Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015
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2015-146 vom 16. April 2015 Motion von Patrick Schäfli, SVP: Attraktivitätssteigerung des Gastgewerbes/Tourismus durch die Zulassung von Heizpilzen und lnfrarotstrahler im gewerblichen Bereich gefordert! - Der Regierungsrat beantragt: Ablehnung ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrats vom 3. Dezember 2015: < abgelehnt > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion ablehnt. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.
> Begründung des Regierungsrats
Christoph Häring (SVP): Der Antwort aus der Bau- und Umweltschutzdirektion zum Vorstoss von Patrick Schäfli ist zu entnehmen, dass Heizstrahler oder Infrarotstrahler nur bei wichtigen Tätigkeiten wie Weichenheizungen zugelassen seien. Dies hat für den Votanten einen ähnlichen Stellenwert wie eine Verzichtsempfehlung auf Krebswürste. Es geht nicht einmal um Attraktivitätssteigerung, sondern höchstens um Gleichstellung oder Nicht-Schlechterstellung des Gastgewerbes. Die Antwort aus der warmen Stube der Behörden hat wenig Augenmass. Oder werden in Zukunft alle «Chilbi-» und «Chüngelibrater» auf der Strasse verboten? Oder verzichtet man auf alle privaten Gasgrills und kehrt stattdessen zum Holzkohlengrill zurück? Dann hätte man jedoch ein Problem mit der Luftreinhalteverordnung.
Im Ernst. Im Kanton werden seit Jahren Millionen zur Anwerbung von neuen Unternehmen im sogenannt wirtschaftsfreundlichen Kanton verbraten. Zugegeben ist das Gastgewerbe kein Schlüsselgewerbe im Baselbiet. Gelingt es aber nicht, zum einheimischen Gewerbe Sorge zu tragen - eines, das noch subventionsfrei sein Auskommen sicherstellt - dann hat man auch das Bewusstsein nicht, was es braucht, fremde oder ausländischen Interessenten einen attraktiven Standort anzubieten. Oder muss jedem Gastgewerbe vorgeschlagen werden, er solle ein Huhn vor seinen Heizstrahler als Alibi-Grillgut hängen?
Der Votant empfiehlt Augenmass und weniger Weltverbesserungsaktivismus. Und er empfiehlt, die Motion zu überweisen, in der Hoffnung, dass Flaschen von erneuerbarem Biogas wohl zu diesem Zweck möglich sein werden. Die SVP empfiehlt die Motion zur Überweisung.
Thomas Bühler (SP) traut dem Baselbieter Gastgewerbe tatsächlich etwas mehr zu, als dass sie es nötig hätten, mit Heizstrahlern ihre Kundschaft anzulocken. Er traut dem Gewerbe an Gewerbeausstellungen, den Vereinen an Weihnachtsmärkten mehr Fantasie und Innovationskraft zu, damit es nicht nötig ist, nur gerade dadurch eine Gleichstellung mit anderen Weihnachtsmärkten zu erreichen, dass man unter einem Heizschirm stehen kann.
Es geht hier nicht um Krebswürste. Aber ein kleines bisschen lässt sich ja wohl Verzicht leisten. Es ist wirklich kein unglaublicher Verzicht auf Wohlstand, wenn man an einen Weihnachtsmarkt geht, und dort nicht nach jedem dritten Schritt unter einen Heizstrahler flüchten kann, um nicht zu erfrieren. Wo sind wir denn da? Muss man, um das Gastgewerbe im Baselbiet zu fördern, tatsächlich Heizstrahler aufstellen? Auf der anderen Seite gibt man sich Mühe beim Energiesparen, auch in der Umweltschutz- und Energiekommission, auch mit der Revision des Energiegesetzes. Energiesparen lässt sich, mit einem klitzekleinen Verzicht auf Komfort, an ganz vielen Orten. Hier nun zuzulassen, dass man sogar im Winter - die Rede ist vom Winter! - das Gastgewerbe draussen geniessen kann, ist nun wirklich nicht nötig. Es ist doch auch schön in den Gaststuben drinnen. In ein Restaurant geht der Votant auf jeden Fall meistens hinein . Und wenn er rauchen möchte, geht er hinaus. Er ist nicht darauf angewiesen, auch bei 10 Grad unter Null draussen sein Bier zu trinken.
Der Votant bittet den Rat, den Vorstoss abzulehnen.
Christine Gorrengourt (CVP) weist darauf hin, dass es nicht total verboten ist. «Heizungen im Freien für Bäder werden bewilligt, wenn sie mit gleichwertiger erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme betrieben werden.» (§ 15 Abs. 2) Wenn man etwas kreativ ist, wenn die Sonne scheint, lässt sich trotzdem auf einer geheizten Terrasse sitzen, wenn sie mit den Sonnenkollektoren gewärmt wird.
Zum anderen: Kommt man nicht los davon, muss halt die Sonnenkollektorenenergie gespeichert und damit wieder geheizt werden. Es ist durchaus nicht verunmöglicht. Es fragt sich nur, ob man es wirklich will und ob der Mehrwert daraus grösser ist als der Aufwand, den man dafür betreiben muss.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2015/146 mit 43:34 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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