Protokoll der Landratssitzung vom 3. Dezember 2015
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2015-236 vom 9. Juni 2015 Vorlage : Universität Basel; Umsetzung der Pensionskassengesetz (PKG)-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt; Sicherung der Umsetzung der Strategie der Universität; Zusatzfinanzierung 2017 bis 2021; Partnerschaftliches Geschäft - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 23. November 2015 - Beschluss des Landrats vom 3. Dezember 2015: < beschlossen; FFR > |
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) erklärt, dass es bei diesem partnerschaftlichen Geschäft um eine Zusatzfinanzierung für die Jahre 2017 bis 2021 gehe, die bei der Universität beider Basel wegen der Reform der Pensionskasse Basel-Stadt nötig werde. Von der Reform betroffen ist auch das Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse Basel-Stadt. Im Rahmen der Reform wurde der technische Zinssatz von 4% auf 3% gesenkt, weshalb das notwendige Vorsorgekapital für die Rentenbeziehenden um 33 Millionen Franken angehoben werden muss. Dies, um den Deckungsgrad der Pensionskasse nicht ausserordentlich zu belasten. Zusätzlich ergeben sich Kosten von 30 Millionen Franken für die Besitzstandlösung, welche jener des Kantons Basel-Landschaft entspricht. Die Gesamtkosten von 63 Millionen Franken werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden hälftig aufgeteilt. Es entstehen für die beiden Kantone also Kosten von zusammen 31.5 Millionen Franken.
Mit Schreiben vom 29. August 2014 richtete die Universität Basel einen Antrag an die Regierungen beider Trägerkantone, diese auf den 1. Januar 2016 einmalig entstehenden Arbeitgeberkosten zu decken. Zusätzlich beantragte die Universität auch einen Beitrag zur Stärkung der Wertschwankungsreserve ihres Vorsorgewerks.
Ein Beitrag zur Stärkung der Wertschwankungsreserve wurde von den beiden Regierungen in der aktuellen finanziellen Situation aber abgelehnt. Sie anerkennen jedoch die arbeitgeberseitig entstehenden Kosten zur Durchführung der Anpassung an das neue Pensionskassengesetz in der Höhe von 31.5 Millionen Franken. Die Regierungen der beiden Trägerkantone schlagen aber vor, dass die Universität die Anpassungskosten zunächst aus eigenen Mitteln zu Lasten der Rechnung 2016 finanzieren soll. Um zu vermeiden, dass der Universität aufgrund dieser Belastung in der Folge die Mittel für die Umsetzung des kantonalen Leistungsauftrages und damit ihrer Strategie fehlen, wird jedoch für die Jahre 2017 bis 2021 vorgeschlagen, eine in fünf gleichen Tranchen auszuzahlende Zusatzfinanzierung von gesamthaft 30 Millionen Franken ausserhalb der Leistungsperiode und des Globalbeitrags vorzusehen. Das bedeutet also 15 Millionen von Seiten des Kantons Baselland, zahlbar in fünf Raten à drei Millionen in den fünf Jahren zwischen 2017 bis 2021.
Diese Vorlage «in finanziellen Gewässern» wurde von der Geschäftsleitung des Landrats der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zugewiesen. Eine diesbezügliche Rückfrage des Kommissionspräsidenten bestätigte den Entscheid. Falls ein Mitbericht gewünscht worden wäre, hätte dieser an diversen Sitzungen der Geschäftsleitung verlangt werden können, die Vorlage der Regierung stammt nämlich vom 9. Juni 2015. Auch wurde sie lange vor Bekanntwerden des 80-Millionen-Deals der beiden Regierungen überwiesen und kann somit losgelöst von diesem beurteilt werden. Die Kommission hätte so oder so über dieses Geschäft entscheiden müssen.
Da es sich um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, wurde die Vorlage am 28.Oktober 2015 an einer gemeinsamen Sitzung der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission des Landrats mit der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt vorgestellt und diskutiert. Die Vorstellung geschah in Anwesenheit der Regierungsräte Monica Gschwind und Christoph Eymann durch Christoph Tschumi, den Verwaltungsdirektor der Universität. Die Behandlung der Vorlage wurde durch die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission dann am 29. Oktober 2015 fortgesetzt und ein Beschluss konnte zwei Wochen später, am 12. November, gefasst werden. Die Vorlage war in der Kommission mehrheitlich unbestritten. Die wichtigsten Aspekte der Diskussionen umfassten Eckwerte des Anschlussvertrages, die Auswirkungen auf die Universitätsfinanzen und die Wertschwankungsreserve. Verwaltungsdirektor Christoph Tschumi verdeutlichte bereits in seiner ersten Präsentation, dass sich die Eckwerte des angepassten Anschlussvertrages der Universität Basel bei der PKBS am Standard des Staatspersonals Basel-Landschaft orientieren. Unter anderem wurde vom Leistungs- ins Beitragsprimat gewechselt. Die Angestellten der Universität haben also nicht dieselben Anstellungsbedingungen wie die übrigen Angestellten des Kantons Basel-Stadt. Eine Ablehnung der Vorlage würde bedeuten, dass die Regierung eine neue ausarbeiten müsste, aber wie bereits erwähnt, war die Vorlage in der Kommission mehrheitlich unbestritten und diese der Meinung, das Geld sollte gesprochen werden. Unzufrieden war man aber beispielsweise bezüglich des ungelösten Problems mit den Wertschwankungsreserven. Es wurde bemängelt, dass damit eine nächste Reform riskiert werde. Doch dies ist heute kein Thema. Auch bemängelt wurde, dass es «ein Fass ohne Boden» sein könnte, wobei versichert wurde, dass es sich um einen einmaligen Beitrag handle.
