Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015

Nr. 408

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegen nehme. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.


> Begründung des Regierungsrats


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige): An den Sekundarschulen gibt es drei Typen von Fächern. Es gibt Pflichtfächer - diese betrifft der Vorstoss nicht. Dabei handelt es sich um Fächer wie Deutsch, Französisch, Englisch, Geografie, Geschichte, die im Klassenverband stattfinden. Sie werden auch zukünftig, wie es im Moment aussieht, nicht niveaugemischt geführt.


Der zweite Typ, den es wegen der neuen Stundentafel geben soll, die der Bildungsrat vor etwa einem Jahr bewilligt hat (auf Mitte Jahr, falls es keine Verzögerung gibt) betrifft sieben Wahlpflichtfächer. Auf diese sieben bezieht sich der Vorstoss. Wahlpflichtfächer heissen so, weil die Kinder die Pflicht haben, zwei von ihnen zu belegen. Diese beiden Fächer gelten für die Promotion.


Der dritte Fächertyp betrifft die Freifächer, resp. Fächer im Rahmen des ergänzenden Bildungsangebots. Das kann z.B. Chor oder Informatik sein. Es handelt sich um Fächer, die nicht für die Promotion gelten (darunter Projektwochen). Auch für diese Fächer gilt der Vorstoss nicht.


Was verlangt der Vorstoss, was verlangt er nicht? Dem Sprecher ist wichtig, dass in den sieben Wahlpflichtfächern eine Lehrperson in derselben Lektion keine Schülerinnen und Schüler mit einem völlig unterschiedlichen Leistungsniveau unterrichten muss. Denn das führt zwangsläufig zu Bildungsabbau, davon ist der Sprecher überzeugt. Hierin besteht, wertneutral gesagt, die ganz grosse Differenz z.B. auch zur SP, die in den letzten Jahren die gegenteilige Politik verfolgt hat. Chancengleichheit besteht aber dann, wenn die Klassen ein möglichst homogenes Leistungsniveau ausweisen. Der Vorstoss verbietet nicht, dass ein Schüler in Niveau E (z.B. ein Italiener, der perfekt Italienisch spricht und darin ein sehr hohes Level hat) auf einem höchsten Level die Italienisch-Lektion besucht, z.B. zusammen mit den Schülerinnen und Schülern des Niveau P. Dies scheint dem Votanten ein ganz wichtiger Punkt zu sein.


Es geht darum, dass die sieben Wahlpflichtfächer - MINT (Mathematik, Informatik, Natur und Technik), Lingua (Sprache), Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten, Musik - in drei Schwierigkeitsgraden unterrichten werden, und dass die Schüler entsprechend ihren Möglichkeiten eingeteilt werden. Im Normalfall werden die Schülerinnen und Schüler im Leistungsniveau P auch den höchsten Schwierigkeitsgrad besuchen, jene im Niveau E den mittleren und jene im A den einfachsten Schwierigkeitsgrad. Die Schwierigkeitsgrade sollen nicht vermischt werden. Darum geht es im Vorstoss.


Zum dritten Punkt, der vielleicht heikelste: Die Gegenargumentation führt ins Feld, dass die Umsetzung dieses Vorstosses CHF 1.6 Mio. kosten soll. Dazu ist festzuhalten, dass der Unterricht so, wie im Vorstoss verlangt wird, in verschiedenen Schulen wie in Allschwil bereits umgesetzt wird. Der Sprecher selber ist also nicht betroffen. Schaut man aber, wer an jenen Schulen unterrichtet, in denen das nicht umgesetzt ist, dann sind es interessanterweise genau jene, die auch Projekte (z.B. Lernlandschaften) eingeführt haben. Diese Schulen sind in den letzten fünf, sechs Jahren dazu übergegangen, dass sie gewollt immer mehr Kurse niveaugemischt anbieten, selbst dann, wenn ein Niveaugemisch von der Grösse her nicht nötig gewesen wäre. Das Tragische an der ganzen Sache ist, dass die vom Bildungsrat auf nächstes Jahr verabschiedete Stundentafel ein wesentlicher Unterschied zur in der Vergangenheit geltenden Stundentafel aufweist. Damals war es relativ einfach, die niveaugemischten Kurse ohne erhöhte Kosten zu geben. Mit dem neuen System ist die Situation schwierig, weil die Schüler zu jedem Zeitpunkt relativ viel wählen können. Heute kann ein P-Schüler nicht in jedem der vier Sekundarschuljahre wählen, wann er Werken oder Hauswirtschaft belegen möchte. Das neue System ermöglicht den Schülern eine extrem grosse Wahlfreiheit. Das führt dazu, dass die Kurse viel kleiner sind. Werden sie dann nicht niveaugemischt geführt, lösen sie entsprechend Kosten aus.


