Protokoll der Landratssitzung vom 28. Oktober 2010
| |
|
20
2010-251 vom 24. Juni 2010 Motion von Karl Willimann, SVP-Fraktion: Taten statt Warten: Einsparungen beim Kantonsgericht jetzt umsetzen! - Beschluss des Landrats vom 28. Oktober 2010: < als Postulat überwiesen > |
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) vermerkt einleitend, dass Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner heute schon den ganzen Nachmittag anwesend sei wegen genau diesem Traktandum. Der Regierungsrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erläutert, dass die Neugestaltung der Strafverfolgungsbehörden im Kanton Baselland gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung, welche am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, unter anderem auch Auswirkungen auf die Führungsstrukturen des Kantonsgerichts, im Speziellen auf das Kantonsgerichtspräsidium und auf die Geschäftsleitung, habe. Das ist auch die Meinung des Kantonsgerichts, wie sie in der Antwort auf die schriftliche Anfrage in der Vorlage 2010/104 zum Ausdruck kommt. Das Kantonsgericht klärt zur Zeit ab, welches das richtige Führungsmodell für das Kantonsgericht künftig sein wird und wie sich die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts künftig zusammensetzen soll. Geplant ist, dem Landrat hierzu im nächsten Jahr eine Vorlage zur Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zu unterbreiten.
Am 20. August 2010 hat die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts dem Landrat eine Vorlage zur Anpassung des Gerichtsorganisationsdekrets überwiesen. Wegen des Wechsels der Strafverfolgungsbehörden von den Gerichten zur SID reduziert sich das Pensum des Kantonsgerichtspräsidiums von heute 40% auf neu 30%. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts beantragt dem Landrat, diese Pensenreduktion im Gerichtsorganisationsdekret vorzunehmen. Zu bemerken ist, dass der Gerichtspräsident für eine Amtsperiode von 4 Jahren und ein Pensum von 40% gewählt ist, dass dieser aber mit der vorgeschlagenen Reduktion um 10% einverstanden wäre.
Die Einführung des Rotationsprinzips für das Kantonsgerichtspräsidium wird von der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts allerdings klar abgelehnt. Im Rahmen der eingeleiteten Arbeiten zur Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes wird der Regierungsrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts auch die Variantenvorschläge des Motionärs näher prüfen. Ob sie allerdings so sinnvoll sind, um sie in Gesetz und Dekret zu übernehmen, werden erst die Abklärungen zeigen. Wird der Vorstoss jetzt als Motion überwiesen, wird der Regierungsrat verpflichtet, die beiden Varianten in die Gesetzesvorlage zu übernehmen. Vielleicht bringen aber die laufenden Abklärungen noch bessere Lösungen hervor. Dann würde der Regierungsrat die beste Lösung im Gesetzesentwurf berücksichtigen.
Der Regierungsrat sichert dem Landrat zu, die beiden, vom Motionär vorgeschlagenen Varianten umfassend zu prüfen. Damit der Variantenfächer aber geöffnet werden kann, soll die Motion als Postulat überwiesen werden. Wie erwähnt, wird ein Bericht dazu vorgelegt werden.
Karl Willimann (SVP) will wegen der Wichtigkeit des Themas und trotz fortgeschrittener Sitzungszeit folgende Punkte festgehalten wissen.
In der jetzigen Situation muss nicht nur die Verwaltung sparen, sondern auch die Gerichte, wobei nicht bei der Rechtsprechung gespart werden soll. Es ist ein grosses Anliegen, dass die Gerichte rasch urteilen und Prozesse nicht verschleppt werden. Darum hat der Landrat im Strafbereich immer wieder neue Präsidien bewilligt, und auch in der Abteilung Sozialversicherungsrecht - jener des Kantonsgerichtspräsidenten - wurde erst letztes Jahr das Pensum aufgestockt.
Dem Motionär geht es um die Administrativaufgaben, von denen behauptet wird, dass diese «der Kantonsgerichtspräsident höchstpersönlich» wahrnehmen müsse, obwohl sie im Gerichtsorganisationsgesetz klar der Geschäftsleitung als Ganzes zugewiesen sind. Die meisten dieser Aufgaben fallen nur selten an, oder das Kantonsgericht erlässt, wie so oft, für sich selbst neue Reglemente oder Regeln über die Zuweisung der Geschäfte. Aber genau diese Aufgaben soll anscheinend der Kantonsgerichtspräsident vorbereiten und vollziehen, wobei nicht bestritten wird, dass es Bauprojekte oder Budgetierungsprozesse gibt - dies sind aber nicht alltägliche Arbeiten. Hinsichtlich Personalführung ist hinzuzufügen, dass ab 1. Januar 2011 alle Statthalterämter wegfallen, welche mehr als die Hälfte der bisherigen Angestellten ausmachen. Übrig bleiben die Gerichte, über welche ja - wegen der richterlichen Unabhängigkeit - die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts und nicht der Kantonsgerichtspräsident nur Aufsichtsfunktion hat.
Im Vorstoss wird verlangt, dass die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts reduziert wird von 8 auf deren 5 Mitglieder. Diese sollen sich so organisieren, dass sie die Aufgaben, wie sie seit 8 Jahren im Gesetz festgehalten sind, erledigen können. Dafür braucht es keinen «hochdotierten» Präsidenten, weshalb verlangt wird, dass der Vorsitz der Geschäftsleitung im Rotationsprinzip ausgeübt werde. Alles andere führt zu Bürokraten und kostet den Steuerzahler rund CHF 120'000 pro Jahr. Am Bundesverwaltungsgericht wie auch in anderen Kantonen wird auch nach dem Rotationsprinzip gearbeitet, und dort funktioniert das System.
Eine Bemerkung noch zur Vorlage des Kantonsgerichts, welche dem Landrat wie von Regierungsrätin Sabine Pegoraro erwähnt am 20. August 2010 und also nach Einreichung der Motion unterbreitet worden ist: Diese Vorlage setzt sich überhaupt nicht mit dem Rotationsprinzip und der Verkleinerung der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts auseinander. Schon heute ist also klar, dass sich der aktuelle Vorstoss nicht als erfüllt abschreiben lässt, nur weil diese Vorlage bereit liegt.
Gemäss Regula Meschberger (SP) will ihre Fraktion den Vorstoss weder als Motion noch als Postulat überweisen. Wenn jetzt, da eine entsprechende Vorlage des Kantonsgerichts bereit liegt und laut Regierungsrätin Sabine Pegoraro eine neue Organisation vorbereitet wird, eine Motion überwiesen wird, werden Rahmenbedingungen gesetzt, die den Landrat bei der weiteren Arbeit zum Thema behindern werden.
Im Weiteren ist es eine Unsitte dieses Parlaments, Postulate zu Themen einzureichen, die bei der Verwaltung in Bearbeitung sind. Vielmehr sind die Resultate dieser Arbeiten abzuwarten, um dann diese seriös zu beraten und über die neue Organisation zu entscheiden.
Werner Rufi (FDP) meint, von Seiten der FDP werde der Überprüfungsbedarf anerkannt. Die Fraktion ist ebenfalls gegen eine Motion, weil das zu weit geht und bei einem solchen Vorstoss nicht mit verschiedenen Varianten, sondern nur mit einem Lösungsvorschlag gearbeitet werden sollte - schon allein der Vorschlag von zwei Varianten lässt auf einen Vorstoss in Form eines Postulats schliessen.
Es ist richtig, dass parallel andere Geschäfte am Laufen sind. Aber wenn der Regierungsrat und das Kantonsgericht bereit sind, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, dann soll dies im Sinne einer Optimierung so geschehen. Das Rotationsprinzip ist aber ein heikles System, weil damit immer Fachwissen etc. verloren geht. Um wiederum diesem Problem begegnen zu können, ist eine gewisse Kontinuität zu wahren, was mit Wahlen auf 4 Jahre eher gewährleistet ist. Ob die Wirkung an den Orten, wo das Rotationsprinzip angewendet wird, wirklich so gut ist wie gehört, muss deshalb dahingestellt bleiben - dies lässt sich erst nach einer gewissen Zeit genauer beurteilen. Wieviele Stellenprozente es schliesslich sein sollen, sollen Regierungsrat und Kantonsgericht zusammen zuhanden des Landrats erarbeiten. Darum unterstützt die FDP - auch mit Blick auf die neue Organisation im Bereich ZPO und StPO ab 1. Januar 2011 - den Vorstoss als Postulat.
Nach Klaus Kirchmayr (Grüne) unterstützt auch seine Fraktion ein Postulat. Ein Überprüfungsbedarf besteht, da das Kantonsgericht heute anders als vor zwei Jahren aussieht - das Führungsmodell muss angepasst werden, aber diese Arbeit ist in Vorbereitung. Die Ideen der Motion sind es wert, untersucht und diskutiert zu werden, weshalb ein Postulat der richtige Weg und zielführend ist.
