Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2015

Nr. 2545

Anlässlich der 1. Lesung der Änderung des Raumpla-nungs- und Baugesetzes wurden keine Änderungen beschlossen.


Markus Meier (SVP) ruft in Erinnerung, dass anlässlich der 1. Lesung im Landrat mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen wurde, auf die Regierungsvorlage zurückzukommen. Damals wurde unter anderem auch sehr intensiv über die Unterschiede zwischen Garagen und Carports diskutiert. Dabei wurden Sicherheitsfragen ins Feld geführt. Anhand von verschiedenen Bildern zeigt Markus Meier auf, dass die Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit auch mit der heutigen Regelung sowohl bei Garagen als auch Carports nicht immer gewährleistet sei. Auch sieht er keinen Sinn darin, für Garagen und Carports unterschiedliche Regelungen vorzusehen. Er bittet den Landrat daher darum, der Vorlage gemäss Antrag des Regierungsrates zuzustimmen.


Laut Marc Bürgi (BDP) darf nicht vergessen werden, dass Garagen über ein Tor verfügen, welches beim Öffnen Raum beansprucht. Seiner Meinung nach macht die bisherige Regelung betreffend Abstand von Garagen zur Strassenlinie Sinn und bedeutet sowohl für Bauherren als auch Architekten und Behörden Planungssicherheit. Wer näher an eine Strasse bauen will, kann dies bei Carports bereits heute tun. In Fällen, bei welchen ein Abstand von fünf Metern wegen der räumlichen Situation nicht eingehalten werden kann, sind bereits heute Ausnahmen möglich. Mit der beantragten Neuregelung gemäss Regierungsrat würde die klare Fünf-Meter-Regel wegfallen und es käme zu einer Umkehr der Beweislast: Nicht mehr der Bauherr müsste beweisen, dass er die fünf Meter nicht einhalten kann, sondern die Behörde (Gemeinde) müsste sicherstellen, dass die Verkehrssicherheit trotz weniger Abstand gewährleistet ist. Während des Öffnens eines Garagentors müssten Fahrzeuge bei weniger als fünf Metern Abstand auf der Strasse stehen bleiben und würden entsprechend ein Verkehrshindernis darstellen.


Die BDP/glp-Fraktion unterstütz klar das heutige Raumplanungs- und Baugesetz, welches Planungssicherheit gewährleistet. Ein Nichteinhalten des Mindestabstandes wäre nur auf Gesuch hin möglich. Die vom Regierungsrat beantragte Änderung würde Tür und Tor für subjektive Beurteilungen und die anschliessenden juristischen Wege öffnen. Die BDP/glp wird den Regierungsantrag ablehnen.


Für Markus Meier (SVP) ist es selbstverständlich klar, dass eine Garage auch über ein Tor verfügt. Diese Tatsache wirkt sich bezüglich Übersichtlichkeit jedoch weder positiv noch negativ aus, da man in der Regel so oder so rückwärts aus einer Garage fahre. Im Weiteren weist er darauf hin, dass die meisten Garagen heute über einen automatischen Antrieb verfügen und Behinderungen des Verkehrs durch stehende Fahrzeuge auf den Strassen entsprechend kaum vorkommen. Mit der Auflage, dass Garagen, welche die Grenzabstände nicht einhalten, über einen automatischen Antrieb verfügen müssen, könnte sich Markus Meier durchaus einverstanden erklären.


Urs-Peter Moos (BDP) gibt zu bedenken, dass verdichtetes Bauen und weniger Verbrauch von Kulturland immer wieder gefordert werde. Auch für Nebengebäude und Abstellflächen für Autos werde unter Umständen viel Land verbraucht. Mit der Neuregelung gemäss Vorschlag des Regierungsrates stünde mehr Land für sinnvollere Nutzungen zur Verfügung, weshalb Urs-Peter Moos dem durchdachten und zukunftsgerichteten Regierungsvorschlag zustimmen wird.


Rolf Richterich (FDP) dankt Markus Meier für die Präsentation der verschiedenen Bilder. An Marc Bürgi gewandt meint er, dieser habe sich anlässlich der letzten Landratssitzung für die bisherige Lösung eingesetzt, unter anderem mit dem Argument, die zuständigen Behörden sollten wie bisher Ausnahmen bewilligen können. Gleichzeitig habe er heute aber auch vor Behördenwillkür gewarnt. Diese Beurteilung unserer Behörden empfindet Rolf Richterich als unangemessen. Eine gewisse "Denkspanne" müsse nicht automatisch in Willkür ausarten. Bei den heutigen Garagentoren handle es sich ausserdem in der Regel um Rolltore, welche beim Öffnen und Schliessen nicht ausschwenken und entsprechend auch keine Behinderung des Strassenverkehrs darstellen. In jedem Fall stehe die Verkehrssicherheit im Zentrum, und diese werde durch ein anhaltendes Fahrzeug auf einer Quartierstrasse keinesfalls gefährdet. Rolf Richterich kann keine von Marc Bürgis fadenscheinigen Begründungen nachvollziehen.


