Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015
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2015-094 vom 5. März 2015 Motion von Christoph Buser, FDP: Keine Behinderungen mehr durch das Bauinventar Baselland (BIB) - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme als Postulat ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrats vom 3. Dezember 2015: < als Postulat überwiesen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennimmt. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.
> Begründung des Regierungsrats
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) fragt den Motionär, ob er der Umwandlung zustimmt.
Christoph Buser (FDP) wandelt in ein Postulat um.
Martin Rüegg (SP) muss mitteilen, dass die SP-Fraktion keine Freude am Postulat, das es nunmehr ist, hat. In erster Linie sieht sie einfach keinen Sinn darin. Es verlangt Dinge, die bereits bestehen. Eine Prüfung wird deshalb nichts erbringen und schiesst deutlich über das Ziel hinaus. Es besteht der Eindruck, dass der Vorstoss etwas Missionarisches an sich hat. Das Bauinventar wird als Behinderung bezeichnet. Die SP sieht dies ganz anders. Es ist keine Behinderung, sondern eine sinnvolle Ergänzung und vernünftige Begleitung eines Prozesses. Alles, was verlangt wird, nämlich die Rechtsunverbindlichkeit, ist bereits gewährt. Es ist bereits ein Hinweisinventar, wie ebenfalls verlangt wird. Und es ist in Zukunft frei zugänglich, was ebenfalls im Sinne des Postulanten ist. Zudem wurde die Vorlage 2015/070, die Änderung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes, im August an die Regierung zurückgewiesen. Der Verfasser des Postulats sitzt auch noch in der entsprechenden Kommission und kann direkt Einfluss nehmen. Es macht somit keinen Sinn, die Verwaltung mit einem weiteren Bericht zusätzlich zu beschäftigen. Der Sprecher bittet den Rat deshalb, den Vorstoss abzulehnen. Es kommt ohnehin alles auf den Tisch.
Christoph Buser (FDP) findet es speziell, gerade von Martin Ruegg als missionarisch betitelt zu werden. Das kommt einem sonst bei jedem von dessen eigenen Voten in den Sinn. Es liegt hier ein Vorstoss vor, der als Postulat überwiesen werden soll, weil die gesamte Gesetzesthematik überholt wird. Wird nun aber ein Zeichen gesetzt, dass es nicht überwiesen werden soll, sind es wieder dieselben Kreise, die dann in der Kommission erzählen, dass dies der Landrat nicht gewollt habe. Beim Umgang mit dem Bauinventar kann man zu allen Architekten der Region gehen - alle können Geschichten erzählen, es gibt viel Vorwürfe von Willkür. Das ist etwas, das man unbedingt näher anschauen sollte. Der Sprecher ist mit dem Postulat einverstanden, weil er weiss, dass das Gesetz überarbeitet wird und es dann möglich ist, es einzubringen. Dass die Stossrichtung mit der Überweisung des Postulats hier deklariert werden soll, steht für ihn ausser Diskussion. Ein Nein zum Postulat wäre ein Nein zu einem Vorgehen, das man eigentlich möchte - nämlich einen vernünftigen Umgang mit dem Bauinventar. Deshalb die Bitte, dem Postulat zuzustimmen.
Lotti Stokar (Grüne) sagt, dass auch die Grüne/EVP-Fraktion grossmehrheitlich gegen eine Überweisung ist, auch als Postulat. Einerseits, wie schon von Martin Rüegg gehört, aus verfahrensökonomischen Gründen. Eine Erklärung zum Inventar ist bereits unterwegs. Zum anderen ist es doch auch so, dass man immer wieder an die Eigenverantwortung des Bürgers appelliert und möglichst wenig Staat möchte. Und ausgerechnet in einem Gebiet, in dem jeder, der baut, eine grosse Menge an Vorschriften kennen muss. Auch wenn man diese von Christoph Buser erwähnten Geschichten erlebt hat, weiss man spätestens jetzt, dass es nicht rechtsverbindlich ist. Somit ist es nicht notwendig, mit einem Postulat nochmals zusätzlichen Aufwand zu generieren.
Markus Meier (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion den Vorstoss auch als Postulat unterstützen werde. Es ist in der Tat eine heikle, komplexe Thematik. Sei es das BIB (Bauinventar Baselland), es gibt aber auch das ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung). Da gibt es tatsächlich eine Situation, in der man auch als Liegenschaftseigentümer durchaus mit einer Unterschutzstellung konfrontiert werden kann, ohne dass einem dies als Eigentümer direkt mitgeteilt wird. Und erst dann erfährt, wenn man eine bauliche Änderung am Gebäude vornehmen möchte. Es ist sicher so, dass die Verwaltung schon öfters beschäftigt wurde, auch wenn man es hätte unterlassen können. In diesem Punkt ist eine Klärung jedoch wichtig, damit es eine Sicherheit gibt, was tatsächlich verbindlich ist, was nicht, und wo man es nur behauptet, weil es vielleicht dienlich ist, wenn es verbindlich wäre.