Aus diesem Grund möchte der Motionär seinen Vorstoss ergänzen mit einem simplen Satz: Der Vorstoss muss kostenneutral umgesetzt werden. Das hat für die Regierung eine, vielleicht etwas unangenehme, Konsequenz. Die neue Stundentafel, die man mit Basel-Stadt gemeinsam hat, funktioniert so nicht, was heisst, dass man an der Tafel schräubeln muss. Man muss das Angebot, vor allem in den Wahlpflichtfächern, eventuell auch in den Freifächern, so ausgestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nicht mehr zu jedem Zeitpunkt alles besuchen können. Das ist auch nicht nötig. Das lässt sich dann machen, wenn man sehr viel Geld hat. Bei der heutigen Finanzlage ist das aber nicht machbar.


Der Votant glaubt, dass der Vorstoss ein sehr probates Mittel darstellt, um das Bildungssystem zu ändern, das man in den letzten 10, 20 Jahren (vor allem unter Federführung von Regierungsrat Urs Wüthrich) entwickelt hat. Dazu muss man der Bildungsdirektion jetzt den Auftrag geben, alles auszulösen, was dieser Vorstoss in der Konsequenz hat. Es geht darum, im Gesetz festzuschreiben, dass in allen Promotionsfächern drei Schwierigkeitsgrade bestehen, und dass deshalb mit Sicherheit auch die Stundentafel adäquat angepasst werden muss. Dann ist der Vorstoss kostenneutral umsetzbar.


Der Votant bittet, die Motion zu überweisen.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bedankt sich für das neunminütige Votum. Er fragt Jürg Wiedemann, ob er bereit ist, seinen Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) hält an der Motion fest.


Roman Brunner (SP) spricht der Ablehnung des Vorstosses als Motion (sowie als Postulat) durch die SP das Wort. In dieser Motion sollen die Leistungsniveaus im Bildungsgesetz für alle Promotionsfächer ausser Sport verankert werden. Die SP ist grundsätzlich der Meinung, dass niveaugetrennter Unterricht stattfinden soll. Dies soll aber nicht auf Gesetzesebene verankert werden. Es gibt gewisse Situationen, in denen es durchaus sinnvoll ist, dass der Unterricht nach Niveaus gemischt angeboten wird, einerseits wenn es darum geht, Lerngruppen zu bilden oder wenn es darum geht, Angebote zu ermöglichen - gerade in den Pflichtwahlfächern, um ein breiteres Angebot überhaupt möglich zu machen. Auch mit dem Zusatz, dass es kostenneutral sein soll, wird es umso schwieriger, wenn man es niveaugetrennt anbieten soll. Man darf den Lehrpersonen, die diese Gruppen unterrichten, und von denen der Motionär selber eine ist, durchaus zutrauen, dass sie innerhalb dieser Gruppen Binnendifferenzierung durchführen können, womit sie allen Schülern gerecht werden. Denn genau dafür werden die Lehrpersonen auch ausgebildet.


Grundsätzlich soll der Unterricht niveaugetrennt stattfinden. Einen niveaugemischten Unterricht per Gesetz zu verbieten, lehnt die SP aber ab. Zusätzlich ist zum gleichen Thema eine Volksinitiative hängig, die im Juni eingereicht wurde.


