Protokoll der Landratssitzung vom 29. März 2012
| |
|
15
2012-104 vom 27. März 2012 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 29. März 2012 - Beschluss des Landrats vom 29. März 2012: < alle Fragen beantwortet > |
An der Budgetsitzung vom 15.12.2011 wurde beschlossen den Beitrag für die Lehrwerkstätte Basel beizubehalten.
Die Schule, an der die Hälfte der Lernenden aus dem Baselbiet stammt, braucht aber eine gewisse Planungssicherheit und zwar nicht nur für das nächste Jahr sondern für die nächsten zwei Jahre oder natürlich länger. Die Lehrlingssuche beginnt ja jeweils ein halbes bis ein Jahr vor Beginn der Lehre. Also mit den Lehrlingen die im 2013 ihre Lehre beginnen, werden bereits im Jahr 2012 Lehrverträge abgeschlossen.
Die Schule, die eine sehr vielseitige und erfolgreiche Ausbildung anbietet, ist auf den Betrag von Baselland angewiesen, da auch ein grosser Teil der Auszubildenden aus diesem Kanton kommt. Der Entscheid im Landrat war ja auch deutlich zugunsten der Lehrwerkstätte ausgefallen.
Frage 1:
Wie wird sichergestellt, dass auch für das Jahr 2014 Lehrlinge eingestellt werden können?
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erinnert an die Tatsache, dass im Rahmen des Entlastungspakets 12 / 15 in Aussicht gestellt wurde, man werde auf weitere Kantonsbeiträge für vollzeitige Ausbildungen, welche auch im Rahmen des dualen Ausbildungssystems vorgesehen sind, verzichten. Dabei ging man von einem Entlastungseffekt von rund 580'000 Franken aus. Die genannte Absicht wurde durch Regula Meschbergers Budgetantrag übersteuert, für das Budget 2012 wieder entsprechende Beträge im Budget einzustellen. Die im Jahr 2012 ihre Ausbildung startenden Jugendlichen haben also Anspruch auf entsprechende Schulgelder.
Es ist nun aber nicht vorgesehen, ab Schuljahr 2013/2014 für Baselbieter Jugendliche eine Grundausbildung an der Lehrwerkstätte neu zu finanzieren, da sich an der Argumentation, wie sie bereits im Rahmen des Entlastungspakets vorgebracht wurde, nichts geändert hat. Diese Argumentation wird im Übrigen durch die Tatsache bestätigt, dass im letzten Sommer wieder rund zehn Polymechanikerlehrstellen im Kanton Basel-Landschaft leer blieben, während gleichzeitig für die gleiche Ausbildung in Basel-Stadt vergleichsweise hohe Schulgelder bezahlt werden. Im Bereich der Metall- und Maschinenbauberufe ist der Lehrstellenmarkt intakt, es muss keine teure Vollzeitschule finanziert werden.
Mit Regula Meschbergers Budgetantrag wurde die Frist verlängert und die Schule erhielt vier Jahre Zeit, um sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.
Frage 2:
Wie wird dies gegenüber der Schule kommuniziert?
Die Schule sowie die verantwortlichen Stellen beim Erziehungsdepartement Basel-Stadt wurden sofort nach der entsprechenden Budgetsitzung des Landrates über die Fahrplanänderung informiert.
Frage 3:
Braucht es einen neuen Landratsentscheid?
Sollte der Landrat die Auffassung vertreten, es sei Aufgabe unseres Kantons, durch Schulgelder für Baselbieter Lernende die entsprechenden Angebote trotz einer angespannten Finanzlage auch in Zukunft zu sichern, dies trotz ausreichendem und qualitativ gutem Angebot an Polymechaniker- und Polymechanikerinnen-Lehrstellen in Baselbieter Betrieben, müsste er aufgrund eines entsprechenden Antrags einen neuen Entscheid fällen und auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen.
