlandung entspreche. In der Zwischenzeit beläuft sich dieser Verlust auf 5,5 Mio. Franken, weshalb die SVP-Fraktion zum Schluss kam, dies seien für unseren Kanton keine Peanuts mehr. Man muss feststellen, dass bei der FHNW die Finanzen aus dem Ruder laufen. Aus diesem Grund können die Mitglieder der SVP-Fraktion der aktuellen Vorlage nicht zustimmen. Regressforderungen, hinter welchen im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbare Stundenabrechnungen stecken, können nicht einfach zur Kenntnis genommen werden. Auch wurden beim Bund gewisse Mittel nicht eingefordert, weil die Fristen verpasst wurden. Gleicher Meinung ist die SVP betreffend Rückführung der restlichen freien Reserven (1,5 Mio. Franken). Unser Kanton kann es sich nicht leisten, grosszügig auf diese Rückführung im Sinne eines Schlussstrichs zu verzichten.
Vor allem den Ziffern 1 und 4 des Landratsbeschlusses kann die SVP-Fraktion nicht zustimmen. Selbstverständlich wird zur Kenntnis genommen, dass im Zusammenhang mit Ziffern 2 und 3 bereits Mittel zurückgeführt wurden.
Peter Schafroth (FDP) gibt bekannt, die freisinnige Fraktion werde den Anträgen der Finanzkommission zustimmen. Es geht darum, die Bilanz nach vier Jahren nun zu bereinigen und einen Schlussstrich zu ziehen. Jeder Zusammenschluss von Organisationen erfordert eine saubere Bereinigung der Finanzen und es sei nicht aussergewöhnlich, dass gewisse Stundenabrechnungen nach vier Jahren nicht mehr rekonstruiert werden können. Die einzige diskutable Position wären gemäss Peter Schafroth die freien Reserven, angesichts des bestehenden Defizits mache ein Abschöpfen von Mitteln jedoch keinen Sinn. Die freien Reserven sollen dafür eingesetzt werden, das Defizit der laufenden Rechnung zumindest teilweise zu kompensieren. Die ganze Vorlage wird von der FDP als sinnvoll betrachtet, jedoch bereitet es Mühe, dass der Landrat wieder einmal als letztes Kantonsparlament sich mit einer partnerschaftlichen Vorlage befasst.
Sabrina Mohn (CVP) schliesst sich den Worten ihres Vorredners an. Auch die CVP/EVP-Fraktion ist damit einverstanden, einen Schlussstrich zu ziehen, weshalb sie der Vorlage und den Anträgen einstimmig zustimmt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) schliesst sich ebenfalls Peter Schafroths Votum an. Es gehe darum, nun einen Schlussstrich zu ziehen, weshalb die Grüne Fraktion den Anträgen zustimmen wird. Für die Haltung der SVP zeigt Klaus Kirchmayr ein gewisses Verständnis, denn die Finanzentwicklung der FHNW macht - teilweise auch nicht selbstverschuldet - nicht nur Freude. Mit der Schaffung der Hochschule wurden gewisse Versprechungen, auch finanzieller Art, gemacht, welche heute nicht ganz erfüllt werden können. In Zukunft werde man nicht darum herum kommen, auch bei der FHNW genau auf die Finanzen zu schauen.
Karl Willimann (SVP) stellt fest, das Gedächtnis des Landrates sei kurz. Als ehemaliger Präsident der interparlamentarischen Kommission, welche die vier Fachhochschulen bei der Zusammenführung politisch begleitete, erinnert er sich gut daran, dass die durch die Fachhochschule Muttenz gebildeten Reserven anteilsmässig aufgeteilt werden sollten (BS und BL). Die Finanzkontrolle kam diesbezüglich zum gleichen Schluss. Heute will niemand mehr von diesem Beschluss wissen und die neue Vorlage werde einfach abgehakt.