Paul Wenger (SVP): Auf die einfache Frage, ob Jürg Wiedemann seinen Vorstoss als Motion aufrecht erhalten möchte, hat er über 9 Minuten geredet. Er hat in diesen 9 Minuten mindestens inhaltlich einige Aspekte beleuchtet, die der Sprechende ebenso gut hätte sagen können. Wenn darauf verzichtet wird und man der Meinung ist, man könne mit niveaugemischtem Unterricht letztlich die Bildungsziele der gesamten Gesellschaft erreichen, dann macht man einen Fehler. Es gibt innerhalb der Schulen Jugendliche und Kinder mit unterschiedlichen Begabungen. Es muss selbstverständlich das Ziel sein, dass alle, die am ersten Schultag in die Schule gehen, die gleichen Startchancen haben. Das ist unbestritten. Die gleichen Zielchancen können aber nicht garantiert werden. Man muss deshalb die Bildung fördern durch Differenzierung und nicht durch Gleichschaltung. Das tolle Wort Binnendifferenzierung ist ganz sicher kein Zaubermittel. Es gilt, Menschen mit Talenten zu fördern, und jene, die nicht so begabt sind, selbstverständlich auch - aber mit anderen Instrumenten und anderen Mitteln. Es kann nicht sein, dass man einer Lehrperson zumutet, sich derart kaputt zu machen, und z.B. durch Binnendifferenzierung verlangen, jeden nach seinen Möglichkeiten zu fördern und am Schluss der Kleingruppe irgendwelche Unterrichtssequenzen zu vermitteln. Das funktioniert genau so wenig.


Wenn man sich vorstellt, dass in einem Fach wie MINT niveaugemischt unterrichtet werden soll, und am Schluss die gleichen Ziele erreicht werden sollen, wie sie heute niveaugetrennt erreicht werden sollen, ist das unvorstellbar. Sonst müsste man dem Sprecher erklären, wie das funktionieren soll. Es sind ihm keine Kolleginnen oder Kollegen bekannt, die von sich aus sagen, dass sie das schaffen.


Die SVP-Fraktion wird der Motion von Jürg Wiedemann zustimmen. Gründe sind, dass man die Differenzierung und dadurch Talente fördern muss. Erstaunlich ist, dass bei Talentförderung in Sport oder Musik kein Mensch etwas dagegen hat. Man fordert immer mehr Ingenieure, Naturwissenschaftler, Chemiker, Biologen, insgesamt mehr technisch oder naturwissenschaftlich orientierte Berufe - somit muss man ihnen auch die Chance geben und die Grundlagen schaffen. Erst gestern hat der Votant im Anschluss an die Konferenz der AKK (Amtl. Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer) mit einem Lehrer vom Gymnasium Oberwil gesprochen. Der sagte schlichtweg: Die Leute, die Physik oder Mathematik unterrichten, können zum Teil nicht einmal Bruchrechnen. Vielleicht waren sie in einem niveaugemischten Kürslein. Das ist doch ein Skandal.


Der Sprecher empfiehlt, einmal auf die Internetseite von SRF zu gehen und sich die Sendung von «Schweiz aktuell» vom 9. November 2015 anzusehen. Darin gibt es einen Beitrag über die Sekundarschule in Niederhasli, ZH. Dies gesehen, ist eine Zustimmung zur Motion eigentlich zwingend. Die FDP nimmt für sich gerne in Anspruch, eine hochgebildete Partei zu sein, die Partei mit den meisten Hochschulabsolventen. Wenn sie der Motion nicht zustimmt, dann ist ihr Nachwuchs gefährdet.


Sabrina Corvini-Mohn (CVP) macht sich nicht nur um den FDP-Nachwuchs Gedanken, sondern generell - offensichtlich, wie man bei ihr sieht. Deshalb ist ihr ein gutes Bildungssystem, das längerfristig funktioniert, ganz wichtig. Es wurde in der CVP/BDP-Fraktion ausgiebig diskutiert. Auf den Punkt gebracht: Die Fraktion möchte auch keinen niveaugemischten Unterricht. Man ist sehr froh, das Commitment vom Bildungsrat und der neuen Bildungsdirektorin gehört zu haben, dass auch mit dem neuen Lehrplan weiterhin in drei Niveaus auf Sekundarstufe unterrichtet wird.


Die aktuelle Situation sieht so aus, dass im Rahmen des Marschhalts die Lehrpersonen befragt werden. Deshalb findet es die CVP/BDP zum jetzigen Zeitpunkt richtig, den Vorstoss als Postulat zu überweisen. Damit vergibt man sich nichts, geht aber in die richtige Richtung. Eine Motion findet in der Fraktion nur eine ganz geringe Unterstützung, ein Postulat hingegen einstimmig. Deshalb der Appell an Jürg Wiedemann, seinen Vorstoss umzuwandeln. Er würde dann ja auch im Rahmen der Initiative mitbehandelt. Das Thema ist sicher nicht vom Tisch.