Nach all den Diskussionen hat die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission mit 9:2 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen und den Verpflichtungskredit in der Höhe von 15 Millionen Franken in Jahrestranchen à 3 Millionen für die Jahre 2017 bis 2021 zu sprechen.
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- Eintretensdebatte
Hanspeter Weibel (SVP) sagt, dass er nun im nächsten Februar seit sechs Jahren im Landrat sei und schon das eine oder andere Geschäft gesehen hätte. Wenn er aber einen Absurditätspreis zu vergeben hätte, würde dieses Geschäft bestimmt ganz zuoberst stehen. Absurd ist es aus dem Grund, weil es erstens ein bedingtes Geschäft ist. Es wird nämlich über etwas gesprochen, was gar nicht in der Vorlage steht, nämlich den 80-Millionen-Kredit. Es ist jedem in diesem Rat bewusst, dass, wenn dieses Geschäft abgelehnt wird, eine der Bedingungen zum Tragen kommt und die 80 Millionen nicht gesprochen werden. Dann wird der Regierungsrat möglicherweise in die Situation kommen, dass er die Univerträge noch in diesem Jahr künden muss. Die Regierung hat dem Landrat weisgemacht, mit dem 80-Millionen-Kredit Zeit gekauft zu haben. Aber mit Geld kann keine Zeit gekauft werden. Es geht nämlich darum, dass es eine Bedingung ist, welche schlussendlich dazu führt, dass das Geschäft nicht mehr unabhängig diskutiert und allenfalls abgelehnt werden kann, weil über diesem immer das Damoklesschwert hängt. Dabei müsste man sich nicht fürchten. In diesem Univertrag gibt es einige Punkte, welche ganz gut geregelt sind, aber andere, und das wird ersichtlich, wenn man schaut, was in den letzten zehn Jahren immer wieder diskutiert wurde, hätten längst angepasst werden sollen, so wie immer wieder darauf hingewiesen wurde. Es ist also längst bekannt, an welchen Stellen der Vertrag anpassungsbedürftig ist. Die entscheidenden Punkte sind die Leistungsvereinbarung, welche zum Tragen kommt und das Globalbudget, welches in der Folge für die Jahre 2018 und folgende gesprochen werden muss. Ohne einen angepassten Univertrag wird die Diskussion ganz schwierig. Dies ist der erste Punkt der Absurdität.
Die zweite Absurdität wurde bereits angesprochen: das Geschäft wurde der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zugewiesen. Auf die Frage des Votanten als Ersatzmitglied in dieser Kommission, weshalb die Finanzkommission eigentlich keinen Mitbericht mache, schliesslich sei dies ja ein Finanzgeschäft, herrschte in der Kommission betretenes Schweigen. Die Vermutung liegt nahe, dass damals schon gedacht wurde, dieses Geschäft sei ein Teil des 80-Millionen-Deals, welcher durchgewinkt werden müsse.
Am 20. Dezember 2011 hat der Landrat bereits ein identisches Geschäft behandelt. Es ging damals schon um die Sanierung der Pensionskasse der Universität. Damals musste der Kanton Baselland 25 Millionen Franken bezahlen, um Altlasten des Kantons Basel-Stadt zu bereinigen. Damals hat die Finanzkommission das Geschäft behandelt, mit einem Mitbericht der Personalkommission. Es wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gesagt:
«Vor dem Hintergrund eines technischen Zinssatzes von 4% und des Leistungsprimates bei der Pensionskasse Basel-Stadt wird im Falle einer ungünstigen Börsenentwicklung, was nicht unwahrscheinlich erscheint, weiterer Sanierungsbedarf befürchtet.».
Es zeichnete sich schon damals ab, dass die gewünschte Sanierung nicht eine endgültige sein wird. Dazu sei Hans-Jürgen Ringgenberg zitiert, welcher sagte:
«Was zur Zeit geplant ist, wird als Sanierung bezeichnet, nach Ansicht der SVP-Fraktion allerdings haben die vorgesehenen Schritte mit einer Sanierung nichts zu tun. Eine Sanierung, welche sich nur auf die Schliessung der Deckungslücke beschränkt, verdient diesen Namen nicht. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanzieren aus und schliessen die Deckungslücke, ohne, dass eine eigentliche, nachhaltige Sanierung vorgenommen würde.»
Das heisst, was schon damals, vor vier Jahren, gesagt wurde, ist heute überhaupt nicht anders. Hans-Jürgen Ringgenberg betonte in der damaligen Debatte klar, dass die SVP-Fraktion diese Politik nicht mittragen werde.
«Die Hausaufgaben sind nicht erfüllt, sodass im Zuge der Überprüfung der Staatsverträge, sobald als möglich, eine echte Sanierung an die Hand genommen wird.»
Das folgende Zitat ist aus dem Grund interessant, weil es von der heutigen Regierungsrätin Monica Gschwind stammt:
«Wie Hans-Jürgen Ringgenberg sind auch die Mitglieder der FDP-Fraktion der Meinung, es handle sich bei der vorgeschlagenen Sanierung um eine reine Pfläschterli Politik und dass eine umfassende Sanierung geprüft und an die Hand genommen werden muss. Vom Regierungsrat erwartet die FDP-Fraktion daher, dass im Zuge der Überprüfung des entsprechenden Staatsvertrages aufgenommen und hartnäckig vertreten wird.»
