Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2012

Nr. 540

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) berichtet, der Regierungsrat sei zur Entgegennahme als Postulat bereit: Das Bundesgesetz über die Raumplanung sieht vor, dass das kantonale Recht einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile regelt, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen. §116 der Kantonsverfassung wiederholt diesen Grundsatz. Es besteht also eine bundesrechtliche Verpflichtung und ein verfassungsrechtlicher Auftrag, den Ausgleich erheblicher Vor- und Nachteile aus Planungen gesetzgeberisch zu regeln.


Im Jahr 1997 wurde eine Vorlage zur Schaffung eines Planungsmehrwertgesetzes ausgearbeitet, welche durch den Landrat abgelehnt worden ist.


Auf das Postulat 2010/308 von Isaac Reber «Planungsmehrwert wohin?» hat der Regierungsrat am 14. April 2011 verschiedene Umsetzungsschwierigkeiten aufgezeigt, dass in diesem Kanton kaum mehr zusammenhängende Flächen für Auszonungen bestehen und dass ausserdem die aktuell laufenden Bemühungen auf eidgenössischer Ebene zur Schaffung eines Mehrwertartikels abgewartet werden sollen. Der Landrat folgte der Haltung des Regierungsrates, überwies das Postulat mit 50:27 Stimmen ohne Enthaltungen und schrieb es gleichzeitig ab.


Die auf eidgenössischer Ebene laufenden Beratungen um die Planungsmehrwertabgabe sind noch nicht abgeschlossen und stehen nach wie vor im Differenzbereinigungsverfahren. Immerhin haben in der Zwischenzeit beide Räte im Grundsatz einer Mehrwertabgabe zugestimmt.


Die Konturen eines zukünftigen Artikels 5 des Raumplanungsgesetzes (Ausgleich und Entschädigung) werden damit klarer: Planungsvorteile durch Einzonungen sollen mit einem Satz von mindestens 20 Prozent ausgeglichen werden. Über die Modalitäten bestehen in den beiden Räten nach wie vor unterschiedliche Ansichten.


Der heutige Stand der Diskussionen in Bern deckt sich zurzeit nicht vollumfänglich mit den Anliegen des Motionärs. Es ist deshalb nach wie vor angezeigt, die definitive Regelung des Mehrwertartikels auf Bundesebene abzuwarten.


Hans Furer (glp) meint, mit dieser anspruchsvollen Motion gehe es um ein Instrument, das man vor 30 Jahren in den Kantonen hätte umsetzen müssen. Einzig die Kantone Basel-Stadt und Thurgau haben dies erledigt. Ein Problem ist das verdichtete Bauen, das sich von Ein- und Auszonungen unterscheidet. Auszonungen müssen gemäss Praxis des Bundesgerichts immer voll materiell entschädigt werden. Die Idee ist nun, dass das verdichtete Bauen, insbesondere in der Agglomeration, gefördert wird. Dies ist mit dem Planungsinstrument der Mehrwertabgabe sinnvoll. Die Idee der Motion ist, das Geld, welches zwischen dem Privaten und dem Staat aufgeteilt wird, zwischen Gemeinden und dem Kanton aufzuteilen. Die Art und Weise muss diskutiert werden. Diese Erträge sollen aber auch zielgerichtet eingesetzt werden, beispielsweise für Infrastrukturmassnahmen. Zuletzt sollte man sich überlegen, ob man die Aufteilung des Mehrwerts zwischen Privaten und Staat gleich wie im Kanton Basel-Stadt regeln sollte.


Zu erinnern ist, dass im Jahr 2010 im Kanton Baselland 365 Einfamilienhäuser neu gebaut wurden. Man kann also zählen, bis der Kanton Baselland auch eine Betonwüste ist. Mit dem vorgeschlagenen Planungsmehrwert soll jedoch gezielt eine Förderung stattfinden. Ein weiteres Beispiel ist das Hochhaus der Migros-Pensionskasse in Pratteln - der Grundeigentümer erhält heute den aus der höheren Ausnutzungsziffer entstandenen Mehrwert geschenkt. Es wäre aber richtig, dass auch die Gemeinden etwas davon profitieren könnten. Der Staat kann mit jedem einzelnen Grundeigentümer verhandeln oder eine generell-abstrakte Regelung erlassen. Wenn das Raumplanungsgesetz schon neu definiert wird, wäre es ein guter Auftrag, die Details für eine Mehrwertabgabe zu schaffen.