* * * * *
2. Gerhard Hasler; Verein abri; Baugesuch Ochsen Gelterkinden
Der Verein abri engagiert sich seit über 15 Jahren in der Drogenpolitik und bietet drogenkranken Menschen eine Wohnmöglichkeit samt Tagesstruktur. Das bisherige Domizil Wohnheim Erzenberg gehörte der Stadt Liestal und wurde von dieser verkauft. Der Verein hat nun den Landgasthof Ochsen gemietet mit der langfristigen Absicht, das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Für die bauliche Anpassung liegt ein Baugesuch vor.
Frage 1:
Welches ist die minimale Zimmergrösse, die vom Kanton für Suchtkranke verlangt wird?
Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) informiert, die Verordnung über die Bewilligung und Beaufsichtigung von Heimen enthalte diesbezüglich keine spezifischen Vorgaben. Es gilt die ordentliche Baugesetzgebung.
Frage 2:
Kann davon ausgegangen werden, dass das Baugesuch nach dem Richtraumprogramm für Bauten der Invalidenversicherung geprüft wird?
Nein, es handelt sich beim Erzenberg um keine Einrichtung für behinderte Erwachsene, sondern um ein Heim für Erwachsene. Gemäss § 11 der Heimverordnung umfassen die baulichen Anforderungen die Einhaltung der Vorschriften des Baugesetzes sowie der Feuerschutzgesetzgebung. Eine entsprechende Prüfung erfolgt durch das Bauinspektorat bzw. die Gebäudeversicherung.
Frage 3:
Gemäss §§ 8 ff; § 10 Abs. 3 "Betriebliche Anforderungen" verlangt die Heimverordnung: "Die Räumlichkeiten umfassen das Raumangebot, die Raumanordnung, die Raumeinrichtung, die Sicherheitseinrichtungen sowie die Umgebung." Das ehemalige Restaurant Ochsen verfügt lediglich über einige Parkplätze vor dem Haus - kann dies als "Umgebung" gewertet werden?
Beim angesprochenen Gebäude besteht auch ein kleiner Innenhof, von einer Umgebung kann also gesprochen werden. Die Heimverordnung enthält in der Frage der Umgebung keine spezifischen An- oder Vorgaben. Die Räumlichkeiten in ihrer Gesamtheit sollen den Bedürfnissen der aufzunehmenden Personen entsprechen und dem Heimzweck dienen.
Zusammenfassend hält Peter Zwick bezüglich der Fragen 1 bis 3 fest, dass die ordentlichen Erfordernisse des Baugesetzes und des Feuerschutzgesetzes zur Anwendung kommen. Im Weiteren ist allgemein zwischen Anforderungen an einen Altbau und Anforderungen an einen Neubau zu unterscheiden.
Frage 4:
Fallen für die Gemeinde Gelterkinden (z.B. Sozialhilfebehörde) Kosten an, begründen die Bewohner in Gelterkinden Wohnsitz?
Der Aufenthalt in einem Heim begründet keinen Niederlassungssitz und somit keinen Anspruch auf sozialhilferechtliche Unterstützung.
Frage 5:
Welche Erfahrungen hat der Kanton mit dem abri und seinen Bewohnern in seiner eigenen Liegenschaft "Stamm" in Bezug auf Ruhe, Lärm und Sauberkeit (auch um das Haus herum) gemacht?
Gemäss Stellungnahme des Amtes für Liegenschaftsverkehr sind keinerlei Beanstandungen zu verzeichnen. Eine schriftliche Stellungnahme der Stadtpolizei Liestal und der Kantonspolizei Basel-Landschaft vom Herbst 2011 bestätigt dieses positive Bild. Die Stadtpolizei und die Stadtverwaltung Liestal stellen fest, dass keinerlei Probleme zu verzeichnen waren. Die Kantonspolizei hält insbesondere fest, dass keine direkten Einsätze der Polizei im öffentlichen Raum (Bahnhof, Parkanlagen) im Zusammenhang mit dem Heim stattfanden. Die Zusammenarbeit mit der Leitung und den Mitarbeitenden gestaltet sich gut und kooperativ. Das Verhalten der Klientinnen und Klienten gegenüber der Polizei und gegenüber von Drittpersonen wird als korrekt und anständig beschrieben, Weisungen werden befolgt.