Und zum Schluss noch ein Kompliment von einer politischen Seite, von der es vermutlich nicht jedem wohl ist, es zu erhalten. Der ehemalige Landrat Gerhard Schafroth hat ungewöhnlicherweise und unerwartet die Haltung der SVP-Fraktion gelobt.
Die Legitimation des eigentlichen Geschäfts ist strittig. In einem Finanzkontrollbericht wird darauf hingewiesen, dass eigentlich diese Beiträge zur Sanierung der Pensionskasse der Universität im Globalbudget enthalten sein sollten. Eine Universität mit einem Gesamtbudget von 650 Millionen Franken, was einem Viertel des Staatshaushaltes des Kantons Baselland entspricht, hat ein dreimal so hohes Budget, wie der Kanton Baselland für sein Investitionsprogramm jährlich zur Verfügung hat. Und eine solche Institution soll nicht in der Lage sein, ein Prozent selber zu finanzieren. Dazu kommt, dass die Universität angekündigt hat, den Leistungsauftrag nicht mehr erfüllen zu können, wenn die Vorlage abgelehnt wird. Die Frage ist nun, um welchen Leistungsauftrag es denn geht, weil dieser wurde noch gar nicht ausgehandelt. Gesprochen wird über Zahlungen ab 2017, während der neue Leistungsauftrag ab 2018 gültig sein wird. Dennoch weiss die Universität bereits heute, dass sie ohne diese Finanzspritze ihren Leistungsauftrag nicht erfüllen kann. Somit muss der Kanton Baselland gewissermassen «auf Vorrat» Gelder sprechen. Die Absurdität des Ganzen soll durch ein Beispiel verdeutlicht werden, heruntergebrochen auf entsprechend kleinere Zeiten und Zahlen: eine jugendliche Tochter erhält 100 Franken pro Monat , sie hat mit den Eltern eine Vereinbarung betreffend Taschengeld getroffen. Die Tochter kommt nun und sagt, sie sollte für die nächsten vier Monate zusätzliche 97 Rappen haben, weil sie vor vier Monaten ein neues Handy gekauft hat. Worauf die Eltern meinen, sie hätten daran ja bereits je die Hälfte bezahlt. Aber die Tochter entgegnet, sie hätte eben noch einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen, der etwas teurer wird, als sie gedacht hätte und sie deshalb diese 97 Rappen bräuchte. Stellt sich doch die Frage, ob nicht sehr viele der hier Anwesenden sagen würden, die Tochter solle besser ihr Budget in Ordnung bringen, anstatt sie in ihrem Vorhaben zu unterstützen. Vielleicht gibt es aber auch solche, die sagen, 97 Rappen sind zu wenig und der Tochter statt dessen 15 Franken geben.
Aber es geht schlussendlich darum, dass in der vorliegenden Situation doch sehr wohl beachtet werden muss, wie die Universität, seit der Vereinbarung mit dem Kanton Baselland, in einem Masse Geld ausgegeben hat, dass einem die Haare zu Berge stehen müssen. Vor allem die Personalkosten sind unverhältnismässig angewachsen. Es gibt alleine sieben Gleichstellungsbeauftragte an der Universität, das ist kaum vorstellbar. Das sind gleich viele wie im ganzen Kanton Basel-Stadt. Offensichtlich kann an der Universität mit dem ihnen von Steuerzahlern zur Verfügung gestellten Geld nicht umgegangen werden. Darum sollte diese Vorlage dringend abgelehnt werden. Auch mit der Chance, dass der 80-Millionen-Deal platzt und der Regierungsrat die Verträge künden und neu verhandeln muss. Denn diese Neuverhandlungen sind essentiell wichtig, um in die nächste Leistungsperiode und ins nächste Globalbudget einzusteigen.
Roman Brunner (SP) sagt, der Sanierungsbedarf der Unipensionskasse sei unbestritten. Dieser war es auch schon vor dem 80-Millionen-Deal. Das Geschäft ist schon älter, als die Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen. Die Sanierung soll paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen werden. Der Kanton Baselland als Arbeitgeber steht in der Pflicht, sich an dieser Sanierung zu beteilligen. Die Universität hätte gerne eine noch umfassendere Sanierung der Pensionskasse, was auch die Anträge belegen, welche sie an die Regierungen gestellt hat. Die Regierung des Kantons Baselland, und dies sei verdankt, hat der Universität jedoch Paroli geboten und einerseits eine Stärkung der Wertschwankungsreserven abgelehnt, sowie andererseits versucht, das finanzpolitisch schwierige Jahr 2016 zu entlasten, indem die Universität die Sanierung vorfinanziert und der Kanton die Handlungsfähigkeit der Uni über die nächsten fünf Jahre sicherstellt. Die SP-Fraktion unterstützt diese Vorlage, weil der Sanierungsbedarf unbestritten ist, weil das Rechnungsjahr 2016 nicht zusätzlich belastet wird, weil die Sanierung keine Luxusvariante darstellt (Staatsangestellte in Basel-Stadt und in Baselland haben bessere Bedingungen in der Pensionskasse) und weil die Universität handlungsfähig bleiben soll.