Der Motionär befasst sich seit 30 Jahren mit dieser Thematik, hat darüber seine Dissertation verfasst und kann versichern, dass es sich um ein gutes und sinnvolles Instrument handelt.


Roman Klauser (SVP) meint, bei einer Mehrwertabgabe müsse ein Landbesitzer plötzlich Geld haben für Steuern. Es sind Abgaben, die momentan nicht vorliegen. In der Folge sollen diese Abgaben noch verteilt werden. Deshalb lehnt die SVP-Fraktion eine Motion wie auch ein Postulat ab.


Urs Leugger (Grüne) meint, im stadtnahen Baselbiet sei man sich einig, in Zukunft die Besiedelung in geordnete Bahnen zu lenken oder die Zersiedelung zu stoppen. Dafür braucht es entsprechende Steuerungsinstrumente; die Mehrwertabgabe ist eindeutig eines dieser wichtigen Steuerungsinstrumente. Die Verdichtung soll dort stattfinden, wo es raumplanerisch sinnvoll und nötig ist, insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen. Der Mehrwert soll eingesetzt werden, um die Siedlung zu steuern. Die Mehrwertabgabe könnte auch sinnvoll eingesetzt werden für die Aufwertung des öffentlichen Raums in jenen Gemeinden, in denen Verdichtung stattfindet, beispielsweise durch die gezielte Aufwertung von Grünflächen, damit eine qualitativ hochwertige Verdichtung erreicht werden kann.


Die Verdichtung ist bei den direkt Betroffenen hoch umstritten. Mit der Mehrwertabgabe könnte die Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung erhöht werden, indem einerseits über die Mehrwertabgabe eine Entlastung im ländlichen Raum und andererseits eine Aufwertung des öffentlichen Raums erfolgen kann.


Der Kanton Baselland mit der Spannweite von Agglomerationsgemeinden einerseits und ländlich geprägten Gemeinden anderseits hat die negativen Auswirkungen einer geringen Steuerung der Siedlungsentwicklung besonders schmerzhaft zu spüren bekommen. Die kürzlich publizierte Verdichtungsstudie des Kantons Baselland zeigt ein Fortschreiten dieser Entwicklung; allein ins Birstal sollen in den nächsten Jahren Tausende von zusätzlichen EinwohnerInnen hinziehen. Für den ganzen Kanton sagt der Kantonsplaner bis ins Jahr 2035 zusätzlich je nach Szenario 20'000 bis 35'000 Einwohner/innen voraus. Man muss folglich Wohnraum mit einer Fläche von ca. 400 bis 500 ha zur Verfügung stellen - dies entspricht etwa 800 bis 1'000 Fussballfeldern. Diese Entwicklung bietet eine grosse Chance für den Kanton, ist aber auch mit grossen Risiken verbunden, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf die Landschaft. Man läuft in Gefahr, dass die Zersiedelung das Gesicht des Baselbiets zunehmend entstellen wird. Deshalb braucht es entsprechende Steuerungsmittel; die Mehrwertabgabe ist eindeutig das Steuerungsmittel, dass diese Möglichkeit bietet. Es ist jetzt der Zeitpunkt, dass der Kanton Baselland ein Zeichen setzten soll. Die grüne Fraktion wird deshalb diese Motion einstimmig unterstützen.


Rolf Richterich (FDP) möchte mit seinen Qualifikationen etwas zu diesem Vorstoss beitragen: Er habe darüber keine Dissertation verfasst, habe diese anderthalb Seiten gelesen und seinen gesunden Menschenverstand eingesetzt.


Zu Buchstabe a): Erstens sollte man den kantonalen Richtplan lesen, dieser zeigt, wie das Baselbiet in 20 Jahren aussehen soll. Dieser stellt das Instrument dar und ist durch das Parlament und den Bund abgesegnet. Eine Mehrwertabgabe braucht es nicht. Eine Mehrwertabgabe ist eine Fiskaltankstelle und der Bürger muss für etwas bezahlen, wofür er bisher nichts bezahlen musste. Die Mehrwertabgabe beeinflusst die Siedlungsentwicklung überhaupt nicht.


