Protokoll der Landratssitzung vom 28. September 2017

Linard Candreia (SP) beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Linard Candreia (SP) dankt dem Regierungsrat für den beträchtlichen Aufwand, den er betrieben hat. Für die Antwort brauchte er immerhin vier Seiten. Er nimmt das Problem ernst.

Es geht hier direkt um die Kantonsfinanzen. Der Kanton beteiligt sich ja mit über 50% an den Kosten der stationären Spitalbehandlungen. Er muss natürlich ein grosses Interesse daran haben, dass die Behandlungen und Leistungen einem guten Controlling unterliegen. Prüfen kann die Rechnung aber ausschliesslich die Patientin und der Patient oder die Angehörigen. Dazu benötigt man natürlich eine Rechnungskopie. Die wenigsten erhalten in diesem Kanton eine Kopie. Das KVG sieht aber vor, dass der Patient, die Patientin automatisch Anrecht hätte auf eine nachvollziehbare Rechnungskopie. Eigentlich sollten der Kanton und die Kasse die Rechnung ohne Bestätigung der Patientin und des Patienten gar nicht bezahlen. Vor diesem Hintergrund ist der Interpellant von der Haltung der meisten Spitäler überrascht. Sie stellen sich auf den Standpunkt, der Aufwand sei zu gross. In anderen Kantonen funktioniert dies aber auch. Dort erhalten Patientinnen und Patienten eine nachvollziehbare Rechnungskopie, z.B. im Kanton Waadt.

In der Spitzenmedizin kann man heute fast alles erreichen. Das ist wunderbar und erfreulich. Geht es aber darum, verständliche Rechnungskopien zu schicken, sind die Spitäler überfordert. Das ist doch erstaunlich. Deshalb stellt der Interpellant eine Zusatzfrage: Der Regierungsrat möchte laut der Antwort künftig auf Rechnungskopien achten. Dies scheint dem Interpellanten als Bekenntnis eher zurückhaltend. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, in der Spitalliste z.B. ausdrücklich ins Pflichtenheft zu schreiben, dass Rechnungskopien an die Patientinnen und Patienten zwingend versendet werden müssen?

Rahel Bänziger (Grüne) war in den letzten Jahren bekanntlich einige Male im Spital. Die Rechnungen für ihre Operationen sah sie zwar nur wenige Male. Über deren Höhe war sie aber ziemlich erschrocken. Würden den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zugeschickt, hätte dies vor allem einen positiven Effekt: die Stärkung des Kostenbewusstsseins. Man würde damit merken, wie viel es effektiv kostet, wenn man sich operieren lässt. Dies wäre gerade in heutiger Zeit, in der von den Patienten zunehmend gefordert wird, sich kundig zu machen, ratsam.

Die Spitäler wenden ein, sie hätten einen riesigen administrativen Aufwand zu bewältigen, wenn die Leute die Rechnungen doppelt bezahlen etc. Dem liesse sich ganz einfach Abhilfe schaffen, indem man rot und deutlich darüber schreibt, dass es sich um eine Kopie (zur Ihrer Information) handelt. Damit könnten die Patientinnen und Patienten auch prüfen, ob das, was auf der Rechnung steht, auch wirklich dem entspricht, was an ihnen vorgenommen wurde. Diese Rückmeldung wäre auch wertvoll für die Krankenkasse, um zu schauen, ob wirklich alle aufgeführten Leistungen auch durchgeführt wurden. Die Administration liesse sich damit um einiges verbessern.Transparenz in diesem Bereich wäre sehr hilfreich. Es wäre allenfalls die Zustellung einer Kopie in den Leistungsauftrag aufzunehmen.

Eine grosse Gefahr besteht allerdings: Die Rechnung müsste nicht nur detailliert, sondern vor allem verständlich sein, damit die Leute nachvollziehen können, was sie tatsächlich verursacht haben. Es ist zu hoffen, dass die Spitäler das schaffen. Gerade im Gesundheitswesen, das gar kein richtiger Markt ist, weil mehr als die Hälfte der Kanton bezahlt, wäre diese Transparenz essentiell.

