Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2012

Nr. 900

Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass eine schriftliche Antwort des Regierungsrats vorliegt.


Hans Furer (glp) beantragt die Diskussion, da die Antwort des Regierungsrates nicht zufriedenstellend ausgefallen ist.


://: Die Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Hans Furer (glp) erinnert daran, dass der Vorstoss bereits zum vierten oder fünften Mal auf der Traktandenliste erscheint. Für ein Landratsmitglied ist es nicht sehr motivierend, wenn ein Geschäft immer wieder traktandiert wird und jeweils aufs Neue vorbereitet werden muss.


Die Arbeitslosenversicherung zahlt nicht nur Arbeitslosengelder aus, sondern sie gibt auch gesamtschweizerisch pro Jahr 644 Millionen Franken für Massnahmen aus, um die Stellensuchenden für den Arbeitsmarkt wieder attraktiv zu machen. Der Kanton Basel-Landschaft schöpft von den 20 Millionen Franken, die ihm dafür zur Verfügung stehen, nur rund die Hälfte aus, währenddem praktisch sämtliche anderen Kantone die Gelder vollständig ausgeben.


Der Regierungsrat hat eine sehr unbefriedigende Antwort geliefert, wenn er schreibt, die Effizienz sei genau gleich hoch, unabhängig davon, ob mehr oder weniger von den zur Verfügung stehenden Geldern beansprucht werden. Der Regierungsrat äussert beispielsweise


"Dem Regierungsrat sind keine Fälle bekannt, in denen aus Spargründen Leistungen verweigert worden wären."


Arbeitssuchende berichten allerdings, ihnen seien Leistungen verweigert worden. Es liegen Entscheidungen der Arbeitslosenkassen vor, in denen Ablehnungen standardmässig damit begründet werden, dass Kurse den Arbeitssuchenden "praxisgemäss" nicht dazu dienen, sich auf dem Arbeitsmarkt besser positionieren zu können.


Diese Politik ist unverständlich. Wenn man die zur Verfügung stehenden Gelder in Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit nicht nutzt und die entsprechende Infrastruktur aufbaut, können bei einer hohen Arbeitslosigkeit die nötigen Massnahmen nicht angeboten werden.


Die Wirtschaftskammer Baselland hat am 22. Mai 2012 ein Schreiben verfasst, in dem sie auf das Defizit von 7 Milliarden Franken bei der Arbeitslosenversicherung hinweist und die "Leistungsmaximierungsmentalität" kritisiert, die hinter der vorliegenden Interpellation steckt.


Es ist nicht möglich, dass der Kanton Basel-Landschaft mit der Nichtabholung von Geldern das Defizit der Arbeitslosenversicherung zum Verschwinden bringt. Wenn man an den arbeitsmarktlichen Massnahmen sparen will, soll nicht der Kanton Basel-Landschaft als einziger Kanton das Geld nicht ausschöpfen, sondern der Bund soll entsprechende Sparmassnahmen verfügen. Die Beiträge werden von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern in die Arbeitslosenkassen einbezahlt. Es darf nicht sein, dass für Stellensuchende im Kanton Basel-Landschaft weniger Gelder zur Verfügung stehen, weil der Regierungsrat diese nicht abholt.


Es ist unbestritten, dass die Leistungen kritisch hinterfragt werden dürfen. Innerhalb der Abteilung, welche für die Auszahlung der Leistungen zuständig ist, hat es offenbar Personalprobleme gegeben, welche zu Animositäten zwischen den Leistungserbringern geführt haben. Seit einiger Zeit werden Aufträge für arbeitsmarktliche Massnahmen an gewinnorientierte Firmen erteilt. Diese Praxis widerspricht dem kantonalen Recht.


Balz Stückelberger (FDP) macht darauf aufmerksam, dass immer Alarmlämpchen angehen, sobald Bundesgelder nicht vollständig ausgeschöpft werden. Der Regierungsrat zeigt in seiner Antwort sehr wichtige Aspekte auf: Die Wirkung von arbeitsmarktlichen Massnahmen ist zu relativieren; mehr Massnahmen bedeuten nicht zwingend mehr Wirkung. Zum anderen geht aus der Antwort des Regierungsrates hervor, dass der Kanton Basel-Landschaft sehr haushälterisch mit den Geldern der defizitären Arbeitslosenkasse umgeht. Es ist erfreulich, dass es der Kanton schafft, mit einer Ausschöpfung von 30% der Mittel 100% der Wirkung zu erzielen und sich nicht von einer Abholmentalität leiten lässt.


Andreas Giger (SP) findet, es könne nicht sein, dass ein Arbeitsloser im Kanton Basel-Landschaft eine geringere Chance hat, um arbeitsmarktliche Massnahmen zu beziehen als ein Arbeitsloser in einem anderen Kanton. Wenn man das Benchmarking der Kantone aus dem Jahr 2011 studiert, stellt man fest, dass die These "Mit weniger Mitteln gleich viel erreichen" nicht mehr stimmt.


Christoph Buser (FDP) hält es für heikel, wenn die Ausschöpfung von Massnahmen verlangt wird, deren Wirkung in Studien als sehr problematisch bewertet wird. Der Kanton Basel-Landschaft steht im gesamtschweizerischen Vergleich sehr gut da. Beim vorliegenden Vorstoss ist auf die Motive des Interpellanten hinzuweisen: Herr Stefan Kaister, Vizepräsident und Sekretär der Grünliberalen des Kantons Basel-Stadt, ist gleichzeitig Präsident des Vereins Mensch-Beruf-Arbeit (mebea), des grössten Anbieters von arbeitsmarktlichen Massnahmen im Kanton Basel-Landschaft. Hans Furer, Landrat der Grünliberalen, sitzt seinerseits für Travail Suisse im Steuerungsausschuss der Arbeitslosenversicherung. Interessieren würde in diesem Zusammenhang, woher der Interpellant die Daten her hat, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht alle Gelder ausschöpft. Diese sind nämlich nicht öffentlich.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Interpellation nicht über dieses Thema diskutieren möchte. Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um eine Interpellation, zu der keine Beschlüsse gefasst werden. Die Antwort des Regierungsrates liegt seit März 2012 vor. Wenn der Interpellant den Eindruck hatte, das Geschäft hätte dringlicher behandelt werden müssen, hätte er entsprechende Anträge einbringen können.


Hans Furer (glp) verwahrt sich gegen den Vorwurf, er habe seine Interessen nicht offen dargelegt und die Angaben über die Ausschöpfung der Gelder durch eine Amtsgeheimnisverletzung erhalten. Die Zahlen stammen auch nicht von Herrn Stefan Kaister. Es ist legitim, die Interessen der Arbeitnehmer wahr zu nehmen. Grünliberal bedeutet nicht nur liberal, sondern auch sozial, wobei es nicht darum gehen kann, Gelder mit der Giesskanne zu verteilen. Eine falsche Politik schadet schlussendlich den Arbeitslosen.


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) betont, dass die Arbeitslosenmassnahmen Arbeitslosen keine Grundausbildung sondern eine Weiterbildung bieten, die diesen ermöglicht, wieder in der Arbeitswelt Fuss zu fassen. Das ist etwas vom Wichtigsten. Wenn jemand einen Kurs oder eine Prüfung als Lastwagenchauffeur machen möchte, es aber bereis über 100 arbeitslose oder Arbeit suchende Lastwagenchauffeure gibt, wird dies nicht unterstützt. Hans Furer berichtet von Fällen, die nicht abgeklärt sind. Er hat nicht abgeklärt, ob es in einem anderen Kanton gleich gehandhabt wird. Baselland hat aufgrund seiner guten Arbeit immer eine tiefe Arbeitslosenquote. Zur Zeit liegt sie bei 2,6 Prozent. Schweizweit beträgt sie 2,9 Prozent. Die Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) und das KIGA werden durch das SECO, also durch den Bund, und nicht durch die Regierung überwacht. Das SECO stellt dem KIGA für den Vollzug der Arbeitslosenversicherung ein sehr positives Zeugnis aus. Es sagt auch, dass das KIGA sehr qualifiziert mit den Arbeitslosen Gespräche führe und sehr gut in dem sei, was es am Arbeitslosenmarkt mache. Wenn das nicht so wäre, hätte der Kanton eine viel höhere Arbeitslosenzahl.


://: Somit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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