Diese Motion ist überflüssig, da Bestrebungen auf eidgenössischer Ebene laufen. Bis dann kann der Kanton Baselland zuwarten.


Zweitens kommt eine solche Instrumentalisierung etwa 60 Jahre zu spät. Eine Implementierung in den Fünfzigerjahren hätte gewisse Entwicklungen verändern können.


Für die FDP-Fraktion stellt die Mehrwertabgabe nur eine weitere Abgabe dar und es geht um die Verschiebung von Geld zwischen Gemeinden mit viel und solchen mit wenigen Bauzonen. Beispielsweise will man aber nicht, dass sich Binningen noch weiter ausdehnt, man will höchstens eine Verdichtung. Dann handelt es sich um einen massiven Eingriff in das Grundeigentum. Grund und Boden wird aber heute schon besteuert, ebenso ist die Übertragung von Grundeigentum besteuert. In vielen Fällen würde eine Mehrwertabgabe zum Verkauf eines Grundstücks führen. So müsste ein relativ mittelloser Grundeigentümer, dessen Land eingezont wird oder eine höhere Nutzungsziffer erhält, eine Mehrwertabgabe bezahlen; hat er dieses Geld nicht flüssig, muss er das Land verkaufen.


Zu Buchstabe b): Einen solchen Punkt lehnt man bei der FDP-Fraktion generell ab, da man gegen eine «Kässeli-Politik» ist. Solche Erträge müssten in die normale Rechnung fliessen. Wer Überlegungen zustande bringen könnte, danach zwischen den Gemeinden einen Ausgleich zu schaffen, hätte mindestens einen Nobelpreis für Richtplanung oder Mehrwertabgabe verdient. Ein solcher Verteilschlüssel wäre unmöglich.


Eine Koordinierung mit dem Kanton Basel-Stadt stellt den «Gipfel der Quadratur» dar. Basel-Stadt ist ein sehr einfacher Fall mit den Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen, die nicht einmal richtig autonom sind.


Die FDP-Fraktion lehnt den Vorstoss als Motion wie auch als Postulat ab.


Mirjam Würth (SP) kritisiert Rolf Richterich wegen seiner persönlichen Angriffe, dies gehört nicht in den Landratssaal, ist sehr selten und deshalb umso störender.


Die finanziellen Auswirkungen erachtet Mirjam Würth gerade als positiv. So wird aufgrund einer Planungsänderung ein Mehrwert geschaffen, für den niemand etwas dafür kann, aber in den Genuss eines deutlichen Mehrwerts seines Grundstücks kommt. Man kann immer auf die eidgenössischen Räte warten - manchmal schaffen diese eine Regelung und manchmal nicht. Gewisse Kantone wie Basel-Stadt haben dies bereits vor 20 Jahren eingeführt und können daran partizipieren. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Kantons Baselland ist es nicht vermessen, über eine Verbesserung nachzudenken. Die SP-Fraktion wird diese Motion einstimmig unterstützen.


Felix Keller (CVP) berichtet, die CVP/EVP-Fraktion werde den Vorstoss in Form eines Postulat unterstützen. Das Anliegen erscheint prüfenswert. Vor knapp einem Jahr wurde die gleiche Diskussion geführt und das entsprechende Postulat abgelehnt mit der Begründung, dass man die Bundeslösung abwarten wolle. Wäre die Mehrwertabgabe wirklich so ideal, hätten die anderen Kantone diese schon lange eingeführt. Die Einführung führte zu einem Planungsmehrwert und würde das verdichtete Bauen fördern, da damit Geld generiert werden kann. Man kann jedoch das verdichtete Bauen auch ohne Mehrwertabgabe fördern. Die CVP/EVP-Fraktion erachtet eine Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen als legitim. Auch wenn beispielsweise einem Quartierplan ein Mehrwert gegeben wird, ist eine Abschöpfung in Ordnung. Problematisch werden Aufzonungen ganzer Quartiere. Dann stellt sich die Frage, was mit dem Geld passiert. Sinn und Zweck der Mehrwertabgabe müsste das Stoppen der Zersiedlung sein. Wenn also an einem Ort eingezont wird, müsste an einem anderen ausgezont werden. Es soll ein Fonds geschaffen werden, um Auszonungen zu finanzieren. Damit entstünde Druck auf das Oberbaselbiet, Auszonungen vorzunehmen, was wohl nicht im Interesse dieser Gemeinden wäre. Felix Keller verweist auf einen Artikel in der letzten Ausgabe der NZZ am Sonntag, wo es zu viel Bauland gebe: Dies ist nicht im Baselbiet, sondern im Mittelland oder im Wallis. Die Mehrwertabgabe sollte daher in einen nationalen Fonds fliessen. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Mehrwertabgabe das richtige Instrument darstellt. Weitere Diskussionen drehen sich um die Schaffung eines Flächenausgleichs. Um die Zersiedelung zu stoppen, sollte man besser in diese Richtung weiterarbeiten.