Hanspeter Weibel (SVP) sieht darin tatsächlich ein Problem, aber man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Der Aufwand kann nicht wirklich das Problem sein, wenn Rechnungen verschickt werden. Heute gehen die Rechnungen vom Spital direkt an die Krankenkasse und werden entsprechend bezahlt. Man muss direkt dort nachfragen, wenn man eine Kopie möchte. Das nächste Problem ist tatsächlich die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit. Der Votant kann in seiner nächsten Umgebung zum Glück auf eine medizinisch geschulte Person zurückgreifen, die ihm erklärt, wie die Rechnung zu lesen ist. Der grösste Teil ist nicht nachvollziehbar. Er war dann jedoch eine Unkorrektheit gestossen. In seinem Fall führte dies zu einer dreimonatigen Odyssee, bis die Krankenkasse tatsächlich bereit war, zusammen mit dem Spital die Korrektur vorzunehmen. Man sollte sich auf jeden Fall hüten davor zu glauben, dass die hier vorgeschlagene Massnahme einen wesentlichen Einfluss auf die Reduktion der Gesundheitskosten hätte.

Für Sven Inäbnit (FDP) gilt es mehrere Punkte festzuhalten. Einmal gibt es ein Gesetz, das schlichtweg nicht eingehalten wird – was unverständlich ist. Weiter kann man bestätigen, dass die Transparenz zumindest mittelbar einen gewissen Einfluss auf das Kostenbewusstsein hat, wobei eine Frage ist, ob der Einwand gegen eine Rechnung im Spital auch aufgenommen wird. Insgesamt muss es aber in diese Richtung gehen. Es ist ein Schein-Argument, dass Rechnungen doppelt bezahlt würden und der Aufwand zu gross wäre. Dank modernen EDV-Systemen gibt es Möglichkeiten, den Aufwand zu minimieren, indem der Versand automatisch vorgenommen wird. Oder man hat als Patient die Möglichkeit, eine Rechnungskopie zu verlangen; wer nicht möchte, kann darauf verzichten. Ein Arzt, bei dem der Patient im Moment in Behandlung ist, macht das so. Das geht ohne Probleme. Aus gesundheitspolitischen Gründen wäre dies auf jeden Fall hoch erwünscht. Die gesetzlichen Vorgaben bestehen ja bereits. Weshalb also nicht in Teilen umsetzen?

Regula Meschberger (SP) sagt, dass gerade im Gesundheitswesen immer wieder Selbstverantwortung verlangt wird. Dies würde sehr erleichtert, wenn die Betreffenden die Rechnung tatsächlich erhalten. Als Patientin möchte sie nachschauen, ob die in Anspruch genommenen Leistungen dort auch vermerkt sind - oder nicht etwas anderes. Die Votantin weiss von Fällen, in denen es ein halbes Jahr gedauert hat, bis sich Spital und Krankenkasse endlich darauf einigen konnten, dass die Leistung nicht korrekt verrechnet wurde. Und auch nur dann, weil die Patientin dies selber gemerkt hatte. Die Krankenkasse hätte es von sich aus nicht realisiert. Dies mögen Einzelfälle sein. Aber es darf auf jeden Fall nicht passieren. Als Patientin möchte man seine Verantwortung wahrnehmen können, ohne um die Rechnung betteln zu müssen. Dies müsste automatisch geschehen.

Lucia Mikeler (SP) möchte das Votum von Sven Inäbnit und Hanspeter Weibel unterstützen. Es wäre im Zeitalter der Digitalisierung durchaus möglich. Als Hebamme muss die Votantin dies ebenfalls tun, wenn auch im ambulanten Bereich. Viel mehr als einen Knopfdruck braucht es jedoch nicht, damit die Rechnungskopie weitergeleitet ist. Es ist nur schlecht vorstellbar, dass dies Millionen kostet.

Ein guter Vorschlag ist auch die Freiwilligkeit, so dass man als Patient ankreuzen kann, ob man eine Kopie wünscht oder nicht.