Marianne Hollinger (FDP) muss Paul Wenger enttäuschen, da nun ausgerechnet eine Nicht-Hochschulabsolventin das Geschäft für die FDP-Fraktion vertritt. Die FDP ist ganz klar für einen niveaugetrennten Unterricht und stellt sich gegen niveaugemischten Unterricht. Inhaltlich kann sie der Motion deshalb folgen. Der lange Diskurs von Jürg Wiedemann hat die Sprecherin überzeugt, dass es richtig ist, den Vorstoss nicht als Motion, sondern als Postulat zu überweisen. Denn braucht man so lange, um etwas zu erklären, sind doch noch viele Fragen offen.


Es ist bekannt, dass die nicht formulierte Initiative «Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern» im Juli abgegeben worden ist. Über sie wird man (und will man auch) befinden. Das einzig richtige, das man in diesem Fall machen kann, ist der Bildungsdirektorin Zeit und den Auftrag zu geben, die bestmögliche gesetzliche Anpassung auszuarbeiten, damit der Wunsch nach dem niveaugetrennten Unterricht dann auch richtig umgesetzt wird. Talente zu fördern ist ein wichtiges Anliegen der FDP an die Bildungspolitik. Talente gibt es aber auf allen Niveaus. Möchte man möglichst alle Talente zu einer Elite heranbilden, muss man auch jenen Möglichkeit geben, die vielleicht nur in Teilbereichen ein Talent sind. Es kann Talente geben im Niveau A, vielleicht in einer Sprache, und es wäre begrüssenswert, wenn ein solches Talent gefördert werden kann, indem es auf einem höheren Niveau dem Unterricht folgt. Hier gibt es also noch Nuancen, wo es sinnvoll wäre, die Situation noch einmal genau anzuschauen - was Monica Gschwind auch unternehmen wird. Es ist wichtig, alle Talente zu fördern, denn nur das führt am Schluss zur breiten Elite, die der Kanton braucht. In diesem Sinne: Ja zu einem Postulat, verbunden mit der Aufforderung an Jürg Wiedemann, die Motion umzuwandeln.


Andrea Heger (EVP) sagt, dass die Fraktion Grüne/EVP den Vorstoss als Motion ablehne. Es geht um Niveaudurchmischung in den Wahlpflichtfächern. Die Fraktion ist grundsätzlich für Niveaus. In den Wahlpflichtfächern treffen die Schüler aber eine Wahl, weil sie überdurchschnittlich interessiert oder talentiert sind und Einsatz zeigen wollen. Es ist davon auszugehen, dass die einzelnen Schüler dank ihren Stärken zum grossen Teil mithalten können. Man sieht schon, dass es in einigen Bereichen gewisse Probleme geben kann, denkt aber, dass es machbar ist, verschiedene Bewertungskriterien setzen zu können. Es ist schon so, dass Binnendifferenzierung kein Allheilmittel ist. Für die Durchführung von Wahlpflichtfächern braucht es mindestens zwölf Teilnehmer. Die Gefahr ist, dass vor allem in kleinen Schulhäusern weniger begehrte Fächer dann nicht angeboten werden können, wenn diese nur für das P-Niveau zugelassen wären. Die Bedenken einer Niveausenkung werden durchaus gesehen. Die Sprecherin bringt aber auch eigene Erfahrungen ins Spiel. Damals hiess das noch Typus; sie war die einzige im ganzen Schulhaus, und musste dazu nach Liestal fahren. Im zweiten Jahr kamen auch Leute aus der Sek-E-Stufe hinzu, die sie in ihrem Fortkommen in keinster Weise behinderten.


Was man allenfalls abzuklären hat sind Aufnahmekriterien oder Vorbedingungen, damit Teilnehmer aus den Niveaus A oder E überhaupt den Kursen auf Niveau P folgen können. Unter dem Aspekt der Mitbehandlung der Initiative würde aus der Fraktion der Vorstoss von einigen als Postulat unterstützt, aber nicht als Motion.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bringt zwei Punkte, warum er den Vorstoss nicht in ein Postulat umwandeln möchte. Mag sein, dass dies ein Fehler ist. Aber irgendwann muss man auch dazu stehen, was man möchte, und was nicht.


