Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015
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2015-392 vom 10. November 2015 Vorlage : Bericht zum Verfahrenspostulat 2015/377 der FDP-Fraktion: Ergänzung des Dekrets über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats): Reduktion der Landratsentschädigung um 1% - Beschluss des Landrats vom 3. Dezember 2015: < beschlossen > > Dekretstext |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) führt aus: Die Vorlage wird direkt beraten. Die Geschäftsleitung (GL) kommt dem Anliegen, nämlich der Reduktion der Bezüge der Landratsmitglieder - analog zur 1-prozentigen Lohnkürzung des Staatspersonals - nach, schlägt aber aus Gründen der Praktikabilität einen anderen Ansatz vor, nämlich die Anpassung der Entschädigungsansätze. Die GL ist der Ansicht, damit könne der administrative Aufwand so gering als möglich gehalten und das Ziel, auch die Landratsentschädigung um ein Prozent zu kürzen, erreicht werden. Die GL beantragt daher dem Landrat mit 5 : 4 Stimmen, der Änderung der Geschäftsordnung zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Andi Trüssel (SVP) und die SVP stützen grösstmehrheitlich den Abzug um ein Prozent. Wie dieser zu erfolgen habe, sei sekundär. Es geht darum, eine Kürzung vorzunehmen. Und wenn von anderer Seite mit fadenscheinigen Argumenten versucht wird, den Landrat «vornehm» davon auszunehmen, so geht das nicht an. Zudem handelt es sich nicht um einen Lohn, sondern um eine Entschädigung. Braucht Ihr diesen «Pulver», um zu überleben, oder worum geht es? fragt er die linke Ratshälfte. An dem einen Prozent darf es nicht scheitern.
Die SP war schon gegen die Überweisung dieses Verfahrenspostulats, so Kathrin Schweizer (SP), und kann dem Postulat auch jetzt nicht zustimmen. Schon in der Debatte um die Lohnkürzung des Staatspersonals hat sich die SP klar gegen die Massnahme ausgesprochen. Es ist nicht richtig, beim Personal zu sparen. Und dies soll auch nicht mit einer pro forma-Aktion beim Landrat kompensiert werden. Wer meint, eine Lohnkürzung um ein Prozent bei der Landratsentschädigung entspreche dem, was das Personal mit derselben Lohnkürzung erleiden muss, nimmt das Personal nicht ernst. Es ist ein populistischer, unfairer Vorstoss, umso mehr als der Landrat die Kürzung mit dem bekannten Filibustern sofort wieder kompensieren kann. Die 1-prozentige Kürzung würde 2.5 Landratsstunden entsprechen. Allein im November wurden im Landrat 8 zusätzliche Landratssitzungsstunden abgehalten, d.h. das, was man zu kürzen beabsichtigt, ist schon längst wieder reingeholt. In Anbetracht der von der FDP bereits angekündigten 24 Vorstösse zur neuen Finanzstrategie ist zudem abzusehen, dass das Landratskollegium weitere zusätzliche Stunden im Landratssaal verbringen wird. Insofern ist das eine Prozent lediglich ein Zeichen, das aber vom Personal nicht ernst genommen werden kann. Die SP ist gegen die Kürzung.
Rolf Richterich (FDP) und die FDP unterstützen die von der Geschäftsleitung vorgenommene Auslegung im Sinne einer praktikablen Umsetzung. Sollte dies zu wenig sein, so sei man auch bereit, 10 % einzusparen, entgegnet er seiner Vorrednerin, wenn dies als angemessenerer Beitrag im Vergleich zur Kürzung bei den Angestellten angesehen werde. Die FDP ist nicht bereit, beim Staatspersonal ein Prozent zu kürzen, und selbst keinen Beitrag zu leisten. Das hat nichts mit Ablasshandel, sondern mit Verantwortungsbewusstsein gegenüber einem Entscheid, der andere betrifft, zu tun.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, die Fraktion der Grünen/EVP sei grossmehrheitlich für eine Zustimmung zum Verfahrenspostulat. Allerdings ist die Verhältnismässigkeit angesichts des sehr geringen Betrages bei dem Vorstoss keineswegs gewahrt. Ausserdem gibt es Zeichen aus der Landratsadministration, dass die Anzahl der Gesuche um Sondervergütungen für irgendwelche Sachen schon massiv am Steigen ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Disziplin auch in diesem Bereich gewahrt bleibt, wenn denn schon auf Symbolpolitik gemacht wird. In diesem Sinne sind in der Fraktion auch skeptische Stimmen zu hören. Grossmehrheitlich überwiegt aber der Gedanke der Solidarität mit dem Staatspersonal die Bedenken.
