Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015

Nr. 382

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner und heisst ihn herzlich willkommen. Er informiert, dass der Landrat an seiner letzten Sitzung die erste Lesung ohne Änderung abgeschlossen hat.


Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) verzichtet auf ein Votum.


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- Eintretensdebatte


Regula Meschberger (SP) gibt bekannt, dass die SP-Fraktion nach der letzten Sitzung nochmals intensiv über die Bücher gegangen sei. Die Fraktion war nicht einstimmig gegen die Initiative, es gibt unterschiedliche Meinungen und deshalb wurde nochmals geschaut, welches eigentlich das Grundanliegen ist. Dieses ist klar und im Rat auch unumstritten, nämlich das Bedürfnis nach einer unabhängigen Justiz. Aber es ist fraglich, ob die Initiative auch das richtige Mittel dazu ist. Vor dem Hintergrund, welche Voten an der letzten Sitzung eingebracht wurden, mit Schlagworten wie «Filz» und so weiter, sollte man sich Gedanken darüber machen, welche Signale nach aussen gesandt werden, wenn eine solche Initiative zur Abstimmung gebracht wird. Es wird damit indirekt gesagt, dass die Justiz nicht unparteiisch ist. Dies ist wohl das Falscheste, was getan werden kann. Somit wird nicht nur der Justiz, sondern auch der Politik geschadet, gar dem ganzen Kanton. Was der SP-Fraktion wichtig ist und die Unabhängigkeit der Justiz stärken würde, wäre, die Diskussion um die Einführung des hauptamtlichen Richtertums ernsthaft nochmals aufzunehmen. Dann kann von einer totalen Unabhängigkeit gesprochen werden, weil niemand mehr auf eine Erwerbstätigkeit ausserhalb des Gerichts angewiesen ist. Die SP-Fraktion ist heute Morgen nach einer langen Diskussion zum Schluss gekommen, dass die Justiz im Kanton Baselland sehr gut funktioniert. Es kann keinesfalls von Filz die Rede sein und deshalb darf auch nicht gegen aussen das Signal abgegeben werden, es gebe nur den Anschein dazu. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion die Initiative ab und wird in der nächsten Zeit einen entsprechenden Vorstoss zur Einführung des Richterberufs im Hauptamt einreichen.


Hanspeter Weibel (SVP) findet, dass es eine spannende Entwicklung sei, welche in dieser Vorlage erlebt werde. Die heilige Barbara ist bekanntermassen die Schutzgöttin der Bergleute, offenbar sind die FDP- und die SP-Fraktion neuerdings die Schutzpatronen der Anwälte, so, wie die SVP-Fraktion diejenige der Bauern ist. Aber das Ganze ist eine völlig falsche Diskussion, denn es geht nicht darum, ob die Gerichtsbarkeit verfilzt ist oder nicht. Aus der Praxis kann gesagt werden, dass Leuten ausserhalb des Kantons Baselland empfohlen werden muss, keinen Gerichtsstand im Kanton Baselland zu vereinbaren. Mit dem heutigen System wird gegen aussen, in andere Kantone, ein falsches Signal ausgesandt. Es ist wichtig, dass rechtsuchende Menschen nicht vor der Frage stehen, ob allenfalls der Anschein von Befangenheit auftaucht. Das schadet dem Justizsystem des Kantons. Wenn jedoch Filz festgestellt würde, müsste dies auf eine ganz andere Art angegangen werden. Es geht einzig darum, dass dieses System für Aussenstehende und für Leute, welche mit der Gerichtsbarkeit nicht vertraut sind, Situationen entstehen lässt, welche den Eindruck der Befangenheit nahelegen. Das ist nicht gut.


