Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2012
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2011-360 vom 15. Dezember 2011 Motion von Marie-Theres Beeler, Grüne: Für eine echte Qualitätssicherung in Spitexorganisationen und Alters- und Pflegeheimen - Beschluss des Landrats vom 29. November 2012: < als Postulat überwiesen > |
Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennehme. ( Begründung ).
Marie-Theres Beeler (Grüne) führt aus, dass die Gemeinden für die Leistungsaufträge mit Investitionen im Bereich der ambulanten Pflege zuständig seien, während der Kanton den Auftrag habe, diesen Institutionen eine Bewilligung zu erteilen. Sie möchte den Vorstoss als Motion überweisen, weil sie vor allem die privaten Spitexorganisationen im Visier habe.
Im Bereich der Alters- und Pflegeheime ist das mit der Anerkennung nicht so problematisch. Wenn die einmal auf der Pflegeheimliste sind, dann werden sie auch überprüft. Die Alters- und Pflegeheime haben ihre eigenen Qualitätsstandards, die sie innerhalb ihrer eigenen Institutionen und Dachorganisationen aufrecht erhalten. Aber heute können beispielsweise Spitexorganisationen ein Gesuch stellen und werden nach Paragraf 38 des Gesundheitsgesetzes eine Bewilligung erhalten, wenn sie über Infrastruktur, über das erforderliche qualifizierte Personal, über eine Leitung verfügen, die bestimmte Qualifikationen aufweist. Aber ob sie diese Anforderungen nach fünf Jahren auch noch erfüllen, das wird vom Kanton in der Regel nicht überprüft. Es gibt zwar im Gesetz die Möglichkeit, eine Bewilligung zu entziehen. Aber wie es dazu kommen könnte, dass das passiert, weil eine Institution Auflagen nicht erfüllt, dazu gibt es im Gesundheitsgesetz keinerlei Anhaltspunkte.
Es muss einfach ein Instrument der Qualitätskontrolle geben. Es geht nicht um seitenlange Berichte und ausgewählte Qualitätsmodelle, die die Pflegepersonen stundenlang in Anspruch nehmen. Es geht vielmehr um ein minimales Monitoring, das einfach institutionalisiert wird.
Es liegt nicht an den Gemeinden zu prüfen, ob Normen angepasst werden müssen, wie das auch im Schreiben der VGD seht. Sondern der Kanton hat die Aufgabe der Qualitätskontrolle im Bereich von Alter und Pflege.
Mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat zeigt sich Marie-Theres Beeler einverstanden. Im Prinzip sieht das Gesetz durch die Möglichkeit, eine Betriebsbewilligung zu entziehen, Massnahmen vor. Aber wenn es kein griffiges Instrument der permanenten Qualitätskontrolle gibt, das auch angewendet wird, dann steht das geschrieben und ist nicht umgesetzt. Ein Instrument braucht es einfach auch, damit rechtzeitig bemerkt wird, wenn etwas bei einer Institution in diesem Bereich nicht mehr stimmt.
Franz Hartmann (SVP) betont, dass der Regierungsrat diese Motion ausführlich beantwortet habe. Er hat festgestellt, dass er eigentlich die Grundlagen dafür geschaffen hat und dass die Qualität sichergestellt werden kann. Der Regierungsrat hat auch geschrieben, dass er kürzlich personelle Ressourcen geschaffen hat, die auch die intensiven Inspektionen vornehmen können. Trotzdem will er die Motion als Postulat entgegennehmen. Die SVP-Fraktion lehnt sowohl das ab wie natürlich auch die Motion. Der Regierungsrat schreibt, dass er bereit sei, mit den Gemeinden das Anpassen der Normen zu prüfen. Die Normen müssen aber kaum angepasst werden. Ihre Einhaltung muss kontrolliert werden. Und wenn nun noch einmal Kontakt mit den Gemeinden aufgenommen wird, kommen sicher wieder neue Begehrlichkeiten, die wahrscheinlich zusätzliche Kosten generieren werden. Die SVP-Fraktion lehnt alles ab. [Lachen]
Regula Meschberger (SP) hält gegenüber Franz Hartmann fest, dass manchmal das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet werde. Das droht hier zu passieren. Es ist seltsam, dass eine Spitexorganisation eine Betriebsbewilligung erhält, ohne dass geprüft wird, ob minimale Qualitätsstandards eingehalten werden.
Eigentlich ist dieser Vorstoss eine klassische Motion. Verlangt wird nämlich eine Ergänzung im Gesundheitsgesetz. Jede KITA, die eine Betriebsbewilligung vom Kanton braucht, muss Qualitätsanforderungen erfüllen, sonst erhält sie diese nicht. Es ist seltsam, dass das ausgerechnet im Spitexbereich nicht nötig sein soll. Baselland ist einer der wenigen Kanton, der das nicht verlangt. Das hat übrigens auch nicht mit den Gemeinden zu tun, weil - Marie-Theres Beeler hat es deutlich gesagt - es vor allem um private Organisationen geht, die für eine Betriebsbewilligung ganz klar gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Das muss gekoppelt werden und das kann im Gesetz auch mit einer einfachen Bestimmung geregelt werden. Regula Meschberger bittet, die Motion zu unterstützen.
Beatrice Herwig (CVP) verweist auf die Ausführungen des Regierungsrates und betont, dass es eigentlich schon genügend gesetzliche Grundlagen gebe. Es gibt die Bewilligungspflicht. Es gibt Pflegeheimlisten. Es gibt im KVG gesetzliche Bestimmungen, so dass wirklich die Frage gestellt werden kann, ob noch zusätzlich eine neue gesetzliche Grundlage nötig ist. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt aber die Motion als Postulat, damit noch einmal geprüft wird, ob da wirklich Handlungsbedarf besteht.
Regina Vogt (FDP) will an die Ausführungen von Beatrice Herwig anschliessen. Mit Paragraf 79 liegt eine gesetzliche Grundlage vor. Wird die Meinung vertreten, dass dieser nicht umgesetzt ist, dann ist es ein einfaches Verfahren, dass dies durch ein Postulat - wie es die Regierung entgegenzunehmen bereit ist - überprüft wird. Dies muss aber nicht getan werden. Die Gesundheitsgesetze müssen umgesetzt werden. Mehr braucht es nicht. Die privaten Spitexorganisationen unterscheiden sich nicht von den anderen. Sonst hätten sie auch gar keinen Bestand.
Oskar Kämpfer (SVP) betont, dass festgestellt worden sei, dass eine genügende gesetzliche Grunlage vorliege, um eine gewachsene Organisation - und die Spitex ist nun tatsächlich eine über Jahrzehnte gewachsene Organisation - weiterhin zu begleiten. Mit dem TIXI liegt auch ein Beispiel vor, das zeigt, was passiert, wenn an gewisse Organisationen zu hohe Qualitätsanforderungen gestellt werden. Damals ist auch vorgebracht worden, dass von einem System, bei dem jeder Behinderte herumfahren dürfe, weggekommen werden müsse. Das wurde professionalisiert. Die Qualitätsanforderungen wurden erhöht. Fazit ist, dass die Organisationen perfekt sind, die beste Qualität aufweisen. Wegen der Kosten kann heute aber nicht jeder so viel fahren, wie er will. Bereits muss limitiert werden. Das kann es letztlich nicht sein.
Die Organisationen haben schliesslich noch Kunden.Wenn ein Problem bei der Qualität besteht, dann müsste diese einmal befragt werden, ob Reaktionen und Aktionen nötig seien, statt zuerst noch einmal verschärfte Gesetze zu machen. Deshalb ist es auch richtig zu sagen, dass sowohl eine Motion wie auch ein Postulat abzulehnen sei. Erst einmal ist eine Kundenumfrage vorzuweisen, die besagt, dass tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Wenn kein Handlungsbedarf besteht, weshalb soll dann gehandelt werden?
Marie-Theres Beeler (Grüne) entgegnet, dass es um Sicherheit in der Pflege gehe. Das ist nicht einfach irgend eine beliebige Sache. Da braucht es eine Qualitätskontrolle und das Gesundheitsgesetz ist dazu verpflichtet, Grundlagen zu schaffen, dass Leute in dem Bereich tätig sind, die auch über die nötige Voraussetzungen verfügen. In der Antwort der Regierung steht, dass im Bereich der Alters- und Pflegeheimen die Qualitätskontrolle fast lückenlos angewendet werde und dass sich auch im Bereich der öffentlich-rechtlichen Spitex die Institutionen Regeln geben würden, an denen sie sich orientieren. Aber es gibt einfach schwarze Schafe und im Moment hat es im Gesetz keine Möglichkeit, die schwarzen Schafen auch dazu zu bringen, dass sie eine Betriebsbewilligung, die sie einmal bekommen haben, auch wirklich abgeben. Es kann nicht erst dann gehandelt werden, wenn jemand sagt, es ist etwas ganz Schlimmes passiert, jemand die falschen Medikamente bekommen hat und daran gestorben ist. Also soweit darf es nicht kommen. Deswegen wäre es einfach gut, wenn es da eine Grundlage gibt.
Marie-Theres Beeler stellt fest, dass es nicht gelingen werde, eine Mehrheit für die Motion zu gewinnen. Sie ist deshalb bereit, das Motion in ein Postulat umzuwandeln, und lädt den Regierungsrat ein zu prüfen, zu berichten und die Chance, hier eine sinnvolle Lösung zu finden, zu ergreifen.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) sagt, dass jetzt der Eindruck habe entstehen können, als ob es keine Kontrollmassnahmen geben würde. An Regula Meschberger gewandt hält er fest, dass im zweiten Abschnitt der schriftlichen Antwort steht, was es alles unter dem Paragrafen 38 des Gesundheitsgesetzes für Betriebsbewilligungen gibt. Den Leistungsauftrag erteilt der Spitex immer die Gemeinde, ob es sich um eine private oder die öffentliche Spitex handelt.
Regierungsrat Peter Zwick dankt Marie-Theres Beeler für das Umwandeln in ein Postulat.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass die Überweisung auch als Postulat bestritten sei.
://: Der Landrat überweist die Motion als Postulat mit 51:28 Stimmen bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei
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