Zu Andrea Heger: Es ist natürlich nicht so, dass nur überdurchschnittlich gute Schüler und Schülerinnen ein entsprechendes Wahlpflichtfach belegen sollen. Das ist auch nicht das Ziel und die Idee dahinter. Wenn Schüler beruflich etwas Technisches machen möchten, sollen sie MINT belegen, was für sie das optimale Fach wäre. Das heisst noch lange nicht, dass sie in diesem Fach deswegen das Level oder den Schwierigkeitsgrad von einem Niveau P erreichen würden. Die Haltung, es könnten nur gute Schüler Italienisch oder MINT belegen, wäre eine starke Desavouierung. Dies darf nicht sein. Es ist zu wünschen, dass auch Schüler und Schülerinnen aus einem tieferen Leistungsniveau diese Fächer besuchen, weil sie die optimalen Vorbereitungsfächer für sehr viele Lehren sind.


Zu Marianne Hollinger: Der Votant kann die FDP verstehen - sie hat es im Moment auch nicht einfach. Monica Gschwind möchte den Handlungsspielraum möglichst gross belassen, auch die Verwaltung, die Bildungsdirektion möchte Optionen behalten, um dann vielleicht doch nicht das oder jenes zu tun. Der entscheidende Punkt ist, ob beim niveaugetrennten Unterricht nur ein Schwierigkeitsgrad existiert - oder nicht. Darum geht es. Das lässt sich nur erreichen, indem das Bildungsgesetz geändert wird. Das Bildungsgesetz gibt den Schulleitungen mit ihrer Teilautonomie die Möglichkeit, diese Mischungen vorzunehmen. Dagegen können weder die Bildungsdirektion noch die Marschhaltgruppe etwas unternehmen. Denn das Bildungsgesetz ist übergeordnet. Möchte man das wirklich verhindern, bleibt nichts anderes übrig als eine Motion, weil es dazu eine Gesetzesänderung braucht.


Monica Gschwind hat ein Argument eingebracht, das sicher gut ist. Nämlich jenes, das sie der Marschhaltgruppe eine Chance geben und die Motion nicht so schnell umsetzen möchte. Aus diesem Grund ist der Motionär bereit, auf den letzten, schwarzgedruckten Satz zu verzichten, wonach die Behandlungsfrist auf 12 Monate reduziert wird. Damit lässt sich die Motion auch in die Diskussion um die Initiative einbeziehen, die noch hängig ist, die eigentlich schon längstens zur Abstimmung kommen müsste.


Zur Erinnerung: Wird eine Motion überwiesen, gibt es eine Vorlage. Die Vorlage kommt in den Rat. Ist dann wider Erwarten etwas total anders, lässt sich die Vorlage dann immer noch abändern.


Florence Brenzikofer (Grüne) macht drei Punkte geltend, weshalb die Motion abzulehnen sei. Das eine ist, weil die Klassenbildung für die Schulleitung im Wahlpflichtbereich deutlich erschwert wäre. Dann ist es ein grosser Nachteil, weil das Angebot für sie minimiert würde. Gibt es für die Fächer bildnerisches Gestalten, Musik oder Werken nicht genügend Anmeldungen, könnte der Kurs nicht stattfinden. Der dritte Punkt betrifft die Kostenneutralität: Es ist kostenneutral nicht umsetzbar. Die Votantin wüsste von der Bildungsdirektorin gerne, wie sie dies gedenkt zu machen. Es ist auf jeden Fall nicht realisistisch.


Martin Rüegg (SP) schliesst an das Votum seiner Vorrednerin an. Der liebe Jürg Wiedemann hat die Kostenneutralität noch kurzfristig eingebaut. Dann hat er auch noch die Behandlungsfrist rausgenommen. Mit anderen Worten: Er laviert hin und her. Es sei ihm in Erinnerung gerufen: Leistungsmessungen ergeben, dass starke Niveau A-Schülerinnen und Schüler in diversen Fächern das Niveau von schwachen P-Schülerinnen und Schülern erreichen können. Warum soll das Potential nicht genutzt werden und die Chance gegeben werden, dass die Betroffenen in einem eingeschränkten (Wahlpflicht-)Bereich miteinander unterrichtet werden können? Es ist doch schlicht und einfach nicht wahr, dass Klassen homogene Gebilde seien - auch heute, im niveaugetrennten Bereich. Auch am Gymnasium gibt es starke und schwache Leute in einer Klasse. Ebenso in einer FMS. Das weiss Jürg Wiedemann selber auch. Von daher transportiert der Motionär ein Stück weit ein Bild, das nicht der Realität entspricht.


