Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2015
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2015-044 vom 29. Januar 2015 Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 29. Januar 2015: Haben wir funktionierende Not-Trinkwasser-Versorgungs-Konzepte im Kanton? - Beschluss des Landrates vom 29. Januar 2015: < beantwortet > |
In seiner Antwort auf meine Interpellation 2010/311, «Notwasserversorgung in den Gemeinden des Kantons», welche als Reaktion auf grössere Ausfälle der Trinkwasserversorgung in den Gemeinden Hölstein (2010) und Laufen (2007) entstand, beurteilte der Kanton seine entsprechenden Notfall-Konzepte als ausreichend. Dies obwohl im Jahre 2010 erst in 32 von 86 Gemeinden die seit 1992 vorgeschriebenen Notwasser-Konzepte vorhanden waren.
Eine der Gemeinden mit bewilligtem Notwasser-Konzept ist Bubendorf. Trotzdem musste in Bubendorf die Trinkwasserversorgung in den ersten Wochen des Jahres 2015 nach einer Verschmutzung der Frenke teilweise eingeschränkt werden und konnte nur mittels einer aufwändig und kurzfristig durch den Zivilschutz erstellten Notwasser-Leitung sichergestellt werden. Wie schon in Hölstein 2010 musste auch diesmal der Kanton einspringen und mit dem kantonalen Krisenstab in einer Aufgabe eingreifen, für welche eigentlich die Gemeinden zuständig sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) beantwortet die Fragen, macht aber vorgängig einige allgemeine Bemerkungen: Die Bundesverordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung - hier geht es um das Trinkwasser namentlich in den Frenkentälern - legt die Aufgaben der Inhaber der Wasserversorgungsanlagen fest. Diese müssen einen Plan für die Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen erstellen sowie eine diesbezügliche Dokumentation erarbeiten. Der Plan bedarf der Genehmigung durch die kantonalen Behörden, die Dokumentation ist durch die Inhaber periodisch zu überprüfen und nötigenfalls zu ergänzen.
Als kantonale Behörde treten gemeinsam das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (als Koordinator und Fachstelle Katastrophenschutz), das Amt für Umweltschutz und Energie (als Fachstelle Grund- und Quellwasser) und das Kantonale Labor (als Fachstelle Trinkwasserqualität) auf. Diese haben den Gemeinden ein Muster-Notwasser-konzept zur Verfügung gestellt und stehen für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
Das Kantonale Bevölkerungsschutzgesetz weist dem Kanton und den Gemeinden klare Aufgaben in der Vorsorgeplanung sowie im Ereignisfall zu. Die Gemeinden planen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und treffen Massnahmen zur Begrenzung und Bewältigung von Ereignissen. Der Kanton legt die im Ereignisfall zu erbringenden Leistungen der Partnerorganisationen, also auch der Inhaber der Wasserversorgungsanlagen fest. Im Ereignisfall kann der Kanton bei Gefährdungen vorsorgliche Massnahmen anordnen. Weiter kann er bei komplexen Problemstellungen die Koordination oder Führung übernehmen. In jedem Fall ist der Kanton zuständig, die Gemeinden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Frage 1
Hat im aktuellen Fall «Bubendorf» das vom Kanton bewilligte Notfall-Konzept der Gemeinde funktioniert? Falls ja, warum musste der Kanton trotzdem einspringen? Falls nein, warum nicht?
Antwort
Das Notwasserkonzept der Einwohnergemeinde Bubendorf sowie das Ereignismanagement des Regionalen Führungsstabes «ARGUS» - mit der Gemeinde Bubendorf - hat funktioniert.
Gleiches gilt für die anderen Betroffenen Gemeinden wie Hölstein, Lupsingen, Seltisberg, Liestal, Frenkendorf und Füllinsdorf mit ihren Regionalen Führungsstäben «ARGUS», «Ergolz» und «Altenberg».