Gerhard Hasler (SVP) dankt dem Regierungspräsidenten für die ausführlichen Antworten.
Martin Rüegg (SP) dankt Gerhard Hasler für die Fragen und Peter Zwick für die Antworten. Die Antworten scheinen keine wesentlichen Hindernisse, weder baulicher noch anderer Art, aufzuzeigen. Wann kann also mit einem Bauentscheid resp. einer Betriebsbewilligung gerechnet werden? Die betroffenen Personen leben heute in einer baufälligen Unterkunft, welche notfallmässig bezogen wurde.
Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) erklärt, es seien noch Beschwerden hängig. Zuständig dafür ist die Baudirektion. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion erteilt über den Kantonsarzt eine Betriebsbewilligung.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) informiert, gemäss Auskunft des Amtes für Liegenschaftsverkehr betreffend Liegenschaft in Gelterkinden präsentiere sich die Situation wie folgt: Ein Augenschein mit den Einsprechern fand statt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Allenfalls sind Planbereinigungen notwendig. Ein Rückzug der Einsprache erfolgte noch nicht. Sofern kein Einspracherückzug erfolgt, muss ein Entscheid gefällt werden. Eine Baubewilligung ist also noch nicht erteilt.
* * * * *
3. Michael Herrmann; Stand der Umsetzungsmassnahmen aus dem Landratsbeschluss betreffend Fachhochschule Nordwestschweiz; Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2012-2014
Am 1. Dezember 2011 hat der Landrat in Bezug auf den Leistungsauftrag FHNW unter Ziffer 4 eine Ergänzung im Landratsbeschluss verabschiedet:
"Der Regierungsrat hat im Sinne eines verbindlichen Vollzugscontrollings binnen Jahresfrist eine zusammen mit der FHNW-Leitung erarbeitete Strategie zum Bremsen des starken Kostenanstiegs in den Bereichen Dozenten-Saläre und Verwaltungs-, Administrations- und Informatikkosten vorzulegen.
Weiter sollen die heutige Struktur und die fachliche Ausrichtung der FHNW kritisch auf (teure) Doppelspurigkeiten zwischen Fachhochschulen und Universitäten überprüft werden und dem Landrat - ebenfalls innert Jahresfrist - Bericht erstattet werden. Falls solche Doppelspurigkeiten erkannt werden, wird eine Strategie zur Beseitigung ebendieser präsentiert."
Bis heute soll gemäss Medienberichterstattung und direkter Nachfrage beim zuständigen Regierungsrat auch nach 4 von 12 Monaten bis zur Berichterstattung noch kein Auftrag an die Leitung der Fachhochschule Nordwestschweiz erfolgt sein.
Frage 1:
Sind die Trägerkantone und die Gremien der FHNW über die Beschlüsse des Landrats vom 1.12.2011 informiert worden? Wenn ja, wann?
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt, die Überprüfung der Struktur und der Strategie der Fachhochschule Nordwestschweiz stelle einen Dauerauftrag der Führungsgremien auf allen Stufen dar. Der vom Landrat verabschiedete Leistungsauftrag für die Jahre 2012-2014 stützt sich auf eine intensive Überprüfung und Optimierung, welche ihren Niederschlag in neuen Vorgaben an der FHNW fanden. Diese Vorgaben wollen Kosten bremsen, es wird dazu eine jährliche Berichterstattung der FHNW verlangt.