Paul R. Hofer (FDP) fasst zusammen, dass bereits viel gesagt worden sei, sowohl über das Geschäft, was es beinhalte und er deshalb nur wenige Punkte anfügen wolle. Das Geschäft wurde eingebracht, bevor über den Deal gesprochen wurde, das muss einfach berücksichtigt werden. Zudem wurde die Pensionskassensanierung nach dem Modell des Kantons Baselland durchgeführt, was die günstigere Variante darstellt. Dass die SVP-Fraktion nun Oppositionspolitik betreibt, obwohl der eigene Regierungsrat sehr für diese Geschäft einsteht, ist doch störend. Die FDP-Fraktion hat die Vorlage ebenfalls intensiv diskutiert, stimmt ihr aber grossmehrheitlich zu.
Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, sie gebe Hanspeter Weibel einzig bezüglich der Kritik betreffend Zuweisung des Geschäfts Recht, indem sie fände, dass es eine Finanzvorlage sei, welche aus Sicht der Grüne/EVP-Fraktion, wie bereits 2011 von der Finanzkommission hätte beraten werden sollen. Die Basis der Vorlage ist jedoch der Unistaatsvertrag. Mit diesem ist der Kanton Baselland Verpflichtungen eingegangen und an diesen möchte die SP-Fraktion festhalten. Im Staatsvertrag wurde beschlossen, dass die Pensionskasse der Universität den Arbeitgeber nicht mehr kosten darf, als der Kanton Baselland für seine Angestellten ausgibt. Bis heute orientiert man sich an diesem Staatsvertrag. Der Wechsel des Kantons Basel-Stadt zum Beitragsprimat hat Auswirkungen auf die Uni beider Basel. Und wie vom Kommissionspräsidenten bereits erwähnt, gibt es eine Senkung des Zinssatzes von 4% auf 3%, was auch eine Senkung der Rente zur Folge hat. Genau dieser Rentenabfall soll abgefedert werden und hier hat sich die Regierung dafür ausgesprochen, die Besitzstandsbeilage mitzufinanzieren. Aufgrund finanzpolitischer Überlegungen haben die beiden Regierungen jedoch beschlossen, die anfallenden 15 Millionen Franken pro Kanton in den nächsten fünf Jahren zu portionieren, was zu einem Betrag von 3 Millionen ab dem Jahr 2016 führt. Im Falle einer Schieflage des Deckungsbeitrages der Uni müsste die Frage der Schwankungsreserven erneut diskutiert werden. Die SP-Fraktion hat Interesse an einer gut aufgestellten Universität mit einer gesunden Basis und stimmt deshalb der vorliegenden Vorlage einstimmig zu.
Christine Gorrengourt (CVP) sagt, dass momentan nicht über Taschengeld gesprochen würde, sondern über die Umsetzung des Pensionskassengesetzes. Es ist auch nicht relevant, wer am runden Tisch sass, als der Deal gemacht wurde, sondern das Thema ist die Pensionskasse und dass mit dem Kanton Basel-Stadt Bedingungen ausgehandelt wurden, die derjenigen Pensionskasse im Kanton Baselland entsprechen. Es geht um Bedingungen, die deutlich schlechter sind als die der Angestellten des Kantons Basel-Stadt, dennoch haben sich sowohl der Stadtkanton, als auch die Universität, zu dieser Lösung bereit erklärt. Für die CVP/BDP-Fraktion ist es wichtig, dass gleiches Recht für die Angestellten gilt und sie gleichgestellt sind. Wenn die SVP-Fraktion nun gegen diese moderate Lösung ist, kann sie dies nur mit gutem Gewissen sein, weil sie weiss, dass der Rest des Parlaments der Vorlage zustimmen wird. Dies ist jedoch eine unehrliche Art, Politik zu betreiben, bloss, weil man nicht am runden Tisch dabei sein durfte. Die CVP/BDP-Fraktion steht zur Ausfinanzierung der Pensionskasse.
Daniel Altermatt (glp) erklärt, dass die Vorlage in der glp/GU-Fraktion ebenfalls recht ausgiebig diskutiert wurde. Die Frage, ob der Vertrag geändert werden kann oder nicht, stellt sich bekanntlich nicht, sondern nur, ob zugestimmt wird oder abgelehnt. Unter der Prämisse, dass ein Vertrag eingegangen wurde und der Kanton zur Trägerschaft der Uni gehört, gehört natürlich auch die Ausfinanzierung der Pensionskasse dazu. Diese an sich ist ein relativ moderate Sache, welche sich recht stark an die Lösung des Kantons Baselland anlehnt, insofern gibt es keine ernsthaften Gründe, dagegen zu stimmen, weshalb die Fraktion zustimmt.