Marc Schinzel (FDP) gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion nach wie vor gegen die Vorlage sei. Da hat sich gegenüber der ersten Lesung nichts geändert. Der Votant ist froh um die Voten der Vorredner, vor allem um das von Regula Meschberger. Bezugnehmend auf Hanspeter Weibel gibt er diesem Recht, dass, wenn man erst einmal anfangen würde, über den Anschein von Befangenheit zu diskutieren, immer der Vorwurf von Filz im Raum stünde. Aber es geht nicht darum, was hier im Saal diskutiert wird, sondern wie es draussen im Volk verstanden wird. Es geht um diesen Filzvorwurf und da ist die FDP-Fraktion ganz einverstanden mit dem, was die SP-Fraktion gesagt hat: es ist ganz klar nicht der Fall, dass es in diesem Kanton irgend ein Problem mit Befangenheit oder Filz gibt. Es bestehen sehr gute Ausstandsregelungen, Ablehnungsregelungen und Unvereinbarkeitsregelungen, welche diese Probleme lösen. Es wurde bereits in der letzten Lesung und auch heute wieder gesagt, es wäre Lobbying für die Anwaltschaft, wenn gegen diese Vorlage gestimmt würde. Auch wurde votiert, dass wer gegen die Vorlage sei, an der Kompetenz der Berufsrichter zweifle. Dem ist aber nicht so. Die FDP-Fraktion ist zufrieden. Zufrieden mit dem heutigen, geltenden System, zudem sie voll und ganz steht. Einem System mit haupt- und nebenamtlichen Richtern, welche sich bestens ergänzen und am Kantonsgericht gute Arbeit erbringen. Die Fraktion sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern. Sie schätzt die Kompetenz der Berufsrichterinnen und -richter und die ausserhalb des Gerichts gewonnene, praktische Erfahrung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter. Diese Erfahrung sollen sie in denjenigen Abteilungen des Kantonsgerichts einbringen, die ihrer beruflichen Orientierung entsprechen. Für eine Ehescheidung würde wohl niemand einen Strafverteidiger engagieren wollen oder zur Vertretung eines Baugesuches auf einen Völkerrechtler zugehen. Das sollte im Kantonsgericht auch so bleiben: Erfahrung dort, wo sie am besten zur Qualität der Urteile beiträgt.


Die Justiz kennt den Grundsatz, dass diejenigen, die etwas wollen, den Beweis führen müssen, dass ihr Begehren sinnvoll und berechtigt ist. Sie müssen überzeugend erklären, weshalb man ihnen folgen soll. Natürlich sind wir hier im Landrat und nicht vor Gericht. Doch wer ein neues Gesetz, eine neue Einschränkung will, sollte gut begründen können, weshalb es dieses braucht und weshalb die Vorteile dieser Regelung allfällige Nachteile überwiegen, ja sehr deutlich überwiegen. Die FDP-Fraktion meint, dass den Initianten dieser Vorlage dieser Bedarfsnachweis einer neuen gesetzlichen Regelung und Einschränkung nicht gelungen ist. Es sind keine problematischen Fälle bekannt, die eine neue Regelung erforderlich machen. In der Gerichtspraxis sind solche Fälle inexistent. Weder ein Baselbieter Gericht noch das Bundesgericht oder gar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat je eine Rechtsverletzung oder einen Handlungsbedarf festgestellt. Die geltenden Unvereinbarkeits-, Ausstands- und Ablehnungsbestimmungen entsprechen voll dem Bundesrecht und dem Völkerrecht. Die Nachteile der vorgeschlagenen Regelung sind weit grösser als deren Vorteile: es würde auf spezifische Praxiserfahrung von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern genau in den Abteilungen des Kantonsgerichts verzichtet, wo diese Erfahrung zur Qualität der Urteilsfindung am meisten beitragen könnte. Damit würden das nebenamtliche Richtertum massiv geschwächt. Hier besteht heute eine kleine Differenz zur Meinung der SP-Fraktion und der Tendenz, nicht in Richtung des Berufsrichtertums gehen zu wollen. Die FDP-Fraktion hat den Eindruck, mit dieser Vorlage die Suche nach geeigneten Personen, welche bereit sind, neben ihrem anspruchsvollen Beruf auch noch ein nebenamtliches Richteramt zu übernehmen, zu erschweren.


Die Suche nach geeigneten Personen, die neben ihrem Beruf auch noch ein nebenamtliches Richteramt übernehmen wollen, würde schwieriger. Bald hiesse es, diese nebenamtlichen Richterinnen und Richter bringen eigentlich gar nicht so viel. Der Ruf nach einem Systemwechsel hin zu einem ausschliesslichen Berufsrichtertum liesse nicht lange auf sich warten. Diesen Systemwechsel will die FDP-Fraktion nicht. Das heutige gemischte System funktioniert gar nicht so schlecht, wie dies auch die SP-Fraktion sagt, damit kann gut gelebt werden und das Kantonsgericht leistet eine sehr gute Arbeit. Dazu steht die Fraktion und deshalb ist diese Vorlage abzulehnen.