Felix Keller (CVP) nimmt vorweg, dass die CVP/BDP-Fraktion den Vorstoss einstimmig unterstützt. Die Fraktion steht hinter dem Sparpaket, und dementsprechend unterstützte sie auch die Lohnkürzung. Es darf nicht Wasser gepredigt und Wein getrunken werden. Auch der Landrat gibt mit der 1-prozentigen Kürzung ein wichtiges Zeichen - wenn auch der Betrag klein ist.
Daniel Altermatt (glp) meint vorweg, es handle sich um einen irgendwie «diabolischen» Vorstoss, der den liberalen Geist in Zwiespalt bringe. Einerseits ist die glp/GU-Fraktion dafür, weil es sich um Spesenentschädigungen handelt, die nichts mit einem Lohn zu tun haben, auch wenn man sich - angesichts des kleinen Sparbetrags - ein wenig der Lächerlichkeit preisgibt. Andererseits würde man sich dem Vorwurf aussetzen, bei sich selber nicht sparen zu wollen, wenn man dagegen ist. Eine schwierige Geschichte. Die Fraktion hat sich für Stimmfreigabe entschieden.
Hanspeter Weibel (SVP) meint scherzeshalber, er werde nun weiter filibustern, um das eine Prozent wieder herein zu holen. Let's face it: Es ist die Rede von jährlichen Einsparungen von CHF 13'500.-; dies bei Landratsentschädigungen in der Höhe von zwischen CHF 10'000.- und 20'000.-. Hanspeter Weibel hat sehr an der Grössenordnung und Wirkung der Zahlen gezweifelt. Aber nachdem Kollega Hofer am Vormittag ein derart intensives Plädoyer für den Vorschlag gehalten und versichert hat, dass damit der Kanton BL finanziell gerettet werden kann, ist er selbst nun auch davon überzeugt, dass dies getan werden muss. [Heiterkeit]
Regula Meschberger (SP) wendet ein, sie hätte grundsätzlich nichts dagegen, auch 10 Prozent abzugeben. Aber wenn in diesem Zusammenhang von Solidarität gesprochen wird, so ist dies eine Ohrfeige ins Gesicht der Angestellten. Dort geht es um Lohn = Existenz; beim Landrat um eine Entschädigung. Diese hat nichts mit Existenz zu tun. Es ist nicht ehrlich, hier von Solidarität zu sprechen. Ehrliche Politik wäre es, wenn der Landrat die 1-prozentige Lohnkürzung des Staatspersonals zurück nehmen würde . [zustimmendes Klopfen von links]
Auch Hanni Huggel (SP) findet, es gehe darum, den Angestellten Wertschätzung entgegen zu bringen, indem man nicht einverstanden ist mit deren Lohnkürzung. Das eine Prozent Entschädigungskürzung ist lediglich eine lächerliche Pseudo-Spar- und Solidaritätsbezeugung.
Alle Landrätinnen und Landräte sind Milizler und machen ihre Arbeit sehr gerne, so Linard Candreia (SP). Über den Daumen gepeilt werden 50 Prozent der Leistungen von den Ratsmitgliedern in Freiwilligenarbeit erbracht. Auch samstags und sonntags werden Zeitungen gelesen etc., ebenso wie gestern. Wenn man nun die Lawine an Aktionismus sieht und welche Zusatzstunden dieser dem Landrat noch bereiten wird, so ist der kleine Reduktionsbetrag von einem Prozent geradezu lächerlich. Der Vorschlag ist abzulehnen.
Vize-Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) gibt bekannt, dass noch 5 Wortmeldungen auf der Rednerliste sind.
Oskar Kämpfer (SVP) meint, die Rhetorik nehme breiten Raum ein, wenn etwas erklärt werden soll, das nicht erklärt werden kann. Natürlich ist es nur für die linke Ratshälfte eine Entschädigung. Für einige auf der rechten Seite aber handelt es sich sehr wohl um einen Lohn, weil sie daneben noch arbeiten und - als Landratsmitglied - auf Lohnentschädigung oder Lohnausgleich angewiesen sind; dieser wird dem Lohn gleich gesetzt. Manche bringen also ein Opfer. Ob dieses gross ist, bleibt dahin gestellt. Ebenso fragt sich, ob das Staatspersonal ein grosses Opfer bringt. Hier aber geht es um die Lohnkürzung beim Landrat, und diese ist gerechtfertigt.
Elisabeth Augstburger (EVP) ergänzt, viele Leute meinten, die Ratsmitglieder hätten einen grossen Lohn. Auch wenn es sich um einen kleinen Reduktionsbetrag handelt, so gilt das Signal, das man nach aussen setzt. Sie unterstützt die Vorlage.
Marc Schinzel (FDP) stellt voran, er wolle es kurz machen. [Heiterkeit] Rechtlich betrachtet... ist es ganz einfach. Alles, was die Landrätinnen und Landräte betrifft, fällt nicht unter das Personalrecht. Alle Angestellten des Kantons fallen aber unter das Personalrecht, angefangen bei den tiefen Lohnklassen bis hinauf zu den Regierungsräten. Würden die Ratsmitglieder auch unter das Personalrecht fallen, so wäre die FDP die letzte, sich dagegen zu wehren. Warum soll nun der Landrat den Schritt nicht solidarisch mit tun, auch ohne dass er dem Personalrecht untersteht?
Rolf Richterich (FDP) gibt der SP zwei Umsetzungsbeispiele aus der Privatwirtschaft zur Veranschaulichung, dass es sich bei der Landratsentschädigung um einen Lohn handelt. Üblich sind folgende Modelle: Entweder ein Angestellter reduziert sein Pensum, um sein politisches Mandat wahrnehmen zu können. Bei ca. 30 Sitzungstagen (Landrat und Kommission) und 220 Arbeitstagen pro Jahr sind das zwischen 10 und 20 Prozent. Im Gegenzug erhält er eine Entschädigung für den Lohnverzicht. Möglich ist auch folgende Regelung mit dem Arbeitgeber: Die CHF 4'400.- gehen an das Ratsmitglied und die Sitzungsgelder an den Betrieb. Im Gegenzug kann er/sie einen Teil seiner geschäftlichen Arbeitszeit für die politische Arbeit im Landrat und in der Kommission einsetzen. In jedem Fall ist die Entschädigung ein Lohn, auf den die meisten angewiesen sind, um ihren Lebensstandard halten zu können. Warum sollte man zudem Ende Jahr einen Lohnausweis - zu Handen Steuererklärung - erhalten? Es handelt sich also um einen Lohn im rechtlichen Sinn.
Regula Meschberger (SP) ist auch eine von denen, die ihr Pensum wegen der Politik reduziert haben - in ihrem Fall um 20 %. Dies ist aber immer noch nicht vergleichbar mit einem Angestellten, der zu 100 % beim Kanton arbeitet und 1 % weniger Lohn erhält. Wenn hier von Zeichensetzen die Rede ist, so sieht dies das Personal ganz anders.
Balz Stückelberger (FDP) entgegnet seiner Vorrednerin, hier sei die Rede von einem theoretischen Monatslohn von CHF 8'200.- bei einem Stundenlohn von CHF 50.-. Es ist falsch, nun so zu tun, als ob das gar nichts sei.
[Einwurf Regula Meschberger (SP): CHF 13'000.- im Jahr ...]
Faktisch ja, erwidert Balz Stückelberger (FDP). Aber hochgerechnet vom Stundenlohn - ohne die CHF 4'400.- - kommt man auf CHF 8'200.-.
Es sei interessant, dass hier die einen von Lohn und die andern von Entschädigung sprechen, meint Hanspeter Weibel (SVP). Wissen Sie, wofür man eine Entschädigung erhält? fragt er angesichts der ausufernden Debatte in den Saal und beantwortet die Frage gleich selbst: Für den Schaden, den man anrichtet. [Heiterkeit]
Marc Scherrer (CVP) - als neues Ratsmitglied - findet das, was abläuft, peinlich und weit von Sachlichkeit entfernt. Diese elendiglich lange Debatte darüber, ob das nun ein Lohn ist oder nicht, brauche es nicht. Das ist völlig egal. Fakt ist, dass das Geld ausbezahlt wird, und mit der Vorlage erhält der Landrat zukünftig ein Prozent weniger. Ob es für die einen stimmt und für die andern nicht, die einen arbeiten und die andern nicht, spielt keine Rolle. Für ihn wird damit ein wirksames Zeichen gesetzt. Mit einer weiteren, halbstündigen Diskussion darüber wird aber das einzusparende Geld bereits heute wieder ausgegeben. Er bittet um möglichst rasche Abstimmung über das Geschäft.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Geschäftsordnung des Landrates
Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
://: Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung des Landrats mit 57:19 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu (Vorlage 2015/392). [ Namenliste ]
://: Das Verfahrenspostulat 2015/377 wird vom Landrat stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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