Der Buchstabe c) der Motion, die Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt, ist nicht verständlich und müsste gestrichen werden.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erachtet die Motion ebenfalls als überflüssig. Wahrscheinlich haben auch die Grünliberalen ein schlechtes Gewissen dabei. Das vorliegende Anliegen wird zu einer Verteuerung von Bauland führen. Folglich werden die Mieten steigen und im Zusammenhang mit Gewerbeland werden die Produktionskosten steigen. Mit der Umverteilung wird nichts erreicht und das sich schon in der Bauzone befindende Land würde nochmals verteuert. Der liberale Gedanke der grünliberalen Partei bleibt hier ein Rätsel. Bereits heute gibt es relativ hohe Grundstückgewinnsteuern. In der Regel muss man auch für die gesamte Erschliessung aufkommen. Auf eidgenössischer Ebene ist angedacht, dass der Eigentümer gezwungen wird, innerhalb von fünf Jahren das Grundstück zu bebauen.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei


Karl Willimann (SVP) erwähnt noch einmal, dass die Schweiz pro Jahr 70'000 Einwanderer zu verzeichnen habe. Dies wirkt sich auch auf die Einwohnerzahl des Baselbiets aus und bringt die genannten Probleme mit sich. Aber genau jene, die für die Personenfreizügigkeit sind, beginnen heute in Sachen Raumplanung zu «jammern». Einen Zusammenhang zwischen Mehrwertabgabe und Zersiedelung herzustellen, ist weit hergeholt: Dann hätte die Raumplanung in Baselland ja versagt. Wenn jemand sagt, mit der heutigen Raumplanung in Baselland werde die Zersiedelung gefördert, dann versteht diese Person nicht viel von Raumplanung.


Wie von Rolf Richterich richtig erwähnt, gibt es einen Kantonalen Richtplan (KRIP). Jede Gemeinde hat einen Zonenplan und ein Zonenreglement. Und alle wissen, dass in den Gemeinden noch ausgiebige Baulandreserven vorhanden sind. Von neuen Einzonungen ist also vorläufig keine Rede, sondern vom Ausschöpfen der bisherigen, vorhandenen Reserven. Dass innerhalb von Quartierplänen und Baulandumlegungen höhere Verdichtungen realisiert werden können, ist von Felix Keller richtig gesagt worden. Baselland hat in diesem Bereich im Prinzip kein Problem.


Zur Mehrwertabgabe: Grundstücke werden auch heute steuerlich belastet. Eine Mehrwertabgabe, wie sie jetzt gefordert, hat mit Raumplanung wirklich wenig zu tun. Im Prinzip ist es vielmehr ein Angriff auf das Grundeigentum. Diesem Ansinnen ist aber «eine Abfuhr zu erteilen».


Urs Leugger (Grüne) meint bzgl. KRIP als scheinbarem Gegenargument zu dieser Motion, dass dieser tatsächlich Ziele für die Besiedelung des Kantonsgebiets in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vorgebe. Aber im Sinne einer Wanderung, von der Ziel und Weg bekannt sind, ist dennoch zu überlegen, was auf diese Wanderung mitzunehmen ist, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Die Mehrwertabgabe ist hierfür ein sehr wichtiges Mittel.


