Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015

Nr. 397

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gibt bekannt, dass der Kommissionsbeschluss einstimmig mit 13:0 Stimmen ausgefallen ist.


BPK-Präsident Hannes Schweizer (SP) stellt voran, dass in der BPK eine Frage unbeantwortet bleiben musste. Nämlich die, warum die Geschäftsleitung eine rein finanzpolitische Vorlage an die Bau- und Planungskommission überwiesen hat. Wie auch immer, die BPK stellte sich der Herausforderung und war froh, dass sie zwischen Schienenbreite und Schulhaussanierungen für einmal eine etwas andere Materie behandeln durfte.


Die Kommission beschäftigte sich vor allem mit der Frage, ob die Umwidmung einen Einfluss auf eine zukünftige Entwicklung und Nutzung der Hafenareale haben könnte. Die Antwort ist ein klares Nein. Die Umwidmung hat keinen Einfluss, also weder Nach- noch Vorteile. Ein kleiner Vorteil liegt gar darin: Wenn die Areale im Verwaltungsvermögen sind, liegt die Kompetenz wieder beim Landrat. Und im Falle einer anderweitigen Nutzung oder Veräusserung müssten die Areale ins Finanzvermögen umgewidmet werden, und dann hätte der Regierungsrat wieder das Sagen. Grundsätzlich wird mit der Vorlage ein finanzpolitischer Verwaltungsakt vollzogen, der politisch abgesegnet werden muss.


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- Eintretensdebatte


Markus Meier (SVP) und die SVP werden der Vorlage zustimmen.


Thomas Eugster (FDP) stimmt seinem Vorredner zu. Die FDP kann der Vorlage in allen Punkten zustimmen.


Auch die SP unterstützt die Umwidmung, erklärt Christine Koch (SP).


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Keine Wortbegehren.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Umwidmung der Rheinhafenareale vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen mit 65:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Landratsbeschluss


über die Umwidmung der Rheinhafenareale vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen und deren Neubewertung


vom 3. Dezember 2015


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Die kantonseigenen Grundstücke der Rheinhafenareale in Birsfelden und Muttenz werden vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen umgewidmet.


2. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Aufwertung im Umfang von CHF 16'855'280.- für die kantonseigenen Grundstücke der Rheinhafenareale in Birsfelden und Muttenz vorzunehmen.


3. Der Erfolg aus der Neubewertung wird zugunsten der Neubewertungsreserve (Eigenkapital ausserhalb Defizitbremse) verbucht.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei


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