Protokoll der Landratssitzung vom 28. September 2017

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegen nehme.

> Begründung des Regierungsrats

Hanspeter Weibel (SVP) meint, dass man als Motionär meistens nicht sehr glücklich sei, wenn der Vorstoss auf die nächste Sitzung verschoben werde. Das ist in diesem speziellen Fall nicht so. Man kann sogar sagen: Wenn man sich das Timing der Behandlung für eine solche Motion aussuchen könnte, wäre der heutige Tag dafür kaum geeigneter.

Vor kurzem unterhielt sich der Landrat über die Frage der Umverteilung von Sozialhilfekosten der Gemeinden. Er stimmte damals einer solchen Umverteilung nicht zu. Der zuständige Regierungsrat hatte aber das Votum des Sprechenden aufgenommen, über die Reduktion der Beiträge zu diskutieren, wozu es also heute konkret kommt.

Letztes Wochenende wurden zwei Abstimmungen in diesem Umfeld durchgeführt. Die vorliegende Motion ist eine Kopie von jener, welche der Zürcher Kantonsrat seinerzeit guthiess und die aufgrund einer Referendumsabstimmung am letzten Wochenende im Kanton Zürich zur Abstimmung kam. Das Zürcher Stimmvolk lehnte das Referendum mit 67.2% ab. Es stimmte somit inhaltlich einer Reduktion auf Nothilfe zu. Es ist hervorzuheben, dass auch die Stadt Zürich, die nicht dafür bekannt ist, sehr rechts abzustimmen, das Referendum ablehnte. Der Votant kann somit sagen, dass er bei seinem Anliegen mindestens die Zürcher hinter sich habe.

Die zweite Abstimmung war jene zur AHV-Reform. Was hat das miteinander zu tun? Sehr viel. Dass die AHV saniert werden muss, ist unbestritten. Wie soll man aber den Wählern klar machen, dass ein abgewiesener, aber nicht rückschaffungsfähiger Asylbewerber deutlich mehr finanzielle Unterstützung als ein AHV-Rentner erhält?

Einige Zahlen: Die AHV-Minimalrente beträgt für Einzelpersonen CHF 1175 pro Monat. Für Ehepaare CHF 2350. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ergänzungsleistungen möglich. Die Ansätze für einen abgelehnten Asylbewerber (mit Status Kategorie F, was heisst, dass er eigentlich kein Aufenthaltsrecht hat, aber aus verschiedenen Gründen nicht zurückgeschafft werden kann) betragen im Durchschnitt in BL CHF 2100 pro Person und Monat. Für das Ehepaar ohne Kind CHF 2992. Und für Ehepaare mit drei Kindern (was durchaus gang und gäbe ist) sind es CHF 4419. Und dies voraussichtlich lebenslang. Man erkläre jetzt einmal seinen Wählern, dass es gerecht ist, wenn ein AHV-Rentner, der ein Leben lang gearbeitet und einbezahlt hat, weniger erhält als ein abgewiesener Asylbewerber. Deshalb verlangt die Motion (analog zu ZH), dass die Leistungen für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommene auf das Niveau der Nothilfe reduziert werden. Hierzubleiben, ohne Aufenthaltsrecht zu haben, darf nicht noch finanziell belohnt werden. Vor allem auch im Vergleich mit den AHV-Rentnern.

Andreas Bammatter (SP) sagt, dass sich die Regierung Mühe gemacht und Details in Zahlen dargestellt habe. Bereits heute gilt, dass bei einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid nur Nothilfe ausbezahlt wird. N- und F-Personen erhalten im Kanton bereits heute 40% weniger vom Grundbedarf (Sozialhilfe) – auch ohne Abstimmung. Der Bund möchte einen neuen Status schaffen. Das ist bekannt und in Behandlung. Die SP-Fraktion ist gegen eine Motion und würde allenfalls ein Postulat unterstützen. Dieses ist aber bereits behandelt. Man sollte nicht vorgreifen, wenn sich der Bund der Sache annimmt.

Hier gehe es um ein Thema, so Mirjam Würth (SP), das für alle schwierig ist. Es geht um Menschen, die aus irgendwelchen Gründen in die Schweiz gekommen sind und in ihrem Land nicht mehr leben können oder zumindest dort nicht mehr sicher sind. Derzeit gibt es eine grosse Diskussion darüber, wie viel Geld man diesen Menschen zur Verfügung stellen darf. Wenn man weiss, um wie wenige Personen es sich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung handelt – nämlich weniger als 0.5% - muss man aufpassen, dass man nicht in erster Linie Stimmung macht gegen fremde Menschen, die zum Teil auch aufgrund des Einflusses bzw. Verschuldens westlicher Staaten in ihrem Land keinen Platz mehr zum Leben haben.

