Protokoll der Landratssitzung vom 28. Oktober 2010

Nr. 2168

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) berichtet, mit dieser Motion werde der Regierungsrat gebeten, Deutsch- und Integrationskurse für Asylsuchende wieder einzuführen, nachdem diese Massnahme anfangs 2008 aufgehoben wurde. Die Kurse seien als Mittel zu einer sinnvollen Nutzung der Wartezeit und als Prävention gegen Delinquenz zu betrachten.


Der Regierungsrat beantragt Abschreibung mit der Begründung, Integrationsbemühungen im Asylbereich sollen erst dann einsetzen, wenn der Verbleib der betroffenen Personen in der Schweiz gesichert ist.


In der Kommissionsberatung wird darauf hingewiesen, dass das Postulat dazu auffordert, sich um diejenigen Asylsuchenden zu kümmern, welche zum "Untätig-Sein" gezwungen werden und darum in der Öffentlichkeit auffallen. Mit dem Spracherwerb könnte auch besser vermittelt werden, welche Werte hier gelten und wie diesen Werten entsprochen werden kann. Von Kommissionsmitgliedern wird auf die guten Erfahrungen mit Sprachkursen in Hölstein und Pratteln (dort im damaligen Durchgangsheim) hingewiesen.


Rudolf Schaffner, Vorsteher des Sozialamtes, bestätigte der Finanzkommission, dass die Beschäftigung von Asylsuchenden ein Hauptthema sei. In Baselland sind die Asylsuchenden in den Gemeinden untergebracht, und dies macht die Organisation von Sprachkursen schwierig. Dort, wo Asylsuchende in Zentren zusammenwohnen (z.B. im Kanton Solothurn), ist das einfacher. Die Baselbieter Gemeinden leisten zwar grundsätzlich gute Arbeit, aber das Asylwesen stosse in den Gemeinden an die Grenzen der Miliztauglichkeit.


Das eigentliche Problem im Asylwesen liegt im Vollzugsnotstand. Je nach Kategorie kann es zwei bis drei Jahre bis zum Asylentscheid dauern.


Die Finanzkommission beantragt mit 6:2 Stimmen bei einer Enthaltung, das Postulat 2008/317 von Esther Maag als erledigt abzuschreiben.


Mirjam Würth (SP) betont, in der Vorlage werde zwar geprüft und berichtet, aber die Absicht des Postulats 2008/317 werde damit nicht erfüllt. Ausgerechnet diejenigen Asylsuchenden, welche ein so genanntes Flohnerleben führen und zum Nichtstun gezwungen sind, fallen in unserer Gesellschaft immer wieder sehr negativ auf und verursachen so das schlechte Bild, welches wir von Asylsuchenden haben. Seit der Änderung des Bundesgesetzes werden integrative Massnahmen nur noch von der Hälfte der Kantone vorfinanziert, Basel-Landschaft gehört leider nicht dazu.


Mit der Sicht des Kantons, dass einzelne Institutionen wie beispielsweise das Kurszentrum K5 nicht bevorzugt behandelt werden sollen, zeigt sich die SP-Fraktion einverstanden. Die Asylsuchenden sollen selbst wählen, wo sie Kurse belegen wollen.


Formell ist das vorliegende Postulat zwar erfüllt, inhaltlich jedoch nicht. Trotzdem zeigt sich die SP-Fraktion mit der Abschreibung des Postulats einverstanden, sie bleibt jedoch mit einem neuen Vorstoss am Ball.


Peter Brodbeck (SVP) spricht sich im Namen der SVP-Fraktion ebenfalls für Abschreibung des Postulats aus. Es sollen keine vorgezogenen Integrationen vorgenommen werden, denn dadurch werde es schwieriger, Personen nach einem negativen Asylentscheid noch auszuweisen. Weiter stellte auch der Vorsteher des entsprechenden Amtes fest, dass das Interesse an Kursen anfänglich jeweils noch gross sei, am Schluss jedoch jeweils nur noch ein Drittel der Asylsuchenden diese besuchen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Asyldurchgangszentrum in Arlesheim erfuhren die Kommissionsmitglieder, dass die dort vorübergehend wohnenden Menschen durchaus von Werkhofmitarbeitern für kleinere Arbeiten beansprucht werden dürfen. Derartige Einsätze sind sinnvoller, denn sie kosten nichts und trotzdem werden Leute beschäftigt.


Marianne Hollinger (FDP) gibt bekannt, auch die FDP-Fraktion wolle das Postulat abschreiben. Das Anliegen sei berechtigt, denn es gibt Probleme mit Asylsuchenden, welche untätig sein müssen. Der Lösungsweg müsse jedoch über eine Beschleunigung der Asylentscheide führen.