Oskar Kämpfer (SVP) sagt, dass er ein paar Aussagen ins richtige Licht rücken wolle. Es wird heute überhaupt nicht über eine Ausfinanzierung gesprochen, dazu muss nur der Titel der Vorlage gelesen werden. In diesem steht «Zusatzfinanzierung». Und wie Hanspeter Weibel schon sagte, auf der Zeitachse gesehen handelt es sich dabei einfach um eine weitere Zusatzfinanzierung und nicht um eine definitive Sanierung, was eben das Unglückliche an diesem Geschäft ist. Einem Geschäft, in dem eigentlich über die Ausfinanzierung einer Pensionskasse gesprochen wird, welche gemeinsam betrieben wird, der Kanton Baselland jedoch nicht einen einzigen direkten Arbeitsvertrag mit jemandem hat, diese laufen allesamt über die Universität und darum hat auch sie die Verpflichtung. Eine Universität, welche in einem Jahr (und es ist wohl kein optimales Jahr für Finanzerträge) einen Ertrag von über 20 Millionen erwirtschaftet hat, soll nicht in der Lage sein, ein hier diskutiertes Detail selber bewältigen zu können. Ein Detail für die Uni, jedoch nicht für den Kanton Baselland, welcher auf die Finanzen schauen und so etwas unbedingt diskutieren muss. Insofern kann der Ansicht von Christine Gorrengourt überhaupt nichts abgewonnen werden, denn bei solchen Geschäften müssen alle Facetten beleuchtet werden und Fakt ist, dass die Regierung bestimmte, dass übergeordnet über dieses Geschäft das Damoklesschwert gehängt wurde, dass wenn dieses Geschäft abgelehnt wird, möglicherweise auch der 80-Millionen-Deal ins Wasser fällt. Doch der allfällige Verzicht auf die 80 Millionen wäre in vier Jahren, also pro Jahr 20 Millionen und das Sparziel der Regierung mit der Uni pro Jahr war nicht 20 Millionen, sondern 25 Millionen, das heisst, auch hier machte die Regierung bereits eine «Knienbeuge» und mit den hier vorliegenden Beiträgen an die Uni macht der Kanton weitere Zugeständnisse.
Roman Klauser (SVP) korrigiert, dass die Zahl der Erträge, welche die Uni mache, noch viel höher sei, als Oskar Kämpfer gesagt habe, nämlich im Jahr 2014 ganze 26 Millionen Franken. Wenn eine Firma dies macht und dann nicht in der Lage ist, gewisse Dinge zu finanzieren, sollte man sich darüber Gedanken machen. Wie bereits erwähnt, hätte das Geschäft zudem in die Finanz- oder Personalkommission gehört. Wie in den Protokollen nachgeschaut werden kann, war der Entscheid dazu ja auch nicht einstimmig. Die Personalkommission hätte die Sache eventuell auch etwas anders begutachtet und es vielleicht als eigentümlich befunden, dass in einem einzigen Vertrag zwei oder drei verschiedene Gruppen geführt werden, ein Teil wird nach einem Gesetz abgewickelt, der andere Teil nach einem anderen Gesetz. Dies ist versicherungstechnisch relativ heikel. Aber der Grundsatz, dass eine Firma 26 Millionen Franken reinen Finanzertrag erwirtschaftet aber ihre eigene Pensionskasse nicht finanzieren kann, ist schon sehr fragwürdig.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, sie führe zunächst aus, was das Geschäft für die Versicherten der Universität Basel bedeute. Ursprünglich hat die Universität Basel einen deutlich höheren Antrag zur Ausfinanzierung der Pensionskasse in der Höhe von 61.5 Millionen Franken gestellt, um nicht nur die versicherungstechnische Umstellung, sondern auch eine Stärkung der Schwankungsreserven sicherstellen zu können. Durch den Beschluss der Regierungen, den Antrag auf 30 Millionen zu kürzen, ist die Schwankungsreserve der Universitätsangestellten, auch mit der Annahme dieses Geschäfts, deutlich geringer als das des Staatspersonals des Kantons Baselland. Zudem müssen die Angestellten der Universität gemäss des Reglements die Hälfte der Anpassungskosten selber übernehmen. Sie sind faktisch so auch schlechter gestellt als die Staatsangestellten des Kantons Basellandschaft. Die betroffene Besitzsandslösung orientiert sich eins zu eins am Besitzstandsmodell der BLPK, ist aber für den Arbeitgeber Universität durch die hälftige Selbstbeteiligung der Versicherten günstiger. Ein Verzicht auf die Zusatzfinanzierung hätte gravierende Folgen für die Arbeitnehmer. Hier soll an das Verantwortungsbewusstsein der Landräte appelliert sein. Als Trägerkanton ist der Kanton Baselland ganz klar in der Pflicht, dass die Universität ihren personalpolitischen Verpflichtungen nachkommt. Für die Finanzlage der Universität bedeutet dieses Geschäft, wie gehört, dass sie mit der aktuellen Leistungsperiode von beiden Regierungen in die Pflicht genommen wurde, und zwar für die Umsetzung ihrer Strategie, ihre eigenen Reserven zu verwenden. Somit ist das freie Eigenkapital fest verplant und steht in der Konsequenz nicht mehr für zusätzliche, ausserordentliche Ereignisse zur Verfügung. Das bedeutet, dass ohne Zustimmung zu diesem Geschäft der aktuelle Leistungsauftrag 2014-2017 nicht mehr vollständig umgesetzt werden könnte, was der Vorgabe des Kantons Baselland klar widersprechen würde. Auch mit einem sofortigen Ausgabestop würde die Universität damit am Ende der Leistungsauftragsperiode über ein negatives freies Eigenkapital verfügen. Das aktuelle Globalbudget trägt dazu bei, dass diverse Neubauprojekte (Folgekosten in der Grössenordnung von etwa 16 Millionen Franken bis Ende 2017) und die erhöhten Studienplätze in der Humanmedizin (etwa 3 Millionen Franken) aus dem Eigenkapital finanziert werden. Es würden der Universität also wirklich Mittel fehlen, um diese Zusatzfinanzierung aus der eigenen Kasse berappen zu können. Replizierend auf Roman Klauser: selbstverständlich sind die Vermögenserträge sehr hoch, diese fliessen aber in die Rechnung der Universität ein und mindern schlussendlich das Defizit, welches der Kanton decken muss. Anzufügen bleibt, dass bereits in der Landratsvorlage zum Globalbudget 2014-2017 davon gesprochen wurde, dass zusätzliche Mittel für die Pensionskasse notwendig werden könnten. Der Landrat hat diesem Globalbudget damals zugestimmt.
Zu diesen sachlichen Argumenten gibt es natürlich eine Reihe politischer. Das Geschäft hängt mit der Vereinbarung des Kantons Baselland mit dem Kanton Basel-Stadt zusammen. Einer Vereinbarung gehen Verhandlungen voraus und Verhandlungen bedeuten immer ein Geben und ein Nehmen, Hanspeter Weibel. Eine solche Vereinbarung kann niemals einseitig zulasten eines Kantons ausgehandelt werden. Die Regierung hat ausgehandelt und ist sich einig, dass der künftige Globalbeitrag tiefer sein soll und dass geschaut wird, wie die Uni im kommenden Leistungsauftrag arbeitet. Die von Basel-Stadt zugesicherte Entlastung wird per sofort wirksam, die Kosten sinken, wobei dies kein Geschenk ist, wie bereits mehrfach betont. Der Kanton hat die Trägerschaft der Universität Basel übernommen, damit diese wachsen kann und um den Kanton Basel-Stadt zu entlasten. Die Universität Basel wäre heute nicht da, wo sie steht, wenn der Kanton Baselland im Jahre 2007 nicht als Träger eingesprungen wäre.
Dass, wie Hanspeter Weibel sagte, Zeit gekauft werde, daran ist nichts Schlechtes, denn wenn ein Universitätsvertrag neu ausgehandelt werden muss, ist dies nicht innerhalb eines halben Jahres möglich. Es müsste für die Leistungsperiode 2018-2021 bereits im Sommer ein Resultat vorgelegt werden können, um einen gültigen Staatsvertrag zu haben, weil der politische Prozess ein sehr langer ist. Es braucht also Zeit und mit dieser Vereinbarung konnte wirklich Zeit gekauft werden. Dennoch könnte der Universitätsvertrag auch in der Folge wieder gekündigt werden, falls die Verhandlungen nicht zu einem Ziel führen würden, einfach erst auf die nächste Periode, auf das Jahr 2019. Das heisst aber nicht, dass die Regierung erst in vier Jahren beginnt, zu verhandeln, sondern sie fängt sofort damit an. Es laufen bereits Gespräche, in denen festgelegt wird, wie vorgegangen wird, um den neuen Globalbeitrag 2018-2021 auszuhandeln und es laufen ebenfalls Gespräche, um festzulegen, wie bei den Verhandlungen vorgegangen werden soll. So viel kann zu diesem Zeitpunkt gesagt werden und deshalb sollte die Vereinbarung auch nicht aufs Spiel gesetzt, sondern dem Geschäft zugestimmt werden.
Hanspeter Weibel (SVP) präzisiert, dass die Universität die Pensionskassenfinanzierung sehr wohl machen könne, jedoch nicht machen wolle. Und solange ein Parlament auf Vorrat Geld spricht, ist auch gar keine Notwendigkeit da, sich selber anzustrengen. Replizierend auf Regierungsrätin Monica Gschwind und die Frage des «Zeitkaufs» stellte sich die Situation doch so dar, dass der Kanton Basel-Stadt auf den Landkanton zu kam und diesem einen Vorschlag unterbreitet hat, was der Stadtkanton allenfalls bereit wäre, zu bezahlen, damit das etwas herausgeschoben werden könnte. Hier stellt sich die Frage, wo die Motivation bleibt. Wenn jemandem 20 Millionen jährlich angeboten werden, steckt dahinter die Überlegung, dass wenn das nicht angeboten wird, der Verlust vielleicht 40 Millionen jährlich ist. Und genau in diese Falle tappt der Rat hier. Der Votant hatte sich anlässlich der gestrigen Medienkonferenz der FDP-Fraktion bereits gefreut, was diese alles vorhaben und wo sie überall sparen wollen. Aber jetzt, da es um drei Millionen jährlich gehen würde, kneifen sie bereits zum ersten Mal. Wie soll dem Steuerzahler begreiflich gemacht werden, dass ein selbständiger Arbeitgeber mit einem Globalbudget mit Millionen mitfinanziert wird. Wenn im Landrat weiterhin so vorgegangen wird, dass Unternehmungen, welche ein Globalbudget haben und um 60 Millionen anfragen und der Rat es dann wahnsinnig toll findet, nur 30 Millionen zu sprechen, übersieht er einfach, dass die anderen 30 Millionen im Globalbudget bereits enthalten sind. Es ist nicht einmal ein Prozent dieses Unibudgets, das zur Diskussion steht, welches nun dem Steuerzahler zugemutet wird.