Er sei auch daran erinnert, dass die amtliche Kantonalkonferenz gestern deutlich entschieden hat, das Vorhaben (es ging um die Initiative) mit 58:10 Stimmen abzulehnen. Auch die Vertretung der Sekundarlehrpersonen sagte dazu deutlich Nein. Der Votant bittet, dies hier auch entsprechend zu gewichten.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) stellt klar, dass sie selber ganz klar für die Niveaudifferenzierung ist. Diese ist überhaupt nicht in Frage gestellt. Es wurden nun viele Argumente gehört, vor allem solche, die gegen die Überweisung der Motion sind. Diese Argumente kann die Regierungsrätin unterstützen.


Die Motion deckt sich weitgehend mit der nicht-formulierten Volksinitiative, die demnächst beantwortet wird. Die Motion würde sie deshalb gerne in ein Postulat umgewandelt wissen, damit es gleichzeitig bearbeitet werden kann. Es soll eine sorgfältige Auslegeordnung gemacht werden, die bisherige Praxis berücksichtigend, und das Ganze ist in der (sehr ergebnisoffenen) Gruppe Marschhalt ein Thema, das ausführlich besprochen werden wird. Jürg Wiedemann wird dabei die Gelegenheit haben, sich einzubringen. Es wurde von verschiedenen Seiten gehört: Gerade an kleinen Sekundarschulen ist es sehr schwierig, dass Wahlpflichtfächer zustande kommen, weil es nur eine kleine Anzahl Schüler gibt. Dies soll mit der Motion nicht verunmöglicht werden.


Es gibt viele Möglichkeiten. Es lässt sich in den Erläuterungen des Lehrplans so definieren, dass es nur möglich sein soll, damit solche Kurse zustande kommen etc.


Ein Argument, das sie bislang nicht gehört hat, betrifft den Art. 28 Abs. 1 bis, den Jürg Wiedemann ersetzen möchte. Dieser Absatz wird benötigt, damit das Niveau P an der Sekundarschule im Laufental so weitergeführt werden kann. Er ist nötig für den Vertrag mit dem Kanton Solothurn. Diesen Artikel abzuändern ist gar nicht möglich. Schon deshalb ist die Motion nicht umsetzbar.


Die Sprecherin bittet Jürg Wiedemann, dies zu bedenken und seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Eine Motion, ruft sie dem Rat in Erinnerung, muss abgelehnt werden.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) sagt, dass er Jürg Wiedemann zweimal angefragt habe, ob er für eine Umwandlung bereit sei. Dies wurde abgelehnt. In diesem Sinne wird nun über die modifizierte Motion abgestimmt.


[Widerspruch im Saal]


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) stellt einen Ordnungsantrag, um seine Motion umwandeln zu können.


Dazu könne kein Ordnungsantrag gestellt werden, verdeutlicht Landratspräsident Franz Meyer (CVP) mit Verweis auf die Geschäftsordnung.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige): Normalerweise kann man zweimal reden, und am Ende lässt sich noch umwandeln. Dies ist das normale Vorgehen. Monica Gschwind hat ihn zum Schluss selber gebeten, es sich zu überlegen und umzuwandeln.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) sagt, dass jeder die Möglichkeit hat, zweimal das Wort zu ergreifen. Zweimal hatte der Motionär umfangreich die Möglichkeit zur Stellungnahme. Zweimal hatte er deutlich gesagt, dass er seinen Vorstoss nicht umwandeln wolle. Somit wird jetzt über die von ihm modifizierte Motion abgestimmt. Modifiziert wurde: Der letzte Satz («Die Behandlungsfrist wird auf zwölf Monate reduziert») wird gestrichen und ersetzt durch «Diese Änderung ist kostenneutral umzusetzen».


://: Der Landrat lehnt die modifizierte Motion 2015/053 mit 53:21 Stimmen bei sechs Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


Back to Top