Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2015
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2015-043 vom 29. Januar 2015 Interpellation von Gerhard Schafroth vom 29. Januar 2015: Auswirkung der aktuellen Währungsentwicklung auf die BLPK - Beschluss des Landrates vom 29. Januar 2015: < beantwortet > |
Die Entwicklung des Währungskurses des Schweizer Frankens Anfang 2015 hat bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge teils zu massiven Verlusten beim Anlagevermögen und damit zu einer Reduktion des De-ckungsgrades geführt.
Verschiedene Pensionskassen haben diese Gelegenheit genutzt und ihre Versicherten über die Auswirkungen dieser aktuellen Entwicklung auf ihre eigene Situation informiert. Die BLPK hat dies unseres Wissens bis jetzt nicht gemacht.
Angesichts des grossen, aktuellen Interesses der Versicherten, der angeschlossenen Unternehmen und der Baselbieter Bevölkerung, welche die BLPK soeben saniert hat, auf eine Information der aktuellen Entwicklung, bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) beantwortet die Fragen.
Fragen 1 und 2
1. Was ist der aktuelle Deckungsgrad der BLPK?
2. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Währungs- und Börsenentwicklung auf die Anlagestrategie der BLPK?
Antwort
Der SNB-Entscheid wurde erst am 16. Januar 2015 bekannt gemacht, so dass es relativ schwierig ist, bereits im jetzigen Zeitpunkt konkrete Aussagen zu machen. Es gibt weder im Kanton BL noch im Landrat Anlass zu überstürztem Handeln. Zudem hat die gesamte Schweiz bisher mit Bedacht auf den Entscheid der SNB reagiert, der grundsätzlich unausweichlich war, aber nicht vorhersehbar und trotzdem irgendwann erwartet werden musste. Die Überraschung sollte sich daher in Grenzen halten, auch wenn die Konsequenzen unübersehbar sind.
Es werden keine überstürzten Anlageentscheide getroffen, betont der Finanzdirektor. Auch andere Pensionskassen fällen aktuell keine weiter gehenden Entscheide; dies wurde abgeklärt. Unbestreitbar ist, dass der Entscheid der SNB die Vermögenslage der Pensionskassen erschwert. Vorgesehen ist ein Treffen der Geschäftsleitung und des Anlageausschusses der Pensionskasse. Es wird überprüft werden, ob allenfalls bei der Anlagestrategie Anpassungen notwendig sind. Auch stellt sich insbesondere die Frage des Investitionsrhythmus. Die Situation ist volatil, und wer allzu heftig reagiert, ist verloren.
Am 16. Januar 2015 präsentierte sich die Lage folgendermassen: Der Schweizer Aktienmarkt verlor zeitweise bis zu 14%, richtete sich dann aber bei einem Minus von knapp 9% ein. Mit anderen Worten, es konnte bei den Schweizer Aktien relativ schnell wieder eine Gesundung oder Korrektur zur Kenntnis genommen werden. Allerdings notierten 10-jährige schweizerische Staatsanleihen am Anfang noch bei 0,1 % Rendite, inzwischen ist diese negativ.
Die internationalen Aktienbörsen reagierten kaum auf den SNB-Entscheid. Die Schweizer Aktien haben sich zudem bereits wieder auf dem Niveau von Oktober 2014 eingependelt; ein weiteres Argument, zu sagen: Don't panic at the moment! Was bedeutet das Ganze in Franken: Die BLPK hat ein Gesamtvermögen von CHF 8,8 Mrd. Es ist davon auszugehen, dass der Verlust - gemäss SNB-Entscheid - ca. 3,6 % ausmachte, also rund CHF 300 Mio. Auch diese Zahl bezieht sich aber auf den Zeitpunkt des 16. Januar 2015. Strategische Währungsabsicherungen haben vor grösserem Schaden bewahren können, was sehr zu begrüssen ist. Zudem konnte die Ausfinanzierung der BLPK mit CHF 1,2 Mrd. per 1. Januar 2015 mit Erfolg umgesetzt werden. Von den CHF 1,2 Mrd. waren bis zum 16. Januar 2015 aber erst CHF 20 Mio. investiert, der Rest ist nach wie vor noch als Cash in Schweizer Franken in den Büchern der BLPK.