Linard Candreia (SP) findet die Diskussion ganz gut, die die Interpellation ausgelöst hat. Der Interpellant hat bei diesem Thema gemerkt, wie die Verantwortlichen den Ball nur hin und her spielen. Es ist doch aber ganz einfach: Es gibt ein Anrecht auf die Rechnungskopien. Das ist Service public. Die Spitäler sind das den Patienten schuldig. Dabei geht es um wirklich um sehr grosse Beträge. Es kann dann auch nur um einen gehen, bei dem die Leistungen und die Beträge nicht zusammen passen, weil sie gar nicht erbracht wurden.

Man darf dies durchaus als einen Sparbeitrag aus dem linken Ecken sehen.

Andrea Heger (EVP) unterstützt das Votum von Sven Inäbnit sehr. Es gibt ein Anrecht, Kopien zu erhalten. Ebenso gibt es aber das Anrecht, die Kopie nicht anzuschauen. Es gibt Personen, die gewisse Schwierigkeiten haben, sie zu lesen. Es muss Usus sein, dass man beim Eintritt ins Spital gefragt wird, ob man die Rechnungskopie möchte oder nicht. Dann können nämlich jene, die sich kompetent genug fühlen, sie zu kontrollieren und auch einzufordern, dies tun, während die anderen im vollen Bewusstsein darauf verzichten. Es kann auf jeden Fall nicht sein, dass das Spital von sich aus sagt, es sei zu schwierig - und deshalb darauf verzichtet.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) sieht eine unübliche Einigkeit. Alle Statements gehen in Richtung Eigenverantwortung, womit man offene Türen einrennt. Das Problem ist: Wenn am Gesundheitswesen irgendwo etwas runtergeschräubelt wird, besteht die Gefahr, dass am anderen Ort raufgeschräubelt wird. Somit kann etwas, das vermeintlich Kosten spart, an einer anderen Stelle wieder Kosten verursachen, die sich wiederum in den Prämien niederschlagen. Das Beispiel Waadt ist suboptimal, weil sie in den Prämien noch etwas höher sind und nächstes Jahr die höchste Prämiensteigerung aufweisen. Dennoch ist der Regierungsrat sehr offen. Der Votant kann sich nämlich noch viel mehr vorstellen, als nur die Leistungsvereinbarung mit solchen Forderungen zu verknüpfen – denn er kommt ursprünglich aus dem Bauwesen. Er kann sich sogar Kostenvoranschläge vorstellen. Bei sich zu Hause lässt er sich nicht einmal die Dusche für zwei, dreitausend Franken ohne Kostenvoranschlag umbauen. Ist der nicht plausibel, kommt ein anderer Anbieter zum Zug.

Im Gesundheitswesen gibt es so etwas nicht. Und warum? Weil man viel weiter weg ist vom Markt: Derjenige, der die Leistungen bezieht, bezahlt sie nicht selber. Es gibt keine Dusch- oder Sanitärversicherung, welche die Kosten für den Umbau übernimmt. Somit gilt es, auch grundsätzlich offen zu sein für neue Lösungen zur Stärkung der Eigenverantwortung und der Mündigkeit von Patientinnen und Patienten.

In diesem Saal gibt es lauter Leute, die sich damit auseinandersetzen und vermutlich Ja ankreuzen würden. Das Gros der Bevölkerung ist aber vermutlich nicht in der Lage, die Rechnung zu verstehen. Schickt man flächendeckend Rechnungskopien nach Hause, welche die Menschen nur überfordern und Fragen entstehen lassen, die per Telefon geklärt werden müssen, so dass die Spitäler dafür Callcenter einrichten müssen – dann ist das Kostenargument durchaus plausibel. Sehr wohl vorstellen kann sich der Votant jedoch, dass man auf Wunsch Rechnungen verschickt und diese entsprechend kennzeichnet, um damit das Kostenbewusstsein zu schärfen.

://: Damit ist die Interpellation 2017/212 erledigt.

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei