Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2015
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2014-269 vom 26. August 2014 Vorlage: Übertragung diverser Liegenschaften vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen und Überführung vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen - Bericht der Finanzkommission vom 8. Januar 2015 - Beschluss des Landrates vom 29. Januar 2015: < beschlossen; FFR > |
Kommissionspräsidentin Mirjam Würth (SP) berichtet, mit der Vorlage 2014/269 sollen 40 Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen und umgekehrt fünf Liegenschaften vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen überführt werden. Im Kanton Basel-Landschaft gilt, dass Gebäude, welche der Kanton langfristig für die Erfüllung seiner Aufgaben nicht oder nicht mehr benötigt, zu einem Restbuchwert ins Finanzvermögen übertragen werden. Mit der aktuellen Vorlagen sollen aufgrund der Reorganisation der Behörden im Zivilrecht, dem Bau des Strafjustizzentrums und von Harmos 40 Gebäude auf 18 Grundstücken mit einem Restbuchwert von 8,5 Mio. Franken umgewidmet werden und umgekehrt 5 Gebäude auf zwei Grundstücken vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Verkehrswert von 3,1 Mio. Franken) überführt werden.
Die Finanzkommission hat die aktuelle Vorlage an drei Sitzungen behandelt und wurde dabei seitens Hochbauamt von der Leiterin Stab Strategie und vom Leiter Immobilienverwaltung sowie vom Leiter des Hochbauamts begleitet. Letzterer erläuterte die neu erarbeitete Immobilienstrategie, welche in einem engen Zusammenhang zur Vorlage steht.
In der Kommission war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Zur Umwidmung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen fand keine Diskussion statt, hingegen gab die Umwidmung vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen zu reden. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang festhalten, dass die Umwidmung keinen Verkaufsauftrag darstellt, jedoch eine Grundlage dafür bildet, dass eine Immobilie überhaupt veräussert werden kann. Für einen Verkauf wäre jeweils eine eigene Landratsvorlage notwendig.
Die Kommission war an der Frage interessiert, wie eine Immobilienbewertung zustande komme. Laut Gesetz werden Umwidmungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen stets mit einem Restbuchwert bewertet (in diesem Fall 8,5 Mio. Franken). Der Verkehrswert wurde in der Vorlage anfänglich nicht ausgewiesen und wurde den Kommissionen nachgeliefert. Der Verkehrswert ist diejenige Summe, welche bei einem Verkauf allenfalls gelöst werden könnte. Diesen schätzte das Hochbauamt auf 30 bis 41 Mio. Franken. Eine Umwidmung löst also nicht automatisch einen Verkauf aus und Grundstücke könnten auch im Baurecht abgegeben werden.
Die Kommission empfiehlt, im Verlaufe des Jahres 2015 eine Bewertung der umgewidmeten Objekte vorzunehmen und sie ergänzte den Landratsbeschluss daher mit einer zusätzlichen Ziffer 4. Diese lautet:
4. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird beauftragt, die nach Ziffer 1. überführten Grundstücke und Gebäude im Jahre 2015 zum Verkehrswert zu bewerten und das Ergebnis der Neubewertung zu verbuchen.
Die Finanzkommission empfiehlt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, den vorliegenden Landratsbeschluss zu verabschieden.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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- Eintretensdebatte
Ruedi Brassel (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion sich der Kommission anschliesse und der Kommissionsvorlage zustimme.
Wichtig ist ihm die Feststellung, dass eine Umwidmung nicht einfach ein Verkaufsauftrag ist. Die Fraktion möchte nicht, dass der Kanton «sein ganzes Tafelsilber verscherbelt». Aus diesem Grunde wurde auch das Postulat «Baurecht statt Verkauf» ( 2015/018 ) eingereicht.
Allerdings ist es so, dass im Verwaltungsvermögen nur sein darf, was tatsächlich für Verwaltungszwecke gebraucht wird. Dies trifft in den vorliegenden Fällen nicht zu, weshalb eine Umwidmung ins Finanzvermögen logisch ist. Über die Verwendung dieses Finanzvermögens wird in einem späteren Zeitpunkt zu befinden sein.
Roman Klauser (SVP) gibt die Zustimmung der SVP-Fraktion zur Kommissionsvorlage bekannt. Die Fraktion bestätigt die Wichtigkeit der Vorlage. Relevant ist, dass darauf geachtet wird, dass der Preis der Liegenschaften tatsächlich festgehalten wird.
Michael Herrmann (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion der Vorlage auch zustimme. Er möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass es die FDP-Fraktion war, die bereits während der Kommissionsberatungen Wert darauf gelegt hatte, dass festgehalten wird, dass der Verkehrswert rasch möglichst nach der Umwidmung in die Bilanz aufgenommen wird: Deshalb wurde die Ziffer 4 in den Landratsbeschluss eingebaut, damit die Finanzen des Kantons im Bild behalten werden können.
Abschliessend bleibe zu bemerken, dass es vorliegend um eine Bereinigung des Immobilienportfolios gehe, welche Sinn mache.
Alain Tüscher (EVP) findet, die neue Kommissionspräsidentin habe sehr schön wiedergegeben, was in der Kommission alles beraten und besprochen worden sei.
Das Ganze ist eine «copy&paste»-Vorlage, die in dieser Art schon unzählige Male über die Bühne gegangen ist. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage gemäss Kommissionsantrag einstimmig.
Urs-Peter Moos (BDP) ist der Ansicht, dass die Vorlage selbstredend sei. Er möchte lediglich zwei Bemerkungen dazu anbringen: Erstens hat es ihm viel zu lange gedauert, bis die Angelegenheit nun endlich behandelt wurde, er denkt hierbei insbesondere an die Bezirksschreibereien, welche seit über einem Jahr leer stehen. Es geht um Geld, welches dem Kanton durch die Finger rinnt. Diese Liegenschaften sollten so schnell wie möglich verkauft oder vermietet werden. Der heutige Zustand ist in Anbetracht der finanziellen Situation des Kantons nicht haltbar. Zweitens müssen nun von der Verwaltung genügend Ressourcen bereitgestellt werden, damit tatsächlich vorwärts gemacht werden kann, damit das Portfolio endlich bereinigt und solche Liegenschaften abgestossen werden können.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung zum Landratsbeschluss
Keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Übertragung diverser Liegenschaften vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen und Überführung vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen mit 79:0 Stimmen zu [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
Betreffend Übertragung diverser Liegenschaften vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen und Überführung vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen
vom 29. Januar 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Gestützt auf §34 Absatz 1 Buchstabe f des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 werden die folgenden 18 Grundstücke mit 40 Gebäuden zum Restbuchwert von CHF 8'554'151.- vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen überführt:
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Gemeinde
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Parzelle
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Adresse
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Laufen
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1529
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Rennimattstrasse 75
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Rennimattstrasse 77
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Sissach
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240
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Hauptstrasse 92a
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Sissach
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243
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Hauptstrasse 92
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Binningen
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2211
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Baslerstrasse 35
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Sissach
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201
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Hauptstrasse 115
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Hauptstrasse 117
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Hauptstrasse 117b
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Waldenburg
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330
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Hauptstrasse 21
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Hauptstrasse 21a
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Waldenburg
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89
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Hauptstrasse 70
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Hauptstrasse 72
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Frenkendorf
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uns. BR auf Parz. 497
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Hofmattweg 20
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Liestal
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uns. BR auf Parz. 772
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Widmannstrasse 5c
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Liestal
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240
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Munzachstrasse 25a
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Munzachstrasse 25b
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Munzachstrasse 25c
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Munzachstrasse25d
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Munzachstrasse 25f
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Munzachstrasse 25g
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Munzachstrasse 25h
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Munzachstrasse 25i
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Munzachstrasse 27
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Laubibergstrasse 79
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Liestal
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227
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Goldbrunnenstrasse 14
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Goldbrunnenstrasse 14a
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Goldbrunnenstrasse 14b
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Goldbrunnenstrasse 18
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Goldbrunnenstrasse 6
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Liestal
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1016
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Kreuzbodenweg 5
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Kreuzbodenweg 5a
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Liestal
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1017
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Kreuzbodenweg 3
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Frenkendorf
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86
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Rheinstrasse 33
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Rheinstrasse 33a
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Laufen
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220
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Lochbruggstrasse 23
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Laufen
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1081
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Maiersackerweg 17
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Muttenz
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518
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Gründenstrasse 67
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Gründenstrasse 69
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Reinach
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290
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Landererstrasse 1+3
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Baselstrasse 7
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2. Gestützt auf §34 Absatz 1 Buchstabe f des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 werden die folgenden 2 Grundstücke mit 5 Gebäuden zum Verkehrswert von CHF 3'137'000.- vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen überführt.
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Gemeinde
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Parzelle
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Adresse
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Arlesheim
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29
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Dorfplatz 13
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Liestal
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3806
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Oristalstrasse 100f
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Oristalstrasse 100g
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Oristalstrasse 100h
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Oristalstrasse 100i
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3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die notwendigen Schritte zur Übertragung der Liegenschaften einzuleiten, unter Festlegung der jeweiligen Übertragungsstichtage.
4. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird beauftragt, die nach Ziffer 1 überführten Grundstücke und Gebäude im Jahre 2015 zum Verkehrswert zu bewerten und das Ergebnis der Neubewertung zu verbuchen.
5. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 der Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum.
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
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