Sara Fritz (EVP) fügt an, dass sie eigentlich nichts mehr hätte sagen wollen. Sie ist davon ausgegangen, das Geschäft gehe schlank durch, weil schon in der vergangenen Sitzung ziemlich lange diskutiert wurde und die Argumente eigentlich erschöpft sind. Der Meinungsumschwung der SP-Fraktion veranlasst die Votantin nun aber doch dazu, nochmals Stellung zu nehmen. Im Juni 2013 hat der Landrat die Einführung des Hauptamtes einstimmig abgelehnt. Das ist auch der Grund, weshalb dies bei der nun ausgearbeiteten Vorlage gar nicht behandelt wurde. Es ist nicht sinnvoll, zweieinhalb Jahre nach einem einstimmigen Parlamentsentscheid zu einem solch wichtigen Thema, diesen wieder auf den Tisch zu bringen. Insofern besteht momentan nur die Möglichkeit, der Vorlage zuzustimmen oder alles so zu belassen, wie es ist. Aber es ist sicherlich nicht alles gut, so, wie es ist, denn sonst wäre der Vorstoss gar nie eingereicht worden, dann hätte es niemanden bewegt. Es gibt also Leute, die es stört, die bereits negative Erfahrungen gemacht haben und insofern ist es wichtig, dass wenigstens das, was heute geändert werden kann, auch geändert wird.


Zum Vorwurf des Filzes muss einfach gesagt werden, dass dieser nie Thema der Vorlage war, auch wenn es vielleicht in der Debatte angesprochen wurde. Es geht auch nicht darum, dass jemand das Gefühl hat, das Gericht arbeite schlecht. Und selbst wenn die ausgearbeitete Vorlage mittels «search» auf das Wort Filz durchsucht wird, wird man nicht ein einziges Mal fündig. Das zeigt auf, dass dieses Schlagwort als Vorwand benutzt wurde, nicht aber ein Anliegen bei der Ausarbeitung der Vorlage war. Was die Erfahrung der Richterinnen und Richter angeht, an welcher es ihnen im Hauptamt offenbar mangelt, kann gesagt werden, dass sie ja weiterhin als Anwälte tätig sein dürfen, einfach nicht in dem Kanton, in welchem sie auch als Richter angestellt sind. Insofern ist dieses Argument kein stichhaltiges. Sie unterliegen ja nicht


per se einem Berufsverbot, sondern einzig und allein einem im Kanton Baselland. Zudem kann auch ein Richter, der nicht als Anwalt tätig ist, ein erfahrener und guter Richter sein, ansonsten müsste man sich grundsätzlich über die Institution des Hauptamtes Gedanken machen.


Pascal Ryf (CVP) betont, dass die CVP/BDP-Fraktion Vertrauen ins Gericht habe. Auch habe die Fraktion Vertrauen in die Geschäftsleitung der Gerichtspräsidien. Deshalb halten sie an ihrer Meinung fest und unterstützen die Vorlage. Nicht nachvollziehbar, aber sehr bedauerlich für die CVP/BDP-Fraktion, sind die Gründe, weshalb die SP-Fraktion ins andere politische Lager gewechselt hat. Aus politischen Gründen ist eine negative Haltung der Vorlage gegenüber vielleicht noch nachvollziehbar aber würde man die Menschen auf der Strasse fragen, würde bestimmt eine große Mehrheit nicht wollen, dass der Richter zuerst als Anwalt tätig wäre und danach über denselben Fall urteilen würde. Wie Sara Fritz schon sagte, besteht diese Regelung bereits in vielen Kantonen, deshalb ist die Angst unbegründet, in Baselland gäbe es danach keine kompetenten Richter mehr. Die CVP/BDP-Fraktion bleibt bei ihrer Meinung und hat nicht das Gefühl, es gäbe irgend ein Problem mit Filz an den Gerichten. Trotzdem soll die Sensibilität erhöht werden und somit stimmt sie der Vorlage zu.