Heute sind Ausnahmen betreffend Abstand von Garagen zur Strassenlinie nur bei topografisch schwierigen Verhältnissen möglich, weshalb die neu vorgeschlagene Regelung Sinn machen würde, denn nur so könnte beispielsweise auch bei ebenem Gelände von den Minimalabständen abgewichen werden.


Christoph Frommherz (Grüne) betont, das Argument des verdichteten Bauens habe nichts mit der aktuellen Vorlage zu tun. Weder die Grundstücksgrössen noch die Bebauungsziffern würden geändert, es könnten einzig die Garagen flexibler auf dem Grundstück platziert werden, dies zu Lasten der Sicherheit und von vermehrter Bürokratie. Das Gemeinwohl würde zu Lasten des Wohls einzelner Hausbesitzer leiden. Die Grünen lehnen die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes daher ab.


Christine Koch (SP) erklärt, die SP-Fraktion bleibe bei ihrer Meinung, dass Private den öffentlichen Raum nicht als Manövrierfläche gebrauchen sollten. Es dürfen keine Abstriche auf Kosten der Verkehrssicherheit gemacht werden! Die heute von Markus Meier präsentierten Beispielbilder bezeichnet Christine Koch als Ausnahmeerscheinungen.


Urs-Peter Moos (BDP) würde sich über eine sachliche Diskussion freuen. Die Behauptung, Carports stünden im Zusammenhang mit der Nutzungsziffer, sei falsch. In der Mehrheit der Gemeinden haben derartige Zusatzflächen mit der eigentlichen Nutzungsfläche der Parzelle nichts zu tun. Dem Votum der SP-Fraktion entnimmt Urs-Peter Moos eine autofeindliche Haltung, denn auch Velos nutzen den öffentlichen und den privaten Raum.


Hanspeter Weibel (SVP) empfindet die Frage als interessant, ab wann eine Privatperson den öffentlichen Grund benutzen dürfe und wofür. Offenbar werden stehende Autos, welche vor einem sich öffnenden Garagentor warten, als Gefahr betrachtet, obwohl fahrende Autos im Grunde gefährlicher wären. Könnte eine Garage näher an die Grundstücksgrenze gebaut werden, würde allenfalls mehr Grünfläche entstehen. Über den Widerstand der Grünen gegenüber der Regierungsvorlage zeigt sich Hanspeter Weibel daher erstaunt. Er selbst kann den Vorschlag des Regierungsrates auf jeden Fall gutheissen.


Rolf Richterich (FDP) merkt an, die Vorlage stehe durchaus im Zusammenhang mit dem verdichteten Bauen, denn es werden neben den bestehenden Bauparzellen auch immer wieder neue Gebiete erschlossen bzw. alte grosse Grundstücke in kleinere aufgeteilt. Würden Carports und Garagen unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich gleichgestellt, müsste für den Bau einer Garage weniger Fläche beansprucht werden.


Gemäss Felix Keller (CVP) hat sich die CVP/EVP-Fraktion nach der 1. Lesung noch einmal eingehend mit der aktuellen Vorlage befasst und sie bleibt bei ihrer Meinung, die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht zu unterstützen. Die heute durch Markus Meier präsentierten Bilder zeigen eindrücklich, dass Garagen und Carports im heute oftmals engen Verkehrs- und Wohnraum ein Problem darstellen. Eine Zustimmung zur Gesetzesänderung würde die Verkehrssicherheit weiter vermindern, ausserdem würde der Aufwand für die Behörden grösser, da bei jeder Garage vor Ort beurteilt werden müsste, ob die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Auch würden die zu erwartenden Rekurse zu zusätzlicher Bürokratie führen. Zudem würden mit dem Wegfall von Vorplätzen mehr Autos auf den Quartierstrassen parken und es würde auch kein Beitrag an das verdichtete Bauen geleistet, da sich an der Ausnutzungs- und Bebauungsziffern nichts ändert. An Stelle einer Garage müsse bei knappen Platzverhältnissen eben auf einen Carport ausgewichen werden.


Die heutige Regelung bedeutet Planungssicherheit, sowohl für die Planer als auch für die Bewilligungsbehörde. Da die vorgeschlagene Gesetzesänderung wenig Freude und viel Ärger bringen würde, wird sie von der CVP/EVP abgelehnt.


Siro Imber (FDP) empfindet es als Widerspruch, dass auf Vorplätzen Autos abgestellt werden, obwohl diese aus Sicherheitsgründen eigentlich frei gehalten werden müssten. Die SP argumentiere zudem, die Vorlage habe nichts mit verdichtetem Bauen zu tun, es könne jedoch Land gespart werden. Derartige Argumente lassen den Verdacht aufkommen, es finde heute ein Stück weit eine neidgetriebene Diskussion statt. Der Vorschlag des Regierungsrates erscheint Siro Imber sinnvoll und er kann den Widerstand dagegen nicht verstehen.


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- 2. Lesung Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes


keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes gemäss Antrag des Regierungsrates wird mit 41:47 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]


://: Die Motion 2009/226 (Ziffer 2 des Landratsbeschlusses) wird stillschweigend abgeschrieben.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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