Hans Furer (glp) meint zunächst zur Aussage, die Mehrwertabgabe sei eine neue Steuer, dass im Steuerrecht unterschieden werde zwischen Steuern, welche voraussetzungslos geschuldet sind - jede/r bezahlt ohne direkte Gegenleistung ihre/seine Steuern, welche dann für die Aufgaben z.B. des Kantons eingesetzt werden -, und Gebühren, mit welchen - z.B. bei Fahrzeugausweisen - entsprechende Dienstleistungen bezahlt werden. Wenn jemand eine Mehrwertabgabe leisten muss, ist das keine voraussetzungslos geschuldete Steuer, sondern eine spezielle Abgabe, der z.B. aufgrund von Einzonungen in Form eines Planungsmehrwerts ein Gegenwert gegenübersteht.


Wann ist die Abgabe auf diesen Gegenwert fällig? Eine Mehrwertabgabe ist nicht dann fällig, wenn der Planungsmehrwert beschlossen wird, z.B. eine Einzonung durch die Gemeindeversammlung. Vielmehr ist sie dann geschuldet, wenn die Ausnutzung tatsächlich erfolgt, z.B. beim Verkauf von Bauland oder bei einer Aufstockung eines Gebäudes. Dies ist auch eigentümerfreundlich und kein Eingriff ins Grundeigentum, denn dafür müsste es gemäss Verfassung eine volle, materielle Enteignung geben, was aber nicht passiert. Stattdessen wird dem Grundstück oder dem Gebäude ein Wert zugemessen.


Betrachtet man die 26 Kantone der Schweiz, ist festzustellen, dass es tatsächlich vorwiegend um Ein- und Auszonungen geht und z.B. Wallis zuviel Land eingezont hat, welches nun wieder irgendwie ausgezont werden muss. Dieses Problem hat Baselland nicht, aber dafür andere, u.a. Umzonungen.


Soll eine «Ideenbörse» gegen die Zersiedelung eingerichtet werden, ist festzustellen, dass das Raumplanungsgesetz dies seit 30 Jahren versucht. Aber es ist noch immer praktisch nichts geschehen.


Und in 30 Jahren wird die nächste Generation das gleiche feststellen, wenn nicht endlich etwas dagegen unternommen wird.


Der Votant ist bereit, Buchstabe c. (Koordination mit Basel-Stadt) aus dem Text der Motion zu streichen. Er möchte aber am Vorstoss selbst als Motion festhalten.


Gerhard Schafroth (glp) hält es für sehr sinnvoll, dass die kantonale Richtplanung planwirtschaftlich vorschreibe, in welchen Gegenden wie gebaut werden solle. Darüber hinaus soll ein «urliberales» Anreizsystem angeboten werden, indem Mehrwert abgeschöpft wird, wenn er tatsächlich generiert wird. Dieser soll dazu verwendet werden, die Natur wieder näher zu sich selbst zurückzubringen, und verhindern, dass nicht alles überbaut wird. Natürlich wird damit Bauland teurer, aber das ist gewollt. Will man mit der Natur sorgfältig umgehen, muss dafür der Preis erhöht werden. Auch muss deswegen mehr in die Höhe gebaut werden.


Es stimmt überhaupt nicht, dass ein Zwang zum Verkauf entstehe. Erst wenn der Mehrwert realisiert wird, wird die Abgabe tatsächlich abgeschöpft. Es findet also auch kein Eingriff ins Eigentum statt.


Rolf Richterich (FDP) sieht im Gegensatz zu Urs Leugger keinen Bedarf für weitere Massnahmen. In seinen Augen definiert der KRIP klar, welche Bedingungen in der Landschaft und in den stadtnahen Gebieten gelten. Die Bauzonen sind «klipp und klar» begrenzt, und die Aussagen bzgl. allfälliger Einzonungen sind klar. Die Mehrwertabgabe war bei den Diskussionen um den KRIP ein Thema, aber ein anderes Problem war die Tatsache, dass bei vielen eingezonten Gebiete keine Absichten zu einer Nutzung bestehen. Als nächstes kommt deswegen bestimmt ein Vorstoss, der eine baldige Nutzung von solchen Gebieten verlangen und andernfalls eine Enteignung oder eine Auszonung androhen wird. Das wäre der nächste Eingriff ins Grundeigentum. Wie aber Hans-Jürgen Ringgenberg dargelegt hat, gibt es für Grundeigentümer noch übergeordnete Überlegungen.


