Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2012
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2011-353 vom 14. Dezember 2011 Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Kein Regierungsrat im Spital-Verwaltungsrat - Beschluss des Landrats vom 3. Mai 2012: < als Postulat überwiesen (mit verkürzter Behandlungsfrist von 6 Monaten) > |
Laut Landratspräsident Urs Hess (SVP) will der Regierungsrat den Vorstoss als Postulat entgegennehmen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erinnert an die Abstimmung vom 11. März 2012 , als die Revision des Spitalgesetzes klar angenommen worden ist. Das Gesetz regelt in § 23 die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Mitglieder des Regierungsrats werden davon nicht ausgeschlossen. Gemäss § 20 wählt der Regierungsrat die Verwaltungsräte der Unternehmen und deren Präsidien.
Nach § 35 Landratsgesetz kann der Landrat mit einem Postulat den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen. Soll das Gesetz nicht gleich wieder abgeändert werden, ist also das Postulat das richtige Instrument. Der Regierungsrat will den Vorstoss als Postulat entgegennehmen, denn der Regierungsrat wird sich generell mit Public Corporate Governance im Zusammenhang mit den Eignerstrategien befassen, aber nicht isoliert fürs Spital, sondern für alle «Konzerngesellschaften». Die Frage möglicher Interessenkollisionen ist dabei ein Aspekt unter anderen. Der Bund hat übrigens gemäss KVG den Kantonen diese Mehrfachrolle zugedacht: Planung der bedarfsgerechten Spitalversorgung, Erlass der Spitalliste, Festsetzung der Tarife bei Uneinigkeit von Spitälern und Versicherern, Kostenträger von mindestens 55% der Fallpauschalen und Kostenträger für gemeinwirtschaftliche Leistungen.
Es gibt noch andere Aspekte, z.B. die Steuerung der Konzerngesellschaften. Es ist sinnvoll und allgemein üblich, dass die Konzernleitung im Verwaltungsrat von strategischen Konzerngesellschaften vertreten ist, denn diese sind für den Konzernerfolg sehr wichtig. Das Kantonsspital Baselland ist eine solche Gesellschaft mit bedeutenden Auswirkungen auf den «Konzern Basel-Landschaft». Gesundheits- und Spitalpolitik muss zu den Kernaufgaben des Gesundheitsdirektors gehören. Denn wer vertritt die Spitäler im Landrat bei Problemen? Wer wird öffentlich verantwortlich gemacht? Der fachlich zuständige Regierungsrat bzw. der Gesamtregierungsrat! Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft oder Nicht-Mitgliedschaft des Regierungsrats in strategischen Führungsgremien zeigen sich z.B. auch beim Universitätsrat oder beim FHNW-Schulrat.
Es gilt also, die verschiedenen Aspekte, Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen. Es ist zu prüfen, wie möglichen Interessenkollisionen zu begegnen ist, z.B. via Ausstand im konkreten Fall. Deshalb soll der Vorstoss als Postulat entgegengenommen werden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) meint, man könne nicht gleichzeitig «Schiedsrichter, Regelsetzer und Mitspieler» sein. Mit dem Gesundheitsdirektor als Verwaltungsrat in der «Spital AG Baselland» sind dem Redner einige Sorgen aufgekommen. Die grosse Sorge ist, dass in einem neu entstandenen, freien Markt jeder Entscheid des Regierungsrats als eigentlich unparteiischer Regelsetzer von privaten Spitälern als eigennützig für sein eigenes Spital betrachtet werden kann. Dieser Umstand kann sehr teuer werden angesichts der vorhandenen Überkapazitäten und allfälliger Prozessrisiken. Im Sinne der Oberaufsicht des Landrats muss dieser frühzeitig warnend eingreifen.
Der Redner kann sich durchaus vorstellen, dass ein Regierungsrat als Vertreter der «Konzernleitung» im Verwaltungsrat des Spitals Einsitz nimmt. Aber es darf unter keinen Umständen der Gesundheitsdirektor sein. Der Votant wäre bereit, seinen Vorstoss zurückzuziehen, wenn der Regierungsrat ihm zusagen würde, sich in diese Richtung zu entscheiden.
In den Augen von Christoph Buser (FDP) ist die Frage ein wichtiges Thema. Die Finanzierung im Gesundheitswesen hat viele Tücken. Dennoch sind die Argumente des Regierungsrats zu würdigen, denn der Regierungsrat ist nicht mehr der Regelsetzer, sondern nur noch der Besteller. Insofern herrscht tatsächlich eine gewisse Informationsasymmetrie, wenn der Regierungsrat in einem Verwaltungsrat sitzt und gleichzeitig noch die Funktion eines Bestellers ausüben kann, aber letztlich ist es eine Aufsichtsfunktion. Will man nun die Funktion als Eigner zugunsten der Funktion als Besteller aufgeben?