Merkmale des Ereignisses waren die Einleitung einer toxischen Substanz, welche von der Kläranlage nur partiell zurückgehalten werden konnte und deren Funktion beeinträchtigte. Dadurch gelangte ungenügend gereinigtes Abwasser und diese Substanz in das Gewässer. Dies führte zu einem Fischsterben sowie einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung entlang der Frenke und der Ergolz. Diese Gefährdung löste Massnahmen bei den Trinkwasserversorgungsanlagen aus.
Das Ereignis betraf also sieben Gemeinden, drei Regionen des Bevölkerungsschutzes sowie mehrere von Amtes wegen involvierte Dienst- oder Fachstellen des Kantons. Wie es das Gesetz vorsieht, hat der Kanton mit seinem für solche Fälle vorgesehenen Krisenstab die Koordination der Prozesse und Massnahmen sowie Unterstützungsaufgaben für die Gemeinden übernommen.
Frage 2
Wie tauglich sind die vom Kanton bewilligten Notwasser-Konzepte der Gemeinden, wenn bei der ersten grösseren Notlage nur durch die aufwändige Intervention des Kantons die Trinkwasser-Versorgung aufrecht erhalten werden kann?
Antwort
Just in diesem Fall zeigte sich die Wirkung der Notwasserkonzepte der Gemeinden. Der Kanton musste nicht intervenieren, damit die Notwasserversorgung der betroffenen Gemeinden funktionierte. Der Kanton übernahm die Koordination der Massnahmen, weil mehrere Regionen und mehrere Fachstellen involviert waren und Entscheidungsprozesse abgestimmt werden mussten.
Notmassnahmen bedingen immer einen zusätzlichen Aufwand, doch können die Eindrücke aus der medialen Berichterstattung bei genauerem Hinschauen relativiert werden. Die betroffenen Menschen hatten, trotz der Problemen, immer Trinkwasser, und das ist letztlich das Entscheidende.
Frage 3
Mit welchen Kosten für den Kanton rechnet die Regierung? Werden diese Kosten der Gemeinde bzw. dem Verursacher der Verschmutzung in Rechnung gestellt?
Antwort
Eine erste Schätzung aus den erfassten Lohn- und Sachaufwendungen von Kanton und Gemeinden für die Abwasser- und Trinkwasserproblemstellung ergeben Kosten in der Grössenordnung von CHF 190'000.-. Eine Anzeige gegen den vermuteten Verursacher wurde ausgelöst. Gemäss Umweltschutzgesetz trägt der Verursacher die Kosten.
Frage 4
Genügt die Aufsicht über die Trinkwasser- Versorgungen der Gemeinden? Bestehen allfällige Vollzugsdefizite?
Antwort
Die Organisation für die Aufsicht genügt. Gemäss den Rechtsgrundlagen liegt die Verantwortung für die Vorsorgeplanung bei den Gemeinden. Im Sinne des Geistes der «Charta von Muttenz» wird von den Gemeinden keine Einflussnahme des Kantons gewünscht.
Frage 5
Für wieviele Gemeinden gibt es heute bewilligte Notwasser-Konzepte (2010 waren es 32)?
Antwort
In der Zwischenzeit wurde gearbeitet, vor allem die Gemeinden waren nicht untätig, vermerkt der Sicherheitsdirektor positiv. 77 Gemeinden verfügen über Notwasserkonzepte, davon ergänzen derzeit zwölf Gemeinden ihre schon bestehenden Notwasserkonzepte. Neun Gemeinden sind an der Erarbeitung ihrer Konzepte und Dokumentationen. Dass die vorhandenen Konzepte in der Praxis funktionieren, hat sich am Beispiel gezeigt.
Im Nachgang eines Ereignisses gilt es selbstverständlich immer zu prüfen, was funktioniert hat, was besser funktionieren könnte und was allenfalls angepasst werden müsste.
Klaus Kirchmayr (Grüne) verlangt die Diskussion
://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.
