Protokoll der Landratssitzung vom 29. März 2012

Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist darauf hin, dass der Regierungsrat das Postulat ablehne.

Regierungsratspräsident Peter Zwick (CVP) erwähnt, dass das Gesetz über die politischen Rechte seit 1982 in Kraft ist und dass es seither bei 8 Gesamterneuerungswahlen des Landrats angewendet worden ist. Es verfolgt verschiedene Ziele, die sich teilweise auch konkurrenzieren.


Das erste Ziel ist ein gutes Verhältnis zwischen Wähleranteil und Mandatsanteil. Darum erfolgt die Verteilung der Mandate auf die Parteien in der Region nicht in den Wahlkreisen. Das wiederum hat zur Folge, dass es innerhalb der gleichen Partei zu einzelnen Umverteilungen aus den einen Wahlkreisen in andere kommt. Der Grund dafür sind die unterschiedlichen Stimmbeteiligungen in den verschiedenen Wahlkreisen.


Das zweite Ziel ist die massvolle Integration zur Vermeidung einer Parteienzersplitterung, d.h. der Verzicht auf eine zentrale Mandatsverteilung im Kanton, um Mandatsgewinne von Kleinstgruppierungen mit einem Wähleranteil von z.B. 1% zu vermeiden.


Das dritte Ziel ist, für die Stimmberechtigten übersichtliche Wahlkreise zu bilden, d.h., die Stimmberechtigten sollen einerseits Kandidierende aus ihrer eigenen Umgebung wählen können. Andererseits sollen alle Gebietsteile des Kantons im Landrat vertreten sein.


Zur im Vorstoss erwähnten Umverteilung der Restmandate ist zu sagen, dass sich bei den Wahlen vom 27. März 2011 genau 5 solche Umverteilungen innerhalb der Parteien ergeben haben. Weiter ist zu bemerken, dass mit dem Proporzwahlsystem in erster Linie die anteilsmässige Vertretung der Parteien bestimmt wird und erst in zweiter Linie festgelegt wird, welche Personen diese Parteien im Landrat vertreten.


Aus den erwähnten Gründen möge das Postulat abgelehnt werden.


Kathrin Schweizer (SP) hält es für ärgerlich, wenn Sitze von einem Wahlkreis in einen anderen «wandern». Das ist für die Parteien und die einzelnen Personen unangenehm. Trotzdem ist das nicht das Problem des hiesigen Wahlsystems nach Hagenbach-Bischoff , sondern des Versuchs, die Regionen möglichst gut abzubilden und auch die kleinen Parteien nicht zu massiv zu benachteiligen. Mit einem anderen Wahlsystem, z.B. wie in Zürich mit dem doppelten Pukelsheim , wäre die Situation nicht besser. Keine Verschiebungen gäbe es, wenn es im ganzen Kanton nur noch einen einzigen Wahlkreis gäbe. Aber auch das wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Die SP ist gegen Überweisung dieses Postulats.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2011/096 mit 69:0 Stimmen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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