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, er komme aus einem inneren Bedürfnis nicht darum herum, sich zu diesem Geschäft auch noch zu äussern, weil er mit dem Thema Univertrag schon seit dessen Entstehung verbunden sei. Wie er auch bereits zitiert worden ist, hat er schon vor langer Zeit seine Bedenken angemeldet. Störende an der Vorlage ist einfach, das muss betont sein, dass mit Annahme nicht nur dem Geschäft zugestimmt wird, sondern auch der Deal mit den 20 Millionen abgesegnet werden muss. Natürlich gibt es zwei zusätzliche Vorlagen, welche mit dieser verknüpft sind und auch dort wird von der Regierung Zustimmung erwartet. Aber die Vorgehensweise ist nicht korrekt «so darf man uns als Landrat nicht verkaufen». Denn die 20 Millionen sind nicht einmal ein selbstgestecktes Ziel, dieses war einmal 25 Millionen, jetzt kommen zusätzliche Kosten dazu, schlussendlich bleibt nicht mehr viel übrig und alle, die sich mit Finanzen hier im Rat befassen wissen, dass dies zu wenig ist. Basel-Stadt hat sicherlich spekuliert, dass wenn sie dem Kanton Baselland die 20 Millionen «hinwerfen», diese wenigstens ruhig sind, um dies etwas plakativ zu sagen. Aber die Frage stellt sich, wie etwas Druck aufgebaut werden könnte gegenüber dem Verhandlungspartner Basel-Stadt, damit wirklich eine Verbesserung des Vertrages bezüglich Finanzen gefunden werden kann. Hier sieht es aus, als würde das Druckmittel bereits aus der Hand gegeben, als würde der Trumpf bereits vor den Verhandlungen verspielt. Regierungsrätin Monica Gschwind hat zwar gesagt, man sei gewillt, möglichst bald in die Verhandlungen zu treten aber es ist unter diesen Umständen schwer vorstellbar, wie die Regierung das handhaben will, wenn sie nichts mehr in der Hand hat. Sie hätte den Druck vorher mit einer Kündigung aufrecht erhalten sollen, davor hätten sowohl Basel-Stadt, als auch die Universität am meisten Angst gehabt, aber dieses Druckmittel wurde längst aus der Hand gegeben. Sich mit so etwas anzufreunden fällt schwer, weil es doch der falsche Weg scheint, auch wenn man mit einer Zustimmung zu diesem Deal das drohende Chaos noch vermeiden möchte. Ob es aber je zu einem Chaos kommen würde, ist zweifelhaft, ist dies doch lediglich eine dieser Aussagen, welche nicht nachgeprüft werden können. Diesem Geschäft kann, wegen der Verknüpfung mit dem anderen Deal, nicht zugestimmt werden.
Paul R. Hofer (FDP) sagt, er vermute, dass nur die Personen, welche anwesend waren, nämlich die Regierungsräte, wirklich wissen, was und wie genau verhandelt worden sei. Diesbezüglich können überhaupt keine Annahmen getroffen werden. Wenn zudem etwas korrigiert werden soll, wie die Uni funktionieren soll, muss dies via neuen Leistungsauftrags geschehen. Hier wird die FDP-Fraktion dann einige neue Impulse einbringen. Bezüglich Sparwillen der FDP-Fraktion wurde vor zwei Wochen eingebracht, dass die Bezüger der Landräte um ein Prozent gesenkt werden. Da haben nicht alle mitgemacht. Insofern ist die Frage berechtigt, wie es mit dem Sparwillen der anderen aussieht.
Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) sagt, er sei froh, habe es gerade noch ein wenig Auflockerung in diese doch schwierige Diskussion gegeben. Es sind interessante Dinge gesagt worden, welche er als Regierungspräsident echt nicht unterschreiben kann, Dinge, wie «man sei in eine Falle getappt» oder die Regierung hätte für die kommenden Verhandlungen «keine Druckmittel mehr in der Hand». Es ist nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher Fehl- oder Ferndiagnosen man zu solchen Schlüssen gelangt. Klar ist, dass der Kanton Basellandschaft Druck gemacht hat mit der droheden Kündigung der Univerträge. Dies wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt ganz klar auch so zur Kenntnis genommen. Wer das Gefühl hat, der Kanton Baselland hätte keinen Druck gemacht, der blendet einen wichtigen Bestandteil der Historie einfach aus und dies ist falsch.
Auf der anderen Seite wird bejammert, die beiden Geschäfte, der Unideal einerseits und andererseits die drei Geschäfte, welche im folgenden noch beraten werden, würden nun miteinander verknüpft und der Rat würde jetzt unter Druck gesetzt. Verhandlungen sind aber immer Druck und Gegendruck auf beiden Seiten, wie Monica Gschwind dies bereits darlegte. Ein Argument der Regierung war, dass grundsätzlich ja gesagt wurde zur Partnerschaft mit Basel-Stadt und damit konnte auf der anderen Seite diese Partnerschaft auch nicht einfach wieder verabschiedet werden. Dies war auch der Grund dafür, weshalb die Regierung entschied, die Partnerschaft mit der ETH Zürich und dem Tropeninstitut ebenfalls zu stärken, weil sie ja grundsätzlich auf der anderen Seite auch erhalten werden sollte.
