Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2012

Nr. 513

Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) äussert sich einleitend zur aktuellen Vorlage sowie zur nachfolgend traktandierten Vorlage 2011/371. Beide Vorlagen betreffen die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen.


In der ehemaligen Vorlage zur Verselbständigung der Spitäler und der Psychiatrischen Dienste hiess es unter dem Titel "Gemeinwirtschaftliche Leistungen" in der Zusammenfassung:


"Die leistungsbezogenen Vergütungen in Form von Pauschalen dürfen keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten. Dazu würden insbesondere die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Forschung und universitäre Lehre gehören."


Die genannte Formulierung erweckte den Eindruck, dass es sich bei den so genannt gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht um eine Kernaufgabe der Spitäler, sondern um diskutable Leistungen handle, über welche der Landrat in einer separaten Vorlage entscheiden würde. Damals wurden diese Leistungen mit rund 15 Mio. Franken beziffert.


Seit nun die aktuelle Vorlage auf dem Tisch liegt, ist klar, dass es sich bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht einfach um die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen handelt, sondern um Leistungen, welche mit den Fallkostenpauschalen bzw. mit dem Tarmed-Tarif nicht oder nicht genügend abgedeckt werden. Sie müssen unter dem Titel "gemeinwirtschaftliche Kosten" von den Kantonen abgegolten werden.


An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass die Aufgleisung der neuen Spitalfinanzierung unverantwortlich war. Bis Ende 2011, teilweise sogar bis heute, war weder den Spitälern noch den Gesundheitsdirektoren klar, was wie finanziert werde. In vielen Bereichen musste aus dem Kaffeesatz gelesen werden, es mussten Annahmen getroffen werden und Überraschungen blieben nicht aus. Heute nun liegt die entsprechende Vorlage auf dem Tisch und sie zeigt auf, dass der Kanton in den folgenden Bereichen für Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufkommen muss: Ausbildung der Assistenzärztinnen und -ärzte bis zum ersten Facharzttitel, Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer 24-Stunden-Notfallstation und des angegliederten Rettungsdienstes, für das Jahr 2012 10 % der verhandelten Tarife bei der Behandlung von Unfall-, Invaliden- und Spitalversicherten, beim UKBB für den Schulunterricht im Spital und für weitere Sozialleistungen.


Die Grundlage für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen stellt immer ein Leistungsauftrag des Kantons an das entsprechende Spital dar. Es wird dabei kaum jemand bestreiten, dass eine Notfallstation notwendig ist oder dass Assistenzärztinnen und -ärzte ausgebildet werden müssen. Nicht heute, aber später einmal, muss diskutiert werden, wer diese Leistungen übernehmen wird, denn sie sollen nicht bei den Kantonen hängen bleiben.


Nach den für beide Vorlagen ( 2011/347 und 2011/371 ) geltenden Eingangsbemerkungen kommt Peter Brodbeck auf die Vorlage 2011/347 (Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des UKBB für die Jahre 2012 und 2013) zu sprechen.


Im Rahmen der Anhörung in der Kommission mussten die Mitglieder zur Kenntnis nehmen, dass es sich beim UKBB in verschiedener Hinsicht um einen Spezialfall handelt. Der Aufwand in der Kindermedizin ist allgemein viel grösser als an anderen Spitälern, weil für Kinder und Eltern mehr Aufklärungsarbeit und Betreuung notwendig ist. Es fallen also höhere Pflegekosten an. Dazu kommt, dass in der Kindermedizin kein sekundäres Facharztsystem besteht. Spezialisten und die entsprechenden medizinischen Geräte sind daher praktisch alle am UKBB zu finden. Am UKBB werden beinahe keine 1. Klasse-Patientinnen und -Patienten behandelt, dafür mehr IV-Fälle als an den übrigen Spitälern.


Die ungedeckten Kosten wurden den Kommissionsmitgliedern sowohl vom UKBB als auch vom Kantonsspital Baselland und der Psychiatrie Baselland in detaillierten Tabellen aufgezeigt. Von der Kommission wurde kritisiert, dass diese Zahlen erst als Tischvorlage verteilt wurden und die Kommissionsmitglieder diese Zahlen nicht bereits früher studieren konnten. Die Mitglieder waren so nicht in der Lage, weitergehende Fragen zu stellen. Sie mussten sich weitgehend auf die Ausführungen der Spitalvertreter abstützen, welche allerdings sehr erschöpfend ausfielen.