Elisabeth Augstburger (EVP) stellt fest, einerseits werde von Migrantinnen und Migranten verlangt, dass sie sich schnell integrieren und unsere Sprache lernen, andererseits werde gerade dies aber bei den Asylsuchenden bei noch nicht vorliegendem Entscheid abgelehnt. Lernpsychologisch und menschlich ist dies fragwürdig. Man muss sich bewusst sein, dass es bis zu einem Asylentscheid Jahre dauern kann, weshalb Asylverfahren dringend beschleunigt werden müssen.


Gemäss Bericht sollen Integrationsbemühungen erst dann einsetzen, wenn der Verbleib der betroffenen Personen als gesichert betrachtet werden kann. Diese juristisch-levellistische Argumentation betrachtet Elisabeth Augstburger als eigenartig, denn sie habe mit Bildung nichts zu tun und sei aus Menschenrechts-Sicht fragwürdig. Dass nur eine einzige Organisation berücksichtigt würde, welche Sprach- und Integrationskurse anbietet, sei sicher nicht der einzige Weg. Übrigens sei dies auch vom Kurszentrum K5 nie so beantragt worden. Eine Lösung könnte eine Subjektfinanzierung darstellen.


Vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Jahr 2008 lag die Beteiligung an den Sprachkursen gemäss Bericht bei 50 %, den letzten Kurs besuchten gar nur noch 35 % der Asylsuchenden. Seit 2009 liegen jedoch andere Zahlen vor. Die Belegung von Kursen in der genannten Zielgruppe beträgt über 95 %. Gemäss Bericht wurden in den Gemeinden gute Erfahrungen gemacht, beispielsweise in Pratteln. Man müsse sich jedoch bewusst sein, dass genau dort von Frauen im damaligen Durchgangsheim ehrenamtliche Arbeit getätigt wurde, so beispielsweise von Anni Lanz, welche auch hinter den Kulissen viel Integrationsarbeit leistet.


Von einzelnen Gemeinden wurde geäussert, man wünsche sich vom Kanton mehr Unterstützung bei den Integrationsbemühungen. Je schneller die Asylsuchenden unsere Sprache und Bräuche kennen lernen, desto motivierter und erfolgreicher sind die Lernerfolge und damit auch die Integration. Dies belegen auch die Zuzügerkurse. In derartigen Deutschkursen lernt man, wie man sich im Alltag zurechtfindet. Mit jahrelangem Warten und Nichtstun sinkt die Motivation und das individuelle Entwicklungspotential erheblich, was zu Auswirkungen führt, welche später teuer bezahlt werden müssen.


Die CVP/EVP-Fraktion hat grossmehrheitlich den Beschluss gefasst, das vorliegende Postulat nicht abzuschreiben. Sie folgt nun jedoch der Argumentation der SP-Fraktion, das Postulat abzuschreiben und einen neuen Vorstoss einzureichen.


Isaac Reber (Grüne) spricht sich im Namen der Grünen Fraktion gegen die Abschreibung des Postulats aus. Es wurde nicht auf das Anliegen, welches nach wie vor sehr aktuell ist, eingegangen. Viele Asylsuchende sind lange, teilweise sehr lange, in unserem Kanton, bis über ihr Gesuch entschieden wird. Dabei wirkt es sich positiv aus, wenn sie sich gewisse Sprachkompetenzen aneignen, selbst wenn sie später wieder weggehen. Insbesondere bei denjenigen Personen, welche hier bleiben, ist es wichtig, dass sie unsere Sprache erlernen. Es ist nach wie vor unbefriedigend, dass Menschen, welche Asyl suchen, sich kaum beschäftigen können. Zu Recht wird dies in der Öffentlichkeit ungern gesehen und dieser Zustand ist auch für die Betroffenen selbst unbefriedigend.


Oskar Kämpfer (SVP) bezeichnet die vorangegangenen Überlegungen als Inselbetrachtung. In keinem anderen Land unterstützt der Staat Personen, welche einwandern, einen Asylantrag stellen oder sich niederlassen wollen, beim Spracherwerb. Wer wirklich migrieren will oder Asyl braucht, ist motiviert und lernt eine Sprache von sich aus. Die geforderte Unterstützung, welche Oskar Kämpfer als künstlichen Anschub oder gar Zwang bezeichnet, bringt nichts. Die mit dem Postulat verbundenen Ausgaben können getrost eingespart werden, denn sie bringen höchstens denjenigen Personen etwas, welche im Asylbereich beschäftigt sind und mehr Beschäftigung suchen. Einen eigentlichen Nutzen würde die Umsetzung der Anliegen des Postulats nicht bringen.


://: Der Landrat beschliesst mit 45:28 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das Postulat 2008/317 als erledigt abzuschreiben. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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