Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2012
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2011-151 vom 19. Mai 2011 Motion von Bruno Baumann, SP-Fraktion: Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen, Strom sparen - Beschluss des Landrats vom 3. Mai 2012: < überwiesen > |
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) berichtet, der Landrat habe am 17. Juni 2010 bereits die Motion 2009/229 «Stopp der Lichtverschmutzung» von Kaspar Birkhäuser, Grüne Fraktion, überwiesen. Insofern besteht von Seiten des Landrats bereits ein Auftrag, der mit der nun vorliegenden Motion fast vollständig identisch ist. Die Überweisung eines weiteren Vorstosses zur selben Thematik erachtet der Regierungsrat als nicht sinnvoll.
Im schweizerischen Umweltgesetz (USG) gibt es eine Grundlage für Massnahmen zur Reduktion von Lichtemissionen. Eine Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Lichtverschmutzung auf Bundesebene fehlt noch. Eine Verordnung oder Vollzugsempfehlung ist also noch nicht vorhanden. Noch im laufenden Jahr soll entschieden werden, ob und in welcher Form eine solche Vollzugshilfe durch das Bundesamt für Umweltschutz (BAFU) erarbeitet wird. Hier war der Bund leider weniger schnell als erhofft.
Weil eine Bundeslösung in Sicht ist, man aber deren Ausgestaltung noch nicht kennt, sollte man zum jetzigen Zeitpunkt keine kantonale Regelung einführen. Es ist sinnvoller, die Bundeslösung abzuwarten. Sollte das BAFU zum Schluss kommen, dass die Bedingungen für eine Bundeslösung nicht gegeben sind, dann müsste die Konkretisierung des Vollzugs gemäss USG auf kantonaler Ebene, eventuell unter Einbezug der Gemeinden, erarbeitet und verabschiedet werden. Dies könnte frühestens ab 2013 erfolgen.
Aus den angeführten Gründen beantragt der Regierungsrat, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Stefan Zemp (SP) stellt fest, dass auf nationaler Ebene Bestrebungen im Gang seien, diese Motion zu erfüllen. Umgekehrt hat man es mit dem Geschäft der Sonnenkollektoren erlebt: So hat der Landrat das Geschäft zurückgestellt und man wartet immer noch auf die Bundeslösung. Man soll das eine tun und das andere nicht lassen. Deshalb soll die Motion trotzdem überwiesen werden, um diesem Begehren die notwendige Kraft zu verleihen.
Eine von Economiesuisse getragene Studie stellte durch die Eindämmung der Lichtverschmutzung und der daraus folgenden Energieeinsparung ein sehr grosses Potential fest. Was ist es für ein Verständnis von Freiheit, das sich darüber definiert, ob Beleuchtungsanlagen morgens um drei Uhr brennen oder nicht? Stefan Zemp bittet um Überweisung der Motion.
Siro Imber (FDP) berichtet, dass die FDP-Fraktion diese Motion ablehne. So ist Licht zu haben eine Errungenschaft der Zivilisation. Man würde sich nicht mehr wohl fühlen, wenn nachts alles dunkel wäre - diese Provinzialität wünscht man sich nicht zurück. Dann handelt es sich um eine kommunale Aufgabe, die von einigen Gemeinden bereits erledigt worden ist, weshalb es keine kantonale Regelung braucht. Auch da entsprechende Bestrebungen im Gange sind, kann die Motion abgelehnt werden.
Susanne Strub (SVP) meint, die SVP-Fraktion würde eine Umwandlung in ein Postulat unterstützen.
Elisabeth Augstburger (EVP) erklärt, die CVP/EVP- Fraktion unterstütze diesen Vorstoss grossmehrheitlich als Motion. Die Massnahmen dienen dazu, dass die Lichtverschmutzung und der Energieverbrauch reduziert werden können. Eine kantonale Regelung ist sinnvoll, damit nicht alle Gemeinden einzeln etwas unternehmen müssen. Die CVP/EVP-Fraktion erachtet es als wichtig, dass die Punkte drei und vier zeitlich begrenzt werden. Details könnten im Rahmen einer Vorlage genauer diskutiert werden.
Sarah Martin (Grüne) berichtet, dass auch die grüne Fraktion die Motion unterstütze, auch da bereits eine ähnlich lautende Motion der Grünen überwiesen wurde. Sie meint zu Siro Imber, es gehe nicht um das Ablöschen aller Lichter, sondern dass man zurzeit etwa 50 Prozent des Lichts in den Himmel schickt, wo es niemandem etwas nützt.
Auch die BDP/glp-Fraktion werde diese Motion mehrheitlich unterstützen, so Marie-Therese Müller (BDP). Es ist notwendig, etwas Druck aufzusetzen, damit etwas passiert. Man unterstützt die zeitliche Beschränkung, aber natürlich will man keine dunklen Dörfer um Mitternacht, aber es gibt viel brennendes Licht, das nicht nötig ist. Mit der Motion wird ein Zeichen gesetzt.
Karl Willimann (SVP) bekundet persönliche Sympathien für diese Motion. Die Umwandlung in ein Postulat wäre aber vernünftiger, da man die Problematik differenziert ansehen muss. So gibt es Beleuchtungen, die zwingend notwendig sind. Zudem benötigt die Beleuchtung nur 1,2 Prozent des gesamten Energieverbrauchs der Schweiz - es handelt sich also um einen relativ geringen Beitrag.