Bei den 10 % nicht gedeckten Kosten bei der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung handelt es sich im Zusammenhang mit der neuen Spitalfinanzierung um eine Übergangslösung. Ab 2013 werden in diesem Bereich keine Kosten mehr anfallen. Für die Finanzierung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verabschiedeten der Bund und die Kantone eine Abgeltungsmodell für die Finanzierung bis zur Erlangung des ersten Facharzttitels. Für die Ausbildung an Universitätskliniken beträgt diese Abgeltung 30'000 Franken, an nicht-universitären Kliniken sind dies 20'000 Franken. Am UKBB sind 50 Assistenzärzte tätig, am Kantonsspital sind es 60,5 Stellen auf universitärem Niveau und 131 Stellen auf nicht-universitärem Niveau. Bei der Psychiatrie arbeiten 43 Assistenzärztinnen und -ärzte auf nicht-universitärem Niveau.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission erhielt einen guten Einblick in die Grundlagen, die offenen Fragen wurden kompetent beantwortet. Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Es handelt sich dabei um ein partnerschaftliches Geschäft, die Rahmenausgabenbewilligung wird sich über zwei Jahre erstrecken. Die beiden Kantone übernahmen die Budgetanträge des UKBB nicht tel quel, der Anteil für Basel-Landschaft kam nach Verhandlungen zustande.


Der Beitrag für das Jahr 2012 für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen am UKBB setzt sich wie folgt zusammen:


Es ergibt sich so ein Total von 7,162 Mio. Franken für das Jahr 2012. Mit dem Wegfall der nicht gedeckten Kosten im IV-, UV- und Militärbereich beträgt der Beitrag unseres Kantons im Jahr 2013 6,286 Mio. Franken. Es handelt sich dabei um eine Rahmenausgabenbewilligung mit Maximalbeiträgen. Der effektive Betrag ergibt sich aus der definitiven Abrechnung. Die Berichterstattung über den definitiven Leistungsauftrag ist im Detail geregelt.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen. Es liegt zudem ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Diese beantragt mit 9:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.


Finanzkommissionspräsident Marc Joset (SP) erwähnt, dass das vorliegende Geschäft am 18. Januar 2012 erstmals in der Kommission beraten wurde. Eintreten war zwar unbestritten, jedoch zeigten sich die Kommissionsmitglieder überrascht und teilweise gar empört über die präsentierten Zahlen. Diese Aussage bezieht sich auch auf das folgende Traktandum und sie betrifft die schwierige Situation der Spitalfinanzierung im Allgemeinen, nicht speziell die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Aus übergeordneter finanzieller Sicht mussten die Kommissionsmitglieder zur Kenntnis nehmen, dass die Mehrkosten aufgrund der neuen Spitalfinanzierung nicht 90 Mio. Franken, sondern 120 Mio. Franken betragen.


Die Kommissionsmitglieder wollten wissen, weshalb die Vorlagen dem Landrat derart spät unterbreitet wurden. Der zuständige Regierungsrat, Regierungspräsident Peter Zwick, erklärte, dass die Tarifverhandlungen bereits im Mai 2011 einsetzten, gewisse Tarife jedoch erst Mitte Dezember 2011 vereinbart werden konnten und erst im Januar 2012, kurz vor der ersten Kommissionssitzung, wurden seitens Bund weitere Einzelheiten betreffend Ausbildung der Assistenzärzte und betreffend ausserkantonale Tarife bekannt.


Betreffend UKBB wurde zur Kenntnis genommen, dass mit den gemeinwirtschaftlichen Leistungen das aktuelle Angebot des Kinderspitals kostenmässig gedeckt werden kann, aber auch hier änderten sich die Zahlen während des letzten Jahres laufend. Erst Mitte Dezember 2011 konnte eine annehmbare Baserate ausgehandelt werden. Diese ist relativ hoch, weil es in Kinderspitälern keine privat oder halbprivat versicherten Patientinnen und Patienten gibt. Allerdings handelt es sich bei 33 % aller Patientinnen und Patienten um IV-Patienten, was einen Einfluss auf die gemeinwirtschaftlichen Leistungen hat. Im Jahr 2012 muss der Kanton noch 10 % der entsprechenden IV-Kosten bezahlen, ab 2013 wird die IV 100 % der Kosten übernehmen.


Der Finanzchef des UKBB erklärte, dass das UKBB den Kanton Basel-Landschaft in einer Gesamtbetrachtung günstiger zu stehen kommt als budgetiert. Dank der höheren Baserate können ausserkantonale Patienten verstärkt an der Mitfinanzierung beteiligt werden. Es bleibt aber offen, wie die Baserate in den nächsten Jahren aussehen wird. Unklar ist zudem, ob der Preisüberwacher intervenieren wird. Diese Situation erweist sich als sehr schwierig für die langfristige Planung.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.