Klaus Kirchmayr (Grüne) bedankt sich für die überwiegend positive Berichterstattung. Vier Fragen wurden für ihn zu voller Zufriedenheit beantwortet. Stutzig macht ihn ein wenig, dass ein Ereignis, das notabene in ähnlicher Form vor vier Jahren schon einmal passierte, die Trinkwasserversorgung eines ganzen Tals oder einer Gemeinde lahmlegen kann. Ein Not- Trinkwasserkonzept sollte es ermöglichen, dass mit wenig Aufwand ein Mechanismus in Betrieb gesetzt werden kann, um die Trinkwasserversorgung in einer Gemeinde in solchen Fällen sicherzustellen. Wenn dies erst einer Riesenzivilschutzübung mit dem Verlegen einer kilometerlangen Notleitung bedarf, so frage er sich, ob diese Notwasserkonzepte - und Bubendorf hatte ein bewilligtes solches - wirklich nachhaltig sind. Die Regierung ist aufgefordert, sich auch einmal mit Experten zusammenzusetzen und zu diskutieren, was sinnvolle Anforderungen an Notwasserkonzepte sind. Der Votant ist nicht ganz zufrieden mit der Antwort und Selbsteinschätzung der Regierung. Es könne nicht sein, dass ein blöder Unfall in einem Betrieb über Wochen eine solche Situation verursacht. Klaus Kirchmayr bedankt sich herzlich bei den involvierten Einsatzdiensten. Die Leitung wurde gelegt, es wurde informiert; die Situation wurde gut bewältigt.
Sandra Sollberger (SVP) meldet sich als «eine Überlebende» des «tragischen Ereignisses». In Bubendorf ist immer genug und gutes Wasser zur Verfügung gewesen, und dies dank des nun erwiesenermassen bewährten Notwasserkonzepts. Das zeigt, dass die Anforderungen des Kantons wohl genügend sind. Ob es nicht allenfalls sinnvoll wäre, das Ganze regional zu prüfen, wenn jede Gemeinde einmal ein solches Konzept hat, bleibt dahin gestellt. Der RFS, vor allem der Stabschef, hat die Sache jederzeit bestens im Griff gehabt. Die 400 Meter lange Leitung wurde innerhalb weniger Stunden gelegt. Der Zivilschutz verteilte die Flyer, die Brunnen wurden abgestellt. Alles gemäss Konzept. Es konnte ein super Exempel für ein praxisorientiertes Konzept demonstriert werden. Die Bevölkerung war aufgerufen zu sparen, was auch hervorragend umgesetzt worden sei. In den ersten zwei Tagen wurden 20 % Wasser eingespart, danach waren es im Schnitt ca. 13%. Genaue Zahlen werden noch folgen. Bis heute Abend ist die Bevölkerung noch gebeten zu sparen, da das letzte Pumpwerk erst dann wieder in Betrieb genommen wird. Man sieht also, in Bubendorf hat die Bevölkerung mehr Angst vor einer Einbruchswelle als vor Wasserknappheit. Als kleinen Beweis für das gute Bubedörfer Wasser übergibt Sandra Sollberge Klaus Kirchmayr eine Flasche mit sauberem Trinkwasser, die sie aus Bubendorf mitgebracht hat. [Heiterkeit]
Christoph Buser (FDP) scherzt, so lange Klaus Kirchmayr noch lebe, wolle er ihm doch Folgendes sagen: Die Einsatzdienste haben aus seiner Sicht funktioniert. Allerdings sei es ihm ein wenig ähnlich ergangen wie dem Interpellanten. Offenbar sei das Konzept auf das Auslegen von Schläuchen angelegt. Als Landrat wurde man jeweils im Zwei- oder Dreistundentakt über das Legen eines weiteren Schlauches etc. informiert. Und es frage sich schon, ob eine andere Art der Aufgleisung nicht möglich wäre. Die Trinkwasserversorgung sei historisch gewachsen und komme langsam in ein Alter, in dem viele Anlagen revidiert, neue Leitungen gezogen werden müssen. Die UEK hat in den letzten Jahren zweimal eine solche Vorlage durchgewinkt; es waren gute Vorlagen. Es ist aber sehr kostspielig, es müssen große Investitionen getätigt werden. Er empfiehlt dem Landrat, die Regierung aufzufordern, sich Gedanken über ein entsprechendes Konzept zu machen. Der Leiter des AUE, Alberto Isenburg, habe die Zeichen der Zeit erkannt und entsprechende Interviews gemacht. Es wäre jetzt die Möglichkeit und an der Zeit, die Trinkwasserversorgung zu modernisieren und allenfalls die Notfallszenarien aufeinander abzustimmen, damit am Schluss nicht noch einmal solche Übungen gemacht werden müssen. Die Übung hat zwar gut geklappt, aber es gebe Verbesserungspotenzial.
