Protokoll der Landratssitzung vom 28. September 2017

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) informiert, dass der Solothurner Kantonsrat dem Leistungsauftrag und dem Globalbeitrag am 6. September mit 96:0 und der Aargauer Grosse Rat am 12. September mit 118:0 Stimmen zugestimmt haben. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt entscheidet im Oktober.

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) berichtet, dass die vier Trägerkantone (AG, BL, BS und SO) die FHNW gemäss Staatsvertrag mit einem Leistungsauftrag führten. Der jeweils dreijährige Leistungsauftrag muss per 1.1.2018 erneuert werden. Der Leistungsauftrag wird von den Regierungen erteilt und von den Parlamenten genehmigt. Dieser Auftrag hat den Charakter eines Staatsvertrages und die Trägerkantone können jeweils zustimmen oder ihn ablehnen. Änderungsmöglichkeiten bestehen nicht. Der Leistungsauftrag 2018-2020 bildet der politische und finanzielle Rahmen der mittlerweile 5. Leistungsauftragsperiode der FHNW.

Auch in der kommenden Periode umfasst der Leistungsauftrag in unterschiedlicher Gewichtung die Ausbildung in den Bachelor- und Masterstudiengängen, Forschung und Entwicklung, Weiterbildungsangebote und Dienstleistungen der FHNW. Die praxisorientierte, berufsqualifizierende, attraktive und qualitativ hochstehende Ausbildung von Fachkräften auf Bachelorstufe sieht die FHNW dabei als ihren Kernauftrag. Der beantragte Globalbeitrag 2018-2020 liegt rund CHF 6 Mio. unter dem der letzten Auftragsperiode und beträgt CHF 676,8 Mio. Die FHNW beantragte ursprünglich rund CHF 12 Mio. mehr, musst sich am Ende der Verhandlungen jedoch mit diesem Betrag zufrieden geben und erhielt den Auftrag, die Mittel für die strategische Weiterentwicklung aus dem Eigenkapital selbst zu finanzieren.

Die Trägerbeiträge für den Kanton BL betragen gemäss dem aktuellen Verteilschlüssel von 28,46% insgesamt CHF 192,615 Mio. Seit 2009 stieg der Verteilschlüssel für BL leicht an. Grund dafür ist die Zunahme Baselbieter Studierender an der FHNW, was erfreulich ist. In der kommenden Leistungsperiode 2018-2020 sinkt der Globalbeitrag des Kantons BL aufgrund des Verhandlungsergebnisses leicht – trotz steigender Studierendenzahlen.

Alle Fraktionen waren sich an der Kommissionssitzung einige, dass die FHNW nicht nur als Fachhochschule wahrgenommen werden darf, sondern auch als wichtiger Entwicklungsfaktor, welcher grossen, positiven Einfluss auf die Wirtschaft in der Region Nordwestschweiz hat. Einige Kommissionsmitglieder haben auf die Problematik des stetigen Studierendenwachstums hingewiesen. Die FHNW konnte jedoch darlegen, dass das angestrebte und bisherige Wachstum zum Ziel hat, bestehende Gefässe optimal zu füllen – eine bessere Auslastung von bereits bestehenden Studiengängen (bessere Auslastung der Labore) anzustreben. Zudem sind vier der neun Hochschulen der FHNW vom Studierendenwachstum ausgenommen. Die Hochschulen für angewandte Psychologie, für Soziale Arbeit, für Musik und für Gestaltung und Kunst verfügen über beschränkte Studienplätze. In den vier anderen Hochschulen Life Sciences, Technik, Wirtschaft sowie Architektur, Bau und Geomatik wird ein Wachstum angestrebt. Gerade in diesen Bereichen sind enorme Auswirkungen im Bereich der Digitalisierung zu erwarten, weswegen es im Interesse der Gesellschaft sein muss, viele, gut ausgebildete Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu haben.

Zu guter Letzt sei noch die Pädagogische Hochschule (PH) erwähnt, die auf die speziellen Verhältnisse der Trägerkantone Rücksicht nehmen muss – die Trägerkantone sind auch die zukünftigen Arbeitgeber der AbsolventInnen. Die Rückmeldungen der Kantone dokumentieren einen Mehrbedarf an Lehrpersonen, was zu einem Wachstum der Studierendenzahlen an der PH führt.

Ein anderer Punkt der Diskussion war die gebotene Lehrqualität an allen Hochschulen der FHNW. Es ist den Kommissionsmitgliedern ein grosses Anliegen, dass eine Qualitätskontrolle stattfindet. Das stetige Studierendenwachstum liess Befürchtungen aufkommen, dass die Qualität darunter leide. Die FHNW konnte jedoch schlüssig argumentieren, dass die beste Referenz für die Qualität der Ausbildung der Arbeitsmarkt sei. Die Erhebungen der Fachhochschule zeigen, dass beispielsweise unter den AbsolventInnen der Hochschule für angewandte Psychologie eine Arbeitslosenquote von 0% bestehe, was man auf den ersten Blick vielleicht nicht erwartet hätte.

Die BKSK lobte den Einbezug der vorberatenden interparlamentarischen Kommission FHNW in den Verhandlungsprozess durch die Regierungen. Die IPK FHNW vermochte willkommenen und hochstehenden Input zu liefern und den Prozess der Verhandlungen somit voranzutreiben. Die einstimmige Empfehlung der IPK FHNW in Richtung der Parlamente der Trägerkantone spricht für die Vorlage. Bei der Beratung über die Erfüllung des Leistungsauftrags für das Jahr 2016 vor einigen Wochen wurde von Mitgliedern der IPK FHNW berichtet, dass die FHNW ausgezeichnete Arbeit leistet.

Diesem Urteil kann sich die BKSK anschliessen und beantragt dem Landrat deshalb mit 13:0 Stimmen gemäss vorliegendem Landratsbeschluss die entsprechenden Mittel für die FHNW für die Zeit von 2018 bis 2020 zu beschliessen.

 

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) erinnert an § 64 Absatz 1bis der Geschäftsordnung des Landrats: «Ist der Kommissionsantrag ohne Gegenstimme erfolgt und ist Eintreten unbestritten, findet keine Eintretensdebatte statt.» Der Kommissionsantrag lautet 13:0 Stimmen, Eintreten war in der Kommission unbestritten. Entsprechend wird ohne Eintretensdebatte direkt zur Detailberatung übergegangen.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffer 1

Thomas Bühler (SP) findet den Verzicht auf die Eintretensdebatte in diesem Fall speziell. Bei diesem Geschäft geht es um nicht weniger als CHF 65 Mio./Jahr; es ist eine der wichtigsten Ausgabepositionen, die es im Kanton Basel-Landschaft zu stemmen gilt. Dies ist über 3 Jahre hinaus doch ein recht hoher Betrag. Auch wenn die Geschäftsordnung angepasst wurde, lohnt es sich, über dieses Geschäft kurz zu reden. Der Votant hat keinen Änderungsantrag, sondern gibt – auch wenn nicht ganz regelkonform – ein Eintretensvotum ab. Er ist erstaunt, dass diese Vorlage von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vorberaten wurde, obwohl diese in der IPK FHNW sehr ausführlich und lange diskutiert wurde. Hinsichtlich der Effizienz des Ratsbetriebes ist es fraglich, ob diese Schlaufe nötig war. Nicht zuletzt weil in der IPK FHNW, bestehend aus Vertretern aller vier Kantone, einstimmige Ergebnisse erzielt wurden.

Beim Leistungsauftrag müssen einerseits die Leistungen und andererseits die Beiträge des Kantons betrachtet werden. Es existiert eine gute Vorlage, der Preis ist im Vergleich zum letzten Mal reduziert. Dies ist im Hinblick auf das Studierendenwachstum nicht selbstverständlich. Die SP-Fraktion warnt davor, dieses zu beschränken. Der Numerus Clausus müsste auf weitere Studiengänge ausgeweitet werden. Das wiederum hätte zur Folge, dass Baselbieter Studierende an andere Fachhochschulen ausweichen. An diese müsste der Kanton Basel-Landschaft ebenfalls Beiträge bezahlen. Ob das letztlich günstiger kommt, wagt Thomas Bühler zu bezweifeln. Ausserdem ist es ratsam, eine Fachhochschule zu haben, die für unsere Region gut ausgebildete Berufsleute «züchtet». Das Baselbiet braucht diese und will diese nicht importieren müssen. Die Fachhochschule soll diese ausbilden. Deshalb ist ein Studierendenwachstum gar nicht so schlecht.

Die FHNW hat nur unter leichtem Druck in eine Kürzung der Beiträge der vier Kantone eingewilligt. Die FHNW muss von ihren Eigenmitteln etwas einschiessen. Dies birgt gewisse Risiken. Es ist zu hoffen, dass sich der Regierungsausschuss daran hält, was er jetzt bestätigt hat: Würde etwas stark aus dem Ruder laufen – Stichwort Pensionskasse, Generierung von Drittmitteln – wäre der Regierungsrat bereit, entsprechende Nachtragskreditbegehren zu stellen.

Die SP-Fraktion unterstützt den Leistungsauftrag und die Finanzierung und ist überzeugt, dass die FHNW der Garant ist für eine bedarfsgerechte Ausbildung, für die Versorgung der lokalen Wirtschaft in der Region und v.a. für unser duales Ausbildungssystem. Viele junge Leute, welche eine Lehre absolvieren, machen dies nicht zuletzt im Bewusstsein, dass sie – wenn sie es gut machen und eine Berufsmatur oder ein Übergangsjahr absolvieren – später die Chance haben, sich an einer Fachhochschule weiter zu qualifizieren. Dies ist der richtige Weg. Es schafft die Voraussetzung, dass nicht alle ans Gymnasium und an die Universität «stürmen».

Laut Christine Gorrengourt (CVP) sind in der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission viele Fragen gestellt worden, welche durch Ursula Renold, Fachhochschulratspräsidentin FHNW, und Crispino Bergamaschi, Direktionspräsident FHNW, sehr gut beantwortet wurden. Zum Thema Kostensteigerung wurde von Frau Renold bemerkt, dass es nicht nur das Studierendenwachstum sei. Reich sei, wer sich ein solches Volksschulmodell leiste. Sie hat darauf hingewiesen, dass nicht einmal die vier Kantone der Nordwestschweiz über ein einheitliches Volksschulmodell verfügen. Solange die Politik das akzeptiere und zuliesse, müsse die FHNW für ein ineffizientes System arbeiten, und die Pädagogische Hochschule koste mehr. Es müsse der Politik bewusst sein, dass sie sich im Bereich der Volksschule einen Luxus leistet und dabei den Föderalismus höher gewichtet als die Effizienz. Die CVP/BDP-Fraktion unterstützt den Leistungsauftrag.

Marianne Hollinger (FDP) hält im Namen der FDP-Fraktion fest, dass ein grosses Anliegen der FDP aufgenommen worden sei, das Parlament besser in den ganzen Prozess einzubeziehen. Die Regierungen sind nach dem Prinzip «Design to Cost» vorgegangen und haben vorgegeben, wieviel Geld für die FHNW aufgewendet werden kann und haben Szenarien dazu verlangt. Heraus kam ein Betrag von CHF 676 Mio., welchem nun zugestimmt werden muss. Dies ist ein Prozent weniger als in der Vorperiode. Dazu hat die FHNW einen Betrag von CHF 12 Mio. aus den eigenen Reserven über die 3 Jahre zugesagt. Es wird weiterhin der richtige Weg beschritten. Die FDP-Fraktion begrüsst ausdrücklich, dass über die 3 Jahre keine Kostensteigerung budgetiert wird.

Speziell hervorzuheben sind die von der FHNW gesetzten Entwicklungsschwerpunkte. Mit der Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten wird der digitale Wandel antizipiert. Ebenfalls wird das Wachstum in der Forschung unterstützt. Aus Sicht der FDP-Fraktion braucht es ein Konzept zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, damit diese Ziele auch erreicht werden können. Bei der pädagogischen Hochschule – mit 3'000 Studierenden die Grösste – ist der grosse Kostentreiber immer noch das föderalistische Schulsystem. Die Harmonisierung hat noch nicht stark gegriffen. Vier Kantone mit vier verschiedenen Anforderungen an die Ausbildung kosten Geld. Es muss dort direkt eingegriffen werden, wo möglich. Zum Beispiel bei den vier Standorten in den vier Kantonen. Bei der Gründung der FHNW war dies ein wichtiges politisches Anliegen. Nach dem enormen Wandel, welcher die Schule durchgemacht hat, muss das hinterfragt und ein Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der pädagogischen FHNW geleistet werden.

Ein Wort zu den Bundessubventionen, welche dem Wettbewerb unterliegen: Es erhält derjenige die Subventionen, welcher für die Zukunft gerüstet ist. Die FDP-Fraktion unterstützt den Weg der FHNW, welche ganz auf den digitalen Wandel und auf die Ausbildung in diesem Bereich setzt. Sie setzt auf die Fachhochschule als Garant für unsere duale Berufsbildung, als Hochschule der Berufsleute. Die FDP-Fraktion dankt Regierungsrätin Monica Gschwind, den Regierungsräten der anderen Kantone sowie den Verantwortlichen der Fachhochschule und stimmt den Ziffern 1 und 2 und damit dem Leistungsauftrag zu.

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) begrüsst auf der Tribüne die Ratsleitung des Kantonsrats des Kantons Obwalden und heisst sie im Baselbiet herzlich willkommen. Angeführt wird die Delegation von Kantonsratspräsidentin Helen Keiser und von Vizepräsident Peter Wälti. Die Landratspräsidentin wünscht interessante Einblicke in die Baselbieter Ratsarbeit und eine spannende Exkursion am Nachmittag. Unsere Halbkantone pflegen wunderbare Beziehungen: Gestern war das Ratsbüro des Kantons Basel-Stadt in Nidwalden zu Besuch und heute die Ratsleitung des Kantons Obwalden im Baselbiet.

Paul Wenger (SVP) bezieht sich auf die sehr umfassende Berichterstattung über die Fachhochschule und dessen Bedeutung für das Baselbiet. Der SVP-Fraktion sind selbstverständlich alle Argumente bekannt, sie wird den Leistungsauftrag unterstützen. Kollege Thomas Bühler hat gesagt, die FHNW müsse Geld einschiessen. Dies ist nicht ganz korrekt. Die FHNW ist glücklicherweise in der Lage, dass sie Geld einschiessen kann. Die FHNW verfügt über einen Direktionspräsidenten und eine Fachhochschulratspräsidentin, welche absolut unternehmerisch unterwegs sind und im Rahmen der unternehmerischen Freiheit sparen und sparen können.

Was bisher lediglich durch Kollegin Marianne Hollinger erwähnt wurde, ist der Kampf um Bundesgelder. Dieser wird härter werden. Jede Fachhochschule hat das Gefühl, zur Spitze zu gehören. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass die FHNW dies schaffen wird. Was die Entwicklung der FHNW ausserdem beeinflussen wird, ist die Tatsache, dass man vom Vollzeitstudium etwas wegkommen will und Modelle gefunden werden müssen, die das Studium berufsbegleitend absolvieren zu können. Die SVP-Fraktion ist froh, dass der ganze Prozess der Erarbeitung des Leistungsauftrags von der IPK FHNW begleitet worden ist. Der Kommissionspräsident der BKSK hat sehr gut über die Verhandlungen und die Diskussionen innerhalb der Kommission berichtet. Die SVP-Fraktion ist von der Führung der FHNW überzeugt. Sie ist ferner überzeugt, dass alle Regierungsmitglieder – auch jene der anderen Kantone – die FHNW unterstützen und stimmt dem Leistungsauftrag zu.

Andrea Heger (EVP) verweist auf das Fraktionsvotum bezüglich der Beratung zur Erfüllung des Leistungsauftrages 2016 an der letzten Landratssitzung, welches bereits verdeutlicht habe, dass die Grüne/EVP-Fraktion die Leistungen der FHNW und ihren wichtigen Beitrag zu einer attraktiven Bildungs- und Wirtschaftsregion sehr schätze. Der offene Austausch während der Ausarbeitung des neuen Leistungsauftrages und die Präsentation der FHNW im Rahmen der Beratungen der IGPK und der Bildungskommission hat die Fraktion überzeugt. An dieser Stelle soll nochmals hervorgehoben werden, dass zukünftig für weniger Ausgaben 13% mehr Leistungen in Bezug auf die auszubildenden Studierenden erbracht werden. Die Grüne/EVP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Erteilung des Leistungsauftrages 2018-2020 und dem damit verbundenen Verpflichtungskredit aus (Ziffern 1 und 2 LRB).