Franz Hartmann (SVP) fragt, weshalb unser Kanton neben den 90 Mio. Franken Mehrkosten für die neue Spitalfinanzierung nun noch zusätzliche Millionen für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen bezahlen müsse, dies sowohl für das UKBB, aber auch für das Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland sowie für die Privatspitäler. Gleich überrascht wie die Mitglieder der Finanzkommission zeigten sich anfänglich auch die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Trotzdem wurden die Landratsbeschlüsse nach intensiver Diskussion schliesslich gutgeheissen, teils einstimmig, teils grossmehrheitlich.


Die Kosten für das UKBB betragen 7,16 Mio. Franken für das Jahr 2012, 900'000 Franken weniger betragen sie für das Jahr 2013 wegen der Änderung beim IV-Abgeltungstarif. Am UKBB wird unter anderem universitäre Lehre und Forschung betrieben. Gemäss Informationen wird dies jedoch von der Universität finanziert, im Jahr 2012 immerhin 9,5 Mio. Franken. Die Universität finanziert die Forschung und die Ausbildung der Studenten bis zum Staatsexamen, die Ausbildung der Assistenzärzte bis zum ersten Fachtitel jedoch obliegt dem Kanton. Dass der Kanton die Ärzteweiterbildung unterstützen muss, bezeichnet Franz Hartmann als erstaunlich, denn in jeder anderen Berufsgattung wird dies selbst bezahlt.


Die Mitglieder der SVP-Fraktion stellten sich die Frage, was eine Nichtbewilligung des Betrages bewirken würde. Einmal mehr befindet sich der Landrat in einer Zwickmühle und muss die Mehrkosten wohl oder übel schlucken. Die SVP-Fraktion wird dies mit einem hoffentlich nicht zu hörenden Zähneknirschen tun.


Andreas Giger (SP) stellt fest, die SP-Fraktion erachte die neue Spitalfinanzierung als sehr fragwürdig, trotzdem werde sie der Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des UKBB einstimmig zustimmen.


Regina Vogt (FDP) verweist auf die Voten der Kommissionspräsidenten und betont, der Rahmen für den zu sprechenden Kredit sei gesetzt, es handle sich hier zudem um ein partnerschaftliches Geschäft. Dass die Betreuung von Kindern aufwändiger ist, bezeichnet Regina Vogt als nachvollziehbar. Dies zeigt sich auch in der Baserate für das UKBB. Der Geschäftsbericht des UKBB wird demnächst erwartet und man müsse genau darauf achten, wie sich die Umsetzung der DRG auswirken werde. Wichtig ist für die FDP-Fraktion, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht aus dem Ruder laufen. Dem vorliegenden Landratsbeschluss wird sie zustimmen.


Beatrice Herwig (CVP) bezeichnet es als auf den ersten Blick fragwürdig, weshalb die Kosten am UKBB für gemeinwirtschaftliche Leistungen derart hoch sind. Die Kommissionsmitglieder konnten sich aber von deren Berechtigung überzeugen. Genaue Beachtung ist dem Bereich der ambulanten Medizin zu schenken, denn dieser scheint im UKBB an seine Grenzen zu stossen. Kreative Lösungen sind hier gefordert. Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die aktuelle Vorlage eintreten und dem Kredit in der vorgeschlagenen Grössenordnung zustimmen.


Marie-Theres Beeler (Grüne) informiert, auch die Grüne Fraktion werde dem Landratsbeschluss zustimmen. Die Spitalleitung konnte die anfallenden Kosten begründen, daher wird die Kostengutsprache von den Grünen unterstützt. Im Übrigen stimmte Basel-Stadt dem Kredit für die Jahre 2012 und 2013 bereits zu.


Marie-Therese Müller (BDP) berichtet, auch die BDP/glp werde der aktuellen Vorlage zustimmen. Besonders die Tatsache, dass es sich beim UKBB um eine partnerschaftliche Institution handelt, begrüsst die BDP/glp, auch wenn noch gewisse Kinderkrankheiten zu verzeichnen sind. Selbstverständlich hoffe man, die Kosten könnten im Griff behalten werden und würden sich nicht noch weiter in die Höhe bewegen.


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) informiert, der Nationalrat habe vor rund fünf Wochen entschieden, dass auch in Zukunft IV-Renten nur zu 80 % bezahlt werden. 20 % der Kosten werden auf die Kantone überwälzt, ab 2013 rund 60 Mio. Franken. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz wird sich dieses Themas annehmen, denn die Invalidenversicherung wird durch Lohnbeiträge und nicht durch Kantonsbeiträge bezahlt. Im Namen des UKBB dankt Peter Zwick im Übrigen für die Zustimmung zur aktuellen Vorlage.


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Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 und 2 keine Wortbegehren


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Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat verabschiedet den Landratsbeschluss betreffen Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel für die Jahre 2012 und 2013 mit 71:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. [ Namenliste ]


Landratsbeschluss
betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel für die Jahre 2012 und 2013


vom 3. Mai 2012


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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