Protokoll der Landratssitzung vom 29. März 2012

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) macht folgende Vorbemerkung zu den Traktanden 16 bis 19: Die hier diskutierten Vorstösse betreffen die EBM, die EBL und die BKW und wollen deren Handlungsfreiheit einschränken. Die Regierung lehnt die genannten Vorstösse ab, weil sie den geforderten Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit als zu weitgehend erachtet und weil die Anliegen teilweise ordnungspolitisch problematisch sind. Im Jahr 2014 findet eine Strommarktliberalisierung statt und es liegt in unserem Interesse, dass unsere Stromlieferungsunternehmen für den neuen Wettbewerb fit sind. Werden sie mit Massnahmen, wie sie in den Vorstössen verlangt werden, in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt, werden sie geschwächt. Leidtragende wären dann nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch die Baselbieter Stromkonsumentinnen und -konsumenten sowie die Standortattraktivität unseres Kantons.

Der Regierungsrat lehnt die Motion 2011/159 ab, denn grundsätzlich handelt es sich bei der EBL und der EBM um Genossenschaften. Ihre Mitglieder sind zugleich die Nutzer der betrieblichen Leistungen sowie die Träger der Willensbildung und der Kontrolle. Sie können an der Delegiertenwahl teilnehmen und so auf die jeweilige Geschäftspolitik einwirken. Dies wäre der richtige Weg, um eine Änderung der Geschäftspolitik zu erwirken, nicht ein staatlicher Eingriff.


Ab 2014 können wegen der Strommarktliberalisierung voraussichtlich alle Kunden frei wählen, von welchen Stromanbietern sie ihren Strom beziehen wollen. Durch eine gesetzliche Verpflichtung im Kanton Basel-Landschaft wären somit EBL und EBM gegenüber ausserregionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen benachteiligt. Dazu kommt, dass eine gesetzliche Verpflichtung einer Genossenschaft zur Vermarktung bestimmter Produkte einen klaren Eingriff in die freie Marktwirtschaft und in die Gewerbefreiheit darstellen würde. Die Kunden können bereits heute bei der EBM und der EBL die gewünschten Produkte und den Strommix frei wählen. Ein gesetzlicher Eingriff wäre somit auch als staatlicher Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger zu betrachten. Die automatische Lieferung von teureren Standardprodukten an sämtliche Endverbraucher wurde auch schon vom Konsumentenschutz gerügt.


Die EBM und die EBL sind heute an langfristig unkündbare Verträge gebunden, dies auch für den Bezug von Strom aus Atomkraft. Eine Änderung wird in den kommenden Jahren durch den angekündigten, schrittweisen Ausstieg aus der Atomkraft ohnehin erfolgen. Diese Änderung kann jedoch nicht von heute auf morgen realisiert werden, sie muss koordiniert und über einen längeren Zeitraum erfolgen, damit die Versorgungssicherheit garantiert und die Entwicklung von Stromprodukten aus erneuerbaren Quellen ermöglicht wird.


Aus den genannten Gründen bittet der Regierungsrat den Landrat, die vorliegende Motion abzulehnen.


Sarah Martin (Grüne) stellt fest, in unserem Kanton werde rund 50 % des Strombedarfs heute mit Atomstrom abgedeckt, 50 % ist Strom aus Wasserkraft. Nur ein äusserst geringer Anteil des Stroms wird aus den so genannt neuen erneuerbaren Energien gewonnen. In der übrigen Schweiz präsentiert sich dieses Verhältnis etwas anders: Beinahe 60 % des Stroms wird aus Wasserkraft gewonnen, 40 % aus Atom und rund 5 % aus neuen erneuerbaren Energien. Der Atomausstieg wird kommen, jedoch hat unser Kanton noch einen etwas längeren Weg vor sich als die Durchschnittsschweiz. Es wäre also angezeigt, den Strommix in unserem Kanton zu verändern.


Mit ihrem Vorstoss möchte Sarah Martin niemandem etwas vorschreiben, denn nach wie vor könnte jede Kundin und jeder Kundin den bevorzugten Strommix frei wählen. Heute wird zum grössten Teil Atomstrom geliefert, dies gemischt allenfalls mit gewissen Anteilen an Strom aus Wasserkraft oder Kohle. Neu würde grundsätzlich Strom aus erneuerbaren Quellen geliefert, die Entscheidung für anderen Strom, beispielsweise Atomstrom, wäre aber weiterhin möglich. Dieses Prinzip wurde von den EWZ in Zürich bereits vor einigen Jahren eingeführt und auch die EBL führte das Gleiche seit der Einreichung von Sarah Martins Vorstoss ein. Seither beziehen 87 % der Privatkunden einen Mix aus Wasser und neuen erneuerbaren Energien, wofür sie für eine vierköpfige Familie durchschnittlich pro Monat rund 4 bis 5 Franken mehr bezahlen. Mit den zusätzlichen Geldern kann die EBL in die neuen erneuerbaren Energien investieren.


Mit der vorliegenden Motion würde niemandem etwas verboten, die freie Wahl bestünde nach wie vor. In unserem Kanton wären erneuerbare Energien jedoch erste Wahl. Sarah Martin bittet den Landrat daher, ihre Motion zu überweisen.


Christoph Buser (FDP) stellt fest, letztlich verlange die Motion doch eine Verpflichtung, welche von der FDP-Fraktion als Eingriff erachtet wird. Die vorliegende Motion sowie die darauffolgenden Traktanden mischen sich in das Geschäftsmodell der beiden Energieversorger in unserem Kanton sowie der BKW ein. Heute müssen die Weichen für ein künftiges Überleben der Energieversorger gestellt werden. Die angetönte Liberalisierung des Strommarktes wird auf einen kleinräumig zerstückelten Versorgungsmarkt treffen. Die Unternehmungen werden sich entsprechend anstrengen müssen, um weiter zu bestehen. Tendenziell wird ein Schrumpfungsprozess stattfinden und ein Eingriff, wie er von den vorliegenden Vorstössen verlangt wird, würde zu stark in die Entscheidgrundlagen eingreifen. Es ist Sache der Versorgungswirtschaft, sinnvolle Schritte einzuleiten. Liberalisierungsschritte im Ausland zeigten, dass eine Schrumpfung stattfinden wird. Unsere Energieversorger sollen daher nicht mit Gewichten an den Beinen versehen werden, mit welchen sie sich schliesslich nicht mehr über Wasser halten können.


Die FDP-Fraktion lehnt den vorliegenden sowie die nachfolgenden Vorstösse einstimmig ab.


Hansruedi Wirz (SVP) unterstreicht die Aussagen, mit den geforderten Massnahmen würde zu stark in die Energieversorgungsunternehmen eingegriffen. Bis zu den kleinsten Anbietern ist es heute möglich, den gewünschten Strommix zu beziehen. Die SVP-Fraktion lehnt die heutigen Traktanden 16 bis 19 ab.


Stefan Zemp (SP) merkt an, gemäss Statuten der EBM soll dieses Unternehmen die sparsame und rationelle Verwendung sowie die umweltfreundliche Elektroerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern. Der Kanton Basel-Landschaft wolle bis ins Jahr 2030 40 % des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die Elektra Liestal habe es hervorragend verstanden, ein Modell zu entwickeln, bei welchem sich der Konsument für erneuerbare Energien oder solche aus Graustrom entscheiden kann. Dem Konsumenten ist es oftmals nicht so wichtig, woher er seinen Strom bezieht. Ein kleiner Teil derjenigen Kunden, welche nun Standardenergie aus erneuerbaren Energien beziehen, sind wieder zu den grauen Energien zurückgekehrt. Das Strommarktgesetz wird demnächst an eine schweizerische Lösung angepasst und es wurde unlängst eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes beschlossen. Es würde uns in dieser Situation gut anstehen, vom Kanton her einen gewissen Druck aufzusetzen. Mit Christoph Buser und Regierungsrätin Sabine Pegoraro geht Stefan Zemp einig, dass das Parlament rechtlich nicht in der Position sei, Druck aufzusetzen. Der Kanton ist teilweise jedoch Mitglied bei den entsprechenden Genossenschaften und Landräte vertreten je nachdem ihre Gemeinden, auf diesem Weg könne der notwendige Druck erzeugt werden. Auch stelle die Unterstützung der Motion ein wichtiges Signal dar.


Christine Gorrengourt (CVP) versteht die Ablehnung der aktuellen Vorstösse (Traktanden 16 bis 19) durch die Regierungsrätin, denn diese spreche sich ja auch gegen eine Totalrevision des Energiegesetzes aus. Diese Haltung bezeichnet sie als konsequent. Jedoch ist auch die CVP/EVP konsequent, denn eine Änderung, wie sie in anderen Kantonen bereits seit längerem üblich ist, wird angestrebt. Die vorliegenden Vorstösse sollen jedoch nur als Postulate überwiesen werden, da sämtliche Anliegen ausführlich geprüft werden müssen, um anschliessend dem Parlament eine gute Vorlage zu unterbreiten.


Stephan Nigg (glp) gibt bekannt, in Form eines Postulats werde die BDP/glp-Fraktion den Vorstoss 2011/159 unterstützen, dies auch im Hinblick auf die Totalrevision des Energiegesetzes. Die BDP/glp unterstützt den Einstieg in den Ausstieg, erneuerbare Energien sollen daher gefördert werden.


Sarah Martin (Grüne) erklärt sich bereit, ihren Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Angesichts der Revision des Energiegesetzes sei dieses Vorgehen sinnvoll.


://: Mit 46:35 Stimmen spricht sich der Landrat für die Überweisung des Vorstosses 2011/159 in Form eines Postulates an den Regierungsrat aus. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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