Zu den kostenbremsenden Massnahmen gehören speziell eine Limitierung des Studierendenwachstums auf jährlich 1,3 %. Dazu wurde in verschiedenen Bereichen ein Numerus Clausus eingeführt. Gleichzeitig fand eine Kampagne zur Förderung der Berufsmatur statt. Mit dieser Massnahme werden die Personal- und Verwaltungskosten direkt beeinflusst.
Weiter dürfen die Ausbildungskosten maximal die Höhe des schweizerischen Durchschnittswertes gemäss Zahlen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie erreichen. Eine Mindestgrösse der Studiengänge ist zudem durch den Bund vorgegeben. Weiter muss die Drittmittelfinanzierung erhöht werden, dies wird durch eine Verschärfung des geforderten Kostendeckungsgrades in der Forschung, der Weiterbildung und dem Dienstleistungsbereich erreicht. Selbstverständlich gelten entsprechende Finanzierungsgrundsätze und Effizienzziele im Infrastrukturbereich.
Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt jährlich im Rahmen der Rechnungslegung und der Berichterstattung. Die Zahlen und der Bericht für das nächste Jahr werden in den nächsten Wochen vorliegen. Einen allfälligen Auftrag wird der Regierungsausschuss im Anschluss und im Hinblick auf das jährliche Entwicklungs- und Finanzplangespräch mit der FHNW im Sommer formulieren.
Urs Wüthrich ruft die Tatsache in Erinnerung, dass die Finanzkontrolle die vom Landrat definierten Bereiche überprüft. Im Herbst 2012 ist beispielsweise eine weitere, vertiefte Lohnkostenprüfung vorgesehen. Spezielle Schwachstellen, welche im Rahmen der Überprüfung festgestellt werden, werden so identifiziert und im Bericht an den Landrat auch dokumentiert.
Die geltenden Zuständigkeitsregelungen gemäss Staatsvertrag können mit einseitigen Parlamentsbeschlüssen nicht ausgehebelt werden. Von Bedeutung ist angesichts der relativ langen Bremswege die Tatsache, dass der Fahrplan für den nächsten Leistungsauftrag für die Jahre 2012-2017 bereits in Arbeit ist. Diskussionen zwischen dem Regierungsausschuss und dem Fachhochschulrat unter Einbezug der Direktion starteten bereits im Dezember 2012. Die interparlamentarische Kommission wird im Juni dieses Jahres über die Eckwerte informiert werden.
Zur bildungspolitischen Grundsatzfrage nach Doppelspurigkeiten zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen ist vorgesehen, die Abnehmer zu Worte kommen zu lassen. Die Arbeitgeberorganisationen sollen angesprochen werden und in der zweiten Jahreshälfte eine Auslegeordnung vorgenommen werden. Es war ein bewusster politischer Entscheid, die Schweizer Hochschullandschaft dual anzulegen. Dies wurde namentlich auch seitens der Arbeitgebervertretungen ausdrücklich gefordert.
Zu Frage 1:
Ja. Anlässlich der Sitzung des Regierungsausschusses vom 12. Dezember 2011 wurden sowohl die übrigen Trägerkantone als auch der Hochschulrat sowie die FHNW-Direktion über die Beschlüsse des Landrates orientiert.
Frage 2:
Wie kann es sein, dass nach Ablauf von 4 Monaten noch kein Auftrag an die verantwortlichen Gremien der FHNW erfolgt ist?
Hier sind einige Klarstellungen notwendig: Unabhängig vom Auftrag des Baselbieter Landrates haben der Leistungsauftrag, wie er von den vier Trägerparlamenten beschlossen wurde, sowie die entsprechenden Globalbeiträge nach wie vor Gültigkeit. Der Regierungsausschuss fordert von der FHNW mit Nachdruck, dass dieser sehr anspruchsvolle Auftrag erfüllt werden muss. Zur Erinnerung: Die FHNW erhielt wesentlich weniger zusätzliche Mittel, als sie in ihrem Antrag begründete. Es besteht jedoch kein vierkantonaler Auftrag zu Änderungen in der laufenden Periode des geltenden Leistungsauftrags. In die Diskussionen zur Vorbereitung des nächsten Leistungsauftrags fliessen die Beratungen des Landrates selbstverständlich ein.
