Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2012
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2012-098 vom 22. März 2012 Verfahrenspostulat von Martin Rüegg, SP-Fraktion: Überprüfung von § 85 "Abstimmungsregeln" der Geschäftsordnung des Landrats - Beschluss des Landrats vom 29. November 2012: < überwiesen > |
Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass das Büro des Landrats das Geschäft am 3. Mai 2012 behandelt hat. Es beantragt mit 4:3 Stimmen, das Verfahrenspostulat zu überweisen.
Martin Rüegg (SP) möchte verhindern, dass bei wichtigen Abstimmungen im Landrat die Technik eine entscheidende Rolle spielt. Wenn der Verdacht besteht, dass die Abstimmungsanlage nicht korrekt funktioniert, muss ein Verfahren existieren, um einen eindeutigen Entscheid zu erwirken. Sonst wird der Landrat unglaubwürdig und seine Entscheide werden anfechtbar.
Rolf Richterich (FDP) teilt mit, dass sich die FDP-Fraktion für eine Überweisung des Postulats ausspricht. Eine der höchsten Rechtsgüter im Landrat ist die Transparenz und die Gewissheit, dass in einem lupenreinen Verfahren die geltenden Regeln eingehalten werden.
Dominik Straumann (SVP) informiert, dass die SVP-Fraktion gegen die Überweisung des Postulats ist. Die im Verfahrenspostulat vorgeschlagene Lösung (Abstimmung durch Handerheben) ist bereits heute vorgesehen, wenn die Abstimmungsanlage versagt. Es ist nicht einzusehen, warum eine Abstimmung vertagt werden muss, wenn Zweifel am Funktionieren der Anlage bestehen.
Gerhard Schafroth (glp) teilt mit, dass die BDP/glp-Fraktion für Überweisung des Postulats ist.
Felix Keller (CVP) spricht sich im Namen der CVP/EVP-Fraktion für Überweisung des Postulats aus.
://: Das Postulat 2012/098 wird mit 49:19 Stimmen überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei
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