Der Vergleich mit der AHV ist sehr interessant und es ist auch augenöffnend, wie niedrig die AHV angesetzt ist. Es wurde hier bestätigt, dass niemand davon leben kann. Man sollte es aber nicht gegen unten anpassen, sondern man sollte sich vielmehr überlegen, ob es gerechtfertigt ist, die AHV so weit unten angesetzt zu haben. Man kann sich fragen, ob die Würde des Menschen nicht angetastet wird, wenn ausgerechnet solche mit Status N oder F weiter runtergedrückt werden sollen. Es ist tatsächlich unwürdig, wenn man von CHF 2000 leben muss. Auch für jene, welche nur die AHV haben.

Kathrin Schweizer (SP) repliziert auf Hanspeter Weibel. Natürlich reicht die AHV vielen Menschen in der Schweiz nicht zum Leben. Gerade dafür gibt es die Ergänzungsleistungen, die dann zum Tragen kommen, wenn man keine Pensionskasse oder Ersparnisse hat. Deshalb ist der Vergleich nicht korrekt.

Im Moment liegt der Grundbedarf für Asylbewerber/innen und Menschen mit F-Status 40% tiefer als für Sozialhilfebezüger. Sie erhalten im Moment 16 Franken pro Tag, abgezogen die Unterkunft, die sie meistens in Kollektiven bewohnen. Es handelt sich meistens um sehr teure Systeme der Unterbringung, weil es viel Betreuung braucht. Mit CHF 16 pro Tag macht man auf jeden Fall keine grossen Sprünge. Man kann sich etwas Essen kaufen, es braucht noch Kleidung – und dann ist nicht mehr sehr viel Geld übrig. Werden diese Beträge noch weiter gesenkt, gibt es vor allem bei jenen mittelfristig Aufgenommen ein Problem, die dann trotzdem bleiben dürfen. Es gehen ganz viele bei der Integration verloren, weil die Teilhabe am sozialen Leben eingeschränkt ist. Gerade auch bei Familien mit Kindern. Deshalb sei gebeten, weder der Motion noch einem Postulat zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion verstehe laut Andrea Kaufmann (FDP) das Anliegen der Motion grundsätzlich. Es gibt immer wieder Fälle von Asyl suchenden Personen, die schon seit sieben Jahren in der Schweiz leben. Es kann auch gut sein, dass es Verzögerungstaktiken gibt. Es gibt aber auch andere Fälle, bei denen das Herkunftsland als gefährlich eingestuft wird und deshalb eine Rückschaffung nicht richtig ist. Diese Personen sollen nicht nur von der Nothilfe leben müssen. Vielmehr sollte alles unternommen werden, dass sie möglichst integriert werden. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb die Motion grossmehrheitlich nicht, sondern eine Umwandlung in ein Postulat für eine saubere Auslegeordnung.

Béatrix von Sury d'Aspremont (CVP) nimmt vorweg, dass die CVP/BDP-Fraktion die Motion nicht unterstützen werde. Er kann nicht sein, dass Asylsuchende bzw. Schutzbedürftige nur auf Nothilfe zählen können. Dies erschwert eine Integration der Menschen. Im Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer steht, dass günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit eine Teilhabe am öffentlichen Leben möglich ist. Man muss auch besonders Wert darauf legen, dass Frauen, Kinder und Jugendliche integriert werden. Das ist mit 8 Franken pro Tag sicherlich nicht möglich. Wie soll man z.B. nur schon die Mitgliedschaft in einem Sportverein finanzieren? Gerade diese Sportvereine sind wichtige Punkte der Integration. Auch wird der Anreiz zum Arbeiten damit nicht erhöht, denn es ist bekannt, dass es viele Hürden auf dem Weg zu einer Arbeit gibt.

Dem Regierungsrat sei Recht zu geben, denn die Kostenbeteiligung zwischen Bund und Kanton muss auf andere Füsse gestellt werden. Der Bund muss sich länger an den Kosten beteiligen als bisher und er muss auch für die intensivere Betreuung der Umas aufkommen. Damit aber diese Frage geklärt werden kann, ist ein Postulat sinnvoll - sicherlich nicht aber eine Motion.

Sara Fritz (EVP) kann den Argumenten zustimmen, die eine Motion als das falsche Mittel darstellten. Der Votantin ist es neu, dass in der Region Basel die Zürcher als Vorbild genommen werden, wie Hanspeter Weibel das vorschlägt. Das hat sie nur selten gehört. Weiter sei gesagt, dass dort nur 52% der Kürzung zugestimmt hatten. 48% fanden, dass dies nicht nötig sei.

Auch der AHV-Vergleich hinkt, weil man, wenn man wirklich nur von dem fragwürdig tiefen Betrag lebt, zusätzlich Ergänzungsleistungen beziehen darf. Viele AHV-Bezüger haben zudem eine Pensionskasse und müssen damit nicht alleine davon leben. Deshalb ist dieser Vergleich nicht wirklich sinnvoll.

