Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2012
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2012-196 vom 21. Juni 2012 Verfahrenspostulat der Grüne Fraktion: PUK VGD - Beschluss des Landrats vom 29. November 2012: < abgelehnt > |
Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass das Büro des Landrats das Geschäft am 16. August 2012 behandelt hat. Es beantragt mit 5:1 Stimmen bei einer Enthaltung, das Verfahrenspostulat abzulehnen. Das Büro weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Regierungsrates auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission aussteht. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission kann auch später noch eingesetzt werden, falls sich dies als nötig herausstellen sollte.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erinnert daran, dass die Geschäftsprüfungskommission einen Teilbereich der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion überprüft hat, namentlich die Planung eines neuen Bruderholzspitals. Hier ist es sinnvoll, die Stellungnahme des Regierungsrates auf die Empfehlungen der GPK abzuwarten. Es gibt jedoch noch vier weitere Geschäfte aus der VGD, bei denen Hinweise auf einen zusätzlichen Aufklärungsbedarf bestehen:
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1.
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Im Jahr 2011 musste der Landrat überraschend eine Finanzplanüberschreitung von 60 Millionen Franken zur Kenntnis nehmen. Diese Überschreitung war ein entscheidender Faktor für das Entlastungspaket 12/15.
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2.
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Es stellen sich Fragen zu den Entscheidungsgrundlagen, die der Landrat bei der Einführung der neuen Pflegeversicherung hatte. Wie sind diese entstanden? Welche Aussagen wurden damals zu den massiven Mehrkosten gemacht, die auf die Gemeinden zukommen?
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3.
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Mit der Einführung von Fallpauschalen (Base rates) wurden in den Jahren 2009/2010 der Finanzkommission wiederholt Beträge in der Höhe von rund 8000 Franken genannt. Heute ist klar, dass die Base rates über 10'000 Franken betragen, welche das Kantonsbudget und die Krankenversicherten mit einem zweistelligen Millionenbetrag belasten. Die Differenz zwischen den ursprünglich genannten und den effektiven Zahlen konnte bislang nicht ausreichend geklärt werden.
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4.
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Bei der Zusammenführung der Spitäler wurden Businesspläne vorgelegt und Einsparungen prognostiziert. In den präsentierten Rankings schnitt der Kanton Basel-Landschaft immer sehr vorteilhaft ab. Die Realität zeigt jedoch, dass sich das Kantonsspital punkto Kostenstruktur nicht im Spitzenfeld bewegt.
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Zusammenfassend bleiben Widersprüche bestehen. Entsprechende Nachfragen konnten bislang nicht oder nur unbefriedigend beantwortet werden. Um in der Zukunft Fehler zu vermeiden, muss aufgeklärt werden, was in der Vergangenheit falsch gelaufen ist. Es geht dabei nicht um eine einzelne Person, auch nicht um eine bestimmte Direktion, sondern um die Lehren, die generell zu ziehen sind.
Die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission tut Not: Die Aufklärung der offenen Fragen sprengt die Kapazitäten der Geschäftsprüfungskommission, zudem hat eine PUK leicht grössere Einsichtsrechte als die GPK. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission bedeutet noch keine Verurteilung. Sie kann auch feststellen, dass Geschäfte korrekt abgelaufen sind.
Dominik Straumann (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion gegen die Überweisung des Verfahrenspostulats stimmen wird. Die Geschäftsprüfungskommission ist noch an der Arbeit und an der Erstellung weiterer Berichte. Die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zum jetzigen Zeitpunkt wäre somit auch ein Misstrauensvotum gegenüber der GPK. Wenn die GPK zum Schluss kommen sollte, für weitere Untersuchungen brauche es zusätzliche Abklärungen, kann sie die Einsetzung einer PUK beantragen.
Rolf Richterich (FDP) spricht sich im Namen der FDP-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem heutigen Wissensstand gegen die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission aus. Wenn der Regierungsrat seine Stellungnahme zu den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission abgegeben hat, kann die Situation neu beurteilt werden: Entweder ist das Thema mit der Stellungnahme erledigt, es braucht zusätzliche Abklärungen der GPK oder als ultima ratio wird eine Parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt.
In den Jahren 2002/2003 hat sich eine Untersuchungskommission bereits mit dem Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal befasst. In diesem Bereich dürfte eine PUK nur wenige bahnbrechend neue Erkenntnisse für zukünftige Projekte ans Licht bringen, ausser dass bei der Projektierung des Bruderholzspitals dieselben Fehler gemacht wurden wie damals beim Kantonsspital Liestal.
Kathrin Schweizer (SP) informiert, dass die SP-Fraktion für eine Überweisung des Verfahrenspostulats ist. Sicherlich ist der Zeitpunkt für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission nicht ideal. Ein Antrag auf Verschiebung des Geschäfts wurde jedoch abgelehnt. Eine PUK müsste grundsätzlich die Arbeit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion überprüfen, beispielsweise ob die Strukturen und die Abläufe klar geregelt sind und wie die Finanzplanung vonstatten geht. Gerade im Hinblick auf eine Neuorganisation der VGD könnten die Ergebnisse einer Parlamentarischen Untersuchungskommission von grossem Nutzen sein.
Felix Keller (CVP) teilt mit, dass sich die CVP/EVP-Fraktion gegen die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission ausspricht. Eine PUK muss einen klaren Auftrag haben wie seinerzeit beim Kantonsspital Liestal.
Dieser ist jedoch im Verfahrenspostulat nur ungenau umschrieben.
Klaus Kirchmayr (Grüne) weist darauf hin, dass eine Finanzplanüberschreitung von 60 Millionen Franken eine konkrete Angelegenheit ist. Bei der Informatik wurde seinerzeit aus viel geringeren Kostenüberschreitungen eine PUK eingesetzt. Die Fraktionen der SVP und der FDP, die sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Parlamentarische Untersuchungskommission aussprechen, werden beim Wort genommen, wenn die Stellungnahme des Regierungsrates zu den Empfehlungen der GPK vorliegt. Es ist bedauerlich, dass mehrere Monate ins Land ziehen werden, bis über die Frage einer PUK neu entschieden wird. Je zeitnaher an einem Ereignis eine Untersuchung durchgeführt wird, desto besser sind die Resultate.
Marie-Therese Müller (BDP) informiert, dass die BDP/glp-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission ablehnt. Die fortgesetzte Drohung mit einer PUK ist einer guten Arbeit innerhalb der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion nicht gerade förderlich.
Ruedi Brassel (SP) erinnert daran, dass die Untersuchungskommission zum Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal in den Jahren 2002/2003 den Bau und die effektive Realisierung eines beschlossenen Projekts überprüft hat. Die damaligen Untersuchungen lassen sich nicht auf die jetzigen Probleme in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion übertragen. Bei den Untersuchungen zum Kantonsspital Liestal musste die Kommission selber den Auftrag des Landrats präzisieren. Dies ist eine der Aufgaben einer PUK. Es liegen genügend Anhaltspunkte vor, welche die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission rechtfertigen.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2012/196 mit 50:28 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei
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