Ein aktueller Prüfbericht der Finanzkontrollen zu den Bereichen Forschung und Dienstleistungen vom 21. Dezember 2011 wurde anlässlich der letzten Regierungsausschusssitzung verabschiedet und in den letzten Tagen mit entsprechenden Empfehlungen an den Präsidenten der IPK weitergeleitet, dies zuhanden der IPK-Sitzung vom 23. April 2012.
Zum Umsatzreporting sowie zu einem Finanzkontrollbericht zu den Bereichen Löhnen und Beschaffung liegt ein Bericht aus dem Jahr 2010 vor. Ende 2011 wurde dazu ein aktualisierter Umsetzungsbericht vorgelegt und der Regierungsausschuss formulierte zusätzliche Aufträge.
Die vom Landrat beschlossenen Aufträge gehören zu den Daueraufträgen des Regierungsausschusses, des Fachhochschulrates und der Direktionen. Wichtige Instrumente zur Überprüfung und zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit bilden die regelmässigen Prüfungen durch die Finanzkontrollen der Trägerkantone.
Frage 3:
Wie sieht der konkrete Zeitplan bis Dezember 2012 aus, um den Auftrag des Landrats zu erfüllen?
Die nächsten Schritte sind: Prüfung der Berichterstattung 2011 durch den Regierungsausschuss und die IPK sowie anschliessend Gespräche mit der FHNW zur Entwicklungs- und Finanzplanung gemäss gültigem Reportingkonzept der Regierungen. Weiter geplant ist die Überprüfung allfälliger Doppelspurigkeiten im 2. Halbjahr 2012. Der Bericht an den Landrat wird termingerecht erfolgen.
Frage 4:
Wie kann die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Sachen Auftragserteilung an die FHNW sichergestellt werden, sollten sich die Verzögerungen aufgrund der Organisationsstruktur ergeben haben?
In der Beurteilung der Regierung sind keine Verzögerungen erkennbar. Die Organisationsstruktur entspricht dem Staatsvertrag, welcher mit deutlichem Mehr von den Stimmberechtigten verabschiedet wurde. Für die Parlamente besteht die Möglichkeit, gleichlautende Beschlüsse zu fassen oder gleichlautende Motionen zu überweisen. Die Änderung des Leistungsauftrags durch einen einzelnen Kanton ist im Staatsvertrag richtigerweise ausdrücklich nicht vorgesehen.
Der Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Regierungsausschusses unterstützt die Bestrebungen des Präsidenten der IPK, mittels klar strukturierter Kommissionsarbeit den Einfluss der IPK zu stärken. Anlässlich der Sitzung im Rahmen eines informellen, vierkantonalen IPK-Ausschusses am 22. März 2012 unterbreitete Urs Wüthrich den Entwurf für ein Jahresprogramm. Anlässlich der Sitzung vom 15. März 2012 informierte er die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission und damit auch den Fragesteller über die Bestrebungen zur Stärkung der vierkantonalen IPK.
Michael Herrmann (FDP) dankt dem Regierungsrat für die relativ blumige, jedoch nicht unbedingt befriedigende Beantwortung seiner Fragen. Der Auftrag des Landrates werde offenbar nicht ernst genommen. Es sei eine Strategie vorzulegen und Michael Herrmann fragt den Regierungsrat in diesem Zusammenhang, ob er den Sonderauftrag des Parlaments als Dauerauftrag oder als ausserordentlichen Auftrag entgegen nehme.
Klaus Kirchmayr (Grüne) bezieht sich auf Urs Wüthrichs Aussage, die Basis für die Beurteilung stelle unter anderem die jährliche Rechnungslegung dar. Wäre es angesichts der Situation nicht sinnvoll, jeweils die Quartalszahlen zu prüfen, um Überraschungen zu vermeiden.