Andi Trüssel (SVP) meint, es sei nicht ganz alles «nicht geplant», wie Klaus Kirchmayr sage. In Frenkendorf - und es gibt immerhin zwei Überlebende aus Füllinsdorf und Frenkendorf - gibt es eine Verbundleitung von Pratteln ins Gemeindenetz. Und in Frenkendorf kann man von Grundwasser auf Quellwasser umschalten; es gab keinen Einbruch. Es gibt also schon Dinge, die überregional laufen, das dürfe auch einmal zur Kenntnis genommen werden.
Monica Gschwind (FDP) wirft in diesem Zusammenhang die Frage der ARA in Niederdorf auf. Kürzlich konnte den Zeitungen entnommen werden, dass das ARA Bubendorf-Projekt auf Eis gelegt respektive gestoppt werden soll, weil eine grössere ARA in Füllinsdorf geplant ist. Das ist problematisch. Denn die ARA Niederdorf macht regelmässige Probleme, indem sie das Grundwasser, an dem die Pumpen von Hölstein, Bubendorf, Liestal usw. hängen, infiltriert. Darauf sollte ein Auge gerichtet bleiben. Man kann jetzt nicht wieder jahrelang warten und die ARA Niederdorf einfach weiterlaufen lassen. Es soll seriös geklärt werden, ob das Projekt Bubendorf wirklich gestoppt werden soll. Denn es wäre sehr wichtig für die Grundwasserversorgung im Frenkental.
Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) gibt zu bedenken, dass zunächst aufgrund der Messungen zwar ein Problem fest gestellt werden konnte, der Verursacher aber noch nicht bekannt war und auch die Tragweite und Dauer des Problems nicht abgeschätzt werden konnten. All dies konnte nur schrittweise erfasst und nach Bekanntwerden der Quelle der Schaden einigermassen eingegrenzt werden. Im Nachhinein sei es immer leicht zu sagen, es hätte nicht so viel gesagt und informiert werden müssen.
Auch in Bubendorf hätte es möglicherweise die Notwasserleitung nicht gebraucht; dies ist aber jeweils eine Frage der Tragweite und Dauer eines Ereignisses. Denn auch in Bubendorf gibt es eine Speisung von Quell- und von Grundwasser. Die Grundwasserpumpen mussten aus bekannten Gründen abgestellt werden. Das Quellwasser wäre irgendwo vorhanden, allerdings ist die Schüttung der Quellen nicht unbedingt konstant, sondern witterungsabhängig. Auch kann es sein, dass das Quellwasser aus Witterungsgründen von der Qualität her nicht mehr genügt oder nicht ausreichend ist. Dementsprechend ist es richtig vorzusorgen, wie es im entsprechenden Fall geschehen ist.
Monica Gschwind versichert der Justizdirektor, dass die entsprechenden Abklärungen getroffen werden.
://: Somit ist die Interpellation 2015/044 beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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