Regula Steinemann (glp) sagt, sie wolle ein Statement für die Fraktion abgeben. Die Fraktion ist in der Frage gespalten. Das Wichtigste, was man als Jurist bereits im Studium lernt ist, verschiedene Rollen einzunehmen. Als Anwalt und Jurist muss man das können, weil es nicht anders möglich ist. Eines der Hauptargumente für die vorgesehenen Änderungen ist, dass gesagt wird, als Anwalt und als Richter könne man die Rechtsprechung zu seinen Gunsten verbessern, beziehungsweise begünstigen. Hiermit wird jedoch verkannt, dass der Anwalt nicht immer dieselbe Person vertritt. Einmal ist es die Ehefrau, das andere Mal der Ehemann, dann der Täter, danach das Opfer. Wenn das eine Mal gewisse günstige Voraussetzungen geschaffen werden könnten, so hätte dies in einem anders gelagerten Fall negative Konsequenzen, die man auch wieder zu tragen hätte. Die Optik, das kam auch innerhalb der Kommission zum Tragen, wird von den Juristen anders wahrgenommen. Die Mehrheit von ihnen hat die Vorlage auch abgelehnt. Was ebenfalls übersehen wird, ist, dass die Anwälte, welche am Kantonsgericht tätig sind, hauptsächlich in Dreier- oder Fünferkammern eingesetzt werden. Ihr Einfluss ist also sehr beschränkt. Es ist aber wichtig, dass es weiterhin Praktiker gibt, welche die Abläufe kennen und auf diesem Gebiet praktizieren. Das hat bisher gut funktioniert und wird auch künftig der Fall sein. Aus diesem Grund lehnt die Mehrheit der glp/GU-Fraktion die Änderung ab.


Dominik Straumann (SVP) meint, dass die Argumentation, die Anstellung von Berufsrichtern könne diesen Mangel aushebeln, bedingen würde, dass Berufsrichter auch zu 100% angestellt werden müssten. Dies ist de facto nicht der Fall, denn bereits heute gibt es viele vollamtliche Richter, welche kein 100 Prozent Pensum haben und aus diesem Grund daneben einer anderen Tätigkeit nachgehen müssen. Der Meinungsumschwung der FDP-Fraktion ist bedauerlich, denn es ist gewissermassen «das eine tun, aber das andere nicht lassen». Es ist ja nicht so, dass die SVP-Fraktion keine erfahrenen Richterinnen und Richter möchte, sondern, dass diese «verschiede Hüte anhaben». Es würde zum Teil auch den Landräten gut tun, den richtigen Hut anzuziehen und die Sache hier richtig zu betrachten, so, wie sie in der Initiative gemeint ist.


Regula Meschberger (SP) findet, dass es sich durchaus lohne, sich nochmals grundsätzliche Gedanken zu dieser initiative zu machen, auch wenn es bereits die zweite Lesung ist. Was noch richtig zu stellen ist, ist, dass es keinen Meinungsumschwung in der SP-Fraktion gegeben hat. Es wurde in der letzten Sitzung schon gesagt, dass eine Mehrheit gegen diese Initiative stimmen wird. Diese Mehrheit ist nun einfach noch grösser geworden. Wenn jetzt eine solche Änderung vollzogen oder vors Volk gebracht wird, wird indirekt auch gesagt, dass etwas im System nicht stimmt. Sonst gäbe es keinen Grund, eine Änderung vorzunehmen. Sara Fritz sagt, es gäbe Leute, die nicht zufrieden sind, davon kann ausgegangen werden, dennoch gibt es heute schon Möglichkeiten, dem mit den bereits bestehenden Regelungen über die Befangenheit entgegenzuwirken. Diesbezüglich hat sich sogar das Bundesgericht schon dazu geäussert und bestätigt, dass bereit der Anschein von Befangenheit ausreicht, um in Ausstand treten zu müssen. Insofern sind genügend Rechtsmittel vorhanden, damit sich die Parteien wehren können und solche Situationen gar nicht erst entstehen. Darum ist es heikel, Aussagen nach Reformen in der Justiz zu machen, damit diese unparteiisch wird, denn damit sagt man implizit, dass sie momentan parteiisch ist. Dies will die SP-Fraktion unbedingt verhindern.


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- Zweite Lesung Gerichtsorganisationsgesetz


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) schlägt vor, auf eine Detailberatung zu verzichten, weil es in der ersten Lesung keine Änderungsanträge gab.


://: Der Vorschlag wird stillschweigend genehmigt.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt


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- Schlussabstimmung


://: Mit 44:39 Stimmen beschliesst der Landrat die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. Das benötigte 4/5 Mehr von 67 Stimmen ist jedoch nicht erreicht, womit es zur obligatorischen Volksabstimmung kommt. [ Namenliste ]


://: Die Parlamentarische Initiative 2014/244 wird stillschweigend abgeschrieben.


> Gesetzestext


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) verabschiedet Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner und wünscht ihm noch einen schönen Tag.


Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei


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