Die Regierung wird nun mit Hoch- und Höchstdruck weiterarbeiten und man ist wirklich schlecht informiert, wenn man davon ausgeht, dass an dieser Thematik nicht mit enormem Druck gearbeitet wird. Es darf auch festgehalten werden, dass bereits sehr viel bewegt werden konnte und damit auch die Bereitschaft in einer Universität oder einem Universitätsrat, sich zu bewegen, deutlich zunahm, verglichen mit noch vor zwei oder drei Monaten. Alle Landräte durften die neue Rektorin der Uni kennen lernen. Diese signalisierte auch ganz klar, dass sie bereit ist, die Leistungen und Kosten neu zu überprüfen und entsprechend neu zu verhandeln. Damit ist auch gesagt, dass die nächsten Impulse gegeben werden können und mit dem Leistungsauftrag, der im Rat noch diskutiert werden wird, auch gegeben werden müssen. Das heisst also, dass der Handlungsbedarf als solcher erkannt ist und die Regierung sich an diesem ganz klar orientieren wird. Der Handlungsbedarf besteht letztendlich aber auch unabhängig der Finanzlage des Kantons Basellandschaft, ganz einfach bei der Frage: «Uni: Leistung und Gegenleistung?».
Wenn das Ganze nun in einen Kontext gestellt wird, kann die Frage gestellt werden, ob diese Lösung nun sinnvoll ist oder nicht. Die Regierung hat jedoch eine Gesamtverantwortung wahrgenommen zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt. Welche Signale sendet die Wirtschaftsregion Stadt, Land oder Nordwestschweiz gegen aussen aus? Wenn in einem Bereich, in dem die Region mit der Life Science weltweit an der Spitze ist, derart unsicher Signale gegen aussen kommuniziert, schadet das dem Life Science Standort, sowie dem Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz oder ist zumindest ungünstig. Und dies zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Region im Aufbau befindet und die vorhandene Chance auch nutzen sollte. Das Ganze ist also ein absolut offenes Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz und diese Verantwortung hat die Regierung wahrgenommen, denn dafür braucht es eine starke Universität, um in der Topliga der Life Science Branche weltweit mithalten zu können.
Deshalb wird die Regierung weiterhin hart verhandeln, jedoch nicht bloss einseitig in irgend jemandes Interesse, sondern im Interesse der Wirtschaftsregion, der Bildungsregion, aber sicher auch im Interesse des Kantons Basellandschaft. Replizierend auf Oskar Kämpfer und aus Sicht des Strategiepapiers ist der Deal, ohne Zahlen zu nennen, ein guter Deal.
Oskar Kämpfer (SVP) wendet ein, dass er sich zum zweiten Mal melde, weil er direkt angesprochen sei, angesprochen darauf, dass die Regierunng ein Druckmittel gehabt habe, welches in Basel wahrgenommen wurde. Er möchte jedoch daran erinnern, dass die Regierung erst vor Kurzem empfohlen hat, dieses Druckmittel abzuschreiben. Das heisst, sie gibt zum Vornherein schon aus der Hand, dass mit diesem Druck weiteragiert werden könnte. Der Votant wehrt sich vehement dagegen, dass damit die Partnerschaft in Frage gestellt wird. Das ist bloss ein Vertrag von vielen und die Partnerschaft wird mit keinem Wort in Frage gestellt. Was die SVP-Fraktion jedoch in Frage stellt, ist, dass der Vertrag in dieser Form weitergeführt werden kann. Es ist nicht mehr las legitim, über solche Verträge nachzudenken. Das Geschäft wird alsdann dem Landrat vorgelegt werden und der Votant wird beantragen, dass sein Handlungspostulat abgeschrieben wird. Dann ist das Druckmittel weg und es sollen bei der Behandlung des Geschäfts alle daran erinnert sein, dass sie vorab nochmals das Protokoll lesen oder das Tonprotokoll abhören, um nachzuvollziehen, wie es dazu kam, dass dieses Postulat in ein Handlungspostulat umgewandelt wurde. Der Votant war sehr erstaunt zu hören, nachdem die Regierungsrätin akzeptiert hatte, dass heute gesagt wird, der Verhandlungszeitraum sei wesentlich länger als damals, als sie noch sagte, sie akzeptiere ein Handlungspostulat mit Spielraum bis Ende Jahr. Der Rat nimmt sich selber immer wieder den ganzen Handlungsspielraum, indem er die Verhandlungsbedingungen stetig abschwächt. Aber diese Bemerkungen gehören eigentlich zum 80-Millionen-Deal, aber Regierungspräsident Anton Lauber hat dies auch etwas eingebracht. Beim eigentlichen Geschäft ist die Haltung der SVP-Fraktion unverändert, dort sollte es keine Verknüpfung geben, das bringt den Kanton Baselland in eine ganz schlechte Verhandlungsposition.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortmeldungen.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Mit 58:21 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmt der Landrat dem Landratsbeschluss Universität Basel; Umsetzung der Pensionskassengesetz (PKG)-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt; Sicherung der Umsetzung der Strategie der Universität; Zusatzfinanzierung 2017-202, zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Universität Basel; Umsetzung der Pensionskassengesetz (PKG)-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt; Sicherung der Umsetzung der Strategie der Universität; Zusatzfinanzierung 2017 bis 2021; Partnerschaftliches Geschäft
vom 3. Dezember 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Landrat nimmt die Finanzierung der PK-Anpassungskosten durch die Universität Basel zu Lasten der Rechnung 2016 zur Kenntnis.
2. Der Verpflichtungskredit für die Zusatzfinanzierung in der Höhe von CHF 15 Mio. zur Sicherstellung der Umsetzung der universitären Strategie wird genehmigt. Sie wird in den Jahren 2017-2021 in Tranchen à CHF 3 Mio. ausbezahlt.
3. Der Kreditbeschluss in Ziffer 2 untersteht dem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung.
4. Ziffer 2 dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt.
Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei
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