Nun wird alles dem Siedlungsdruck und der Gewinnmaximierung über eine Mehrwertabgabe untergeordnet. Aber das Gut aus Raum und Bauland ist hochwertiges Gut, worüber es sich lohnt zu diskutieren. Weil es eines der zentralen Themen für den Landrat ist, ist es wichtig, sich dazu zu äussern.


Siro Imber (FDP) meint, neben Rechtssicherheit und -beständigkeit sei der Schutz des Eigentums ein weiterer Erfolgsfaktor der Schweiz. Die Schweiz hat bisher das Eigentum geschützt und massvoll besteuert. Die nun genannten Zahlen haben nichts mehr mit massvoller Besteuerung zu tun. Und erhält man die Rechnung, spielt deren Rechtsnatur, ob Abgabe oder Steuer, keine Rolle mehr. Eine Abgabe hätte ja auch Kostendeckung und Äquivalenzprinzip hinter sich, so dass man sich fragen muss, wie das legitimiert werden soll.


In der Schweiz wird das Vermögen schon heute besteuert. Weiter gibt es die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer. Gerade letztere sollte zeigen, wie investitionshemmend solche Abgaben sind. Damit wird z.B. verdichtetes Bauen verhindert - und nun soll eine neue Abgabe eingeführt werden.


Diese ist ab Ausstellung der Rechnung de facto eine Enteignung, egal, ob materiell oder entschädigungslos, weil die Rechnung wahrscheinlich mit einem Grundpfandrecht gesichert werden wird.


Felix Keller (CVP) erschrak ob der Aussage, Bauland solle teurer gemacht werden. Die Mehrwertabgabe wird den Boden verteuern. Aber will man das? Sollen noch bezahlbare Mietwohnungen generiert werden, muss der Bodenpreis tief gehalten werden. Insofern ist die Mehrwertabgabe ein schlechtes Instrument und sollte verhindert werden.


Nach Martin Rüegg (SP) hat der Vorstoss mit der Zersiedelung in der Schweiz bzw. in Baselland zu tun. Die Frage beschäftigt die Bevölkerung, wie die Abstimmung zur Zweitwohnungsinitiative kürzlich gezeigt hat. Damals hat auch Baselland Ja zur Beschränkung gesagt. Nun weigert sich ein Teil des Landrats, im eigenen Kanton über solche Massnahmen zu reden.


Der Votant war an den Sitzungen zur Ausarbeitung des KRIP beteiligt. Darin hiess es, dass die Bevölkerung im Durchschnitt um 1% wachsen solle. Er selbst versuchte, dieses Thema in der Kommission anzusprechen, hatte aber «null Chance». Das heisst, Baselland will weiter wachsen und weitere Baulandreserven müssen erschlossen werden. Es ist also sinnvoll, diese Diskussion jetzt zu führen, da der Druck noch nicht so gross ist.


Der Vorschlag ist ein «urliberales Anliegen», da es um finanzielle Anreize geht. Dieses Instrument bringt auch die FDP immer wieder ins Spiel. Insofern wundert er sich über die Haltung jener Partei. Er selbst bittet den Landrat, sich zu überlegen, ob es nicht doch richtig ist, die Motion zu überweisen. Bei der entsprechenden Vorlage kann nochmals über eine tatsächliche Umsetzung des Vorschlags diskutiert werden.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) ruft in Erinnerung, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennehmen wolle, weil auf eidgenössischer Ebene diese Diskussionen laufen. So, wie es aussieht, wird dort eine solche Abgabe beschlossen werden. National- und Ständerat haben sich im Grundsatz dafür ausgesprochen. Im Moment strittig ist der Mindestsatz, welcher bei ca. 20% liegen wird. Anschliessend haben die Kantone 5 Jahre Zeit für die Umsetzung. Darum kommt die Motion ein Jahr zu früh. Auch ist angesichts der Bundesgesetzgebung davon abzuraten, jetzt die Forderungen der Motion schon verbindlich festzulegen.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist nochmals darauf hin, dass Buchstabe c. des Motionstexts gestrichen worden ist.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der modifizierten Motion 2012/020 mit 41:40 Stimmen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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