Siro Imber (FDP) meint, jeder könne seine Lampe immer noch selbst an- und abstellen, schliesslich bezahle der Einzelne auch den Strom dafür. Zudem hat jeder andere Vorstellungen davon, was notwendig ist und was nicht.
Mirjam Würth (SP) erklärt, die Tiere würden durch die in den Himmel gerichteten Lichtstrahlen komplett verwirrt. So gibt es Probleme mit dem Vogelzug oder viele Insekten fliegen in die Lampen.
Stefan Zemp (SP) berichtet, der Bund habe klar definiert, dass der Energieverbrauch bis ins Jahr 2050 massiv sinken müsse. Man ist bestens beraten, sich lieber vorgestern als übermorgen Gedanken zu machen, wie die Energiekosten so schnell wie möglich gesenkt werden können. Eine nicht brennende Leuchtreklame eines Betriebs morgens um drei Uhr ist erstens wirtschaftlich für den Betrieb, da er Geld sparen kann und zweitens handelt es sich um Energie, die man nicht verbraucht. Deshalb wäre diese Lösung sehr nachhaltig.
Peter Brodbeck (SVP) meint, heute habe man bereits über die Wirtschaftsförderung im Kanton diskutiert. Nun soll mit diesem Vorstoss ein Gesetz angeregt werden, das der Wirtschaftsförderung nachteilig sein könnte. So kann es doch einmal eine Promotionsaktion geben, wobei kurzfristig Lichtstrahlen gegen den Himmel gerichtet werden. Auch in diesem Kanton gibt es historische und andere Gebäude, bei denen eine Beleuchtung von aussen sinnvoll ist. Dies wäre ebenfalls nicht mehr möglich. Auch der Einsatz von Skybeamern, Laserscheinwerfern usw. - Möglichkeiten, kurzfristig Werbung zu machen - würde verboten. Ein solches Gesetz wäre wirtschaftsfeindlich. Gegen eine Prüfung des Anliegens wäre nichts einzuwenden, ein Auftrag zur Erarbeitung eines Gesetzes geht jedoch zu weit.
Urs-Peter Moos (SVP) meint, das Beispiel einer Firma, die ihre Werbebeleuchtung die ganze Nacht brennen lassen wolle, weil ihr Gebäude gerade günstig positioniert ist und der Werbeeffekt die ganze Nacht vorhanden ist, zeige, dass man sich in Angelegenheiten einmische, in die sich der Staat nicht einmischen sollte. Eine Überweisung käme einzig in der Form eines Postulats in Frage.
Ruedi Brassel (SP) lädt die Landratsmitglieder ein, nachts zwischen halb eins und halb sechs nach Pratteln zu kommen. Dort wird wirtschaftsfeindlich und in individuelle Rechte eingreifend praktiziert, was hier bekämpft wird. Niemand stört sich in Pratteln an dieser Regelung. Als für die Umsetzung zuständiges Mitglied des Gemeinderats kann Ruedi Brassel versichern, dass es bei der Umsetzung dieser Forderungen überhaupt keine Probleme mit den Firmen gab. Diese störten sich nicht daran, sondern installierten eine Schaltuhr. Auch ist das Problem nicht riesig, aber es handelt sich um einen kleinen Beitrag an die Umwelt und die Tierwelt, ohne jemandem zu schaden.
Hans Furer (glp) berichtet, er engagiere sich bei der grünliberalen Partei, weil er einerseits wirtschaftsfreundlich sei, andererseits auch viel Unsinn sehe, gerade im Bereich des Umweltschutzes. Ein solcher Unsinn ist, wie die Schweiz nachts beleuchtet wird - dies ist aus einem Flugzeug aus gut ersichtlich. Nun gibt es Bemühungen, diese Lichtemissionen zu dämpfen. Es ist richtig, Anstrengungen zu unternehmen, dass die Nacht wieder zur Nacht wird. Wägt man das Primat der Leuchtreklamen gegenüber den ökologischen Schäden ab, ist diese Motion sehr zu unterstützen. Es gibt auch originelle Lösungen, welche mit dieser Motion unterstützt werden.
Christine Gorrengourt (CVP) hält es für nicht so wirtschaftsfeindlich, wenn zwischen zwei und fünf Uhr morgens gewisse Leuchtreklamen nicht mehr leuchten würden. Um diese Zeit sind nicht jene Personen unterwegs, die die Reklamen lesen, sondern jene, die die Reklamen nicht mehr so stark sehen. Wie das Gesetz ausgestaltet werden soll, liegt letztlich am Landrat. Zurzeit erlässt jede Gemeinde ihr eigenes Werbegesetz.
Rolf Richterich (FDP) meint, er habe selten einen so widersprüchlichen Motionsentwurf gelesen. Ist es nun erlaubt, ein Gebäude von aussen zu beleuchten oder ein Objekt zielgerichtet und lichteffizient zu beleuchten? Was will man mit dieser Motion? Die Überweisung als Postulat würde eine Chance darstellen, das Anliegen und die Auswirkungen zu prüfen. Dann ist die Argumentation von Hans Furer überhaupt nicht liberal, es wird hier eine Verbotsgeneration herangezüchtet. Zu Christine Gorrengourt meint er, sie wolle doch die Gemeindeautonomie stärken, weshalb will man denn hier den Gemeinden die Beleuchtung vorschreiben?
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erinnert, der Landrat habe bereits eine entsprechende Motion überwiesen.
://: Der Landrat überweist die Motion 2011/151 mit 45:34 Stimmen an den Regierungsrat. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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