Die Antwort des Regierungsrats ist sehr gut und legt dar, dass eine Änderung der Praxis problematisch wäre. Es ist wichtig zu betonen, dass die soziale Integration dadurch erschwert würde. Gerade für Personen, bei denen in naher Zukunft nicht damit zu rechnen ist, dass sie in ihr Heimatland zurück können, darf es keine Bestrafung geben. Man sollte sich vielmehr darum sorgen, dass sie hier integriert werden. Denn nur so kann man sie sinnvoll in der Schweiz behalten. Deshalb ist es schwierig, wenn man sich immer wieder auf Einzelfälle, bei denen die Integration nicht erfolgt ist oder man sich ihrer verweigert, bezieht. Diese Einzelfälle, die es gibt, sind sehr störend. Von diesen aber auf alle zu schliessen und mit einer solchen Motion alle zu strafen, auch jene, die für ihren Zustand nichts dafür können, ist problematisch. Deshalb ist die Fraktion Grüne/EVP gegen eine Motion. Die Mehrheit wird auch kein Postulat unterstützen.

Andi Trüssel (SVP) sagt, dass es hier um abgewiesene Flüchtlinge gehe. Laut Statistik gehen 80% von ihnen niemals mehr zurück. Bei der Sozialhilfe oder der Nothilfe zahlen sie pro Monat CHF 45 Minimalprämie in die AHV. Da sie einen «hervorragenden» Rucksack mitbringen, wird man sie kaum in den (auch tiefsten) Arbeitsmarkt integrieren können. Auch diese werden irgendwann 65, erhalten danach die Minimalrente. Weil diese eben nicht reicht, erhalten sie zudem Ergänzungsleistungen. Mit dem Unterschied, dass die Arbeitstätigen einbezahlt haben, während es bei den anderen nicht einmal ein Franken war. Der Votant bittet um Unterstützung der Motion.

Peter Riebli (SVP) ist es ein Anliegen, gewisse gehörte Aussagen richtig zu stellen. Es scheint nicht alles ganz begriffen worden zu sein. Zu Sara Fritz: Im Kanton Zürich haben 67.2% die Vorlage abgelehnt, und nicht 52%. Weiter stimmt die Aussage, dass abgewiesene N- oder F-Personen generell 40% weniger erhalten als Sozialhilfefälle, in ihrer Absolutheit nicht. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einem Ausweis F werden gemäss der Sozialhilfeverordnung unterstützt. Null Prozent Reduktion. Nur vorläufig aufgenommene ohne den Zusatz Flüchtling werden mit einer entsprechenden Reduktion unterstützt. Wie soll man den Leuten erklären, dass ein vorläufig aufgenommener Ausländer wesentlich anders entschädigt wird als der vorläufig aufgenommene Asylant? Es besteht hier hoher Handlungsbedarf. Der Votant bittet deshalb, die Motion zu überweisen.

Selbstverständlich muss man den Kanton Zürich nicht als Vorbild nehmen, verdeutlicht Hanspeter Weibel (SVP). Er wies nur deshalb darauf hin, weil letzten Sonntag abgestimmen wurde – wobei die Bevölkerung mit 67.2 % die Meinung war, dass die betreffende Personengruppe auf Nothilfe zurückzusetzen sei. Der Motionär hält an seiner Motion fest. Er kann sich vorstellen, das man in einer Volksabstimmung mehr Zustimmung erhält, als allenfalls in diesem Parlament.

Mirjam Würth (SP) mit einem Wort dazu, dass die unterstützten Personen allen auf den Seckel liegen, sei es bei der Sozialhilfe, der AHV oder bei den Ergänzungsleistungen. Aktuell wird z.B. eine Flüchtlingslehre installiert, vom Bund unterstützt. Das Thema ist Integration durch Arbeit. Viele dieser Personen, wenn nicht alle, möchten arbeiten. Sie dürfen es aber im Kanton Baselland explizit nicht. Man sollte ihnen diese Möglichkeit geben, zum Bruttosozialprodukt etwas beizutragen und auch dazu, in die AHV einzuzahlen, womit sie wertgeschätzte Mitbewohner dieses Lands werden. Das Parlament hat es selber in der Hand, ihnen das zu ermöglichen. Gerade mit dieser Flüchtlings-Vorlehre ist man auf dem richtigen Weg. Es kommen nämlich nicht nur Menschen hierher ohne Potential. Viele von ihnen haben ein grosses Potential, das es zu heben gilt.

Jürg Vogt (FDP) zum Stichwort «hoher Handlungsbedarf» von Peter Riebli: Der Handlungsbedarf ist wirklich gross. Die Bevölkerung möchte, dass daran weiter gearbeitet wird. Dies braucht Zeit für eine saubere Auslegeordnung. Der Votant rät dem Motionär, seinen Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln, das vom Rat sicher grossmehrheitlich angenommen würde.

://: Der Landrat lehnt die Motion 2017/161 mit 41:39 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei