Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2015
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2014-105 vom 27. März 2014 Interpellation von Claudio Botti, CVP/EVP-Fraktion: Lehrplan 21 - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 23. September 2014 - Beschluss des Landrates vom 29. Januar 2015: < erledigt > |
Claudio Botti (CVP) verlangt Diskussion.
://: Diskussion wird bewilligt.
Claudio Botti (CVP) bedankt sich herzlich für die ausführliche Beantwortung. Allerdings kann er den genauen Zeitablauf schwer einordnen. In der Zwischenzeit sind doch gewisse Dinge angestossen worden, welche dazu führten, dass manches in der Beantwortung nicht mehr ganz so stimmt. Auch fragt sich, ob der relativ hohe, eingesetzte Betrag für die Weiterbildung der Lehrpersonen immer noch stimmt und ob hier nicht entsprechende Anpassungen vorzunehmen wären. Ihm ist klar, dass die Interpellation vor den jüngsten Geschehnissen im bildungspolitischen Bereich eingereicht wurde und auch die Antwort des Regierungsrates schon länger her datiert. Insofern kann die Antwort natürlich nicht mehr ganz aktuell sein.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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Monica Gschwind (FDP) würde behaupten, dass die Fragen zur Interpellation von Claudio Botti mit dem kleinstmöglichen Aufwand beantwortet wurden. Viel interessanter ist aber das, was nicht beantwortet ist: Zum Beispiel, wie viele Leute aus dem Kanton Basel-Landschaft wirklich an der Ausarbeitung des Lehrplans beteiligt waren, oder wo man betreffend Ausschöpfung der Verpflichtungskredite genau stehe, ob es noch ein aktuelleres Projekt-Preview der Finanzkontrolle gibt als jenes aus dem Jahr 2012, und was es damals wirklich erbracht hatte? Und wieviel betragen weiter die Gesamtkosten des Kantons für die Harmonisierung? Die Antwort auf die letzte Frage hat die Votantin selbst im Budget 2015 gefunden. Der Betrag wird dort mit total 54 Mio. Franken angegeben.
Interessant im Budget zu lesen ist ferner, dass erst mit der Verabschiedung des Lehrplans 21 Kredite der Weiterbildung der Lehrkräfte von über 11 Mio. Franken freigegeben werden. Eine Diskussion über den Lehrplan 21 zu führen wäre jetzt nicht gerade der richtige Zeitpunkt. Es sollte aber vielleicht darüber diskutiert werden, jetzt einen Marschhalt einzulegen, bevor der riesige Betrag von 11 Mio. Franken ausgelöst wird, damit die Lehrer und Lehrerinnen auf die Sammelfächer umgeschult werden.
Die 11 Mio. Franken wurden noch nicht ausgegeben. Der Landrat hat es in der Hand, das Ganze noch zu überdenken.
Christoph Hänggi (SP) liest aus der Antwort heraus, dass der Regierungsrat die Aufträge aus dem Bildungsartikel der Bundesverfassung umsetzt, dass er die Beschlüsse des Landrats und entsprechende Volksentscheide umsetzt. Ebenfalls ist daraus zu lesen, dass der Regierungsrat mit dem Bildungsrat zusammen entschieden hat. Der Bildungsrat erhielt im Jahr 2010 die Legitimation des Stimmvolks, um solche Entscheide zu fällen. Der Landrat kann nicht alle zwei Sitzungen eine Bildungskommissionssitzung veranstalten. Aus der Antwort liest der Votant auch heraus, dass der Regierungsrat die Kosten im Griff hat. Er gibt genau das Geld aus, welches der Landrat ihm bewilligt hat. Auch stellte der Bildungsrat im Jahr 2012 Weichen. Nun ist man im Jahr 2015, drei Jahre weiter. Ein Marschhalt hätte, wenn schon, im Herbst 2012 stattfinden sollen. Seither hat der (bügerliche) Gesamt-Regierungsrat kontinuierlich in Richtung eines gemeinsamen Bildungsraumes gearbeitet, in Richtung einer auch von der Wirtschaft geforderten Harmonisierung. Die Legitimation ist gegeben: vom Volk, vom Landrat, vom Bildungsrat.
Es verwundert den Sprecher, dass erst jetzt, so spät, die Ideen eines Marschhalts auftauchen, und dass man erst jetzt - und nicht schon früher - anfängt, über die Bewegung nachzudenken, die seit 2012 und viel früher im Kanton und in der ganzen Schweiz abläuft.
Paul Wenger (SVP) erinnert daran, dass der Landrat vor nicht allzu langer Zeit die Parlamentarische Initiative überwiesen hatte. Die BKSK hat diese überarbeitet und sie ging diese Woche in Vernehmlassung. Es geht um den Zeitpunkt Einführung Lehrplan 21, der nun neu Lehrplan Volksschule Baselland heisst und an den Lehrplan 21 angelehnt ist. Es handelt sich um eine kleine Begriffsveränderung. Grundsätzlich: Selbstverständlich ist im Bildungsartikel 62 der Bundesverfassung die Harmonisierung erwähnt. Aus dem Harmonisierungsauftrag diesen (dem Lehrplan 21 inhärenten) Paradigmenwechsel abzuleiten, das ist immerhin eine Frage, über die sich diskutieren lässt.
Urs-Peter Moos (BDP) kann dem Votum von Christoph Hänggi nicht folgen. Es ist heute Standard, dass mit einer Zieldefinierung auch ein regelmässiges Hinterfragen einhergeht, ob das, was gemacht wird, noch mit dem ursprünglichen Ziel übereinstimmt oder es erreicht wird. Es ist somit niemals der Moment zu sagen, dass es zu spät ist. Gewisse Fragen ergeben sich aus dem Prozess, oder sie ergeben sich auch, wenn plötzlich Dinge hinein interpretiert werden.
Monica Gschwind (FDP) ruft Christoph Hänggi in Erinnerung, dass nicht über den Lehrplan 21 abgestimmt wurde, sondern nur darüber, dass Grundlagen geschaffen werden sollen für einen gemeinsamen Lehrplan. Das Votum von Christoph Hänggi wäre somit zu relativieren.
Jürg Wiedemann (Grüne) scheint, dass eine Kritik immer zum falschen Zeitpunkt kommt. Als man damit früh auf den Plan trat, kam von Christoph Hänggi der Bescheid, man sei viel zu früh. Ist man aber später dran, kommt derselbe Vorwurf. Der Votant erinnert daran, dass das Parlament nun mal sehr träge ist. Hunderte von Vorstössen sind noch nicht behandelt. Wird einer eingereicht, dauert es ein Jahr, manchmal länger, bis er behandelt wird. Es gibt eingereichte Initiativen, die seit zwei Jahren in der Schublade des Bildungsdirektors liegen, und die zu einem deutlich frühen Zeitpunkt mitgeteilt hatten, dass eine Kritik vorliegt. Es ist vernünftig, dass man mit Millionenbeiträgen sehr sorgfältig umgeht, damit nichts entschieden wird, was keine Möglichkeit mehr lässt, daran nachträglich etwas zu ändern. Hierzu wird aber ein gewisses Feingefühl benötigt.
Thomas Bühler (SP) sagt, dass zwei der vor allem für die Primarschule wichtigsten Aspekte 1. die Frühfremdsprachen, 2. die Einführung der sechsten Klasse sind. Beides ist nun eigentlich unwiederbringlich angelaufen, zumindest wenn man es nicht darauf anlegt, viel Geschirr zu zerschlagen. In den Gemeinden, aber auch im Kanton, sind die Strukturen gelegt, um in den Primarschulen die sechs Jahre bewältigen zu können. Diese Planungen sind gemacht. Damit an den Primarschulen Frühfranzösisch und Frühenglisch unterrichtet werden kann, ist es zwingend, dass die Primarschullehrpersonen eine gute und fundierte Ausbildung in Französisch und Englisch (sowohl in eigener Sprachkompetenz, als auch in Hinblick auf Methodik, Didaktik und Lehrmittelkunde) haben. Dass dafür Geld benötigt wird, dürfte allen klar sein. Die Schülerinnen und Schüler haben das verdient. Es sind hunderte von Lehrpersonen, die in den letzten Jahren und aktuell in der Weiterbildung waren und sind. Im Umfeld der Primarschulen ist das nicht wirklich bestritten. Alle Kolleginnen und Kollegen, die neu Englisch unterrichten, betonen, welche Freude es den Kindern bereitet. Eine Überforderung der Kinder ist derzeit keinesfalls festzustellen.
Zur Einführung der sechsten Primarschulklasse: Auch hier haben es die Schülerinnen und Schüler verdient, dass die Lehrperson dafür anständig ausgebildet werden. Die Weiterbildung fängt nicht erst am 1. August 2015 an, sondern selbstverständlich drei oder vier Monate vor Schulbeginn. Der Votant wird ab nächstem Schuljahr eine sechste Klasse unterrichten. Entsprechend ist er gehalten, sich viel früher mit den neuen Inhalten vertraut zu machen und sich weiterzubilden. Es ist beruhigend, dass dafür Kredite bewilligt wurden, damit er als Schulleiter diese Weiterbildung seinen Untergebenen verpflichtend vorschreiben kann. Es kann nicht die Meinung in diesem Parlament sein, an diesen notwendigen Kosten etwas zu ändern. Der Votant möchte stattdessen eine Lanze für die Struktur und die Inhaltsänderung des neuen Lehrplans brechen, deren Umsetzung auf der Primarstufe kurz bevor steht.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beginnt mit einem Hinweis an Monica Gschwind: 2010 wurde im Parlament über den Betrag von 54 Mio. Franken abgestimmt, darüber abgestimmt wurde auch in einer Volksabstimmung über den Beitritt zum Konkordat Harmos und zum Konkordat Sonderpädagogik. Im Kanton Basel-Landschaft wird aber, im Unterschied zu anderen Kantonen, nicht einfach darüber abgestimmt, ob dem Konkordat beigetreten werden soll oder nicht; es wird immer gleichzeitig auch abgestimmt über alle Konsequenzen in der hiesigen Gesetzgebung. Man beschliesst somit über die Gesetze, nicht nur über einen Grundsatz.
Zweite Vorbemerkung: Der Sprecher findet den Vorgang mit den beiden Parlamentarischen Initiativen problematisch. Landrat Weibel sagte in der Debatte am 2. Oktober 2014, dass dies kein Problem sei, da dem Bildungsrat die Kompetenzen übertragen worden seien. Somit könne man sie nun wieder zurücknehmen. In dieser Überlegung steckt ein Denkfehler. Der Landrat versuchte, dem Bildungsrat die Kompetenz wegzunehmen, legte dem Volk eine Vorlage zur Abstimmung vor, zu der es im Jahr 2011 Nein sagte, mit der Meinung, dass die Kompetenz beim Bildungsrat bleiben solle. Mit dieser Beschlusslage gilt es sich zu beschäftigen.
Was inhaltlich problematisch ist: Es wird von einschneidenden Veränderungen geredet, von einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Es ist einerseits erstaunlich, dass dies von Paul Wenger so genannt wird. Als Berufsfachschullehrer hat er (mit Kompetenz) auf der Basis von kompetenzorientierten Lehrplänen gearbeitet - und hoffentlich damit positive Erfahrungen gemacht. Noch wesentlicher ist, dass der Bildungskommission ein Alternativvorschlag unterbreitet wurde, dass das Parlament direkt sich zu den Eckwerten des zukünftigen Lehrplans Volksschule äussern kann. Die Begründung, warum man den Gegenvorschlag nicht mehr weiterverfolgen möchte, war, dass die Änderungen gar nicht so wesentlich seien. Immerhin waren sie aber offenbar so wesentlich, dass man nun eine Gesetzesänderung vornehmen muss, damit der Landrat in Zukunft die Lehrpläne genehmigen kann. Diese Argumentation scheint dem Votanten nicht ganz widerspruchsfrei zu sein.
Man wird sich nun im Rahmen von Vernehmlassungen und parlamentarischen Beratungen mit der Thematik weiterhin beschäftigen. Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt, der den Sprecher beschäftigt. Landrätin Gschwind übernimmt, auch in ihren übrigen Verlautbarungen, 1 zu 1 die Argumentation eines Komitees, das sich immer wieder durch Lügenpropaganda auszeichnet und tatsachenwidrige Behauptungen in die Welt setzt. Sie macht dies zu ihrem Programm und stellt sich mit ihrer Argumentation klar in Widerspruch zu ihrer eigenen Partei. FDP Baselland stimmte dem Lehrplan 21 grundsätzlich zu, und stellte einige Forderungen - die allerdings weniger deutlich waren, als jene des Regierungsrats. Eigentlich müsste die FDP Baselland mit all den konstruktiven Kräften im Kanton stolz sein, dass das Baselbiet mit Druck in Bern dafür gesorgt hat, dass der Lehrplan deutlich verschlankt und vereinfacht wurde, ideologische Aspekte herausgestrichen wurden, und dass nun die Chance genutzt wird, diesen Lehrplan auf die Baselbieter Bedürfnisse anzupassen, beispielsweise indem gute Rahmenbedingungen geschaffen werden für eine Sekundarschule mit drei Leistungszügen.
Der Votant ist erstaunt, dass dies nicht als Erfolg verbucht wird, sondern man sich quasi selber bekämpft. Es beelendet ihn zu sehen, welches Bild in der Bildungspolitik der Kanton Basel-Landschaft dank den destruktiven Kräften im Rest der Schweiz abgibt. Immerhin gibt es in der Deutschschweizer Erziehungskonferenz eine klare bürgerliche Mehrheit. Präsident ist der freisinnige Schaffhauser Regierungsrat Christian Amsler. Dort herrscht wenig Verständnis für die Turbulenzen in diesem Kanton. Es ist daher erstaunlich, wie hier über die Basler Presse noch Futter für Negativschlagzeilen geliefert wird - was nicht zuletzt dazu führt, dass die Zürcher Presse schlecht über das Baselbiet schreibt.
Urs-Peter Moos (BDP) findet das Votum von Regierungsrat Wüthrich persönlich schade und betrachtet es als eine Entgleisung. Vielleicht ist das ein Syndrom abtretender Regierungsräte. Hier befindet man sich aber in einem Parlament, wo demokratische Prozesse herrschen, die es zu respektieren gilt. Diese Prozesse befinden sich in einem permanenten Fluss; es ist nicht so, dass etwas einmal beschlossen und dann sakrosankt ist.
Marianne Hollinger (FDP) äussert sich zur regierungsrätlichen Aussage über die FDP. Es stimmt, dass in der Vernehmlassung vom September 2013 die FDP sich zum Lehrplan 21 zustimmend geäussert hatte. Sie hatte aber auch klare Forderungen gestellt, was in diesen Lehrplan gehöre, damit man dazu abschliessend Ja sagen kann. Heute befindet man sich auf diesem Weg; gewisse Dinge sind eingeführt (z.B. der niveaugetrennte Unterricht, eine wichtige Forderung der FDP). Es sind aber noch weitere wichtige Forderungen offen. Der beschrittene Weg ist daher die Konsequenz. Bis diese Forderungen eingelöst sind, kann die FDP nicht einfach grünes Licht geben. Die Sprecherin ist überzeugt, dass das Grundziel dasselbe ist: Alle wollen eine gute Schule Baselland.
://: Damit ist die Interpellation 2014/105 erledigt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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