Ob der Gesundheitsdirektor im Verwaltungsrat Einsitz nimmt oder nicht, sollte unabhängig von der Person betrachtet werden. Letztlich geht es um eine Frage in einem sehr spezifischen Umfeld. Das entsprechende Know-How ist nicht so breit gestreut, so dass wohl Schwierigkeiten entstehen würden, wenn sich noch ein zweiter Regierungsrat in diese Fragen einarbeiten müsste.
Weil zum Thema bereits ein anderer Vorstoss überwiesen worden ist, unterstützt die Fraktion des Votanten ein Postulat in dieser Frage. Zuerst sollen Vor- und Nachteile präsentiert werden, bevor ein - entsprechend ausgewogener - Entscheid getroffen wird.
Myrta Stohler (SVP) stellt viel Wahres fest in den Worten von Klaus Kirchmayr und Regierungsrat Adrian Ballmer. Ihre Fraktion meint grundsätzlich, dass Ersteller und Besteller der Gesundheitsleistungen voneinander getrennt sein müssten. Die meisten Kantone haben eine solch getrennte Lösung gefunden. Weil sich wegen des KVG die Rolle der Kantone stark wandelt und die Gesundheitskosten noch für Überraschungen sorgen werden, möchte ihre Fraktion den Vorstoss als Postulat unterstützen. Wie erwähnt, soll nicht das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz schon wieder geändert werden. Ein Teil der Fraktion würde auch eine Motion unterstützen.
Gemäss Beatrice Herwig (CVP) folgt ihre Fraktion den Überlegungen von Regierungsrat Adrian Ballmer, auch wenn das Anliegen von Klaus Kirchmayr durchaus berechtigt sei. Im Spitalbereich besteht eine Interessenskollision, aber diese muss sorgfältig geprüft werden. In diesem Sinne soll der Regierungsrat berichten, welche Vor- und Nachteile bestehen, wenn ein Regierungsrat im Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baselland Einsitz nimmt. Letztlich geht es um sehr viel Geld.
Andreas Giger (SP) hält fest, dass seine Fraktion sowohl eine Motion als auch ein Postulat in dieser Sache unterstützen werde. Diese Doppelfunktion des Kantons als Besteller und Ersteller wird als problematisch angesehen. Das Argument des Regierungsrats, nicht schon wieder das neue Gesetz zu ändern, ist diesbezüglich ebenfalls nicht überzeugend. Wenn beim Beschluss des Gesetzes ein Fehler gemacht worden ist, muss dieser geändert werden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) will dem Landrat eine weitere knappe Entscheidung ersparen und schlägt angesichts der Sympathien der Fraktionen für das Anliegen - die Doppelrolle des Gesundheitsdirektors als Funktion, nicht als Person, werde als problematisch erkannt - deshalb vor, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Gleichzeitig soll dessen Behandlungsfrist auf 6 Monate verkürzt werden, um zügig zu dieser Frage einen Bericht zu erhalten. Damit wird bis dahin hoffentlich diese Doppelrolle entflochten.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bittet den Landrat, die Behandlungsfrist des Postulats nicht so kurz anzusetzen. Im Rahmen der Eignerstrategien der «Konzerngesellschaften» soll diese Frage abgehandelt werden. Dafür und für die unterschiedlichen Eignerstrategien sind 6 Monate eine sehr kurze Frist.
Klaus Kirchmayr (Grüne) betont noch einmal die besondere Situation des Gesundheitsmarkts. In einem relativ freien Markt tritt der Kanton als Besteller und als Leistungserbringer auf, weshalb nicht gewartet werden soll, bis in einem Gesamtkonzept zu allen Kraftwerken, Heimen etc. entsprechende Lösungen aufgezeigt werden können.
Weil im Gesundheitsbereich rasch eine Entflechtung stattfinden muss, hält er an seinem Antrag auf eine Behandlungsfrist für das Postulats von 6 Monaten fest.
Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist auf die Geschäftsordnung des Landrats hin, gemäss welcher in § 45 festgehalten ist, dass eine verkürzte Behandlungsfrist eines Vorstosses bereits bei dessen Einreichung beantragt werden müsste, worüber dann bei der Überweisung abzustimmen sei. Im Sinne eines fairen und pragmatischen Vorgehens lässt er separat über die Überweisung des Postulats und anschliessend über dessen Behandlungsfrist abstimmen.
://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Vorstosses 2011/353 als Postulat mit 73:1 Stimmen zu. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt mit 49:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Antrag zu, die Behandlungsfrist des Postulats auf 6 Monate zu beschränken. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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