Oskar Kämpfer (SVP) ist selbst Mitglied der IPK und hat nun mit positivem Interesse festgestellt, dass personelle Veränderungen bei der Fachhochschule Nordwestschweiz bevorstehen. Er fragt, ob diese Veränderungen einen verzögernden Einfluss auf die erwartete positive Entwicklung der Zahlen haben könnten.
Gemäss Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) werden sich keine Verzögerungen ergeben, dies umso mehr, als der Wechsel frühzeitig kommuniziert wurde und so das Präsidium ohne Übergangslösung neu besetzt werden kann.
Intern findet heute bereits eine quartalsweise Berichterstattung statt (Bericht an Stabsstellen für Hochschulen der beteiligten Kantone und an den Regierungsausschuss), zusätzliche Sonderberichterstattungen an die IPK finden jedoch nicht statt, so lange keine aussergewöhnlichen Vorkommnisse festgestellt werden.
Soweit der Auftrag des Landrates des Kantons Basel-Landschaft mit dem geltenden Staatsvertrag und dem Leistungsauftrag übereinstimmt, besteht kein Anlass, über diese Anstrengungen hinaus zusätzliche Aufträge zu erteilen. Der Direktionspräsident der FHNW stellte klar, dass die Politik beispielsweise die Schliessung einer Schule beschliessen müsste, um eine völlige Strukturänderung in die Wege zu leiten. Dies steht momentan nicht zur Diskussion. Beispielsweise könnte der Baselbieter Landrat nicht beschliessen, den bereits beschlossenen Globalbeitrag einseitig zu kürzen.
Grundsätzlich wäre es wichtig, von der Polemik wegzukommen und sich konkret mit den Fragestellungen der FHNW auf der Grundlage von Fakten zu beschäftigen. Dazu würde auch gehören, Fragen im Rahmen der Fragestunde zu diskutieren und nicht den polemischen Teil in den Medien zu deponieren, ohne die Regierung darüber zu informieren.
Rolf Richterich (FDP) möchte wissen, ob der Regierungsrat nicht der Ansicht sei, durch Äusserungen, wie sie heute bezüglich der Umsetzung von Aufträgen an den Regierungsrat Basel-Landschaft gemacht wurden, würden zukünftige Zusicherungen des Landrates betreffend interkantonale Vereinbarungen torpediert oder verunmöglicht.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt fest, der Fachhochschulvertrag müsse zur Kenntnis genommen werden, und damit auch die Definition von Spielregeln, Kompetenzen und Zuständigkeiten. Der Vertrag wurde sehr sorgfältig erarbeitet und ein direkter Durchgriff eines einzelnen Regierungsrates auf die Direktion der FHNW müsste mit dem Prädikat "Bananenrepublik" versehen werden. Dieser Begriff wurde anlässlich der letzten Landratssitzung von Rolf Richterich verwendet, jedoch wolle dieser sicher nicht, dass er auf ihn selbst zurückfalle.
Siro Imber (FDP) fragt, ob die einzige Einflussmöglichkeit des Kantons darin bestehe, den Staatsvertrag zu kündigen oder das Globalbudget nicht zu sprechen, was einer Kündigung gleichkäme. Er stellt fest, dass heute Beschlüsse des Landrates weder seitens Regierungsrat noch von den Fachhochschulgremien umgesetzt werden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) bezeichnet die Aussage, die Aufträge des Landrates würden nicht umgesetzt, als falsch. Er weist diese Aussage in aller Form zurück und er wies schon früher darauf hin, dass die IPK Einfluss nehmen könne. Die Arbeit der IPK soll in Zukunft noch besser strukturiert werden. Die Eckwerte des künftigen Leistungsauftrags werden sehr frühzeitig bekannt gegeben, damit sich die vier Parlamente auf übereinstimmende Aufträge und Positionsbezüge verständigen können. Urs Wüthrich kann sich nicht vorstellen, dass Basel-Landschaft sich als Hochschulkanton abmelden möchte.
Christoph Buser (FDP) fragt, ob der Regierungsrat verstehen könne, dass der Landrat sich angesichts der Tatsache, dass die auf Vorschlag der Regierung im Landratsbeschluss zur FHNW eingefügte Ziffer 4 heute als nicht gangbar bezeichnet wird, vorkomme wie ein Tier, das gerne Bananen verspeist.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) ist dankbar über die Bestätigung von Christoph Buser, dass der von Urs Wüthrich formulierte Antrag für die Beratung des Leistungsauftrags korrekt gewesen wäre. Er hätte problemlos umgesetzt werden können. Der genannte Antrag wurde auf Antrag der FDP-Fraktion hin zurückgewiesen und durch einen eigenen Antrag ersetzt. Schon damals wies Urs Wüthrich darauf hin, der FDP-Antrag könne zwar beschlossen, jedoch nicht in dieser Form umgesetzt werden. In der Wirkung sei auch der FDP-Antrag umsetzbar. Als befremdend betrachtet Urs Wüthrich die heutige Behauptung, man werde im Dezember nicht in der Lage sein, eine Strategie vorzulegen.
* * * * *
4. Elisabeth Augstburger: Kostengünstige Spezial- und Sonderförderung
Regierungsrat Urs Wüthrich hat an der letzten Landratssitzung beim Thema "Beiträge an Privatschulen" erklärt, dass in den letzten Monaten die Anzahl der genehmigten Anträge für spezielle Förderung in Privatschulen abgenommen hat.
Frage 1:
Wird bei der Beurteilung, ob eine integrative Schule oder eine Privatschule als spezielle Förderungsmassnahme in Erwägung gezogen werden soll, berücksichtigt, ob die kostengünstigste Variante gewählt wird?
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) hoffte, seine Aussage anlässlich der letzten Landratssitzung würde Freude bereiten. Er betonte damals, es würden sehr sorgfältige Abklärungen vorgenommen, bevor auf Kosten der Gemeinde oder des Kantons ein Privatschulbesuch indiziert werde. Sehr gerne erteilt er zu den daraufhin aufgekommenen Fragen Auskunft.
Unser Bildungsgesetz sieht eine Privatschuleinweisung im Rahmen der Speziellen Förderung auf Kosten des Kantons oder der Gemeinden erst dann vor, wenn vorgängig sämtliche integrativen oder anderweitigen Fördermassnahmen innerhalb der öffentlichen Volksschule ausgeschöpft wurden oder als nicht sinnführend für die betroffenen Schülerinnen und Schüler beurteilt wurden. Diesem Grundsatz stimmte auch das Parlament und das Stimmvolk zu (Konkordat Sonderpädagogik). Erst wenn sich Integration nicht als die bessere Lösung erweist, wird eine separative Sonderschulung ins Auge gefasst.
Urs Wüthrich hält fest, dass integrative Massnahmen nicht immer kostengünstiger sind als separative. Eine Zuweisung erfolgt jeweils nicht gestützt auf Kostenüberlegungen, sondern entsprechend dem Förder- und Lernbedarf der betroffenen Kinder.
Frage 2:
Wird bei Kindern, die eine Sonderschulung brauchen, die Integration in die Regelklasse schwerer gewichtet als eine angemessene seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung?
Kinder und Jugendliche mit einer Körper-, Sinnes- oder geistigen Behinderung haben Anspruch auf Massnahmen der Sonderschulung. Diese Massnahmen erfolgen je nach Behinderung und Behinderungsgrad integrativ oder separativ.
Elisabeth Augstburger (EVP) dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung ihrer Fragen und zeigt sich zufrieden mit der Aussage, dass nicht immer das kostengünstigste Angebot berücksichtigt werde.
://: Sämtliche Fragen der Fragestunde sind damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Back to Top