Matthias Häuptli (glp): Die Fraktion glp/Grüne Unabhängige sieht mehrheitlich kein Sinn in diesem Postulat und beantragt Nicht-Überweisung. Es gibt das in diesem Saal beschlossene Bauinventar. Das ist an sich eine sinnvolle Sache. Es ist klar ein Hinweisinventar, ohne Rechtsverbindlichkeit. Dies ist allgemein bekannt. Die Architekten, die die Bauherrschaften vertreten, wissen das. Die Frage ist, was das Postulat überhaupt bezweckt. Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass immer, wenn das Bauinventar verwendet wird, man noch einen Disclaimer hat, der besagt, dass man das Inventar ignorieren darf und soll. Dies scheint der Fraktion nicht sinnvoll.
Felix Keller (CVP) weist darauf hin, dass das Bauinventar Baselland (BIB) den Rat immer wieder beschäftigt. Es herrscht diesbezüglich offenbar eine gewisse Unsicherheit. Grundsätzlich ist das BIB eine gute Sache. Die Frage ist nur, was man damit macht, was machen die Architekten, was die Hauseigentümer damit. Der Regierungsrat hat selbst geschrieben: «Die Handhabung des Bauinventars Baselland durch den Kanton und durch die Gemeinden sorgt immer wieder für Diskussionen». Und das ist genau das Problem. Es gibt keine Planungssicherheit. Deshalb braucht es eine Aufklärung, was sich mit dem BIB eigentlich alles anstellen lässt, wer wie damit umgehen kann. Genau deshalb muss das Postulat überwiesen werden. Die CVP/BDP-Fraktion steht dahinter.
Stefan Zemp (SP) wiederholt sich: Vor 10 Tagen sind Berichte in «bz», «Basler Zeitung» und in der «OBZ» erschienen über ein Bauprojekt in Rünenberg. Es ging um die Kernzone, wobei explizit das gute Zusammenspiel von Architekt, Bauherr, Gemeinderäte hervorgehoben wurde. Es wurde immer wieder transparent kommuniziert, dass solche Schnittstellen offen miteinander ausdiskutiert werden. Ihm persönlich ist es schleierhaft, dass Petra Schmid schon vor Jahren als Gemeindepräsidentin von Sissach eine solch komische Frage gestellt hat, ob das BIB wohl rechtsverbindlich sei oder nicht. Es ist völlig klar, dass es nicht rechtsverbindlich ist. Seit 7,8 Jahren ist das klar. Der Sprecher arbeitet viel in solchen Liegenschaften und hört immer wieder, die Denkmalpflege könne auftauchen und Wünsche anbringen. Sie kann es aber nicht durchsetzen. In Sissach wurde die Villa umgebaut: der erste Sitz des Bezirkschreibers von 1866. Die Substanz wäre absolut denkmalpflegewürdig und ist im BIB eingetragen als lokal schützenswert. Es war nie jemand von der Denkmalpflege auf der Baustelle anzutreffen, um irgend etwas zu verbieten. Weil von Anfang an klar kommuniziert war, dass das BIB eben nicht rechtsverbindlich ist. Letztes Mal hatte Christoph Buser dem Votanten unterstellt, er würde alle Architekten verunglimpfen, weil sie nicht richtig diskutieren. Es ist tatsächlich eine Frage der richtigen Kommunikation.
Offenbar, so Markus Meier (SVP), hat Stefan Zemp eine solche Freude an der Zeitungsberichterstattung gehabt, dass er vergessen hat, den Artikel zu Ende zu lesen. Denn am Schluss der Berichterstattung stand jeweils zu lesen, dass der Hausbesitzer schliesslich festgestellt hat, dass er einen Neubau erstellen oder eine andere Liegenschaft hätte kaufen können - hätte er es gewusst. Bezüglich Kostenplanung kam er erst auf die Welt, als der Zug schon am Fahren war. Das ist der wichtige Punkt. Entscheidet sich jemand bewusst dafür, was er dort macht, und geht dies von Anfang an (auch kostenmässig) planerisch an, ist das okay. Wenn man aber erst im Verlauf der Zeit, nach mehreren Auflagen, ein Rechnungstotal vor Augen hat, sieht das etwas anders aus. Deshalb ist es wichtig, dass man hier Klarheit schafft.
://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2015/094 mit 49:31 Stimmen als Postulat. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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