Protokoll der Landratssitzung vom 28. September 2017
2017-360 vom 28. September 2017
Interpellation von Matthias Häuptli: Abbruch eines kantonal schützenswerten Gebäudes
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) hält fest, dass die Regierung die Dringlichkeit ablehne. Der Eintrag ins Bauinventar Baselland ist nicht rechtsverbindlich. Der Kanton hat die betroffene Liegenschaft auch nicht selber unter Schutz gestellt, weil sich die Gemeinde immer dagegen gewehrt hat. Die Gemeinde hat die Liegenschaft auch kommunal nicht unter Schutz gestellt. Damit hat der Kanton keine Handhabe, um zu intervenieren. Deshalb besteht auch keine Dringlichkeit.
Felix Keller (CVP) erkennt die Dringlichkeit nicht. Die Fraktion kann dem Votum der Regierung folgen.
Matthias Häuptli (glp) hält fest, dass sich die Regierung nicht zur Dringlichkeit, sondern zum Anliegen selber geäussert habe. Die Dringlichkeit ergibt sich, weil das Gebäude abgebrochen werden soll. Die Gemeinde hat einen Kredit bewilligen lassen und schreibt den Abbruch aus. Vor dem Abbruch müsste geprüft werden, ob das Gebäude allenfalls unter Schutz gestellt gehört. Das ist nicht mehr möglich, wenn vollendete Tatsachen geschaffen worden sind.
Rolf Richterich (FDP) hält fest, dass die FDP das Geschäft nicht als dringlich erachte. Ebensowenig erscheint es notwendig, das im Landrat zu diskutieren.
Roman Klauser (SVP) hält es ebenfalls für nicht dringlich. Die Diskussion wird am falschen Ort geführt. Bei einem solchen Problem ist es möglich, sich bei der Gemeinde Allschwil zu informieren.
Miriam Locher (SP) hält fest, dass in der SP die Meinungen bezüglich Dringlichkeit auseinander gehen würden.
Florence Brenzikofer (Grüne) schliesst sich der Vorrednerin an und hält fest, dass einige aus der Fraktion die Dringlichkeit unterstützen würden, andere nicht.
Jürg Vogt (FDP) fragt sich, ob mit solchen Vorstössen Rechtsunsicherheit geschaffen werde.
://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit mit 63:21 Stimmen ab.
Für das Protokoll:
Pamela Schaer, Landeskanzlei