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) reagiert auf das Votum der SVP. Als die Vorlage diskutiert wurde, zeigte sich die Situation nicht besonders rosig, trotzdem wurden keine Zahlen beschönigt. Inzwischen wurde die Jahresrechnung 2009 der FHNW genehmigt, und diese fiel besser aus als ursprünglich erwartet. Heute liegt eine neue Vorlage der IPK vor, welche einen Zusatzkredit verlangt, mit welchem nur diejenigen Gelder eingefordert werden sollen, welche als Bundesgelder versprochen wurden und nicht eintrafen. Sämtliche übrigen, noch im Raum stehenden fehlenden Kosten, kann die Fachhochschule selbst auffangen. Der Abschluss 2010 der Fachhochschule sollte im Übrigen ebenfalls besser ausfallen als prognostiziert, so dass die Fachhochschule nach allfälliger Bewilligung des Zusatzkredits durch den Landrat ohne negativen Übertrag in die neue Globalbudgetperiode starten kann.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) betont, es sei richtig, dass der Regierungsrat mit der aktuellen Vorlage einen doppelten Auftrag und Anspruch des Parlaments einlöst. Einerseits geht es um eine materielle Bereinigung und Klärung der Übergabebilanzen der Vorgängerschulen der FHNW und um politische Entscheide betreffend Verwendung der Reserven, Rückstellungen und Erledigung von Regressforderungen. Gleichzeitig wird mit der Vorlage der parlamentarische Auftrag respektiert, dass im Unterschied zu den übrigen Trägerkantonen nicht der Regierungsrat in eigener Kompetenz diese Entscheide treffen kann, sondern mit dem heutigen Entscheid des Parlaments die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird.
Basel-Landschaft handelt nicht für sich allein, sondern gemeinsam mit den Partnerkantonen. In seiner Güterabwägung zwischen den finanzpolitischen Interessen des Kantons und der Berücksichtigung des Mittelbedarfs der FHNW konnte Basel-Landschaft sich mit den übrigen Trägerkantonen auf eine aus unserer Sicht faire und vertretbare Variante verständigen, welche für unseren Kanton durchaus auch günstig ausfiel.
Urs Wüthrich zeigt sich sehr froh darüber, dass das Augenmerk bei der FHNW auch auf Details gerichtet wird. Allein schon angesichts gewisser Eckwerte kann zur Kenntnis genommen werden, dass Synergien in der Grössenordnung von jährlich 35 Mio. Franken realisiert wurden. Auch wurde den Mitgliedern der Finanzkommission bereits mehrmals dargelegt, dass nicht die Finanzen der Schule, sondern deren Erfolg aus dem Ruder läuft. Mit dem Erfolg der Schule geht der entsprechende Mittelbedarf einher. Im Jahr 2006 startete die Schule auf der Budgetbasis des Jahres 2003, gleichzeitig mussten ein grosses Mengenwachstum und eine Umstrukturierung ohne Zusatzmittel verkraftet werden. Auch wurden zwei neue Hochschulen aus dem Boden gestampft. Würde die FHNW zu schweizerischen Durchschnittskosten produzieren, müssten per sofort für die aktuelle Leistungsauftragsperiode 100 Mio. Franken mehr zur Verfügung gestellt werden.
Zur Bearbeitungsdauer der aktuellen Vorlage: In der Regierung verständigte man sich von Anfang an darauf, kein Etappenrennen durchzuführen und einzelne Entscheide zur Diskussion zu stellen, sondern erst dann eine Vorlage zu unterbreiten, wenn vom Bund abschliessend bekannt wäre, wie die Abgrenzung der Bundesmittel ausgestaltet wird. Sobald die genannten Entscheidungsgrundlagen vorhanden waren, wurde die Vorlage an den Landrat überwiesen.
In Übereinstimmung mit den meisten Fraktionssprechern hofft Urs Wüthrich, heute einen Schlussstrich ziehen zu können. Gleichzeitig stellt der Schlussstrich auch die geklärte Startlinie für die FHNW dar.
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Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 5
keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 53:18 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend FHNW: Schlussabrechnung der Gewährleistungspositionen und Übertragung von freien Reserven
vom 28. Oktober 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Landrat nimmt Kenntnis von der Anerkennung der Regressforderung der FHNW durch den Regierungsrat im Umfang von CHF 1'248'367.- (Anteil BL) und genehmigt die Auflösung der in der Staatsrechnung 2007 zweckbestimmt gebildeten Rückstellung im Umfang von CHF 1'303'000.-
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2.
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Der Landrat nimmt Kenntnis von der Rückführung nicht beanspruchter Rückstellungen durch die FHNW in der Höhe von CHF 1'329'316.-
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3.
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Der Landrat nimmt Kenntnis von der Rückführung von freien Reserven der FHBB in den Jahren 2005 und 2006 im Umfang von insgesamt CHF 4'150'000.- (Anteil BL).
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4.
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Der Landrat verzichtet auf die Rückführung der restlichen freien Reserven der FHBB und der HPSA-BB aus der FHNW im Umfang von CHF 1.5 Mio.
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5.
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Die Ziffern 1 und 4 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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