Protokoll der Landratssitzung vom 28. Oktober 2010

Nr. 2183

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) vermerkt einleitend, leider brauche es in unserer Gesellschaft immer noch Frauenhäuser, an die sich von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder in ihrer Not wenden können und wo sie ein Dach über dem Kopf finden. Das eigentlich kurze Gesetz ist nötig, weil in Baselland im Gegensatz zu Basel-Stadt kein Subventionsgesetz vorhanden ist. Er fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts kurz zusammen.


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- Eintreten


Eva Chappuis (SP) meint, die Behandlungsdauer des Gesetzes in der JSK sei «disproportional» gewesen im Vergleich zu dessen Länge [kurze Erheiterung], dies nicht zuletzt deshalb, weil die vorgestellte Lösung «hinten und vorne» nicht überzeugt habe. Aus dem Bericht wird ersichtlich, dass die JSK das Gesetz eigentlich neu aufsetzen musste.


Für die SP ist «völlig klar», dass Frauenhäuser und insbesondere die Stiftung Frauenhaus Basel gleich finanziert werden müssen wie andere, teilweise gemeinsam getragene Institutionen und Organisationen (z.B. Schulheime), nämlich über eine Leistungsvereinbarung und mit einem fixen, fest zugesicherten Betrag während einer bestimmten Vertragsdauer, damit diese Institutionen Planungssicherheit haben und auch entsprechend kalkulieren können.


Die SP beantragt deshalb einstimmig, der jetzigen, in der Fassung der JSK vorliegenden Form zuzustimmen.


Gemäss Rosmarie Brunner (SVP) wird die Vorlage auch von ihrer Fraktion positiv bewertet. Es wurde zugesichert, dass dadurch keine Mehrkosten ausgelöst werden. Zwar haben die staatlichen Delegierten in der privaten Stiftung kein Stimmrecht, aber dadurch wird zumindest die Transparenz der Stiftung und der Einblick in selbige sichergestellt.


Auch die SVP stimmt der Vorlage zu.


Werner Rufi (FDP) hält wie Eva Chappuis 4 Sitzungen für die Beratung dieses Gesetzes ebenfalls für unverhältnismässig, denn man müsse sich fragen, ob das Geschäft wirklich so bedeutend sei, dass es dafür 4 Sitzungen braucht, nachdem die Gründe für die Änderung dargelegt worden seien.


Seine Fraktion unterstützt das Geschäft einstimmig auch in der Meinung, dass das neue Finanzierungsmodell mit vorausbezahlten Beiträgen gut ist. Dafür wird das Gesetz von 1988 entsprechend angepasst. Und letztlich geht es um die Unterstützung der Stiftung, welche das Frauenhaus betreibt, wobei es vielleicht irgendwann einmal auch ein Männerhaus braucht - das weiss man heute noch nicht.


Christine Gorrengourt (CVP) findet es eigentlich traurig, dass ein Frauenhaus nötig sei. Aber es ist umso besser, dass eines existiert. Die bessere Finanzierung, so, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, wird von der Fraktion als gut beurteilt, weshalb die Vorlage unterstützt wird.


Rahel Bänziger (Grüne) schliesst sich ihrer Vorrednerin an und findet es schön, dass es Frauenhäuser und ähnliche Institutionen - auch für Männer - gibt, um von Gewalt betroffenen Menschen Zuflucht zu gewähren. Aber es ist tatsächlich sehr traurig, dass das heute in unserer Gesellschaft immer noch nötig ist.


Umso wichtiger ist die Sicherung der Finanzierung solcher Zufluchtstätten. Die Grünen befürworten das revidierte Gesetz und den Wechsel des Finanzierungsmodus. In Zeiten von Leistungsaufträgen ist es nicht zeitgemäss, immer noch Beiträge an Defizite gewähren. Ganz speziell begrüsst wird der Wechsel von einer Subjektfinanzierung zu einer partnerschaftlichen Objektfinanzierung. Das Frauenhaus erhält so die nötige Planungssicherheit und muss nicht mehr ums Geld bangen, sondern kann sich ganz auf seine Kernaufgabe konzentrieren.


Elisabeth Augstburger (EVP) hat sich als Stiftungsrätin des Frauenhauses schon länger mit diesem Thema befasst. Es ist erfreulich, dass eine solch gute Vorlage behandelt werden kann und ein neues Finanzierungsmodell gefunden werden konnte. Wie schon erwähnt, ist es eine Tatsache, dass es nach wie vor ein Frauenhaus braucht, um Kinder und Frauen vor psychischer und physischer Gewalt zu schützen. An alle Beteiligten geht der Dank für die sehr gute und sorgfältige Arbeit.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Seit über 20 Jahren gibt es das Gesetz über Frauenhäuser und ähnliche Institutionen. Damals war es eine echte Pionierleistung, und heute ist es immer noch ein wesentlicher Faktor für die Sicherheit von Frauen und ihren Kindern in besonders schweren, mitunter lebensbedrohlichen Situationen.


Mit der Gesetzesrevision kann das aktuelle Platzangebot im Frauenhaus beider Basel - momentan 10 Plätze für Frauen und weitere Plätze für deren Kinder - längerfristig gesichert werden, auch für Frauen aus Baselland. Das neue Finanzierungsmodell ist nach den Regeln des Lastenausgleichs zwischen Basel-Stadt und Baselland ausgestaltet und ermöglicht so eine partnerschaftliche Finanzierung des bestehenden Frauenhauses beider Basel und allfälliger weiterer, ähnlicher Institutionen. Die Vorlage in der jetzigen Form ist ausgewogen und verdient darum die Zustimmung des Landrats.


Die Kritik von Eva Chappuis, die Vorlage habe nicht überzeugt, wird zurückgewiesen. Es kommt immer wieder vor, dass in Kommissionen unterschiedliche Meinungen zur Ausgestaltung einer Vorlage geäussert werden. Es ist legitim, Anträge zur Änderung derselben zu stellen. Es ist dann aber nicht die Schuld der Vorlage, dass es anschliessend allenfalls zu längeren Diskussionen kommt. Die Kritik wird der Arbeit der Fachleute, welche diese Vorlage mit sehr viel Aufwand und Akribie ausgearbeitet haben, nicht gerecht.


Der Vorlage ist in der nun vorgeschlagenen Form bitte zuzustimmen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Erste Lesung


Titel und Ingress, I., §§ 1-4, II.


Keine Wortbegehren.


://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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