Der Deckungsgrad ist aktuell volatil. Verbindliche Aussagen können daher im jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Anton Lauber bittet daher, die genannten Zahlen mit grösster Vorsicht zu geniessen und ihn nicht darauf zu behaften. Sie könnten bereits morgen wieder anders sein. Zudem weist der Finanzdirektor darauf hin, dass es nicht mehr nur einen Deckungsgrad gibt, denn seit 1.1.2015 ist die BLPK eine Sammeleinrichtung mit unterschiedlichen Deckungsgraden für die einzelnen Vorsorgewerke.
Es gibt Vorsorgewerke mit Beitragsprimat und solche, die vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat gewechselt haben. Bei den Werken im Beitragsprimat beträgt der Deckungsgrad nach wie vor über 100 %. Die Vorsorgewerke mit bisherigem Leistungsprimat, die gemäss Reform per 1. Januar 2015 ins Beitragsprimat gewechselt haben, waren per 1. Januar 2015 zu 100 % ausfinanziert. Es wird aktuell von einem Deckungsgrad von 97 % per 16. Januar 2015 ausgegangen. Auch hier gilt es, Ruhe zu bewahren, das Jahr ist noch jung. Es ist davon auszugehen, dass im derzeitigen Umfeld die Finanz- und Kapitalmärkte noch die notwendige Rendite abwerfen werden.
Es muss angefügt werden, dass noch nicht einmal die Rechnung 2014 abgeschlossen ist. Es gibt also noch keine Basis im Sinne eines Rechnungsabschlusses, um verbindliche Aussagen zu machen. Abgeschlossen wird die Rechnung zudem per 31. Dezember 2014, und die PK erzielte in diesem Zeitpunkt eine Rendite von durchschnittlich rund 8 %, was hervorragend ist. Die hier vorgestellte Ausgangslage wird begleitend laufend überprüft - zusammen mit der GL und dem Anlageausschuss der BLPK. Auch externe Berater werden einbezogen, um eine Situationsanalyse betreffend Anlagestrategie vorzunehmen.
Interpellant Gerhard Schafroth (glp) beantragt Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Gerhard Schafroth (glp) bedankt sich für die wertvolle Auskunft des Finanzdirektors. Hauptaussage sei, dass der Deckungsgrad von 100 % auf 97 % gesunken ist, was weniger schlimm als erwartet sei; und zwar dank der Absicherung durch die Verteilung des Portefeuille. Der Votant sei von seiner eigenen PK informiert worden, dass der Deckungsgrad um 3 % gesunden sei. Er fände es wertvoll, wenn alle PKs von sich aus solche Informationen direkt an ihre Kunden weitergeben würden. Er wünscht sich in Zukunft auch von der BLPK eine etwas raschere Information.
Hanspeter Weibel (SVP) hat grosses Verständnis für die Sorgen seines Vorredners um die BLPK. Offen ist noch die Frage der Staatsgarantie. So lange diese nicht geklärt ist, müsse man sich keine grossen Sorgen machen. Der Finanzdirektor habe von volatilen Situationen gesprochen. Dies sei richtig, zur Zeit können keine Aussagen über die weitere Entwicklung gemacht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt müsse die Situation wieder geprüft werden. Dann wäre es wohl auch sinnvoll, die Frage der Staatsgarantie zu klären.
Auch Klaus Kirchmayr (Grüne) bedankt sich für die Antwort des Finanzdirektors, welcher zwar einen positiven Effekt der Währungsturbulenzen ein wenig unterschlagen habe. So weiss der Votant, dass der Kanton die Gelegenheit in den letzten Wochen genutzt habe, um zu sensationell günstigen Preisen die notwendigen Mittel zu beschaffen. Durch geschicktes Timing bei der Kapitalaufnahme sei es so gelungen, einen signifikanten Millionenbetrag in Bezug auf die vom Landrat bewilligten Mittel einzusparen. Dafür dürfe der Finanzdirektion ruhig einmal ein Dank ausgesprochen werden.
://: Somit ist die Interpellation 2015/043 beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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