Christine Gorrengourt (CVP) erinnert daran, dass am 28. Mai 2009 schon Rita Bachmann ein solches Postulat eingereicht habe. In der von Regierungsrätin Sabine Pegoraro erwähnten Vorlage wird dieser Vorstoss nirgends erwähnt - auch dieser behandelt im Übrigen, wie der Vorstoss von Karl Willimann, die Stellenprozente des Kantonsgerichtspräsidenten. Wenn nun ein Postulat überwiesen wird, stellt sich die Frage, ob ein Variantenfächer für eine unterschiedliche Anzahl Stellenprozente tatsächlich untersucht werden wird, da der Regierungsrat eine Untersuchung dieser Frage wie auch das Rotationsprinzip offenbar nicht will. Wenn man etwas ändern will, muss man also eine Motion oder eine Initiative einreichen. Deshalb würde ihre Fraktion sowohl ein Postulat als auch eine Motion unterstützen.
Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner erklärt, dass die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts den Anliegen des Motionärs offen gegenüber stehe. Sie würde aber ein Postulat begrüssen.
Das erste Anliegen - die Reduktion des Pensums des Kantonsgerichtspräsidenten wegen des Wegfalls der Statthalter - ist durch die Geschäftsleitung schon aufgenommen worden und mit der erwähnten Vorlage, in welcher eine Reduktion von 40% auf 30% beantragt wird, beantwortet. Obwohl die Vorlage schon eingereicht worden ist, ist das Kantonsgericht bereit, zusammen mit dem Regierungsrat die Möglichkeit der Einführung des Rotationsprinzips nochmals zu prüfen. Auch ist man bereit, den Umfang der Reduktion des Pensums nochmals zu untersuchen.
Das zweite Anliegen - eine schlankere Führungsstruktur und der Einbezug der erstinstanzlichen Gerichtspräsidien - ist von der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts ebenfalls aufgenommen worden. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche einen Vorschlag ausgearbeitet hat. Dieser soll vom Gesamtgericht im November 2010 verabschiedet werden, worauf der Regierungsrat diesen Vorschlag dann verwenden kann als Grundlage für die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.
Eine Motion würde zu enge Vorgaben setzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich dem Rotationsprinzip. Dieses soll nochmals unbefangen geprüft werden, so dass sich dann vielleicht gewisse Möglichkeiten ergeben. Tatsache ist aber, dass das Bundesgericht vom Rotationsprinzip weggekommen ist und dass das Bundesverwaltungsgericht - hier muss dem Motionär widersprochen werden - eine zweijährige Amtsperiode hat mit der Möglichkeit zur Wiederwahl, wobei diese immer auch erfolgt ist, so dass auch im Bundesverwaltungsgericht auf Kontinuität gesetzt worden ist.
Allgemein herrscht die Auffassung, dass eine Gerichtsleitung, die nach dem Rotationsprinzip funktioniert, führungsschwach ist. Wie von Werner Rufi erwähnt, gehen bei einem Wechsel immer sehr viel Erfahrung, Wissen und auch Beziehung verloren, was schlecht für die Institution ist.
Das Pensum ist erst vor zwei Jahren vom damaligen Kantonsgerichtspräsident aufgrund einer Erhebung auf 40% festgelegt worden. Nun ist es richtig, dass die Statthalterämter wegfallen, was aber niemals eine Reduktion um 30% auf deren 10% ausmacht - das wäre eine ganz andere Grössenordnung. Deshalb muss auch diese Frage genau geprüft werden.
Mit einem Postulat ist die Klärung all dieser Fragen möglich. Entsprechend hat der Votant auch den Wunsch, der Landrat möge den Vorstoss in dieser Form überweisen.
Karl Willimann (SVP) repliziert auf Regula Meschberger, der Vorwurf der Unsitte falle auf sie selbst zurück: Es sei eine Unsitte, eine Behauptung aufzustellen, wenn man dazu nicht vollständig informiert sei - die Motion sei im Juni 2010 eingereicht worden, während die Vorlage vom Kantonsgericht im August 2010 erschienen sei.
Im Übrigen hat er die Hinweise aus dem Rat zur Kenntnis genommen und ist einverstanden mit der Überweisung des Vorstosses als Postulat.
Hierauf erinnert Regula Meschberger (SP) Karl Willimann noch daran, dass bereits bei der Behandlung der Strafprozessordnung auf die Notwendigkeit, das Pensum des Kantonsgerichtspräsidenten zu überprüfen, hingewiesen worden sei.
://: Das Postulat 2010/251 wird mit 58:18 Stimmen bei 0 Enthaltungen überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
Back to Top