Protokoll der Landratssitzung vom 29. März 2012

Peter Brodbeck (SVP), Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts zusammen.

- Eintretensdebatte


Franz Hartmann (SVP) berichtet, in der SVP-Fraktion habe diese Geschäft bzw. das Fütterungsverbot von Wildtieren Diskussionen ausgelöst. So ging es vor allem um Reklamationen aus Gemeinden, wo Krähen massiv gefüttert werden und folglich viel Lärm und Dreck verursachen. Ein weiteres Problem sind Füchse im Wohngebiet. Fallen nun die Personen, welche ihren Kehrichtsack bereits am Vorabend vors Haus stellen unter das Fütterungsverbot? Schliesslich hat die SVP-Fraktion dem Geschäft aber mehrheitlich zugestimmt.


Andreas Giger (SP) meint, die SP-Fraktion werde dieser Gesetzesänderung einstimmig zustimmen, obwohl er persönlich auch gewisse Zweifel an der Durchführbarkeit des Fütterungsverbots hege.


Regina Vogt (FDP) meint, eine Leinenpflicht für Hunde für das ganze Jahr wäre fatal und nicht sachdienlich. Betreffend das Fütterungsverbot muss angemerkt werden, dass Gartenkomposte schwer kontrollierbar sind. Tatsache ist, dass jede Wildfütterung Grundlage ist für Wachstum und Überleben von ungeliebten Nachbarn wie Tauben, Raben oder Ratten. Aufgrund der Tatsachen kann die FDP-Fraktion dieser Gesetzesänderung zustimmen.


Martin Geiser (EVP) erklärt, auch die CVP/EVP-Fraktion werde dieser Gesetzesänderung zustimmen.


Marie-Theres Beeler (Grüne) meint, ein sinnvolles Gesetz für die Jagd und den Schutz freilebender Säugetiere sei ein genuin grünes Interesse. Es muss so ausgestaltet sein, dass nicht in erster Linie der Zugang zu einem Hobby geregelt wird, sondern dass das ökologische Gleichgewicht im und ausserhalb des Siedlungsgebiets unterstützt wird. Es braucht die vorgeschlagenen steuernden Massnahmen, um das ökologische Gleichgewicht zu stützen. Das Fütterungsverbot ist wichtig, um nicht bestimmte Populationen künstlich zu vermehren. Der Leinenzwang von Hunden in Wildruhegebieten ist ebenfalls eine Notwendigkeit. Man befürwortet, dass die Einschränkung der Freiheit der Hundebesitzer auf eine solide Ebene gestellt und auf Gesetzesebene geregelt wird. Die grüne Fraktion unterstützt die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen.


Urs-Peter Moos (SVP) meint, er äussere sich als jemand, der in einer betroffenen Gemeinde lebe, in der im 10-Kg-Bereich Hackfleisch an Krähen verfüttert werde. So sind Bäume mit Hunderten von Raben besetzt, was bereits um fünf Uhr früh grossen Lärm zur Folge hat.


Bei § 36a Abs. 2 Buchstabe a - das massvolle Füttern von Vögeln im Winter als Ausnahmebestimmung - ruft das «massvoll» ein paar Zweifel hervor, da diese Formulierung Raum für Interpretationen lässt und die Diskussionen in Binningen weitergehen dürften. Deshalb regt Urs-Peter Moos die Streichung dieser Ausnahmebestimmung an. Der Regierungsrat sollte demgegenüber die Ausnahmebestimmungen flexibel in der Verordnung festlegen können.


://: Eintreten ist unbestritten.


* * * * *


- Erste Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere


§ 32 Abs. 1 bis und Abs. 2 Buchst. b keine Wortbegehren


Karl Willimann (SVP) berichtet, er habe bei einer Jagd mehrfach die Ehre gehabt, der Kaste der niederen Treiber anzugehören. Er hat festgestellt, dass wenn die Niederlaufhunde am Morgen beim ersten Trieb freigelassen werden, einzelne Hunde den ganzen Tag nicht mehr zurückkehren, sondern frei im Wald jagen. Abends werden Suchaktionen der Hundeeigentümer gestartet. Deshalb fragt Karl Willimann den Vorsteher der VGD bezüglich § 32 Abs. 1 bis lit. b., wie man sich die Jagd in Wildruhegebieten vorstelle.


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) meint, es handle sich hierbei um ein wirkliches Problem. Die laute Jagd ist daher auch zeitlich auf den 1. Oktober bis 15. Dezember beschränkt. Das Problem liegt aber nicht bei den Hunden, sondern bei den Besitzern und bei der Ausbildung der Hunde, weshalb die Abteilung Jagdhunde das Problem aufgenommen hat.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) meint, zum ersten Mal werde ein Gesetz für die Füchse geschaffen. [Heiterkeit]


§ 36a


Urs-Peter Moos (SVP) beantragt, § 36a Abs. 2 Buchstabe a zu streichen. Im Weiteren beantragt er, in § 36a Abs. 2 Buchstabe b «massvolle» zu streichen, da diese Formulierung zu viel Raum für Interpretationen lasse.


Regina Vogt (FDP) berichtet, der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sei erklärt worden, beim «massvollen Füttern von Vögeln im Winter» sei das Füttern von Enten gemeint. Mit einer Streichung von Buchstabe b werde auch dieses verboten, weshalb sie für stehen lassen plädiert.


Auch Stefan Zemp (SP) steht für Beibehalten dieser Bestimmung ein, weil er sich sonst strafbar mache, wenn er in einem harten Winter die Meisen mit Hanfkörnern füttere.


Agathe Schuler (CVP) zeigt Verständnis für den Antrag von Urs-Peter Moos. Sie fragt sich aber, ob die Streichung des ganzen Buchstabens a sinnvoll ist, da es sicher zu einem riesigen Protest alle jener kommen wird, welche bisher kleine Vögel gefüttert haben. Man sollte hier nicht über die Stränge schlagen.


Urs-Peter Moos (SVP) präzisiert, gemäss Abs. 3 könne der Regierungsrat weitere Ausnahmen beschliessen. Der Regierungsrat kann also die Vögel, welche in Abs. 2 Buchstabe a zu weit gefasst sind, auf Verordnungsebene präzisieren.


Peter H. Müller (BDP) schlägt vor, das Wort «Vögel» durch «Singvögel» zu ersetzen.


Ruedi Brassel (SP) meint, wenn mit einer Ausnahmebestimmung das in Einkaufsläden verkaufte Vogelfutter bewilligungspflichtig erklärt werden müsse, sei dies lächerlich. Der Regierungsrat kann in der Verordnung festlegen, wo das massvolle Füttern übertreten wird.


Rosmarie Brunner (SVP) pflichtet Ruedi Brassel bei und meint, die Gemeinden hätten heute keine Handhabung. Man braucht eine Regelung auf Gesetzesebene, damit die Ortspolizei oder der Bannwart eine Handhabe haben.


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) berichtet, diese Gesetzesbestimmung sei geschaffen worden, damit die Gemeinden eine Handhabung gegen das übermässige Füttern hätten. Es handelt sich aber nicht um eine «Lex Binningen», sondern dieses Gesetz gilt für den ganzen Kanton. Enten sind auch Vögel, weshalb der Regierungspräsident bittet, diese Bestimmung so zu belassen.


Antrag Urs-Peter Moos auf Streichung von § 36a Abs. 2 lit. a.


://: Der Antrag wird mit 68:5 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


Urs-Peter Moos (SVP) meint, mit dieser Formulierung dürften Vögel, also auch Enten, im Sommer auch nicht gefüttert werden. Er zieht seinen zweiten Antrag auf Streichung von «massvolle» in § 36a Abs. 2 lit. b. zurück.


§ 38 Abs. 7 keine Wortbegehren


II. Inkrafttreten keine Wortbegehren


://: Damit ist die erste Lesung beendet.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



Back to Top