Protokoll der Landratssitzung vom 28. September 2017

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nehme.

Caroline Mall (SVP) sagt, dass ihre Fraktion bei diesem Postulat geteilter Meinung sei. Ein Teil der Fraktion findet, dass die zuständige Regierungsrätin Monica Gschwind jetzt schon den Finger auf dieser sensiblen Thematik rund ums Passepartout gelegt hat. Es ist unbestritten, dass Englisch und Französisch genau betrachtet werden müssen, und dass eine transparente Evaluation innert nützlicher Frist zu erwarten ist. Der andere Teil findet, die Regierungsrätin soll mit dem Postulat der Rücken gestärkt werden, um noch akzentuierter mit der Nordwestschweiz darüber debattieren zu können. Damit soll erreicht werden, dass es keinen Zufallsbericht gibt, sondern dass klar ist, was die Essenz der Lehrmittel, der Fremdsprachen ist.

Christine Gorrengourt (CVP) sagt, dass auch die Fraktion CVP/BDP gegen eine Überweisung des Postulats sei. Es ist dazu zu früh, verursacht zusätzliche Kosten und impliziert Dinge, die so nicht stimmen. Zum Inhalt des Postulats: Von miserablen Umfragewerten kann keine Rede sein. Eine interne Umfrage bei Primar- und Lehrpersonen im Kanton erbrachte zum Teil sogar sehr positive Werte. Eine Frage lautete: Wie wohl fühlen Sie sich mit dem neuen Lehrmittel? Bei «Milles feuilles» antworteten 56% mit weitgehend und recht gut, bei «New World» waren es 89 Prozent. Andere Ergebnisse fielen noch positiver aus.

Weiter ist richtigzustellen, dass nicht nur leistungsstarke oder zweisprachige Schülerinnen und Schüler für die Überprüfung der Grundkompetenzen ausgewählt wurden. In St. Gallen und Fribourg wurden die Kinder nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, denn beiden Hochschulen standen nur die Namen und die Angaben der individuellen Förderung zur Verfügung. Weiter steht im Bericht der Uni Fribourg, dass es schwierig sei zu sagen, was passiert worden wäre, wenn die Kinder anders unterrichtet worden wären. Es lassen sich früher und heute unterrichtete Kinder nur schlecht in Relation setzen. Sie haben unterschiedliche Eltern, haben einen unterschiedlichen IQ und kommen aus anderem Umfeld, hatten andere Lehrpersonen und Lehrmittel. Es waren aber nicht nur die Lehrmittel anders, sondern es standen auch andere Möglichkeiten zur Verfügung. Es ist auch hier so, dass gewisse Schulen schon sehr viel IT haben, die sie zusätzlich benutzen können (wie weiland das Sprachlabor). Gewisse Schulen jedoch sind noch nicht so weit. Wie sollen diese unterschiedlichen Voraussetzungen in einer Studie integriert werden? Eine differenzierte Abklärung ist auf jeden Fall sehr schwierig.

Heinz Lerf (FDP) verdeutlicht, dass es für die FDP-Fraktion grundsätzlich klar ist: Eine Evaluation muss korrekt ablaufen. Stichproben müssen aussagekräftig und ausgewogen sein. Es gibt gute Gründe, das Postulat zu überweisen. Es gibt aber auch Gründe, es abzulehnen. Die Regierung erklärte sich bereit dazu, es entgegen zu nehmen. Das spricht dafür, es vertieft anzuschauen. Auf der anderen Seite hat die FDP Vertrauen in die Verantwortlichen der Studien, welche die Evaluation entsprechend seriös durchführen werden. Über die Überweisung entscheidet die FDP situativ.

Die SP bekennt sich zur Fremdsprachendidaktik, stellt Miriam Locher (SP) klar. Die betroffenen Lehrpersonen müssen aber ernstgenommen werden. Deshalb unterstützt ihre Fraktion das vorliegende Postulat. Sie erachtet es als wichtig, dass die kritischen Stimmen in den Evaluationsprozess einbezogen werden, um damit auch zu ermöglichen, dass sich die Situation bezüglich Fremdsprachendidaktik nachhaltig beruhigen kann.

Jan Kirchmayr (SP) wendet sich an Christine Gorrengourt: Sie wüsste nicht, was dagegen spricht, wenn die betroffenen Lehrpersonen oder auch die Schulleitung in den Evaluationsprozess eingebunden werden. Dies lässt sich auf jeden Fall aus dem Postulat herauslesen.

Florence Brenzikofer (Grüne) gibt die Unterstützung durch die Fraktion Grüne/glp bekannt. Die Überweisung schafft falsche Vermutungen aus dem Weg. Es ist wichtig, dass diesbezüglich Transparenz herrscht. Das Thema Mehrsprachendidaktik ist ein Thema auch an Elternabenden. Dort wird heute schon Transparenz geschaffen. Auch die Votantin thematisiert dies jeweils bei einer solchen Gelegenheit. Es stimmt nicht, dass die Eltern nicht informiert sind. Es macht aber Sinn, wenn Transparenz für die bevorstehenden Evaluationen besteht, weshalb die Überweisung sinnvoll ist.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) stellt klar, dass es in seinem Postulat nicht darum gehe, ob man für oder gegen die Mehrsprachigkeitsdidaktik ist. Es geht darum, dass eine Evaluation vorgesehen ist, und dass bis heute nicht transparent ist, wie der Ablauf dieser aussieht, welche Fragestellungen es gibt etc. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder bringt man alle Daten auf den Tisch, um transparent erklären zu können, wie man zu dieser oder jener Lösung kommt. Dann kann man überzeugt davon sein, dass die Evaluation von allen Seiten anerkannt wird. Bleibt es intransparent, bleibt stets ein schaler Geschmack. In den Kollegien fällt auf, dass viele es irritierend finden, wie viele gute Schülerinnen und Schüler für die Evaluation ausgewählt wurden. Um dem entgegen zu treten, braucht es eine Transparenz. Dies lässt sich mit dem Auftrag an Monica Gschwind zur Prüfung erreichen. Der Postulant ist überzeugt, dass sie dies sehr seriös vornehmen lässt. Sie ist auch bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) ist bereit, das Postulat entgegen zu nehmen und zu bearbeiten, damit die Zweifel beseitigt werden und aufgezeigt werden kann, wie der Evaluationsprozess abgelaufen ist. Ihre Direktion hat übrigens eben eine Interpellation (2017/169) von Regina Werthmüller beantwortet und überwiesen, die dasselbe Thema behandelt. Es liegt der Votantin daran, Klarhheit zu schaffen, um die entstandenen Zweifel zu beseitigen.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2017/165 mit 59:17 Stimmen.

[Namenliste]

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) informiert, dass ein zweiter Beschluss nötig ist aufgrund des Antrags im Postulat, dass angesichts der Dringlichkeit die Behandlungsfrist auf drei Monate reduziert werden soll. Gemäss Geschäftsordnung des Landrats § 45 Abs. 6 muss das Parlament über die Verkürzung abstimmen.

://: Der Landrat spricht sich mit 57:18 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Verkürzung der Behandlungsfrist auf drei Monate aus.

[Namenliste einsehbar im Internet; 15.41]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei