Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015

Nr. 389

Fragen/ Antworten


1. Rolf Blatter: Mix-Magazin


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, dass die in der schriftlichen Antwort vorkommende Abkürzung FIBL für den «Fachbereich Integration» der SID stehe.


Keine Zusatzfragen.


2. Markus Graf: Sicherheit im Baselbiet - ist der Kanton Baselland vorbereitet?


Markus Graf bedankt sich für die Antworten und stellt folgende


Zusatzfrage :


Gibt es analog zu den Gremien der reformierten und katholischen Kirchen auch Kontrollorgane für die Gebetsräume im Kanton BL?


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erklärt in Vertretung des Sicherheitsdirektors, dass sie die Frage an Isaac Reber zur Beantwortung weiterleiten wird.


3. Kathrin Schweizer: Jahresbericht ZAK


Rahel Bänziger (Grüne) stellt zu Unterfrage 3 folgende


Zusatzfrage :


Wurden auch die Zahlungen des Seco an die ZAK gestoppt?


Kathrin Schweizer (SP) stellt folgende


Zusatzfrage :


Ist der Kanton BL involviert in die Untersuchungen des Seco?


Antwort von Regierungsrat Thomas Weber (SVP) :


Zum einen gibt es vom Seco keine Zahlungen an die ZAK, aber Zahlungen an den Kanton. Diese sind jedoch sistiert, bis das Resultat der Untersuchungen vorliegt. Zum andern: Der Kanton ist insofern involviert, als er respektive das Kiga eine Dokumentation zuhanden des Seco aufbereiten muss. Und die Parallelität Seco-Kiga-Staatsanwaltschaft führt dazu, dass noch einige Nachlieferungen erfolgen mussten.


4. Jürg Wiedemann: Englisch- und Französischlehrpersonen auf der Sekundarstufe I


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bedankt sich für die bemerkenswert eindeutige Antwort, die anders aussehe, als wie es die Schulleitungen immer den Lehrpersonen kommunizieren würden. Er stellt folgende


Zusatzfrage :


Könnte die regierungsrätliche Antwort den Schulleitungen übermittelt werden, da die Schulleitungen offenbar nicht die gesetzlichen Grundlagen zum Umgang mit den Fortbildungskursen kennen?


Christine Koch (SP) deutet die regierungsrätliche Antwort anders als ihr Vorredner. Damit werde nicht gesagt, dass keine Fortbildung absolviert werden muss, um sich in der Fremdsprachendidaktik heimisch zu fühlen, sondern dass es Lehrkräfte gibt, die vielleicht «frisch ab Presse» kommen und bereits in dieser Fremdsprachendidaktik geschult wurden. Die Antwort sei keineswegs als Freipass zu verstehen.


Martin Rüegg (SP) stellt folgende


Zusatzfrage :


Besteht tatsächlich ein Zwang - wie es die regierungsrätliche Antwort nahelegt - zur Weiterbildung?


Antwort von Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) :


Es ist tatsächlich kein Freipass für den Nichtbesuch der Weiterbildung mit der obigen Antwort verbunden. Das entsprechende Reglement hält fest, dass die Schulleitungen mit Lehrern und Lehrerinnen ein Gespräch darüber führen müssen, wie und ob sie die Weiterbildung zu absolvieren haben. Insbesondere geht es um die Weiterbildung in Bezug auf Passepartout, dem ein anderes Konzept zugrunde liegt. Das Schulleitungsforum wurde - wie in der Antwort ausgeführt - Ende August informiert. Daher ist es überflüssig, die Schulleitungen nochmals zu informieren. Insbesondere haben die Schulleitungen bei Lehrerinnen und Lehrern, die kurz vor der Pensionierung stehen, sorgfältig abzuwägen, ob es sinnvoll ist oder nicht, diese zum Besuch der ganzen Weiterbildung zu verpflichten. In einem Mitarbeitergespräch soll gemeinsam darüber entschieden werden. Die Schulleitungen sind gehalten, mit Augenmass vorzugehen. Im Reglement steht ausdrücklich, dass die Weiterbildungen im Gespräch mit den Schulleitungen fest gelegt werden sollen. Unbestritten ist, dass das neue Lehrmittel einen ganz andern Zugang zur Fremdsprache erfordert. Ein Besuch der Weiterbildungen ist daher sehr zu empfehlen.


://: Damit sind sämtliche Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei


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