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) spricht sich im Namen der Glp/G-U-Fraktion für die Ziffern 1 und 2 LRB aus. Die Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass die FHNW versucht, dort Kosten zu sparen, wo es möglich ist. Es konnten einige Millionen Franken eingespart werden. Dies obwohl die Zahl der Studierenden anstieg. Die Kosten pro Studierenden haben signifikant abgenommen. Die Glp/G-U-Fraktion anerkennt dies gegenüber der FHNW und stimmt der Vorlage klar zu. An die Adresse von Christine Gorrengourt merkt der Votant an: Wenn die FHNW über die Politik im Kanton Basel-Landschaft ausruft, sie würde in das Bildungssystem eingreifen, dann hat die FHNW nicht erkannt, dass es einen Souverän gibt, eine Bevölkerung, die das von der FHNW bevorzugte System eben nicht will. Es geht nicht um Effizienz. Es geht in erster Linie um Qualität. Wenn der Baselbieter Regierungsrat und die Bevölkerung eingreifen, um die Qualität im Bildungssystem zu verbessern, ist dies absolut richtig. Somit existiert halt eine gewisse Differenz zwischen den Nachbarkantonen.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erlaubt sich einige Worte zur Fachhochschule Nordwestschweiz. Das Fachhochschul-Modell gilt als Erfolgsmodell. Erfolg hat auch unsere vierkantonale FHNW, welche schweizweit anerkannt und in vielen Gebieten richtungsweisend ist. Auch im Baselbiet ist ein Abschluss an der FHNW erstrebenswert. Wie bereits erwähnt, gab es zwischen 2012–2016 20% mehr Studierende. Dies ist sehr erfreulich. Die Absolventinnen und Absolventen sind auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt. Die FHNW richtet ihre Lehrgänge nach der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt aus. Der Regierungsausschuss setzt sich sehr differenziert damit auseinander, welche Lehrgänge angeboten werden sollen und welche nicht. Die FHNW ist auch ein Garant dafür, dass unsere Wirtschaft zukunftsfähig bleibt.

Auch in Sachen Innovation ist die FHNW ein wichtiger Faktor. So unterstützt sie beispielsweise Unternehmen aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten. Für dieses Engagement hat sie im letzten August den ersten «Swiss Industry 4.0 Award» erhalten. Dass die FHNW unternehmerisch denkt und sehr haushälterisch mit ihren Mitteln umgeht, hat Paul Wenger bereits erwähnt. Sie kann voraussichtlich bis Ende 2017 ein Eigenkapitel von rund CHF 40 Mio. ausweisen. Mit diesem Eigenkapital kann sie ihre strategische Initiative finanzieren. Dies ist als Privileg anzusehen. Sie ist aber auch flexibel, allfällige Risiken abdecken zu können. Auch die Anpassung in der Pensionskasse wird sie mit diesem Kapital auffangen können. Der Prozess zur Festlegung des neuen Globalbeitrages ist auch aus Sicht der Bildungsdirektorin sehr gut abgelaufen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dem Verpflichtungskredit von CHF 193 Mio. für den Kanton Basel-Landschaft, welcher vom Landrat heute gesprochen werden soll, eine sehr gute Investition in die Aus- und Weiterbildung erfolgt und hat vollstes Vertrauen in die Direktionsleitung der FHNW; in Crispino Bergamaschi, Direktionspräsident und Ursula Renold, Fachhochschulratspräsidentin. Die Regierungsrätin dankt diesen beiden Personen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FHNW ganz herzlich für das sehr grosse Engagement.

Zum Schluss bemerkt Regierungsrätin Monica Gschwind, sie habe am Dienstag den Campus Muttenz – das neue Flaggschiff unserer Fachhochschule – besuchen dürfen. Von aussen gesehen ist das Gebäude fast fertig. Innen ist man mit Hochdruck daran, den Innenausbau voranzutreiben und die Laborräumlichkeiten fertigzustellen. Es wird ein verfahrenstechnisches Zentrum für unsere Hochschule für Life Sciences geben. Auch das Publikum wird dies von aussen sehen können. Das wird eine ganz gute Sache sein. Es ist zu hoffen, dass der Campus Muttenz dazu beitragen wird, dass noch mehr jugendliche Schülerinnen und Schüler den dualen Berufsbildungsweg wählen werden.

Ziffern 2–5 keine Wortbegehren

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018-2020, mit 76:0 Stimmen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW); Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018–2020

vom 28. September 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Leistungsauftrag der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2018-2020 vom 6. Juni 2017 wird genehmigt.

2. Der im Leistungsauftrag ausgewiesene Globalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) wird in Form eines Verpflichtungskredits im Umfang von CHF 192'615'000 bewilligt. Die Auszahlungstranchen betragen CHF 64'205'000 für das Jahr 2018, CHF 64'205'000 für das Jahr 2019 und CHF 64'205'000 für das Jahr 2020.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse des Grossen Rats des Kantons Aargau, des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt und des Kantonsrats des Kantons Solothurn.

4. Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft .

5. Ziffer 1 dieses Beschlusses wird nur wirksam, wenn für den Ausgabenbeschluss unter Ziffer 2 keine Volksabstimmung verlangt oder wenn dieser Beschluss in einer allfälligen Volksabstimmung bestätigt wird.

 

Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei